Herr Kollege, ich möchte mit meiner Frage nicht auf die Situation in den Theatern eingehen, sondern auf das, was Sie zu Beginn gefragt bzw. gesagt haben.
Sie forderten eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Argumenten der Volksinitiative. Sie forderten, man möge die Argumente ernst nehmen. Des Weiteren haben Sie gefordert, man möge die Argumente teilweise übernehmen.
Können Sie sich vorstellen, dass man ernsthafte Politik betreibt, dass man sich ernsthaft mit Argumenten auseinandersetzt, dass man Argumente im Sinne von Pro und Kontra abwägt, aber trotzdem bei der eigenen Meinung bleibt? Oder betreibt man dann schon eine Politik der Ignoranz?
Herr Graner, der erste Schritt - Sie haben das völlig richtig beschrieben - ist, dem anderen zuzuhören.
Sie haben doch erfahren, was heute im Ausschuss passiert ist. Dort waren die Geschäftsführer der Theater anwesend und wollten auf mögliche Fragen der Abgeordneten reagieren. Sie wurden des Beratungsraumes verwiesen. Damit war ein gegenseitiges Zuhören überhaupt nicht mehr möglich.
Damit wurde die erste Stufe dieses politischen Prozesses, den Sie soeben völlig korrekt beschrieben haben, versäumt. Und wenn man nicht bereit ist, dem anderen zuzuhören, kann man sich auf die Argumente des anderen auch überhaupt nicht einlassen.
Meine Damen und Herren! Auf meinem Zettel steht noch Frau Professor Dr. Dalbert. Wollen Sie den Abgeordneten etwas fragen oder wollen Sie als Fraktionsvorsitzende sprechen? - Als Fraktionsvorsitzende. Ihre Fraktion hat noch gut eine Minute Redezeit übrig. Sie haben das Wort, bitte.
NEN eine Erklärung abgeben, bevor wir in das Abstimmungsverfahren zum Haushaltsplanentwurf 2014 eintreten.
Uns eint mit der Fraktion DIE LINKE, dass wir wollen, dass die Kürzungen beim Blindengeld und beim Gehörlosengeld zurückgenommen werden. Uns eint, dass wir wollen, dass die Kürzungen beim Fachkräfteprogramm und bei der Jugendpauschale zurückgenommen werden.
Uns eint, dass wir wollen, dass die Kürzungen bei den Theatern und Orchestern zurückgenommen werden, wenngleich wir hier einen Schritt weiter gehen, und zwar im Sinne des Kultuskonventes. Wir sagen, man muss eine Summe drauflegen.
Wir haben heute im Ausschuss für Bildung und Kultur von dem Vertreter der Stadt Dessau gehört, dass dort die Haustarifverträge nur bis zum 31. Dezember 2013 gelten, dass also der Aufwuchs zwingend ab dem 1. Januar 2014 kommt. Deswegen sagen wir: Wir müssen gleich etwas drauflegen. Das ist der Sinn des Moratoriums, wie der Kulturkonvent es vorgeschlagen hat.
Wir haben - das hat Herr Gallert heute noch einmal dargelegt - eine Differenz in der Vorstellung, wie man diese Anträge finanziert. Meine Fraktion ist der Überzeugung, dass es heute wichtig ist, dass wir mit einem gemeinsamen Signal nach außen treten, dass wir uns nicht darin verhaken, dass wir unterschiedliche Vorstellungen zur Gegenfinanzierung haben, dass wir dort in andere Töpfe greifen als Sie mit der Minderausgabe. Das Signal muss sein, dass wir sagen: Diese Kürzungen müssen zurückgenommen werden.
Deswegen werden wir Ihren Anträgen zustimmen, auch wenn wir von der Gegenfinanzierung an dieser Stelle nicht überzeugt sind. Wir haben dazu andere Vorstellungen. Aber das sollte nicht das Signal sein, das heute von hier ausgeht.
Im Übrigen haben auch wir für unseren Antrag zur Theater- und Orchesterfinanzierung eine namentliche Abstimmung beantragt. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende. - Besteht der Wunsch, eine Debatte zu Einzelplänen zu führen? - Das scheint nicht der Fall zu sein.
Wir kommen zum Abstimmungsverfahren, das uns noch einmal eine hohe Konzentrations- und Arbeitsleistung abverlangt. Ich denke, wir sind bereit, diese Leistung gemeinsam zu erbringen. Wir wissen auch, dass namentliche Abstimmungen in diesem Saal wegen der schlechten Akustik nicht einfach sind. Ich denke, wir werden das aber hinbekommen.
Wir werden zunächst über den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2014 in Drs. 6/2612 abstimmen. Hierzu liegen Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drs. 6/2635, der Fraktion DIE LINKE in Drs. 6/2640 sowie der Fraktionen der CDU und der SPD in Drs. 6/2652 vor. Ich schlage vor, zuerst über die genannten Änderungsanträge abzustimmen. - Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann werden wir das jetzt tun.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drs. 6/2640 auf. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Das ist die Antragstellerin. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit hat dieser Änderungsantrag keine Mehrheit gefunden.
Nun stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drs. 6/2635 ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Antragstellerin und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.
Herr Präsident, ich möchte die Verwirrung komplett machen bzw. zur Entwirrung beitragen. Wir haben uns mit der Finanzausschussvorsitzenden Frau Dr. Klein noch einmal beraten. Es geht darum, auf die ursprüngliche Regelung im Gesetz über das Blinden- und Gehörlosengeld im Land SachsenAnhalt zurückzukommen. Daher soll der Änderungsantrag in Drs. 6/2652 in geänderter Fassung wie folgt lauten:
„Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Nr. 3 erhält folgende Fassung: ‚die hochgradig sehbehindert mit einem Sehvermögen von 1/20 und weniger sind‘.“
Haben das alle verstanden? Ich muss es nicht noch einmal vorlesen? - Gut. Ich lasse über den Änderungsantrag in Drs. 6/2652 in der Fassung, wie ihn Frau Niestädt vorgetragen hat, abstimmen. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? - Das sind alle Fraktionen. Stimmt jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Nein. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen worden.
Ich schlage gemäß § 32 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages vor, über die selbständigen Bestimmungen des Gesetzentwurfes in der soeben geänderten Fassung abzustimmen. Wer
stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit sind die selbständigen Bestimmungen des Gesetzentwurfes angenommen worden.
Nun stimmen wir über die Artikelüberschriften ab. Wer stimmt den Artikelüberschriften zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit sind die Artikelüberschriften angenommen worden.
Wir stimmen ab über die Gesetzesüberschrift. Wer stimmt der Überschrift zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist die Gesetzesüberschrift beschlossen.
Wir stimmen ab über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer stimmt dem Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthält sich jemand der Stimme? - Nein. Damit ist das Haushaltsbegleitgesetz 2014 beschlossen worden.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2014 in Drs. 6/2363. Wir werden darüber in der folgenden Reihenfolge abstimmen: Wir werden über die Einzelpläne abstimmen, über die Sondervermögen und über die Stellenpläne einschließlich der jeweiligen Änderungsanträge. Hiernach werden wir über den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2014 in der Fassung der Beschlussempfehlung abstimmen. Anschließend werden wir über den Entschließungsantrag in der Beschlussempfehlung abstimmen.
Uns ist klar, dass sich alles, worüber wir jetzt abstimmen, auf die Beschlussempfehlung in Drs. 6/2613 bezieht.
Wir kommen zur Abstimmung über die Einzelpläne. Hierzu liegen folgende Änderungsanträge vor: Von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN liegt ein Änderungsantrag in Drs. 6/2637 vor. Von der Fraktion DIE LINKE liegen die Änderungsanträge in den Drs. 6/2641, 6/2642, 6/2642, 6/2642, 6/2643, 6/2644 und 6/2645 vor. Außerdem liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in Drs. 6/2648 vor.
Ich schlage vor, dass wir, bevor wir zur Abstimmung über die Einzelpläne kommen, über die Änderungsanträge abstimmen. - Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Zu Teilen von Änderungsanträgen wurden namentliche Abstimmungen beantragt.
Ich rufe die Drs. 6/2637 auf, den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat eine namentliche Abstimmung zu Änderungsantrag 4 - das betrifft Einzelplan 07 Kapitel 07 87 - Kunst und Kultur - beantragt.
Wer stimmt dem Änderungsantrag 1 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drs. 6/2637 zu Einzelplan 05 Kapitel 05 09 - Sonstige soziale Leistungen - zu? - Das ist die Antragstellerin. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.
Wer stimmt dem Änderungsantrag 2 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drs. 6/2637 zu Einzelplan 05 Kapitel 05 17 - Kinder, Jugend, Familie - zu? - Das ist die Antragstellerin. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.
Zu Änderungsantrag 3 der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in Drs. 6/2637 zu Einzelplan 06 Kapitel 06 02 - Allgemeine Bewilligungen. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.
Ich rufe den Änderungsantrag 4 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drs. 6/2637 zu Einzelplan 07 Kapitel 07 87 auf. Hierzu hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine namentliche Abstimmung beantragt.
Sie alle kennen das Verfahren. Ihr Name wird aufgerufen. Sie sagen ja oder nein - ja, wenn Sie zustimmen, und nein, wenn Sie ablehnen. Die aufrufende Kollegin wird Ihren Zuruf wiederholen. Sie hören bitte genau zu, ob Ihr Zuruf korrekt wiederholt wird. Das ist wichtig für das Protokoll. Sie erinnern sich, dass es schon einmal Schwierigkeiten gab.