Die erste Beratung fand in der 52. Sitzung des Landtages am 17. Oktober 2013 statt. Berichterstatter des Ausschusses für Finanzen ist der Abgeordnete Herr Barthel. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Der Gesetzentwurf in der Drs. 6/2468 wurde in der 52. Sitzung des Landtages am 17. Oktober 2013 in erster Lesung behandelt und zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen. Mitberatende Ausschüsse wurden nicht eingesetzt.
Das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt, zukünftig den mitteldeutschen IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung Dataport als zentralen IT-Dienstleister des Landes zu nutzen. Dazu ist der Beitritt des Landes zu Dataport notwendig. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Beitritt werden mit dem Staatsvertrag geregelt, für dessen Wirksamkeit ein Zustimmungsgesetz notwendig ist.
Der Ausschuss für Finanzen hat sich mit dem Gesetzentwurf in der 50. Sitzung am 30. Oktober 2013 befasst. Dazu lag ihm als Vorlage 1 die zwischen dem Ministerium der Finanzen und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst einvernehmlich abgestimmte Synopse vor, die Änderungen in den Artikeln 1 und 2 enthielt.
rensstand bezogen auf Dataport und über die Umsetzung des Staatsvertrages in den einzelnen Bundesländern.
In der anschließenden Beratung wurden unter anderem Fragen zur Übertragung des Landesrechenzentrums und des Technischen Polizeiamtes zu Dataport und zur rechtzeitigen Einbindung des Parlamentes bzw. des Ausschusses für Finanzen bei anstehenden Großprojekten und deren finanzieller Untersetzung aufgeworfen.
Der Landesrechnungshof regte für die Haushaltsberatung an, im Haushaltsplan im Einzelplan 19 einen Deckungsvermerk insofern einzuschränken, als die Zustimmung des Ausschusses für Finanzen für bestimmte Vorhaben erforderlich ist. Außerdem regte er an, die Erläuterungen verbindlicher zu fassen.
Vor Beginn des Abstimmungsverfahrens legte der Ausschuss einvernehmlich fest, den Gesetzentwurf in der Fassung der Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur Beratungsgrundlage zu erheben. Der Zustimmungsgesetzentwurf wurde sodann ohne weitere Änderungen in der Fassung der Änderungsempfehlungen des GBD mit 7 : 0 : 5 Stimmen beschlossen.
Danke sehr für die Berichterstattung, Herr Kollege Barthel. - Für die Landesregierung spricht Minister Bullerjahn.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt nicht alles wiederholen, was ich beim letzten Mal gesagt habe. Nach 20 Jahren stehe ich jetzt hier und glaube, dass wir bei diesem Thema innerhalb der Landesregierung jetzt eine gute Lösung gefunden haben. Ich habe beim letzten Mal von mehreren Anläufen gesprochen, von vielen Versuchen und vielen vergeblichen Beratungen bis hin zu solchen schwierigen Fragen wie der des Technischen Polizeiamtes. Das haben wir jetzt alles gelöst. Ich danke dem Parlament ausdrücklich für die sachliche Debatte. Ich weiß, dass man bei solchen Dingen verschiedene Wege gehen kann. Aber man muss sich irgendwann entscheiden.
Wir haben ganz klar beschlossen: IKT-Dienstleister ist jetzt Dataport. Es geht um Fachverfahren. Ich glaube, es wurde im Ausschuss auch noch einmal ganz klar gesagt, worin der Unterschied zum Thema Landesdatennetz besteht. Das sind zwei völlig unterschiedliche Verfahren, völlig unterschiedliche Fragen. Trotzdem müssen wir jetzt auch aufgrund der Beschlusslagen, sprich staatsvertraglichen Regelungen und Beschlüssen der anderen Trägerländer, das Prozedere zu Ende bringen, sodass wir mit der Umsetzung der Fachverfahren beginnen können.
Das sind Verfahren, die parallel zu den strukturellen Diskussionen laufen. Das ist im Ausschuss auch besprochen worden. Insofern bin ich dankbar - nicht weil ich prinzipiell etwas gegen den Rechnungshof habe, sondern weil es aus Praktikabilitätsgründen nicht machbar wäre, wenn wir bei bestimmten grundsätzlichen Entscheidungen jedes Mal erst eine Diskussion im Ausschuss führen müssten.
Ich denke schon, dass wir durch den Einzelplan 19 - das hat kein anderes deutsches Bundesland - aufgezeigt haben, dass wir bei dem Thema IT sehr transparent sind und Sie auch bei den weitergehenden Überlegungen, bei den Fachverfahren immer wieder einbinden werden, auch was die Übertragung von Personal und ähnliche Fragen betrifft.
Trotzdem: Wir haben viel geschafft. Wir sollten das nutzen. Wir sollten jetzt auch erst einmal die handelnden Personen arbeiten lassen, damit ich vielleicht in einigen Monaten hier stehen und sagen kann: Das war eine richtige Entscheidung.
Wir alle sind davon überzeugt, dass wir mit Dataport auch ein großes Stück vorankommen. Ich denke, die Technik, die Inhalte, die Verfahren haben es verdient. Lange genug haben wir darüber geredet. Ich sage ausdrücklich auch den Leuten in meinem Haus Dank, allen voran Michael Richter und der Abteilung 6.
Ich denke, es wäre auch gut, wenn wir irgendwann einmal ohne große Aufregung im Ausschuss darüber berichten können, was in dieser Hinsicht in den nächsten Monaten ganz praktisch passiert ist. - Danke schön.
Danke sehr, Herr Minister. - Es ist eine Dreiminutendebatte vereinbart worden. Als erster Debattenredner spricht der Abgeordnete Herr Knöchel für die Fraktion DIE LINKE.
den Staatsvertrag beraten haben, ist die Begeisterung meiner Fraktion für diesen Staatsvertrag nicht unbedingt gewachsen.
Das liegt nicht an Dataport als IT-Dienstleister. Wir haben uns davon - das habe ich beim letzten Mal bereits ausgeführt - ein Bild gemacht, dass die IT-Aufgaben des Landes dort mutmaßlich in guten Händen sind. Denn immer dort, wo verschiedene Länder die gleiche Aufgabe zu bewältigen haben, erscheint es uns sinnvoll, über Kooperationen zu sprechen. Insellösungen sind teuer. Deshalb freuen wir uns, dass sich das Land Sachsen-Anhalt von diesen Insellösungen hin zu einer Kooperation bewegt.
Unsere Nichtbegeisterung - das habe ich das letzte Mal recht ausführlich dargelegt - bezieht sich auf die Vorgehensweise unserer Landesregierung in dieser Frage. Ich hatte Ihnen das damals haarklein aufgeschlüsselt.
Unser Problem ist, dass gerade hinter der IT ein sehr großes Investitionsvolumen steht und dass die Fragen der rechtzeitigen Information und der Ausschussbeteiligung in Bezug auf die Fachverfahren, und zwar nicht nur des Finanzausschusses, sondern möglicherweise auch des betroffenen Fachausschusses, in dem Gesetzentwurf nicht wirklich geregelt sind.
Aus diesem Grund werden wir diesem Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zu Dataport nicht zustimmen. Wir werden ihn aber auch nicht ablehnen, weil wir doch mehr Chancen als Risiken sehen. Wir werden sehr wohl im Auge behalten, wie sich die Kosten im IT-Bereich entwickeln.
Uns ist klar: Sachsen-Anhalt hat in den vergangenen Jahren seinen IT-Bereich vernachlässigt. Zum Nulltarif wird es auch mit Dataport IT nicht geben. Wir wünschen uns zeitnah parlamentarische Informationen und wir wünschen uns vor allen Dingen, dass die Landesregierung in diesem Bereich Transparenz herstellt und Transparenz walten lässt, nicht dass erst hinterher gesagt wird: Ihr müsst jetzt zustimmen, weil alle Verträge abgeschlossen sind.
Wir werden uns zu dem Gesetzentwurf der Stimme enthalten und werden, wie auch in der Vergangenheit, bei Fragen der Landes-IT darauf achten, dass nichts im stillen Kämmerlein passiert, sondern in geordneten parlamentarischen Verfahren. Insoweit wünschen wir uns, dass die Probleme, die bisher auftraten, nicht mehr auftreten.
Es freut uns, dass das TPA in dem Gesetzentwurf zum Staatsvertrag enthalten ist. Die Unkonkretheit, mit der es darin enthalten ist, finden wir allerdings nach wie vor fraglich. Wie gesagt, wir werden uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Stimme enthalten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn wir hierzu nur eine Dreiminutendebatte führen, dürfen wir die Tragweite dieses Themas und auch die richtungsweisende Entscheidung, die wir heute treffen, nicht unterschätzen.
Es sind manchmal auch die kurzen Debatten, die die Weichen für sehr wichtige Dinge in der Zukunft stellen. Ich gebe zu, wir haben es uns - das ist bekannt - nicht leicht gemacht mit der Entscheidung, insbesondere bei der Frage, wie weitreichend sich Dataport hier tatsächlich als zentraler IT-Dienstleister mit dem Land vernetzt. Insofern hat sich die Diskussion gelohnt. Wir haben jetzt eine vernünftige Symbiose aus dem externen IT-Dienstleister Dataport und dem Landesdatennetz, das in der Landeshoheit bleibt und ausgeschrieben wird.
Wir gehen davon aus, dass wir jetzt erstmalig die Weichen gestellt haben - der Minister hat es gesagt -, sodass wir ganz strukturiert und mit einem klaren Fahrplan die Nachhaltigkeit unserer Landesverwaltung im Bereich der IT sichergestellt haben.
Gemessen wird Dataport natürlich auch an dem Erfolg, an der Frage, wie problemlos die Migration in den nächsten Tagen erfolgt. Ich wünsche unserem CIO, der diesen Prozess stellvertretend für das Finanzministerium mit sehr viel Geduld begleitet hat, viel Erfolg bei diesem Vorhaben. Das ist von großer Bedeutung.
Ich hoffe, dass insbesondere die Restbedenken, die es durchaus vereinzelt noch gibt, auch in meiner Fraktion, in wenigen Jahren rückblickend so gewertet werden, dass wir behaupten können, wir haben damals die richtige Entscheidung getroffen, es hat sich gelohnt, wir gehören jetzt zu denen, die als Land in beispielhafter Weise den Bereich der IT, der Fachverfahren und auch der IT-Infrastruktur organisiert haben. Ich hoffe, dass wir dann auch alle stolz sein können auf die Entscheidung, die wir getroffen haben.
Insofern bitte ich um breite Zustimmung für diesen Schritt. Wir werden kritischer Wegbegleiter bleiben. Ich habe Ihnen das in der letzten Debatte bereits gesagt. Wir hoffen, dass sich die konstruktive Zusammenarbeit auch mit dem Finanzministerium in den Ausschüssen, was weitere Strukturveränderungen in diesem Bereich angeht, fortsetzt und dass wir immer wissen, was hierbei passiert. Dann werden wir Sie auch weiterhin unterstützen. Ich
möchte mich ausdrücklich für die konstruktive Zusammenarbeit bei diesem Vorhaben bedanken, weil es mir auch sehr wichtig ist. - Vielen Dank.
Danke sehr, Kollege Barthel. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Herr Herbst.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, vieles wurde im letzten Monat schon zu dem Thema gesagt. Der Minister hat gerade eben noch einmal sozusagen sein Selbstverständnis bekräftigt, indem er ausgeführt hat: Die Landesregierung hat zu diesem Thema eine Lösung gefunden. Ich glaube, das zeigt noch einmal ganz gut, wie das Verfahren gelaufen ist,
dass es nicht unbedingt vertrauensfördernde Maßnahmen waren, die hierbei zum Tragen kamen, weder in Bezug auf das Parlament und dessen Beteiligung noch in Bezug auf die Beteiligung der IT-Wirtschaft.