Ein Wort noch zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Den Punkt 1 teilen wir ohne Einschränkung. Wir haben uns schon darüber unterhalten.
Ich bin ein wenig vorsichtig und zucke bei dem Punkt 2 noch zurück, wenn es darum geht, hier schon die Lösung anzubieten und zu sagen: Wenn wir Gerechtigkeit bei den Zugangsregelungen in der Oberstufenverordnung haben wollen, dann heißt das, dass wir von dem Niveau herunter müssen. Ich kann das Argument verstehen. Es ist einerseits eine Frage der Gerechtigkeit. Anderer
Ich würde vorschlagen, dass wir uns zunächst einmal eine Expertise der Betroffenen dazu gönnen, uns ihre Standpunkte anhören und sie bei der Entscheidung hinzuziehen.
Wichtiger ist es uns allerdings zu sagen: Der Weg muss dahin gehen, dass die Kultusministerkonferenz nicht nur versucht, die Prüfungsfragen und die Standards in den Fächern auf ein vergleichbares Niveau zu bringen, sondern auch versucht, bei der Frage der Zugangsregelungen zum Abitur Gerechtigkeit und damit Vergleichbarkeit zu entwickeln.
Meine Damen und Herren! Es geht uns um mehr als um die Oberstufenverordnung und die Fortbildung der Lehrkräfte. Es geht darum zu sagen: Der Zeitpunkt ist gut, um zu schauen, was man in der gymnasialen Oberstufe reformieren kann. Im nächsten Jahr sollen die Rahmenrichtlinien überarbeitet werden.
Unser Vorschlag ist es, beide Anträge in den Ausschuss für Bildung und Kultur zu überweisen, dazu umfassend anzuhören und erst dann zu sagen: Wir haben evaluiert; wir wollen, dass dieses und jenes verändert wird; dieses und jenes sind unsere Erwartungen an die Kultusministerkonferenz.
Ich denke, das kann eine sehr spannende Diskussion werden, weil ich es durchaus für machbar halte, den kleinsten gemeinsamen Nenner zu entwickeln und darüber zu diskutieren. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Frau Kollegin Bull. - Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Dorgerloh. Bitte schön, Herr Minister.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es gleich zu Beginn zu sagen: Ergebnisanalysen der schulfachlichen Arbeit gehören zum Kerngeschäft sowohl der Schulen als auch der Schulaufsicht.
Sie sind auf eine Verbesserung der konkreten Arbeit vor Ort sowie auf die Prüfung der jeweiligen Rahmenbedingungen und Vorgaben ausgerichtet. Beispielsweise haben die Rückmeldungen aus den Schulen und die landesweite Auswertung der Prüfungen beim Erfordernis von Ergänzungsprüfungen im Jahr 2006 zu einer Änderung der Rahmenvorgabe in der Oberstufenverordnung geführt. Auch der Verzicht auf Studienbücher mit der Ände
rung der Oberstufenverordnung im Jahr 2011 geht auf entsprechende Aufwandsprüfungen und Schulrückmeldungen zurück.
Deshalb können wir Punkt 1 des Antrages der Fraktion DIE LINKE, nämlich eine lang und breit geübte regelmäßige Praxis sowohl bezüglich der Auswertung als auch der Schlussfolgerungen, nicht aufgreifen. Ein spezifischer Antrag ist hierzu also nicht notwendig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das gilt auch für den an mich gerichteten Auftrag in beiden Anträgen - wenn ich Punkt 2 des Änderungsantrages der GRÜNEN einbeziehe - bezüglich des die Vergleichbarkeit fördernden Engagements in der KMK. Gerade auf diesem Themenfeld ist in der letzten Zeit eine Menge passiert. Ich erinnere hierzu insbesondere an die Wittenberger Beschlüsse zum Abitur.
So ist es erfreulicherweise gelungen, im Hinblick auf Bildungsstandards für die allgemeine Hochschulreife und die Abituraufgaben einvernehmliche Absprachen zu treffen. Gerade der Forderung, dass für ein gleiches Zertifikat auch vergleichbare Leistungen zugrunde gelegt werden müssen, entspricht die Kultusministerkonferenz neben den zitierten Beschlüssen zur Arbeit in der gymnasialen Oberstufe und zur Abiturprüfung bereits mit der aktuellen Arbeit an dem gemeinsamem Pool von standardbasierten Prüfungsaufgaben in Zusammenarbeit der Länder mit dem IQB. Auf diese Weise soll für noch mehr Vergleichbarkeit bei gleichzeitiger Sicherung einer hohen Qualität gesorgt werden.
In der Vereinbarung der KMK zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe bzw. der Abiturprüfung sind folgende Punkte geregelt: erstens Aufnahmevoraussetzungen für die Oberstufe, zweitens Gliederung der Oberstufe, drittens Unterrichtsangebot in der Oberstufe, viertens Mindeststundenumfänge, fünftens Fachbelegungen und Einbringungsvorgaben, sechstens Anforderungen für die Prüfungszulassung, siebentens Mindestbestehensanforderungen, achtens Berechnung der Prüfungsleistungen. Und das ist noch längst nicht alles.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht bei dieser Vereinbarung nicht um zentralistischen Dirigismus oder um Gleichheit in allen Detailregelungen, sondern um die Vergleichbarkeit und die Gleichwertigkeit der Ergebnisse. Die Eröffnung dieses Weges und Gestaltungsfreiheit der Länder auf dem Weg zu diesem Bildungsziel, um den regionalen Möglichkeiten und Ansätzen Rechnung zu tragen - das ist für mich sinnvolle Ausgestaltung des Föderalismus. Die Länder können die Ihnen
Sachsen-Anhalt hat das getan, und zwar mit der Fassung der Oberstufenvereinbarung vom Mai 2006, mit der Gestaltungsalternativen für das Klassenverbandsmodell in unserem Land ermöglicht werden; denn wir konnten in der Fläche schon aus demografischen Gründen gar nicht mehr an ausdifferenzierten Kursmodellen festhalten.
Wir haben also von bestehenden Öffnungen partizipiert und haben eine Entwicklung eingeleitet, die in vielen anderen Bundesländern inzwischen aufgegriffen wurde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe daher den in Rede stehenden konkreten Aspekt zulässiger Minderleistungen im Vorfeld der Zulassung zu den Prüfungen in Sachsen-Anhalt bereits überprüfen lassen. Ich beabsichtige, hierbei eine Änderung vorzunehmen,
die den Schülerinnen und Schülern eine persönliche Entscheidung ermöglicht, welche selbst in konstruierten Ausnahmefällen - denn darum handelt es sich bei dem ausgewählten Beispiel - eine im Rahmen anderer Länder liegende Zulassung eröffnet.
Wir sind gegenwärtig dabei, diesen Vorschlag mit den Verbands- und Gewerkschaftsvertretern abzustimmen. Das erste Echo ist positiv.
Gern bin ich bereit, unseren dann abgestimmten Vorschlag zur Änderung von Zulassungsbedingungen in der Oberstufenverordnung im Herbst 2013 im Ausschuss vorzustellen. Dazu bedarf es keines Antrages. Das sage ich an dieser Stelle schon zu.
Sehr geehrte Frau Professor Dalbert, auch wenn der Änderungsantrag hier jetzt noch nicht eingebracht wurde, möchte ich doch auf Punkt 2 des Antrages Bezug nehmen; denn darin gibt es eine sozusagen mutige Aussage. Wir haben im Jahr 2013 den ersten Abschlussjahrgang überhaupt, der nach der Änderung der Oberstufenverordnung im Jahr 2011 das Abitur abgelegt hat.
Wie man daraus die Schlussfolgerung ableiten kann, die Änderung der Verordnung wäre verantwortlich für einen Anstieg der Quote von Wiederholern in den letzten Jahren, erschließt sich nicht. Das bleibt, ehrlich gesagt, unklar. Die mir vorliegenden statistischen Daten stützen Ihre Behauptung auch nicht. Sie lassen vielmehr eine gewisse Konstanz erkennen, wenn man sie über einen längeren Zeitraum vergleicht.
die Fortbildung geht. Ich erinnere mich an einen Vortrag von Professor Baumert im Frühjahr dieses Jahres vor der Kultusministerkonferenz zum Thema „Heterogenität und die Antwort der Schule“. Darin hat er insbesondere den Gymnasien Leistungsstabilität trotz Expansion bescheinigt. In der Tat verzeichnet das Gymnasium seit Jahren einen kontinuierlichen Zuwachs. Fachlich gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer, die einen kognitiv anspruchsvollen, methodenvariablen Unterricht geben, sind Garanten dieses Erfolgs.
Wir müssen uns mit dem Leistungsstand unserer Schülerinnen und Schüler, die das Abitur ablegen, international nicht verstecken. Das Abitur, insbesondere das deutsche Abitur, genießt zu Recht nach wie vor eine hohe Reputation. Das heißt, wenn hier pauschal besondere Fortbildungsbedarfe der Oberstufenlehrkräfte angeführt werden, kann ich mich dem nicht anschließen.
Sicherlich kennt jeder von uns auch Berichte über Lehrkräfte, deren Unterricht hinter den Anforderungen moderner Pädagogik und Didaktik zurückbleibt. Das ist aber nicht das Spezifikum einer Schulform, sondern man kann im Gegenzug auch einmal die Beispiele aufführen, wo sehr engagierte und hochqualifizierte Lehrkräfte beispielhaft arbeiten.
Das heißt darüber hinaus: Die Verantwortung für eine sachgerechte Fortbildung haben wir in den Kontext von mehr Eigenverantwortung an die Schulen übertragen. Ich finde, dorthin gehört sie auch, natürlich verknüpft mit gegenseitigen Unterrichtsbesuchen, kollegialer Begleitung. Das ist aus meiner Sicht der geeignete Weg, tatsächlichen Bedarfen zu entsprechen. Deswegen: Sehen Sie es mir nach, wenn ich beide Anträge für entbehrlich halte. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Wir treten in die vereinbarte Fünfminutendebatte ein. Für die CDUFraktion spricht Herr Güssau. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bildungsthemen bestimmen die heutige Tagesordnung nicht unwesentlich.
Anders als beim Thema Ganztagsschulen kommen die Koalitionsfraktionen allerdings bei den zu diesem Thema vorliegenden Anträgen zu einem anderen Abstimmungsverhalten. Um es vorwegzunehmen: Wir lehnen Ihren Antrag, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, ab.
(Zustimmung bei der CDU - Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Es wäre auch ein Wunder ge- wesen, wenn es anders gewesen wäre! - Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜNE, lacht)
Das, was Sie uns als Antrag vorgelegt haben, ist nichts anderes als der geschmeidige Versuch, die bewährte Oberstufenreform aus dem Jahr 2006 zu konterkarieren.
Sie implizieren mit Ihrem Antrag, dass eine sogenannte kritische Analyse der damaligen Reform neue Erkenntnisse ans Licht bringen wird, die ihrerseits eine Reform der Reform notwendig machten. So jedenfalls muss man Ihre Begründung verstehen. Was dahintersteckt, wird nur deutlich, wenn man die Begründung heranzieht: Ihnen ist die Abiturquote zu niedrig.