Nach meinen neuesten Informationen aus der letzten Woche gibt es Zeitarbeitnehmer, die sich gegen diese Politik zusammenschließen wollen und planen, über das Internet eine Initiative gegen diese Beschäftigung zu organisieren. Ich glaube, sie sind von internationalen Vorgängen animiert worden. Die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Ar
Nun zu Ihrem Antrag. Für die eben beschriebenen Arbeitnehmer ist Ihr Antrag Druck auf weiche Pflaumen.
Das Gebot des gleichen Lohns für gleiche Arbeit steht bereits in Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948. Wird es nicht höchste Zeit, dass diese Forderung in Deutschland als selbstverständlich umgesetzt wird?
Wenn ich Ihren Antrag lese, dann frage ich mich, was die Landesregierung eigentlich machen soll. Es wäre besser gewesen, der Landesregierung konkrete Handlungsoptionen an die Hand zu geben, nämlich wann soll was wie erfolgen, mit konkreten Terminsetzungen.
Deswegen, meine Damen und Herren, hat die LINKE einen Änderungsantrag vorgelegt, der darauf zielt, wirkliche Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen zu erreichen.
Wir wollen die Durchsetzung des Prinzips „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, und zwar sofort und für alle Arbeitnehmerinnen. Dafür ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz neu zu fassen. Darin sollen sämtliche Ausnahmeregelungen in Bezug auf den Gleichbehandlungsgrundsatz gestrichen werden.
Ab dem ersten Einsatztag sollen Leiharbeitnehmerinnen den gleichen Lohn und die gleichen Arbeitsbedingungen wie die Stammbelegschaften erhalten. Die Überlassungshöchstdauer darf wie im ursprünglichen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz drei Monate nicht überschreiten. Das reicht aus unserer Sicht völlig aus, um Produktionsspitzen abzufangen.
Angesichts der hohen Anforderungen an die Flexibilität der Arbeitnehmerinnen, Ortswechsel, lange Fahrtwege und schnelle Einarbeitungszeiten, wollen wir, dass im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine zehnprozentige Flexibilisierungsprämie vorgeschrieben wird.
Zum Schutz der Stammbelegschaften ist ein zwingendes Mitbestimmungsrecht der Betriebs- und Personalräte in den Entleihbetrieben über den Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern zu sichern. - Das sind alles keine neuen Forderungen; die können Sie in alten Protokollen nachlesen.
Meine Damen und Herren! Wenn Sie wirklich Arbeit in Würde wollen, wenn Sie wirklich qualitative Verbesserungen der Arbeitsbedingungen wollen und wenn Sie die enormen Belastungen auch der Kommunen senken wollen - darüber haben wir
heute noch gar nicht gesprochen -, dann sorgen Sie dafür, dass die Leistungen von Arbeitnehmerinnen entsprechend entlohnt werden und diese keine Aufstockerleistungen benötigen. Dann stimmen Sie unserem Antrag zu!
Vielen Dank, Frau Kollegin Rogée. - Als Nächster in der Debatte spricht für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Herr Rotter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Steppuhn hat in seiner Einbringungsrede dankenswerterweise schon viele Argumente erwähnt, warum wir als Regierungskoalition diesen Antrag heute in das Parlament einbringen.
Gestatten Sie mir, diesen Argumenten aus der Sicht der CDU-Fraktion noch einige Überlegungen hinzufügen, die ich Ihnen gern kurz schildern möchte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der deutsche Arbeitsmarkt befindet sich in einer sehr guten Verfassung. Im Jahr 2009 ist es trotz der größten Wirtschafts- und Finanzkrise seit dem Zweiten Weltkrieg gelungen, einen Anstieg der Arbeitslosigkeit trotz der Schrumpfung der Wirtschaft um 4,7 % fast vollständig zu vermeiden. Mittlerweile befindet sich die Arbeitslosigkeit sogar auf einem Stand unterhalb des Vorkriseniveaus. Es ist davon auszugehen, dass die Drei-Millionen-Grenze schon bald wieder unterschritten wird.
Dass die Beschäftigung in Deutschland eine Entwicklung nimmt, über die im Ausland anerkennend als Jobwunder gesprochen wird, ist nicht zuletzt auf ein kluges Zusammenwirken von Regierung und Sozialpartnern zurückzuführen.
Die Tarifautonomie, die einen wichtigen Beitrag zum wirtschaftlichen Aufstieg unseres Landes nach dem Zweiten Weltkrieg geleistet hat, hat ihre Funktionsfähigkeit erneut eindrucksvoll bewiesen. Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass unser Modell der sozialen Marktwirtschaft anderen Modellen überlegen ist, so wurde dieser in der Wirtschafts- und Finanzkrise erbracht. Arbeit für alle ist ein Kernstück sozialer Gerechtigkeit und damit Ausdruck unserer Politik.
(Zustimmung bei der CDU - Frau Rogée, DIE LINKE: Genau! - Herr Dr. Thiel, DIE LINKE: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit vom ersten Tag an, Herr Rotter! Völlig richtig!)
Wie gesagt, liebe Kollegen, Arbeit muss sich lohnen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen einen gerechten Lohn, um ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familien bestreiten zu können.
In der Höhe des Lohnes - das ist nicht unwesentlich - kommt Anerkennung und Wertschätzung für die geleistete Arbeit zum Ausdruck. Von Arbeit muss man leben können. Von Arbeit muss man gut leben können.
Kollege Steppuhn, ich möchte Ihren Argumenten vielleicht noch hinzufügen: Ein gerechter und auskömmlicher Lohn ist auch dafür da, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor dem Gespenst der Altersarmut zu beschützen. Es ist ganz wichtig, dass im Erwerbsleben ausreichend verdient wird, um der Altersarmut vorbeugen zu können. Nicht nur darum ist es unverzichtbar, für einen gerechten oder zumindest als gerecht empfundenen Lohn zu sorgen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was heißt gerecht? - Aus meiner Sicht bedeutet gerecht, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln.
Deshalb kann es nicht gerecht sein, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die gleiche Arbeit, und zwar mit der gleichen Produktivität verrichten, ungleich entlohnt werden, etwa weil der eine der Stammbelegschaft angehört und der andere als Leiharbeitnehmer beschäftigt ist.
Und wenn dies der Fall ist, dann hätte der Leiharbeitnehmer - Frau Rogée, darin sind wir gar nicht so weit auseinander - wie in unserem Nachbarland Frankreich eher einen Aufschlag verdient, weil er aufgrund des prekären Charakters seines Arbeitsverhältnisses zusätzliche Lasten trägt.
Um Gerechtigkeit zwischen Leiharbeitnehmern und der Stammbelegschaft herbeizuführen, kommt es entscheidend darauf an, dass für die gleiche Arbeit auch der gleiche Lohn gezahlt wird.
Daher treten wir dafür ein, dass nach einer möglichst kurzen Einarbeitungszeit der Equal-PayGrundsatz gelten muss, und zwar ohne die Möglichkeit, davon abzuweichen. Allerdings unterscheiden wir uns hinsichtlich der Dauer der Einarbeitungszeit: Drei Monate erscheinen mir sowohl aus
Eines möchte ich an dieser Stelle anmerken: Von der Verwirklichung des Equal-Pay-Grundsatzes versprechen wir uns nicht nur bessere Einkommen für die Betroffenen, sondern auch strukturelle Verbesserungen.
Durch die Ungleichbehandlung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern werden nicht nur die Beschäftigten um einen angemessenen Lohn gebracht. Es wird auch ein verzerrender Wettbewerb über die Löhne zulasten von Unternehmen in Gang gesetzt, die ihre Beschäftigten anständig bezahlen. Hiervon sind gerade auch mittelständische Unternehmen betroffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte diesen Argumenten noch weitere folgen lassen. Viele sind in der vorhergehenden Debatte aber schon ausgetauscht worden, sodass ich mir Wiederholungen sparen kann. Es bleibt mir nur noch, für die Annahme unseres Antrags zu werben. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Rotter. - Als nächstes spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Kollegin Frau Latta. Das ist sicherlich eine Rede, die in Erinnerung bleiben wird; denn es ist ihre erste im Hohen Haus.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag „Für gleichen Lohn in der Leiharbeit“ ist auf den ersten Blick sehr fortschrittlich; er kommt aber etwas spät. Wir GRÜNE fordern schon seit Monaten auf Bundesebene gleichen Lohn für gleiche Arbeit in der Leiharbeit.
Wir begrüßen den Punkt, dass die Landesregierung beauftragt werden soll, sich auf Bundesebene für das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ einzusetzen. Darin haben Sie unsere Unterstützung.
Da wir über ein bundespolitisches Thema diskutieren, muss ich Ihnen auch die bundespolitische Position von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darlegen.
Auf Bundesebene fordern wir schon seit mehr als zwei Jahren, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - kurz: AÜG - so zu ändern, dass während der Verleihzeiten der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt, das heißt, dass für alle Leiharbeiter ab dem ersten Tag der gleiche Lohn zu zahlen ist.
(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung von Herrn Gallert, DIE LINKE, und von Herrn Dr. Thiel, DIE LINKE)
Damit werden den Leiharbeitnehmern unmittelbar das gleiche Entgelt und die gleichen Arbeitsbedingungen zugesichert wie der Stammbelegschaft. Ich verstehe nicht, warum dieser Gleichbehandlungsgrundsatz nach Ihrem Antrag erst nach einer Einarbeitungszeit von drei Monaten gelten soll.
Was ändert sich denn Ihrer Meinung nach innerhalb dieser drei Monate? Sie schaffen das Problem der Ungleichbehandlung dadurch nicht ab. Es ist eine Gerechtigkeitsfrage, ob man den gleichen Lohn für gleiche Arbeit ab dem ersten Tag zahlt oder erst nach einer Einarbeitungszeit von drei Monaten.