Wir haben uns, wie der Kollege Weihrich schon sagte, mit den fachpolitischen Sprechern über den Antrag unterhalten. Ich freue mich wirklich, dass wir es an dieser Stelle geschafft haben, einen Antrag zu formulieren, der das fortsetzt, was wir in
dem gemeinsamen Antrag zum Hochwasser in der letzten Landtagssitzung beschlossen haben. Ich glaube, dass sich so ein Problem nicht dafür eignet, Wahlkampf zu führen oder persönliche Profilierung darzustellen. Hierbei sollte man den Menschen in unserem Land zeigen, dass wir zusammenstehen und alle in eine Richtung arbeiten wollen.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass wir in Punkt 6 die Personalverstärkung des LHW und der Genehmigungsbehörden aufgenommen haben. Auch mit Blick auf den Finanzminister sage ich ausdrücklich: Dabei nützen uns keine Forstarbeiter aus der Titelgruppe 96, sondern wir brauchen Fachleute.
Der Kollege Bergmann hat schon gesagt, dass wir Leute mit Ortskenntnissen brauchen. Das heißt, wir müssen uns an der Stelle, gerade beim Personal, Gedanken machen, wie wir wichtige Stellen nachbesetzen. Wir können die Stelle des Flussbereichsmeisters nicht erst dann neu besetzen, wenn er in Rente gegangen ist, weil der nächste von dem älteren eingearbeitet werden muss.
Ich glaube, das ist von der Landesregierung und vom Ministerium auch erkannt worden. Daran werden wir gemeinsam arbeiten.
Wir haben die Hochwasserschutzkonzeption 2020 und die Anpassung an das Hochwasserereignis 2013 ausdrücklich erwähnt. Der Kollege Weihrich hat es schon genannt: Wir werden wahrscheinlich neue Bemessungshochwasser bekommen. Darüber müssen wir diskutieren.
Ich möchte an der Stelle besonders erwähnen, dass wir zusätzliche Polder- und Deichrückverlegungen genannt haben. Da viel von Retentionsflächen die Rede war, möchte ich ausdrücklich den Blick auf Polder richten, weil diese die Möglichkeit der Steuerung geben und die Retentionsflächen nur eine gewisse Absenkung des Flutpegels erreichen.
Meiner Meinung nach sollten wir uns viel mehr auf Polder konzentrieren. Wenn wir mehr in die Fläche gehen wollen, dann kommt unser Punkt 8 zum Tragen. Dabei geht es um Fragen der landesplanerischen Festlegungen und baurechtlichen Bestimmungen der Bauleitplanung.
Wenn ich einen Brief von einer Familie bekomme, die mir schreibt, ihr Keller steht unter Wasser usw. und sie haben große Probleme, und lese im Absender: Aus dem Quellgrund 7, dann muss ich mich fragen, weshalb man dort baut und wie man dort ein Baugebiet ausweisen kann, wenn man weiß, dass es ein problematisches Gebiet ist.
Herr Weihrich, zur Großen Anfrage, die Sie erwähnt haben: Man kann das sicherlich machen, sollte sich aber die Frage stellen, wann man die Landesregierung und die Fachleute mit Großen Anfragen beschäftigt. Die Personalverstärkung beim LHW war eigentlich nicht dafür gedacht, diese Anfragen zu beantworten, sondern die Leute sollen ihre Arbeit machen und Hochwasserschutz betreiben.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Ich hoffe, dass wir im großen Konsens heute den gemeinsamen Beschluss fassen können und dann in den Ausschüssen über die Umsetzung des Zehnpunkteprogramms diskutieren können. Wie meine Vorredner schon gesagt haben, werden wir das Thema wieder aufrufen. Ich schließe mich auch meinem Kollegen Bergmann an, dass wir uns spätestens in einem Jahr mit dem Programm beschäftigen werden und bilanzieren werden, was von diesem Programm bis dahin erfüllt worden ist. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute die Besonderheit, dass wir über zwei nunmehr fast gleiche Anträge debattieren. Unser Antrag als Ursprungsantrag findet sich in einigen Passagen im Antrag neu der Koalitionsfraktionen wieder. Das macht deutlich - das wurde hier schon gesagt -, es ist seit der getrennten Einreichung etwas passiert.
Es gab auf Fachpolitikerebene eine sehr intensive Diskussion dazu, um diesen gemeinsamen Antrag neu im Interesse der Sache, die für die Betroffenen - auch das wurde von dieser Stelle aus schon gesagt - viel zu problematisch ist, um politische Profilierungskämpfe zu veranstalten, hinzubekommen.
Leider sieht man das in der CDU-Fraktion etwas anders. Ein gemeinsamer Antrag war nicht gewollt. So haben wir es mit einem Koalitionsantrag neu mit linker Handschrift zu tun, wo aber wir als LINKE nicht darunter stehen. Politik ist eben doch manchmal etwas eigenartig.
Wir werden im Interesse der betroffenen Menschen diesen Antrag neu mittragen, wollen es Ihnen aber auch nicht ersparen, sich auch zu unserem Ursprungsantrag zu äußern. Er ist schließlich fast im Verhältnis 1 : 1 übernommen worden.
Ich werde es Ihnen auch nicht ersparen, dass ich Ihnen diese von uns übernommenen Punkte im Detail erläutern werde.
Das beginnt rein formal im Satz 1 des Antrages neu, der richtigerweise die Verbindung zum Beschluss in Drs. 6/2192 aus der 45. Sitzung herstellt. Das setzt sich im ersten Punkt fort, bei dem es um die schnelle Auszahlung der finanziellen Mittel geht. Auch dieser ist von uns.
Im Punkt 3 zur Infrastruktur haben wir eine wesentliche Ergänzung eingefügt mit dem Wort „Anpassung“. Hierbei geht es uns darum, vor der Wiederherstellung zu prüfen, ob dies in alter Form sinnvoll ist oder ob es einer Veränderung bedarf. Das hat mein Kollege Dr. Köck in seiner Rede bereits näher erläutert.
Möglichst zeitnah einen Plan zur Umsetzung der Polder und Deichrückverlegungen vorzulegen, so wie im Hochwasserschutzkonzept der Landesregierung 2020 verankert, auch das ist auf unsere Initiative hin aufgenommen worden. Wir sprechen hier übrigens von insgesamt 5 867 ha. Was uns besonders wichtig ist, ist, dass dieser Realisierungsplan noch in diesem Jahr vorgelegt wird.
Dass wir dabei nicht falsch liegen, macht auch der Bundesratsbeschluss zum Aufbauhilfegesetz vom 29. Juni deutlich. Dort stehen zur Gesamtstrategie für einen nationalen Hochwasserpakt nachfolgende Schwerpunkte:
Erstens wird dort die Flächenvorsorge benannt. In Klammern ist angefügt: zum Beispiel die Schaffung von Retentionsräumen, Rückverlegung von Deichen.
Zweiten. Natürlicher Wasserrückhalt, mehr Raum für Flüsse und ihre Auen einschließlich nachhaltiger Landnutzung in der Fläche.
Erst an dritter Stelle wird der technische Hochwasserschutz genannt, zum Beispiel Bau und Ertüchtigung von Deichen und Polderbau.
Ich finde es als eine beachtliche Priorisierung, die der Bundesrat in seiner Beschlusslage dargestellt hat. Kritisch anmerken möchte ich, dass Polder mehr zum Punkt 1 gehören sollten und auch wichtig sind. Auch das haben meine Kollegen mehrfach betont.
Zurück zum Antrag neu. Bei den im Punkt 7 benannten Schwerpunkten war es unser Vorschlag, die Goitzsche mit einzubeziehen, vor allem auch vor dem Hintergrund der länderübergreifenden Probleme vor Ort sowie im Zusammenhang mit der Problematik der LMBV.
Weiterhin haben wir die Vorlage mit dem Punkt 8 ergänzt. Auch das wurde schon angesprochen. Ich möchte sie noch einmal zitieren:
„die landesplanerischen Festlegungen und baurechtlichen Bestimmungen zum Hochwasserschutz konsequent umsetzen.“
Auch dazu hat sich mein Kollege Dr. Köck bereits geäußert. Der Kollege Bergmann hat das ebenfalls angesprochen. Es ist unserer Meinung nach dringend geboten, dass hierbei eine konsequente Umsetzung erfolgt.
Der anschließende Absatz zur länderübergreifenden Herangehensweise ist ebenfalls redaktionell verändert und präzisiert worden.
Ich denke, die LINKE-Hand trifft es unverkennbar. Umso unverständlich ist, wie gesagt, das Verweigern eines gemeinsamen Antrages. Allerdings sind uns durchaus wichtige Aspekte nicht übernommen worden. Vier möchte ich kurz benennen.
Wir begrüßen die Initiative des Ministerpräsidenten zur Bildung eines dauerhaften Aufbauhilfefonds. Wir sind aber nach wie vor der Auffassung, dass es eines Entschädigungsfonds für Polder und Retentionsflächen bewirtschaftende Landwirte bedarf.
Dazu hat sich der Minister hier geäußert. Wir begrüßen auch die erste Vorstellung einer Schadensbilanz, fordern aber ebenso, wie es der Kollege Weihrich getan hat, eine konkrete Untersetzung der kurz- und mittelfristig benötigten Haushaltsmittel. Das ist zwingend notwendig.
Wir halten eine Personalverstärkung ebenso für erforderlich, dies aber dauerhaft und nicht nur temporär. Diese Personalverstärkung kann nicht aus dem eigenen Personalbestand des Landes erfolgen, weil es um technische Fachkräfte geht, die nicht zulasten anderer Bereiche abgezogen werden können.
Ich möchte noch einmal darauf verweisen, dass man beim Wassermanagement nicht auf einen Einwohnerschlüssel im PEK abstellen kann. Auch der Finanzminister dürfte mittlerweile erkannt haben, dass man nur auf die laufenden Flusskilometer abstellen kann.
Ein letzter Punkt, den ich hier ansprechen möchte, ist die Berücksichtigung der Problematik der sogenannten freiwilligen Umsiedlung von Anwohnern oder Unternehmen. Auch wenn der Bundesrat hierzu zwischenzeitlich aktiv geworden ist und versucht, diese Probleme hinsichtlich der Förderung und der Versicherung hinzubekommen, ist es nach wie vor ein ungelöstes Problem.
Ich habe die dringende Bitte, dass sich die Landesregierung im Bundesrat dafür einsetzt, dass es zeitnah eine Lösung gibt, damit die Menschen, die freiwillig aus hochwassergefährdeten Gebieten umsiedeln wollen, eine Möglichkeit der Förderung
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich kann Ihnen nur empfehlen: Stimmen Sie einfach wie wir beiden Anträgen zu. Dann machen Sie nichts falsch und stimmen auch nicht konkurrierend ab. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Danke sehr, Herr Kollege Lüderitz. - Herr Kollege Bergmann, Sie haben jetzt für die SPD-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich glaube, das ist eine gute Debatte am heutigen Freitagmorgen, obgleich - das halte ich in der Politik für gerechtfertigt - wir jetzt noch einige kleine Nickeligkeiten ausgetauscht haben. So richtig es ist, dass man politisch auch einmal ein bisschen auseinander sein muss, so wichtig finde ich es, dass wir uns insgesamt doch auf den Nenner geeinigt haben, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen - das hat André Lüderitz gerade vorgetragen - noch ein bisschen getunt wird mit den Forderungen der LINKEN.
Ich glaube, auch wenn nicht alle darunter stehen, tun wir Gutes, wenn wir uns dahinter versammeln. Ich denke auch, dass es die Bevölkerung im Land gern hört, dass der Landtag insgesamt hinter den Forderungen steht und dass er sich bei dem Thema, wo alle auf Hilfe warten, nicht zerstreitet. Das halte ich für eine ganz wichtige Botschaft.