Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um Ihre geschätzte Aufmerksamkeit nicht überzustrapazieren, versuche ich mich kurz zu fassen.
Wir sind uns, so denke ich, alle darin einig, dass die Kooperation der Schulen mit der Kinder- und Jugendhilfe weitergeführt werden soll. So sieht es jedenfalls die Beschlussempfehlung vor und dem ist eigentlich nichts hinzufügen.
Gestatten Sie mir dennoch ein Wort aus dem Blickwinkel eines Abgeordneten, der aufgrund seiner ursprünglichen Profession die Dinge eben nicht nur unter dem Aspekt der Allgemeinbildung, sondern eben auch verstärkt aus der Sicht der beruflichen Bildung betrachtet.
Ihnen allen ist bekannt, vor welchen Herausforderungen Sachsen-Anhalt steht. Ich möchte nur zwei Beispiele nennen, nämlich den demografischen Wandel und die Fachkräftesicherung. Diese Punkte sind heute schon mehrfach erörtert worden.
gut. Das Angebot an Ausbildungsplätzen übersteigt in immer mehr Berufszweigen die Nachfrage. Neben der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung bei der Erziehung junger Menschen können wir es uns auch aus wirtschaftlicher Sicht schlicht und einfach nicht leisten, auch nur einen Jugendlichen zurückzulassen. Alle Jugendlichen werden gebraucht, damit die angestrebte Fachkräftesicherung auch gelingen kann.
Von der Politik wurde in den letzten Jahren ein ganzes Maßnahmenpaket zur Förderung von Jugendlichen, Vermeidung von Schulabbrüchen oder Berufsorientierung geschnürt. Allerdings könnte man die schier unendliche Vielzahl von Projekten und Programmen mit den jeweiligen Zuständigkeiten, so denke ich, noch etwas besser strukturieren.
Aber der Kooperation von Schule und Kinder- und Jugendhilfe kommt bei der Vermittlung von sozialen Kompetenzen und auch bei der Persönlichkeitsentwicklung von Jugendlichen eine Schlüsselrolle zu. Eine systematische Vernetzung mit beispielsweise der schulischen Berufsorientierung kann aus meiner Sicht noch besser zum Erfolg führen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Ausführungen sollen nur noch einmal belegen und untermauern, was der Ausschuss in seiner Beschlussempfehlung erarbeitet hat. Wir bitten deshalb um Zustimmung zur Beschlussempfehlung und erwarten den Bericht der Landesregierung. - Danke.
Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur in der Drs. 6/2231 ab. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist die Beschlussempfehlung so angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 21.
Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Berichtszeitraum für Petitionen vom 1. Dezember 2012 bis zum 31. Mai 2013 wandten sich insgesamt 238 Bürger schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag. Hiervon waren 23 Eingaben nach den Grundsätzen des Petitionsausschusses nicht als Petition zu behandeln, wurden jedoch mit einem Rat oder Hinweis an den Einsender beantwortet. 13 Petitionen gab der Ausschuss an die zuständigen Landesparlamente und an den Deutschen Bundestag ab.
Insgesamt 202 der eingegangenen Bitten und Beschwerden durch Bürgerinnen und Bürgern wurden als Petitionen registriert und auch bearbeitet.
Meine Damen und Herren! Die höchste Zahl der Eingänge war im Sachgebiet Inneres mit 44 Petitionen zu verzeichnen, gefolgt vom Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit 25 Petitionen und dem Sachgebiet Gesundheit und Soziales mit 23 eingegangenen Petitionen. Weitere Einzelheiten, meine Damen und Herren, können Sie der Anlage 13 zu dieser Beschlussempfehlung entnehmen.
Insgesamt 255 Petitionen wurden im Berichtszeitraum in sieben Sitzungen beraten, davon 206 abschließend. Führend waren auch hier die Sachgebiete Inneres sowie Medien mit je 31 Petitionen, gefolgt vom Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit 27 Petitionen. Mehr als 5 % der vom Ausschuss behandelten Petitionen wurden positiv oder zumindest teilweise positiv erledigt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele Bürgerinnen und Bürger nutzten und nutzen die Möglichkeit der Einreichung von Sammelpetitionen und Massenpetitionen. Es wurden neun Sammelpetitionen, zum Beispiel zu den Themen „Erhalt einer leistungsfähigen Universität und der Universitätsmedizin“ mit mehr als 30 000 Unterschriften, „Beabsichtige Schließung einer Grundschule“ mit 1 013 Unterschriften und „Erweiterung einer Kläranlage“ mit 260 Unterschriften eingereicht. In diesem Zeitraum wurden insgesamt zehn Sammelpetitionen abschließend behandelt.
Auch zwei Massenpetitionen zu den Themen „Personalentwicklungskonzept“ mit 322 Zuschriften und „Wassergesetz“ mit 179 Zuschriften wurden eingereicht.
Die Mitglieder des Ausschusses führten auch Ortstermine durch und nahmen Kontakt mit Petentinnen und Petenten auf, um vermittelnd zwischen Verwaltung und Bürger tätig zu werden. Dieses war auch in vielen Fällen von Erfolg gekrönt und wurde sehr positiv aufgenommen.
Weitere Themen, mit denen sich der Petitionsausschuss befasste, möchte ich hier nicht im Einzelnen aufführen. Diese können Sie den Anlagen 1 bis 12 der Beschlussempfehlung entnehmen.
Meine Damen und Herren! Der Petitionsausschuss möchte sich an dieser Stelle bei allen Beteiligten, die in den Ausschüssen mitgearbeitet haben, für die unterstützende Tätigkeit bedanken.
Besonders möchte ich mich persönlich auch bei unserem Vorsitzenden bedanken, der es hervorragend versteht, den Ausschuss zu leiten, und bei allen Mitgliedern des Petitionsausschusses für die stetig angenehme und gute Zusammenarbeit. Danke schön.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 6/2183 vor. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 12 aufgeführten Petitionen, die im Zeitraum vom 1. Dezember 2012 bis zum 31. Mai 2013 eingegangenen und abschließend behandelt worden sind, mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke sehr für die Berichterstattung, Kollege Hartung. Es ist vereinbart worden, hierzu keine Debatte zu führen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.
Dann stimmen wir jetzt über die von dem Berichterstatter vorgestellte Beschlussempfehlung in der Drs. 6/2183 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 22 ist beendet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Pflegekammer vertritt die Belange der Berufsangehörigen der professionellen Pflege gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik und den verschiedenen Akteuren im Gesundheits- und Sozialwesen. Sie wäre als Berufskammer eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die hoheitliche Aufgaben übernimmt. Das heißt, der Staat delegiert die Aufgaben zur Sicherung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung an die Pflegekammer, die als Selbstverwaltungsorgan der Berufsgruppe der beruflich Pflegenden auf Landesebene gegründet wird.
Ziel der Pflegekammer ist die Sicherstellung einer fachgerechten und professionellen Pflege nach aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen in allen relevanten Bereichen unserer Gesellschaft.
Aufgaben einer Pflegekammer sind zum Beispiel die Vertretung der Profession Pflege, die Mitwirkung bei der Gesetzgebung, die Regelung der Berufspflichten und der Berufsausübung, die Registrierung aller beruflich Pflegenden, die Regelung der Gestaltung der Aus-, Fort- und Weiterbildung, die Sicherung der Qualität und die Vertretung der Belange der Bevölkerung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Einzelnen bedeutet dies, dass die Kammer eine verbindliche Berufsordnung und eine ethische Richtlinie für pflegerisches Handeln erlassen kann. Sie regelt die Berufspflichten und überwacht deren Einhaltung.
Über die Pflegekammer werden die Belange der Bevölkerung im Sinne der Patientensicherheit und des Verbraucherschutzes vertreten, indem die Kammer Sachverständige und Gutachter benennt und berufliches Fehlverhalten sanktioniert.
Alle beruflich Pflegenden wären verpflichtet, sich in einer Kammer registrieren zu lassen. Somit entstünde eine aussagefähige Datengrundlage über Anzahl und Qualifikation der Berufsangehörigen. Diese könnte den politisch Verantwortlichen eine fundierte, zukunftsweisende Weichenstellung zur Sicherung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung ermöglichen.
Die Kammer würde verbindliche Standards und Qualitätskriterien für die Pflege und die berufliche Fort- und Weiterbildung entwickeln. In der Berufsordnung könnten die Verpflichtung zur Fortbildung sowie deren Art und Umfang verbindlich geregelt werden.
Als ein vom Gesetzgeber eingesetztes Selbstverwaltungsorgan der Pflege wäre die Pflegekammer wie alle verkammerten Berufe regelhaft in die relevanten Gesetzgebungsverfahren mit entsprechender Fachexpertise einbezogen. Somit erhielte die Berufsgruppe der beruflich Pflegenden einen deut
lich gestärkten Einfluss auf die Gestaltung der Pflegepolitik im Vergleich zu den bisherigen Möglichkeiten der vielfältigen Verbandslandschaft.
In einigen Bundesländern wird die Einrichtung von Pflegekammern diskutiert. So wurde in Sachsen im Rahmen einer Befragung unter den Berufsangehörigen der Pflege ein Zustimmungsgrad von knapp 70 % ermittelt. Auch in Niedersachsen, Berlin und Brandenburg steht das Thema Pflegekammer auf der Agenda.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir wollten das Pro und Kontra einer Pflegekammer auch in Sachsen-Anhalt diskutieren, ohne dass sich die Regierungsfraktionen hierzu eine abschließende Meinung gebildet hätten. Wir legen großen Wert darauf, dass dieser Prozess ergebnisoffen erfolgt.