Protocol of the Session on March 22, 2013

Die Forderung der Antragstellerin zu Ende gedacht, würde dies nämlich bedeuten, dass wir in einem nächsten Schritt darüber streiten müssten, welche technischen Fähigkeiten der internetfähige Computer haben muss. Zugespitzt formuliert: Soll es ein Mac sein oder reicht auch ein windowsfähiger PC?

(Herr Striegel, GRÜNE: Das wissen Sie beim Fernseher doch auch nicht!)

Wie stark darf oder muss der Prozessor sein, wie groß die Festplatte usw.?

In einem weiteren Schritt wäre vermutlich zu diskutieren, wie schnell die Internetleitung sein muss - mit der spannenden Folgefrage: Was wäre, wenn vor Ort die so beschlossene Geschwindigkeit des Internets gar nicht vorhanden wäre? - Mir fielen

noch eine ganze Reihe weiterer Fragen ein, die in diesem Zusammenhang erörtert werden könnten.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will in diesem Zusammenhang für meine Fraktion sehr deutlich sagen, dass nach unserem Verständnis nicht alles zum soziokulturellen Existenzminimum gehören muss, was für Menschen verfügbar ist. Wir sind nicht der Auffassung, dass Menschen, die - aus welchen Gründen auch immer - auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind, genauso leben können müssen wie diejenigen, die hierauf nicht angewiesen sind.

Damit der Aufschrei nicht allzu groß wird, ist deutlich zu sagen: Auch demjenigen, der auf staatliche Transferleistungen angewiesen ist, steht bereits heute das Recht zu, die Regelsatzleistung bzw. Teile der Regelsatzleistung für die Anschaffung und Nutzung eines internetfähigen Computers zu verwenden. Insoweit werden staatlicherseits keine Vorgaben gemacht, wofür er die Regelsatzleistung einsetzt.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es auf den Punkt zu bringen: Ich befürchte, der Tag ist nicht fern, da wird in diesem Hohen Haus in der Fortschreibung der Logik des vorliegenden Antrags ein Antrag beraten werden, der die kostenfreie Bereitstellung von Pay-TV im Rahmen des soziokulturellen Existenzminimums fordern wird.

(Zustimmung von Herrn Schröder, CDU)

Wann dies der Fall sein wird, wird vermutlich nur von der Geschwindigkeit der Verbreitung und Inanspruchnahme von Pay-TV-Programmen abhängen.

(Herr Schröder, CDU: Nicht dass wir sie auf eine Idee bringen! - Herr Lange, DIE LINKE: Ist das gar Populismus?)

- Wie kommen Sie darauf?

(Weitere Zurufe - Unruhe)

Kommen Sie bitte zum Ende.

(Unruhe)

Ja, ich würde das gerne tun.

Lassen Sie den Kollegen bitte zu Ende sprechen.

Das wäre nett. Sie haben es auch gleich geschafft.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach meinen Ausführungen wird es Sie sicherlich nicht verwun

dern, dass die CDU-Fraktion den vorliegenden Antrag selbstverständlich ablehnen wird. - Trotzdem danke ich für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Herr Rotter, der Herr Kollege Wagner ist so nett und möchte Ihre Redezeit verlängern. Wollen Sie ihm antworten?

Herr Präsident, das ist vom Kollegen Wagner sehr nett, aber ich verzichte gern auf die Verlängerung meiner Redezeit, auch in Anbetracht der fortgeschrittenen Uhrzeit.

(Herr Lange, DIE LINKE: Das ist heute schon das zweite Mal!)

Dann können Sie, Herr Kollege Wagner, jetzt nur intervenieren, aber nicht fragen, weil niemand die Frage beantwortet.

Kein Problem. - Ich interveniere nur auf die Frage, welche Technik und welches Betriebssystem eingesetzt werden. Herr Rotter, da bin ich leidenschaftslos. Ich empfehle freie Software.

Jetzt spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Kollege Herr Herbst zu uns. Bitte schön, Herr Herbst.

Danke schön. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Rotter, schade eigentlich, dass Sie die Frage nicht zugelassen haben; denn vermutlich kann man sie Ihnen auch im Netz nicht stellen.

(Heiterkeit und Beifall bei den GRÜNEN)

Aber das ist natürlich Ihr gutes Recht. - Das ist wieder ein Redebeitrag, bei dem man anschließend nicht weiß, was man sagen soll.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN - Herr Gallert, DIE LINKE: Er wusste noch, was Pay-TV war! - Herr Schröder, CDU: Das steht jedem frei!)

- Das weiß ich doch.

Ein im Wesentlichen gleich lautender Antrag ist auch im Bundestag anhängig, und zwar von der Linksfraktion gestellt. Das ist auch gut so. Das kann man aber auch hier im Land machen; darüber wurde im Bund noch nicht beraten.

Ich finde das ganz in Ordnung, die Fraktion auch, weil die Rechtsprechung - darauf wurde schon eingegangen - der Politik in dieser Hinsicht im Grunde genommen schon wieder etwas voraus ist und weil die ständige Verfügbarkeit eines Computers im Privathaushalt längst zum notwendigen Lebensbedarf zählt. Das Oberlandesgericht München hat so geurteilt. Es gibt noch verschiedene andere Entscheidungen, die in diese Richtung gehen.

Die Gerichte haben auch festgestellt, dass Computer beispielsweise nicht mehr gepfändet werden dürfen. Damit ist das Ganze juristisch eigentlich schon ausgefochten.

(Herr Schröder, CDU: Dann fragt man sich, warum man den Antrag noch eingebracht hat!)

Herr Rotter, ich vermute, dass das auch noch durch die Politik festgestellt werden wird, auch durch die Parlamente in Bund und Ländern, und zumindest im Bund gesetzlich verankert werden wird. Aber ob das heute geschieht oder in fünf Jahren, das wird die Zeit zeigen, Herr Rotter. Genauso verhält es sich mit der Frage, wie wir mit diesem Thema umgehen und wie sich politische Fraktionen diesem Thema stellen.

Natürlich schreitet die digitale Spaltung längst fort. Es gibt sie. Ich glaube, sie wegzureden, wäre gerade in unserem Land mit 140 000 Leuten, die vom SGB II abhängig sind, und mit jedem dritten Kind, das von Kinderarmut betroffen ist, fahrlässig. Denn natürlich - darauf ist auch der Minister eingegangen - hat der Zugang zum Internet heute ganz klar etwas mit dem Einkommen der Familien zu tun. Wer ein geringes Einkommen hat - - Das ist so. Da brauchen Sie nicht den Kopf zu schütteln.

Es ist festgestellt worden und lässt sich empirisch belegen, dass Familien, die ein Einkommen von weniger als 1 000 € haben, sehr viel weniger im Netz unterwegs sind als Familien mit einem höheren Einkommen. Das ist die traurige Wahrheit. Dieser Anschluss an das Netz hat heute wirklich mit Teilhabe zu tun. Der Anschluss an das Internet ist heute sehr wichtig, um seinen persönlichen Lebenswandel umsetzen zu können.

Digitale Teilhabe stellen wir uns nicht nur im Sinne eines TV-Gerätes vor, das heute längst zum Lebensstandard gerechnet wird und auch nicht pfändbar ist, sondern eher wie die EU-Kommission es diskutiert, nämlich mit dem universellen Anspruch zum Beispiel auf ein Bankkonto und darüber hinaus im digitalen Bereich, damit wir uns hier im Land nicht die so oft erwähnten sogenannten Digital Natives sozusagen heranzüchten, sondern damit wir allen Menschen tatsächlich die gleichen Chancen auch im Netz zukommen lassen.

Am einfachsten ließe sich das meines Erachtens mit einem flächendeckenden kostenlosen WLAN

Netz erreichen. Andere Länder sind uns da schon weit voraus. Wir hatten eine Delegation aus dem Baltikum zu Gast. Estland zum Beispiel hat flächendeckendes WLAN. Dann geht es wirklich nur noch darum, dass man ein Endgerät hat. Aber für den Anschluss an das Netz braucht man letztendlich nichts mehr zu bezahlen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Ich glaube, die Zukunft wird das auch bringen. Die Frage ist nur, wie früh wir uns solchen Themen öffnen. Ich finde, es wäre schon heute ein guter Zeitpunkt dafür.

Zu den Leistungen im Rahmen des Regelsatzes. Ich habe da den Wert von 6 € herausgefunden. Herr Wagner hat einen geringeren Wert herausgefunden. Wahrscheinlich kommt es darauf an, was man alles hinzuzieht. Wahrscheinlich gibt es unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten. Aber auch von 6 € kann man sich heute natürlich keinen Internetanschluss leisten. Wenn Sie alle einmal durchrechnen, was Sie zu Hause für Ihren Breitbandanschluss bezahlen, dann werden Sie feststellen, dass 6 € einfach nicht ausreichen. Das ist die Wahrheit.

Dieser Antrag ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, um den Digital Gap zu schließen. Aber das ist wirklich nur ein Schritt und viele weitere werden nötig sein. In diesem Sinne: Wir werden dem Antrag zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN)

Vielen Dank, Herr Herbst. - Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Frau Dr. Späthe. Bitte schön, Frau Dr. Späthe.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! In dem Antrag der Fraktion DIE LINKE wird argumentiert, dass trotz steigender Nutzerzahlen sozial bedingte Barrieren eine digitale Spaltung der Gesellschaft zementierten. Der im Regelsatz der Grundsicherung vorgesehene Betrag für Datenverarbeitungsgeräte unter der laufenden Nr. 54 der Abteilung 9, für Software und für Nutzungsgebühren unter der laufenden Nr. 50 der Abteilung 9 sei nicht ausreichend, um einen internetfähigen PC zu betreiben.

Dieser Betrag aber ist das Ergebnis der Berechnungen der Regelbedarfe nach den Verbrauchsausgaben anhand der Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Bei der Ermittlung dieser Regelbedarfe werden die verschiedenen relevanten Verbrauchsausgaben einer ausreichenden Anzahl von Referenzhaushalten herangezogen. Der im Regelsatz vorgesehene Betrag

für Datenverarbeitungsgeräte, für Software und Kommunikationsdienstleistungen liegt, wenn man alles zusammenrechnet, bei ca. 32 €.