Protocol of the Session on March 21, 2013

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Erdmenger. - Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Feußner für die CDU-Fraktion, wenn sie möchte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte versuchen, zu den Punkten, auf die meine Kollegen aus dem Rechnungsprüfungsausschuss eingegangen sind, ein paar Kommentare zu geben.

Ich beginne mit der Kunststiftung. Die Beratungen zur Kunststiftung waren eine Odyssee. Frau Dr. Klein hat darüber schon berichtet. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich viermal sehr intensiv mit der Kunststiftung beschäftigt. Darüber hinaus haben auch andere Ausschüsse das Thema begleitet.

Vier wesentliche Punkte sind kritisiert worden. Ich möchte sie benennen. Dabei ging es um das Auswahlverfahren bei der Besetzung einer Stelle und um die Anlagegrundsätze für das Stiftungsvermögen; es sind Mittel in Wertpapieren mit Risikopotenzial angelegt worden.

Darüber hinaus haben es der Stiftungsrat und der Vorstand der Kunststiftung unterlassen, vor Beginn

der Baumaßnahme in der Liegenschaft Neuwerk 11 Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Dafür hat das Land eine Zuwendung in Höhe von 2 Millionen € bewilligt, obwohl der damalige Landesbetrieb Bau festgestellt hatte, dass lediglich 1,821 Millionen € als förderfähig galten.

Des Weiteren ist nur ein geringer Anteil an Eigenmitteln in Höhe von 250 000 € eingesetzt worden, obwohl die Stiftung über Eigenkapital verfügte. Am schlimmsten war, dass zu all diesen Maßnahmen, die dort vollzogen worden sind, den zuständigen Ausschüssen keinerlei Informationen gegeben worden sind.

Schließlich ist ein Mietvertrag mit dem Landesbetrieb Limsa über eine Laufzeit von 25 Jahren abgeschlossen worden. Obwohl das Land die Baumaßnahme Landesimmobilie Neuwerk 11 fast vollständig finanziert hat, wurde ein Mietzins von 0 € vereinbart. Das Land verzichtet damit pro Jahr auf Mieteinnahmen in Höhe von 16 000 €. Darüber gab und gibt es auch weiterhin erhebliche Diskussionen.

Die Interessenkollision der Vertreter der Landesregierung im Stiftungsrat hat Frau Dr. Klein schon angesprochen. Ich kann mich daran erinnern, dass damals, als die Stiftung gegründet worden ist und die Besetzung des Stiftungsrates anstand - ich beziehe jetzt alle mit ein -, viele Mitglieder der Landesregierung ganz wild darauf waren, in den Stiftungsrat hineinzukommen. Es gab knallharte Diskussionen dazu. Wir haben darauf hingewiesen, dass der Stiftungsrat zu fast drei Vierteln von der Landesregierung besetzt ist - und dann solche fatalen Fehler. Das darf eigentlich nicht passieren.

Wir haben uns darauf verständigt, dass demnächst vieles besser wird. Allerdings wird wohl, wenn wir jetzt die Stiftung Moritzburg im Rechnungsprüfungsausschuss untersuchen werden, Ähnliches herauskommen. Frau Dr. Klein hat es angesprochen. Ich erinnere auch an die Stiftungen bürgerlichen Rechts - darüber haben wir im Finanzausschuss diskutiert -; auch dort gibt es noch das eine oder andere Problem, das wir bisher nicht lösen konnten.

Frau Dr. Klein, ich sehe es nicht so, dass es für die Landesregierung nur eine Ehre ist, in solchen Stiftungsräten zu sein, sondern es muss tatsächlich eine Verpflichtung sein. Dieser Verpflichtung müssen sie auch gerecht werden und können nicht irgendwelche Vertreter hinschicken. Wenn sie also Mitglied eines Stiftungsrates sind, dann müssen sie diese Aufgabe auch wahrnehmen.

(Zustimmung bei der LINKEN - Zuruf von der LINKEN: Dann sollen sie nicht stiften gehen!)

- Dann sollen sie nicht stiften gehen, ja, das ist ein gutes Wortspiel.

Ich möchte noch eines sagen: Vonseiten der Landesregierung konnten einige dieser Punkte abgeräumt werden. Aber es ist doch einiges offen geblieben, zum Beispiel was die Verwertung der Immobilie Neuwerk 11 anbelangt. Diese Immobilie ist für die Kunststiftung eigentlich zu groß, deshalb sollen einige Räumlichkeiten anderweitig genutzt werden. Bisher kam weder von der Landesregierung noch von der Kunststiftung eine endgültige Information dazu, wie die Immobilie Neuwerk 11 zukünftig effizient genutzt werden kann. - Meine Redezeit ist gleich zu Ende, deshalb möchte ich mich daran nicht weiter festhalten.

Ich möchte nur sagen: Was die Zuschüsse anbelangt, müssen wir im Rahmen der Haushaltsberatungen aufpassen. Die Kunststiftung bekommt Mittel aus der Konzessionsabgabe. Dazu haben wir schon Vorschläge unterbreitet. Aber es gibt noch keine Antwort der Landesregierung dazu.

Zwei Sätze zur Beteiligungsverwaltung. Es wurde bereits gesagt: Ab dem 1. Januar 2013 erfolgt sie zentral im Finanzministerium. Ich finde es gut, dass die Fachressorts weiterhin für die Fachfragen zuständig bleiben; aber es wird jetzt zentral verwaltet.

Es besteht natürlich ein ganz großes Interesse daran zu erfahren, wie das im Ergebnis aussehen wird. Dazu kann man nach drei Monaten sicherlich noch nicht allzu viel sagen. Aber ich kann schon jetzt versprechen, dass wir als Rechnungsprüfungsausschuss uns sehr darum bemühen werden, dass wir darüber regelmäßig informiert werden. Wir werden uns die Informationen einholen.

Wir bestehen darauf, dass wir bei allen Dingen, an denen wir beteiligt sind, eine Abwägung der Vor- und Nachteile der Beteiligungen vornehmen müssen. Dazu stehen wir als Unterausschuss. Diesbezüglich werden wir Sie, Herr Minister, auch weiterhin in Schach halten, das verspreche Sie Ihnen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Feußner. - Damit ist die Aussprache abgeschlossen. Bevor wir in das Abstimmungsverfahren zu den Punkten 1 bis 7 der Beschlussempfehlung eintreten, gestatten Sie mir noch eine kurze Anmerkung. Ich glaube, ich spreche im Namen des gesamten Hohen Hauses, wenn ich den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses einen besonderen Dank für die geleistete Arbeit ausspreche.

(Beifall im ganzen Hause)

Es ist das sogenannte Königsrecht des Parlaments, über das Budget des Landes zu beschließen. Aber ein Haushaltsbeschluss allein würde keinen Sinn ergeben und der Verantwortung nicht gerecht wer

den; denn es ist nur eine Ausgabeermächtigung, die wir als Parlament der jeweiligen Regierung erteilen. Aber es ist eine Ausgabeermächtigung über Steuergelder in Höhe von 10 Milliarden €, die nicht wir mitgebracht haben, sondern die andere erwirtschaftet haben.

Die Hoheit, darüber zu entscheiden, ist eine hohe Verantwortung für uns alle. Dieser werden wir aber nur dann gerecht, wenn wir die Arbeit im Rechnungsprüfungsausschuss ernst nehmen. Dort bekommt die Parlamentsarbeit einen Sinn. Denn erst wenn wir die Jahresberichte zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und die Haushaltsrechnung für die Haushaltsjahre gründlich bearbeiten und zu einem Schluss kommen, wissen wir, was aus der Ausgabeermächtigung für eine Regierung geworden ist. Deshalb sage ich noch einmal herzlichen Dank für die geleistete Arbeit.

Ich denke, wir können jetzt über die Punkte 1 bis 7 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen in der Drs. 6/1880 abstimmen. - Ich höre keinen Widerspruch. Wer der Beschlussempfehlung in Gänze folgt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Möchte jemand dagegen stimmen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Die gibt es auch nicht. Damit ist die Entlastung erteilt und der Tagesordnungspunkt ist abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 22 auf:

Beratung

Wahl der Vertrauensleute und deren Stellvertreter für den beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt zu bestellenden Ausschuss gemäß § 7 Abs. 6 AG VwGO LSA

Antrag Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/1901

Für die Einbringung erteile ich Herrn Wunschinski das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der fortgeschrittenen Zeit mache ich es kurz. Ihnen liegt in der Drs. 6/1901 der interfraktionelle Antrag zur Wahl der Vertrauensleute und deren Stellvertreter für den beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt zu bestellenden Ausschuss vor.

Der Antrag, der von allen Fraktionen getragen wird, zeigt Einigkeit in der Sache. Für die derzeit beim Oberverwaltungsgericht tätigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter endet die Amtszeit am 31. Dezember 2013. Es wird also eine Neuwahl erforderlich.

Die ehrenamtlichen Richter werden nicht direkt gewählt, sondern von einem Gremium aus Vertrauensleuten. Diese Vertrauensleute wiederum sind vom Landtag zu bestimmen. Dafür sieht das Gesetz zwei Verfahren vor. Entweder werden die Vertrauensleute vom Plenum bestimmt oder der Rechtsausschuss des Landtags wird beauftragt, dies zu tun.

Es ist bisher geübte Praxis in diesem Haus gewesen, diesen Auftrag dem Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zu erteilen. So sieht es der Ihnen vorliegende Antrag vor. Ich bitte im Namen aller Fraktionen um Zustimmung zu dem Antrag. - Danke schön.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Eine Debatte ist nicht beantragt worden. Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/1901 ein. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch keine. Damit ist der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung einstimmig beauftragt worden, die Wahl der Vertrauensleute für den beim Oberverwaltungsgericht zu bestellenden Ausschuss durchzuführen. Der Tagesordnungspunkt 22 ist erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 23 auf:

Beratung

Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht - Landesverfassungsgerichtsverfahren LVG 16/12 (ADrs. 6/REV/75)

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung - Drs. 6/1872

Eine Einbringung oder eine Debatte dazu sind nicht erforderlich und auch nicht beantragt worden. Wir kommen zu Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung in der Drs. 6/1872 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch keine. Damit ist die Beschlussempfehlung so angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt 23 ist erledigt.

Damit sind wir am Ende der 41. Sitzung des Landtages angekommen. Gestatten Sie mir zum Abschluss noch folgenden Hinweis: Die morgige 42. Sitzung beginnt um 9 Uhr. Wir beginnen mit dem Tagesordnungspunkt 24, der Aktuellen Debatte.

Ich danke Ihnen für Ihr Kommen und Ihr Mitwirken. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Ich schließe die Sitzung des Landtages.

Schluss der Sitzung: 19.40 Uhr.