Protocol of the Session on February 21, 2013

Dabei kann dieses Landesgremium sehr wohl ein Baustein sein, um zu einer Vernetzung der Angebote über die Sektorengrenzen hinaus zu gelangen. Wir sind damit aber nicht von der Aufgabe freigestellt, nach anderen Bausteinen, Strategien und Lösungsvarianten zu suchen, die die Versorgungslage nachhaltig verbessern.

Ausdrücklich begrüßen wir die im Entwurf vorgesehene Zusammensetzung dieses Landesgremiums. Neben den üblichen Mitgliedern solcher Gremien sind die vorgeschlagene Mitgliedschaft der kommunalen Spitzenverbände und der in Sachsen-Anhalt für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen eine gute und zielführende Vorgabe des Landes. Allerdings: Wer sind diese „maßgeblichen Organisationen“?

Es wird die Möglichkeit geschaffen, schnell und bedarfsgerecht zu informieren, dieses konkrete Wissen aus der Praxis vor Ort für Problemlösungen einzubringen und auf dieser Basis gemeinsam Strategien zu entwickeln.

Durch die Mitarbeit der kommunalen Spitzenverbände eröffnet sich außerdem die Möglichkeit der Vernetzung mit den Trägern der Sozialhilfe, die eine ebenso große Verantwortung für regionale und lokale Lösungsmöglichkeiten tragen. Alle Akteure innerhalb dieses Prozesses reden miteinander, entwickeln Strategien und Lösungsansätze und sind in der Lage, deren Praxistauglichkeit nachzuweisen.

Ein weiteres Problem des gemeinsamen Landesgremiums ist die Einstimmigkeit der Beschlüsse; allerdings ist das ja ein Problem des Gremiums selbst.

Der Artikel 2 ist wohl auch dem bisher sehr langen Prüfverfahren geschuldet.

Wir freuen uns auf die Beratungen über den Gesetzentwurf in den Fachausschüssen.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Als nächster Redner spricht für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Schwenke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, nach den recht ausführlichen Ausführungen meiner beiden Vorredner kann ich mich kurz fassen.

Herr Minister, vielen Dank für die Einbringung des Gesetzentwurfes. Wir vollziehen darin in Artikel 1 nur pflichtgemäß die uns durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz gegebene Möglichkeit der Bildung des gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V in Sachsen-Anhalt.

Über die Aufgaben und Hintergründe, die dadurch gegebenen Mitwirkungsmöglichkeiten und anderes mehr hat der Minister ausführlich berichtet. Ich möchte deshalb, aber auch weil die vorgesehene Zusammensetzung und Arbeitsweise unseren Vorstellungen entspricht, an dieser Stelle auf weitere Ausführungen verzichten.

Das Gleiche gilt für den Artikel 2 des Gesetzentwurfes. Auch damit schicken wir eine sehr wichtige Formalie zur Änderung des Krankenhausgesetzes in die Gesetzesberatung im Fachausschuss.

In diesem Sinne können wir notwendige Detailberatungen oder Nachfragen im Fachausschuss realisieren. Ich gehe aber von einer zügigen, unkomplizierten Ausschussberatung aus.

Ich beantrage namens der Fraktion der CDU die Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Arbeit und Soziales. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schwenke. - Als nächste Rednerin spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abgeordnete Lüddemann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für eine ganzheitliche und auch in Zukunft gute und flächendeckende Versorgung ist es notwendig, die arzt- und sektorenzentrierte Sichtweise zu überwinden. Eine Lockerung der betonierten Sektorengrenzen ist dringend geboten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz eröffnet hierzu zumindest kleine Schneisen. Diese werden auch genutzt.

Beispielsweise wird die sektorenübergreifende Regelung des Notdienstes gestärkt. Das ist im Land kaum vorhanden. Im Jahr 2012 gab es in Sachsen-Anhalt gerade einmal sechs Bereitschaftsdienstpraxen an Krankenhäusern.

Eine weitere Möglichkeit ist das bereits erwähnte gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V. Ein solches Gremium wird mit der Gesetzesvorlage in Sachsen-Anhalt geschaffen. Das finden wir gut und richtig. Wir haben darüber in diesem Hohen Hause schon mehrfach gesprochen.

Die intersektorale Kommunikation, der fachliche Austausch und das Suchen nach gemeinsamen Strukturen und Lösungen kann durch ein solches Gremium unserer Meinung nach vorangetrieben werden. Zwar werden sich im gemeinsamen Landesausschuss alte Bekannte wiedertreffen, aber ich glaube, man wird gut in diesem Gremium zusammenarbeiten können. Der Rahmen ist ein anderer.

Ich will noch zwei Fragen stellen, über die wir im Rahmen der Ausschussbefassung diskutieren sollten. Erstens. Sollten nicht auch die Pflegeberufe im gemeinsamen Gremium vertreten sein? Zweitens. Sollte das Gremium mit Blick auf die Kostenträger und Leistungserbringer nicht besser paritätisch besetzt werden? - Auch einem Fachgremium steht ein Stimmengleichgewicht gut zu Gesicht.

Ich finde, alle Verbände und Organisationen, die an der Gesundheitsversorgung beteiligt sind, sollten dem Gremium angehören. Dies umfasst auch die Pflegeberufe. Sie sind unverzichtbarer Eckpfeiler und stützen das Gesundheitssystem. Sie sind nicht nur rein quantitativ die größte Berufsgruppe, sondern sie übernehmen im Rahmen von Delegationen auch heilkundliche Aufgaben.

Die Möglichkeit der Delegation wurde in § 28 SGB V im Zuge des Versorgungsstrukturgesetzes gestärkt. Auch kann durch die Einbeziehung der Pflegeberufe die Förderung, Begleitung und Evaluation von Modellprojekten gemäß § 63 Abs. 3 SGB V Aufgabe des Landesgremiums werden; denn gerade diese Modellprojekte sollen die Übertragung von heilkundlichen Aufgaben erproben.

Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Ich denke, dort können wir die Fragen vertiefend diskutieren. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Lüddemann. - Als Nächste spricht in der Debatte für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Grimm-Benne.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Bei der Umsetzung der Regelung des neuen § 90a des SGB V wird entscheidend sein, wie das gemeinsame Landesgremium arbeitet und die sektorübergreifenden Versorgungsfragen angeht; denn bei der Sicherstellung der medizinischen Versorgung gerade in unserem ländlich geprägten Land und der bekannten demografischen Entwicklung kommen wir um eine stärkere Zusammenarbeit der verschiedenen Partner im Gesundheitswesen nicht herum. Dabei muss mit Sicherheit auch einiges neu gedacht werden.

Inwieweit sich die verschiedenen Partner auf eine - über die die eigene Klientel betreffende Sichtweise hinaus - zukunftsfähige Versorgungsstruktur verständigen, bleibt abzuwarten; denn nicht die Bestandserhaltung, der Ab- und Ausbau der verschiedenen Sektoren stehen im Vordergrund, sondern eine bestmögliche Kooperation der Versorgungsbereiche zur Sicherung der medizinischen Betreuung, Behandlung und Beratung unserer Bevölkerung, unabhängig davon, ob sie im städtischen oder im ländlichen Raum lebt.

Deshalb begrüße ich ausdrücklich auch die Aufnahme der auf Landesebene für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen in das gemeinsame Landesgremium.

In der letzten Woche, am 13. Februar, konnten wir erleben, dass die Krankenhausgesellschaft zu einer großen Podiumsdiskussion eingeladen hat, in deren Rahmen sie gerade darüber geredet hat, wie man sektorübergreifende Versorgungsfragen aus ihrer Sicht gestalten könnte, nämlich durch Öffnung der Krankenhäuser zur ambulanten Versorgung.

Ich jedenfalls freue mich auf die Empfehlungen des gemeinsamen Landesgremiums. Wir werden den Gesetzentwurf und auch die Arbeit dort aktiv begleiten; denn wir können, so glaube ich, nur entsprechende Landtagsbeschlüsse schaffen, wenn wir das begleiten. Ich bitte um Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Arbeit und Soziales. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu überweisen. Nach heutigem Stand ist auch nicht ersichtlich, dass gemäß § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Finanzausschuss zu beteiligen ist.

Wer der Überweisung des Gesetzentwurfes an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zustimmt, den

bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Stimmt jemand dagegen? - Nein. Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Niemand. Somit ist der Gesetzentwurf einstimmig an den Sozialausschuss überwiesen worden.

Ich rufe nunmehr den Tagesordnungspunkt 14 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Verabschiedung eines Mindestlohngesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (MLG LSA)

Gesetzentwurf Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/1804

Für die einbringende Fraktion erteile ich nunmehr der Abgeordneten Latta das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach Berechnungen der Prognos AG auf der Basis des Sozio-ökonomischen Panels arbeiten derzeit 1,2 Millionen Menschen in Deutschland für weniger als 5 € brutto pro Stunde. Hinzu kommen nach Prognos weitere 2,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger, die zwischen 5 € und 7,50 € pro Stunde verdienen, sowie weitere 1,4 Millionen Beschäftigte, die zwischen 7,50 € und 8,50 € erhalten.

In Sachsen-Anhalt werden nach Thüringen die bundesweit zweitniedrigsten Löhne gezahlt. Das führt unter anderem dazu, dass laut der Bundesagentur für Arbeit im Juni 2012 allein in Sachsen-Anhalt 70 400 Menschen ergänzend zu ihrem Einkommen Arbeitslosengeld II bezogen haben. Zugleich hat Sachsen-Anhalt gemeinsam mit Thüringen die höchste Anzahl an Arbeitsstunden zu verzeichnen, nämlich im Durchschnitt 1 442 Stunden im Jahr.

Erstens ist es eine Frage der Menschenwürde, dass man von seinem Lohn auch leben kann, ohne den Staat um Unterstützung bitten zu müssen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zweitens sind Mindestlöhne sinnvoll, damit sich einzelne Unternehmen nicht zulasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler refinanzieren und andere Unternehmen, die ordentliche Löhne zahlen, benachteiligt werden.

Dies macht einmal mehr deutlich, dass wir in Sachsen-Anhalt ein Landesmindestlohngesetz brauchen. Gerade in Ostdeutschland gibt es ein großes Niedriglohnsegment, auch bei Beschäftigten in öffentlicher Trägerschaft des Landes und der Kommunen, zum Beispiel bei den Beschäftigten in der Sicherheitsbranche, in der Gebäudereinigung, in der Wäschereidienstleistung und einigen mehr. Wir

sollten den Schritt hin zu einem Landesmindestlohngesetz für Sachsen-Anhalt gehen.

Es geht unserer grünen Fraktion bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfs um zwei wesentliche Punkte. Erstens geht es darum, die Lücke im Vergabegesetz, die entstanden ist, zu schließen. Zweitens geht es um die Zuwendungen für die Beschäftigten, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, das durch die öffentliche Hand bezahlt wird.