Weil es sich offenkundig auf das bezog, was ich sagte, dass ich die überraschende Einmütigkeit festgestellt habe, will ich nur noch einmal richtigstellen, dass sich die Einmütigkeit und meine Überraschung auf die Einmütigkeit hier im Hohen Hause bezogen haben. Ich verwies darauf, dass wir im November 2011 über einen ähnlich lautenden Antrag meiner Fraktion abgestimmt haben und es dazu noch eine deutlich andere Haltung gab.
Wir treten jetzt in das Abstimmungsverfahren ein. Wir stimmen zunächst über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drs. 6/1786 ab. Es ist eine Direktabstimmung gefordert bzw. keine Überweisung beantragt worden.
Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Antrag angenommen worden.
Wir stimmen jetzt über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drs. 6/1777 ab. Auch hierzu ist kein Antrag auf Überweisung gestellt, aber eine gesonderte Abstimmung über die einzelnen Punkte gefordert worden, die ich jetzt aufrufe.
Ich rufe Punkt 1 auf. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Punkt 1 abgelehnt worden.
Zu Punkt 2. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Punkt 2 abgelehnt worden.
Zu Punkt 3. Wer stimmt dem zu? - Die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Punkt 3 abgelehnt worden.
Zu Punkt 4. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Punkt 4 abgelehnt worden.
Zu Punkt 5. Wer ist dafür? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionäre. Damit sind der Punkt 5 und der Antrag insgesamt abgelehnt worden.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist 15.20 Uhr. Wir setzen wie vereinbart die Sitzung fort.
Die erste Beratung fand in der 35. Sitzung des Landtages am 16. November 2012 statt. Berichterstatter des Ausschusses ist der Kollege Herr Wunschinski. Bitte schön, Herr Kollege, berichten Sie.
Herr Präsident, recht herzlichen Dank. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist in der 35. Sitzung des Landtages am 16. November 2012 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen worden.
Die erste Beratung zu dem Gesetzentwurf fand in der 21. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung am 30. November 2012 statt. Dazu lag eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit Empfehlungen hinsichtlich rechtsförmlicher Anpassungen zum genannten Gesetzentwurf vor.
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Justizkostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt werden die kostenrechtlichen Regelungen zum Schuldnerverzeichnis an die geänderten bundesrechtlichen Vorschriften angepasst, ein Gebührentatbestand für die Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis eingeführt sowie die Gebühren an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst.
Die Zentralisierung und länderübergreifende Vernetzung des Schuldnerverzeichnisses macht eine einheitliche Regelung auch der Kosten in allen Ländern erforderlich. Mit der vorgesehenen Änderung des Landesjustizkostenrechts wird dem entsprochen.
stellung auf der Grundlage der Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes die vorläufige Beschlussempfehlung und leitete diese an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen weiter. Der Finanzausschuss stimmte dem Gesetzentwurf in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung einstimmig zu.
Die abschließende Beratung im Rechtsausschuss erfolgte in der Sitzung am 25. Januar 2013. Im Ergebnis dieser Beratung empfiehlt der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung unter Mitwirkung des Ausschusses für Finanzen einstimmig, den Gesetzentwurf in der Ihnen vorliegenden Fassung anzunehmen.
Namens des Ausschusses bitte ich das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Danke schön.
Vielen Dank. - Ich sehe keinen Gesprächsbedarf. Dann komme ich zur Abstimmung. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? - Moment, ich bin etwas zu schnell.
Wir stimmen über die Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit ab. Doch, es war schon richtig. Wer stimmt der Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit zu? - Das ist die große Mehrheit des Hauses, Zustimmung aus allen Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden.
Jetzt stimmen wir über die Gesetzesüberschrift ab. Sie lautet: „Zweites Gesetz zur Änderung des Justizkostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt“. Wer stimmt dieser Überschrift zu? - Das sind alle Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer erhält sich der Stimme? - Auch niemand. Damit ist die Überschrift beschlossen worden.
Wir kommen nun zur Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer stimmt dem Gesetz in seiner Gesamtheit zu? - Das sind ebenfalls alle Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Das sehe ich auch nicht. Damit ist das Gesetz so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 6 ist abgearbeitet.
gesordnungspunkt keine Debatte zu führen. Herr Grünert von der Fraktion DIE LINKE hat aber Redebedarf angemeldet. - Herr Mewes, Sie haben jetzt das Wort.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Berichterstattungen gehören zweifelsohne zu den parlamentarischen Höhepunkten in diesem Haus. Darum muss ich Sie eingangs mit statistischem Zahlenmaterial quälen.
Nach Nr. 9 der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden erstattet der Petitionsausschuss dem Landtag jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit. Der Bericht für den Tätigkeitszeitraum vom 1. Dezember 2011 bis zum 30. November 2012 liegt Ihnen in der Anlage 15 zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses über erledigte Petitionen in der Drs. 6/1762 vor.
Meine Damen und Herren! Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger wandten sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag von Sachsen-Anhalt. Im Berichtszeitraum gingen beim Petitionsausschuss 548 Bürgerbegehren ein. Damit konnte im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum eine Zunahme beim Eingang von Bürgerbegehren verzeichnet werden.
8 % der Bürger - das sind 46 - nutzten die Möglichkeit, ihre Petition oder Eingabe online einzureichen. Damit ist die Zahl der Nutzer der elektronisch angebotenen Möglichkeit zur Petitionseinreichung im Vergleich zum Vorjahr gleich geblieben.
Von 548 Eingängen konnten 454 Vorgänge als Petitionen registriert und bearbeitet werden. 66 Eingänge wurden als Eingabe im Sinne der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden beantwortet. 28 Petitionen wurden an den Bundestag oder an die Volksvertretung eines anderen zuständigen Bundeslandes weitergeleitet.
Mit jeweils ca. 17 % waren in den Sachgebieten Inneres und Justiz die höchste Zahl an Eingängen zu verzeichnen, gefolgt vom Sachgebiet Gesundheit und Soziales mit 15 %. Einzelheiten können Sie, meine Damen und Herren, der Anlage A des Tätigkeitsberichtes entnehmen.
In 18 Sitzungen beriet der Petitionsausschuss 518 Petitionen, davon 458 abschließend. Hier führte das Sachgebiet Inneres mit 19 % abschließend behandelten Petitionen, gefolgt vom Sachgebiet Justiz mit ca. 16 %.
Ca. 6 % der abschließend behandelten Petitionen konnten als positiv erledigt angesehen werden. Sei es, dass behördliches Handeln korrigiert oder ein Kompromiss im Sinne der Petenten gefunden wur