men erfasst, die im Vorfeld von Eingriffen durchgeführt werden, die freiwillig durchgeführt werden, damit sie später auf Eingriffe angerechnet werden können.
Ich denke, gerade über dieses Instrument kann die Anwendung der Eingriffsregelung wesentlich effektiver gestaltet werden, zumal in den letzten Jahren der räumlich funktionale Zusammenhang der Kompensationsmaßnahmen zum Eingriff wesentlich gelockert wurde.
Aber leider bezieht Ihr Antrag diese Regelungen mit ein und impliziert einen Änderungsbedarf, der aber tatsächlich nicht besteht.
Als wirklich vollkommen abwegig muss ich den zweiten Punkt des Antrags bezeichnen. Danach soll die Bewertung der Biotoptypen angepasst werden. Ich könnte Ihnen jetzt aus dem Stegreif einen Vortrag über die Abwägungsrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts halten. Aber mit Blick auf die Zeit möchte ich Ihnen das ersparen.
Nur so viel steht fest: Wenn die Biotoptypenbewertung mit sachfremden Aspekten verändert würde, dann wäre keine einzige Genehmigung mehr gerichtsfest.
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Eingriffsregelung Beeinträchtigungen des Naturhaushalts kompensieren soll. In erster Linie sind es natürlich diese Eingriffe, die zu einer Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen führen.
Herr Lüderitz, Sie haben in Ihrer Einbringungsrede darauf auch umfassend hingewiesen. Leider finde ich in Ihrem Antrag kein einziges Wort zu diesem Problem. Deshalb empfehle ich der Fraktion DIE LINKE, sich des Problems des ungebremsten Flächenverbrauchs anzunehmen und damit wirklich zum Kern des Themas vorzudringen.
Hilfreich wäre es auch, wenn insgesamt mehr Ressourcen, mehr Manpower für die Umsetzung der Eingriffsregelung in den Naturschutzbehörden zur Verfügung stehen würde, um bereits vor einen Eingriff in Natur und Landschaft die Flächen zu identifizieren, auf denen konfliktfrei Maßnahmen umgesetzt werden können.
Das betrifft - das möchte ich hier betonen - in erster Linie Entsiegelungsmaßnahmen. Allerdings ist es aus fachlichen Gründen immer schwierig, Entsiegelungsmaßnahmen als Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe anzuerkennen, weil sie sehr
teuer sind und die Funktionen des Naturhaushalts nur in geringem Umfang aufwerten, so wünschenswert sie auch sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, die Eingriffsregelung ist ein sehr modernes Instrument des Naturschutzes. Sie wurde bereits nach Einführung im Bundesnaturschutzgesetz im Jahr 1976 in vielen anderen Staaten kopiert.
Um eine möglichst konfliktfreie Anwendung zu gewährleisten, ist eine sorgfältige Vorbereitung der Maßnahmen mit den Betroffenen erforderlich. Einseitige Betrachtungen, wie sie in dem Antrag der Fraktion DIE LINKE impliziert sind, sind aber nicht hilfreich, sondern kontraproduktiv. Daher wird dieser Antrag von meiner Fraktion abgelehnt. - Vielen Dank.
Danke schön, Herr Kollege. Anfragen sehe ich nicht. - Als Nächster spricht für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Leimbach.
Herr Präsident, zunächst herzlichen Dank für den Weihnachtsmann heute Morgen und den Weihnachtsgruß.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE eröffnet die Möglichkeit - für mich jedenfalls in großer vorweihnachtlicher Friedfertigkeit -, sich nicht nur mit der Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen in SachsenAnhalt, sondern generell und kritisch mit der Nutzungskonkurrenz bei Flächen auseinanderzusetzen.
Vorweihnachtliche Friedfertigkeit deshalb, weil die Beschlusspunkte 1 und 2 Ihres Antrags wahrscheinlich eher von dem Wunsch beseelt sind, die bisherige Anwendung des Bundesnaturschutzgesetzes und die existierende Eingriffsregelung so lange zu evaluieren und die Praxis zu beeinflussen, bis das Ziel, dass die Landwirtschaft aus der Nutzungskonkurrenz herauszunehmen ist, erreicht ist.
Das funktioniert so aber nicht. Es geht doch eher darum, die meiner Meinung nach eher schwachen Resultate der vergangenen 20 Jahre, was die Verwendung dieser Mittel aus Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen anbelangt, sorgfältig und kritisch zu beleuchten und nach intelligenten Konzepten für die Zukunft zu suchen, um Nutzungskonkurrenzen zu minimieren.
Dazu gehört, so der für mich nachvollziehbare Hinweis in der Begründung zu Ihrem Antrag, das Recycling bebauter und versiegelter Flächen als ge
Die Ausschussüberweisung, die wir als Koalitionsfraktionen beantragen werden, ist unter anderem deshalb einer schlichten Ablehnung, die eigentlich bei uns diskutiert worden und knapp gescheitert ist, vorzuziehen, weil dieser wahre Problemkern unbestreitbar unsere Organisationsaufgabe bleibt.
Lieber Herr Lüderitz, Sie sprechen den Flächenverbrauch an. Sie wissen wahrscheinlich auch, dass es eher ein ideologischer Begriff ist. Fläche kann man ja nicht verbrauchen, sondern man kann sie nur nutzen. Das stellt eigentlich in unserem Land eher kein Problem dar. Wir haben nur 11 % Siedlungs- und Verkehrsfläche, liegen damit weit, nämlich mit 10 Prozentpunkten, unter dem nationalen Durchschnitt.
Sie wissen wahrscheinlich, dass in Wahrheit bei uns die Flächeninanspruchnahme stagniert. Ich würde fast prognostizieren wollen, dass angesichts der demografischen Entwicklung die Flächeninanspruchnahme in den nächsten Jahren zurückgehen wird. Was Sie gesagt haben, hat meiner Meinung nach wenig mit Sachsen-Anhalt zu tun.
Auch das, was Herr Weihrich gesagt hat, es gebe einen auf unser Gebiet bezogenen ungebremsten Flächenverbrauch, halte ich für falsch.
Ich sage Ihnen auch, dass nicht nur das in Ihrem Antrag zu privilegierende Schutzgut Acker - das ist falsch, nicht nur lobbyistisch übrigens; es hätte genauso gut auch Wald sein können -, sondern auch der Zeitpunkt falsch ist.
Mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz im Jahr 2010 hat der Bund, haben unsere Kollegen im Bundestag gleichzeitig eine Verordnungsermächtigung beschlossen. Diese Verordnungsermächtigung wird in eine Kompensationsverordnung münden. Das wissen Sie. Danach werden die Auswirkungen der Eingriffsregelung bundeseinheitlich gestaltet.
Es kommt hinzu, dass die Erhebung von Ersatzzahlungen sogar im Einzelnen geregelt werden wird. Das Instrument wird deutlich wirkungsvoller, vielleicht sogar das, was Herr Bergmann als Befürchtung beschrieben hat.
Wir wissen natürlich, dass sich die bekannt gewordenen Entwürfe dieser Bundeskompensationsverordnung mit den Zielen der Landesregierung aus dem Jahr 2004, damals noch unter Ministerin Wernicke, überwiegend decken. Wir hoffen, dass wir es ein wenig weiterentwickeln können, um das zu behalten, was diese Richtlinien von Frau Wernicke gebracht haben, nämlich Transparenz, Planungssicherheit für alle Beteiligten und Verfahrensbeschleunigung.
Wir sind auf einem guten Weg, aber wir sind noch lange nicht da, wo wir sein wollen, um die Interessen der verschiedenen Flächennutzer möglichst harmonisch zu koordinieren und nicht gegeneinander auszuspielen, wie es Ihr Antrag intendiert. Es ist auch keine Lösung - wie die GRÜNEN - zu meinen, man müsste nur Bebauung unterlassen, dann hätte man auch keine Probleme. Wir glauben, dass es intelligente Lösungen geben kann, die uns alle tatsächlich weiter bringen.
Die Entkoppelung, die stärkere Nutzung der Ökokontoregelung, die professionelle Organisation des Kompensationsflächenmanagements, zum Beispiel in der Landgesellschaft, sind Punkte, die wir dringend brauchen.
Es macht also Sinn, sich mit der gesamten Thematik im Ausschuss auseinanderzusetzen. Das hat dazu geführt, dass wir den Antrag nicht einfach ablehnen wollen, sondern für eine Überweisung in die Ausschüsse für Umwelt und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stimmen werden. Wir kündigen aber gleichzeitig an, dass wir es nicht bei diesem etwas mageren, kritisch zu betrachtenden Papier belassen werden, sondern einen eigenen Antrag mitbringen werden. - Danke schön und frohe Weihnachten!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte gedacht, ich kann auf den Beitrag verzichten. Nun muss ich doch noch einmal nach vorn.
Fakt ist eines: Offensichtlich ist das, was dem Kollegen Bergmann schon passiert war, auch Ihnen passiert, Kollege Leimbach. Sie haben das Wort „Eingriff“ immer so hinten herunterfallen lassen. Da bin ich sehr nahe bei Herrn Weihrich. Ich kann nicht die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen allein betrachten, sondern muss die Gesamtheit betrachten, und die beginnt beim Eingriff.
Ich habe vorhin recht deutlich gesagt - darauf will auch unser Antrag fokussieren -, dass Eingriffe im Außenbereich möglichst minimiert werden müssen. Das ist der entscheidende Faktor, über den man reden muss.
Ich will auch noch einmal auf ein Problem aufmerksam machen. Ich bin der Letzte, der die vorhandene Richtlinie aus dem Jahr 2004 - 2005 und 2006, wenn ich es recht in Erinnerung habe, über
arbeitet - in irgendeiner Weise aufweichen will. Im Gegenteil. Ich bin Umweltpolitiker durch und durch. Ich sage lieber, wenn es uns gelingen soll, diese Richtlinie weiter zu qualifizieren, dann wäre es der richtige Weg, sie dem Bundesnaturschutzgesetz aus dem Jahr 2009 anzupassen. Das muss die Aufgabe sein, die in Ausschüssen vor uns steht. Das ist auch das Erfordernis.
Ich habe vorhin zwei Beispiele genannt. Ich bin jemand, der sagt, wir müssen gerade im Bereich der Pflegemaßnahmen den Ball des Bundesnaturschutzgesetzes aufnehmen. Ich bin auch ein Freund davon, dass wir die Problematik der Entsiegelung, die durchaus etwas unterbelichtet ist, aufnehmen. Natürlich waren die Blickwinkel 2005 ganz andere, als sie es heute sind. Das ist die Aufgabe, die ich mir wünsche. Ich hoffe, dass wir dabei in den Ausschüssen weiter vorankommen.
Deshalb kann ich den letzten Satz meiner Einbringungsrede nur noch einmal wiederholen: Ich wünsche eine interessante Debatte in den Ausschüssen und wünsche Ihnen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das Jahr 2013.
Vielen Dank, Herr Kollege Lüderitz, auch für die Wünsche. Es gibt noch eine Wortmeldung. Kollege Lüderitz, würden Sie noch eine Frage von Herrn Abgeordneten Bergmann beantworten wollen?