Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte mich mit dem Berichterstatter darauf geeinigt, dass ich die technischen Details nicht wiederhole. Ich denke, das ist auch im Interesse der Redezeit, die vernünftigerweise begrenzt worden ist.
Ich habe den Eindruck, dass das Parlament in den letzten Monaten an der Erarbeitung des Gesetzes sehr aktiv und nicht unkritisch beteiligt war und dass die grundsätzlichen Dinge bekannt sind. Es gab Etappen in der Entwicklungsphase.
Ich sage vielen Dank, zuerst dem Berichterstatter Rüdiger Erben und Kriemhild Niestädt sowie Kay Barthel, also den Regierungsfraktionen, die diesen Kompromiss am Ende aushalten müssen. Ich danke aber auch dem ganzen Parlament, weil es trotz eines nicht unkritischen Themas eine sehr sachliche Debatte gewesen ist. Ich denke, es war wichtig, diesen Prozess von Anfang an zu begleiten.
Ich glaube, es war vernünftig - auch wenn es damals einige Kritiker gab -, Herrn Deubel einzubinden und die Erarbeitung des Gutachtens fast öffentlich zu machen, Hinweise aufzunehmen, aber eine klare Linie zu behalten. Es kann einem solchen Gesetz nur gut tun, dass man eine gewisse Systematik durchhält.
Die Landesregierung hat einen Beschluss gefasst, über den öffentlich diskutiert worden ist, auch von denjenigen, die es am Ende aushalten und umsetzen müssen, den Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern und den Spitzenverbänden. Auch bei diesen bedanke ich mich für die sehr sachliche Debatte. Es ist nicht so, dass ein Finanzminister Jubelbriefe erwartet. Wenn das so wäre, dann hätte er wahrscheinlich etwas falsch gemacht. Ich glaube aber, dass man sich nach der Beschlussfassung noch in die Augen sehen kann.
Ich weiß oder ich hoffe zumindest, dass grundsätzliche Dinge geändert und verbessert worden sind. Daran muss in einem sich verändernden Umfeld der Finanzpolitik weitergearbeitet werden; das ist klar. Ich hoffe und bitte darum, dass es nicht wieder dazu kommt, dass man sich die eigene Meinung von den Gerichten bestätigen lassen möchte oder dass man das Ganze wegen bestimmter einzelner Sichtweisen infrage stellt. Das hilft niemandem.
Der Prozess der Anpassung bis zum Jahr 2019 läuft, egal ob es sich um ein kleines Dorf, einen Landkreis oder eine große Stadt handelt. Das FAG hat nichts damit zu tun, dass sich zwischen den Städten und dem Land bestimmte Entwicklungen auftun. Das ist eine Diskussion, die weit über Sachsen-Anhalt hinausgeht.
Ich sage Dank für die Begleitung. Ich sage Dank für die offiziellen, aber auch inoffiziellen Gespräche. Es hat sich gezeigt, dass man über ein solches Thema auch in kleineren Kreisen reden kann, ohne dass es gleich durch Begleitmusik erschwert wird.
Es gibt Grundsätze. Ich denke, das ist wichtig. Es gibt Bilder, die bleiben wahrscheinlich hängen: nicht Heckscheibe, sondern Frontscheibe. Es geht um einen mehr solidarischen Ansatz. Ich weiß, dass das immer diejenigen herausfordert, die abgeben müssen. Ich denke, ein Gemeinwesen lebt davon, dass man eine bestimmte Bandbreite aber nicht überschreitet.
Es muss auch eine Planbarkeit geben, so wie es zwischen Bund, Ländern und Kommunen eine gewisse Finanzplanung bis zum Jahr 2019 im Kontext des Fiskalpakts gibt. Das ist die Grundlage. Das habe ich erst gestern Abend im Vermittlungsausschuss wieder erlebt. Die Planbarkeit muss sich verbessern. Gerade die Kommunalpolitiker haben es immer etwas schwerer gehabt wegen dem, was bei der Quotenverteilung möglich war.
Es sei mir erlaubt, auf einen Satz aus dem Urteil einzugehen. Kollege Rüdiger Erben hat es angedeutet. Ich bin dem Gericht besonders dankbar dafür, dass es mit der oft vorgetragenen Legende aufgeräumt hat, die Größe des Landeshaushalts wäre für die Auskömmlichkeit der Zuweisungen an die Kommunen völlig uninteressant. Ich bin kein Jurist, habe aber die beiden Urteile gelesen. Diesen Satz rahme ich mir ein - jedenfalls für die internen Akten. Das nützt mir jetzt allerdings nicht mehr viel; denn wir haben von der Quote auf die Angemessenheit umgestellt.
Ich denke, in einem vernünftigen Miteinander muss es schon möglich sein, nicht nur eine Seite zu sehen. Dabei bin ich wieder bei der allgemeinen Einschätzung: Ich habe nicht den Eindruck gehabt, dass die eine Seite die andere Seite überfordern möchte. Auch deswegen sage ich: Lasst uns beieinander bleiben und schauen, wie Sachsen-Anhalt es schafft, mit den Möglichkeiten, die es jetzt noch gibt und auf die ich noch kurz eingehen möchte, die kommunale Ebene genauso zu unterstützen, wie es die Landesebene derzeit noch durch den Solidarpakt und anderes erfährt.
Wir haben die Inflationsrate berücksichtigt. Das hat dazu geführt, dass das Gesetz fast 100 Millionen € mehr kostet. Davor bin ich selbst erst zurückgeschreckt. Böse Zungen fragen mich, wie ich reagiert hätte, wenn mir das der Innenminister vorgeschlagen hätte. Ich weiß auch nicht, wie ich dann reagiert hätte. Wahrscheinlich hätte Holger die gleiche Systematik wie ich verwendet, und ich hätte kein Argument gefunden, es nicht zu tun. Ich glaube, wir haben es gemeinsam mit dem Innenministerium gut hinbekommen, diese Systematik
Wir haben eine Systematik, die die FAG-Masse im Zusammenhang mit der Bevölkerungsentwicklung und den daraus resultierenden Kostenanteilen zurückführt. Das ist das, was mit den Remanenzkosten gemeint ist. Dabei besteht eine gewisse Unsicherheit. Darum haben wir gesagt, darüber wird noch einmal geredet und dazu wird gutachterlicher Rat herangezogen.
Dann gibt es entweder die Aufforderung an irgendjemanden, eine neue Lösung zu finden - diese wäre dann schon nobelpreisverdächtig -, oder wir haben das System aus dem Gutachten von Deubel, eine Rückführung, die planbar ist und sich an bestimmten Entwicklungszielen festmacht. Das werden wir alle miteinander im Frühjahr im Parlament fair bereden. Ich sage heute schon: Gibt es keine vernünftige gerichtsfeste Lösung, dann werden wir auf unseren Vorschlag zurückkommen.
Wir haben dieses FAG in eine Konsolidierungspartnerschaft eingebettet. Das war vom Innenministerium und vom Finanzministerium von Anfang an gewollt und ist, denke ich, auch vernünftig.
Die erste Säule der Konsolidierungspartnerschaft ist das FAG. Ich denke, das ist sehr modern. Das, womit Holger Hövelmann und Rüdiger Erben vor Jahren begonnen haben, wurde weiterentwickelt, die Angemessenheit. Ich denke, wir haben über das Thema sehr angemessen geredet. Wahrscheinlich könnten wir darüber noch die nächsten 20 Jahre reden, aber wir müssen es irgendwann auf den Punkt bringen.
Die zweite Säule ist die Hilfe über Stark II - das läuft sehr gut. Zu Stark IV gibt es jetzt eine Einigung mit dem Innenministerium. Am 15. Januar 2013 wird sich das Kabinett damit befassen. Danach werden wir mit den Fraktionen reden und es am 30. Januar 2013 im Finanzausschuss vorstellen. Wir werden das danebenstellen, weil die Begriffe Angemessenheit, Kernkredite und Fehlbeträge systematisch im Zusammenhang zu denken sind.
Das wird ergänzt durch die dritte Säule, die Investitionspauschale in Höhe von 125 Millionen €. Die Kommunen werden erstmals bis zum Ende des Jahrzehnts planen können, wie es auch wir vorhaben. Ergänzt wird dies durch das, was wir als Landesregierung und Parlament bei der Sanierung von Schulen und Kindergärten hinbekommen wollen, damit am Ende des Jahrzehnts alle Infrastruktureinrichtungen, die Bestand haben, modernisiert sind. Das gibt es nirgendwo anders.
Die vierte Säule bezieht sich darauf, dass es keine Unterstützung ohne Controlling geben kann. Das geht dem Land genauso gegenüber dem Bund und gegenüber den anderen Ländern. Der Stabilitäts
rat, der sehr gut funktioniert - man hört darüber öffentlich nicht viel, aber die Dinge werden intern angesprochen -, soll diesen Prozess begleiten. Mit dem kommunalen Finanzmonitor wird ein Controlling bis auf die Gemeindeebene heruntergebrochen, um es für die Bewertung des Zukunftstrends nutzen zu können, aber nicht, um es vorzuführen, sondern um Entwicklungslinien kenntlich zu machen und dort zu helfen, wo es besonders nötig ist.
Ich weiß, dass es dazu unterschiedliche Auffassungen auch in der kommunalen Familie gibt. Die einen ärgern sich natürlich, wenn heute denen mehr geholfen wird, die es in den letzten Jahren vielleicht etwas haben schleifen lassen oder es aufgrund von objektiven Voraussetzungen nicht besser machen konnten. Solidargemeinschaft bedeutet aber, dass man den Schwächsten hilft.
Stellt euch einmal vor, die Bayern kämen auf die Idee, dieser Landtag hätte nur Mist gemacht, und würden die Unterstützung einstellen, weil wir so viele Schulden haben. Das ist ein ähnliches Prinzip.
Ich bitte bei allem Ärger vor Ort, wo man sich über die Jahre geschunden hat - das ist die Rhetorik, die ich dann immer höre; aber da ist ja auch etwas dran -, darüber, dass man jetzt auch denen hilft, gerade über Stark IV, die es vielleicht auch hätten schaffen können, um Unterstützung: Das Land muss bis zum Jahr 2019 in einen Tilgungspfad eintreten; genauso müssen wir es schaffen, vielleicht zwei Drittel der Kommunen mit diesem - ich sage es einmal so - Paket der vier Säulen schuldenfrei zu machen und auch denjenigen, die eine besonders schwierige Anfangsphase hatten oder auch besonders viele Fehler gemacht haben, über die Klippe zu helfen.
Das kann man anders sehen; ich jedoch habe eine solche Grundhaltung. Solange mir diejenigen, die das ablehnen, keine bessere Lösung bieten können als: „Lass sie durchfallen!“, werde ich meinen Weg verfolgen.
Das Land Sachsen-Anhalt steht nicht nur wegen des Fiskalpakts als Einheit nach innen und nach außen in der Verpflichtung. Ich glaube, die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker haben erkannt, welchen Wert das Land vorhält. Kein Land in Deutschland hält eine solche Systematik vor und hat eine solche Unterstützung organisiert. Dafür sage ich dem Landtag ausdrücklich Dank; denn das ist Geld, das wir für unsere eigene Sanierung oder für andere Programme hätten nutzen können.
Das bitte ich bei aller Kritik in den Stadt- und den Gemeinderäten, den Kreistagen und den Ausschüssen im Land nachzuvollziehen.
Dass die Kommunalpolitik mehr wünscht, ist verständlich - so etwas erlebe ich hier manchmal auch. Das ist auch gut so. Jeder kämpft für das, wofür er zuständig ist. Die Angemessenheit gilt aber in alle Richtungen. Wenn man sieht, was trotz der begrenzten Mittel im Land geschaffen wurde, dann muss man doch sagen, dass vieles erreicht wurde.
Wir müssen schauen, was wir mithilfe der anderen bis zum Jahr 2018/2019 als angemessen organisieren wollen. Das und die Vorbereitung der nächsten Föderalismuskommission war gestern Abend eines der Themen. Nach dem Jahr 2019 ist Schluss; das muss man wissen. Die Dinge, die wir bis dahin nicht hinbekommen haben, wird man danach in großem Stil nicht mehr organisieren können.
Ich möchte allen für die bisherige Begleitung danken. Ich möchte allen auf allen Ebenen und mit den unterschiedlichsten Zuständigkeiten danken, die gute Ideen hatten. Ich würde mich freuen, wenn es heute eine große Unterstützung gibt. Es gab Fraktionen, die hatten eigene Gesetzesvorschläge. Ich habe es aber erlebt: Das FAG ist so komplex, das macht man nicht nebenbei. Man kann zwar über Details diskutieren, aber man kann sich als Fraktion auch verheben, wenn man etwas völlig Neues aus dem Boden stampfen will, das übrigens auch der Kritik und den Gerichtsentscheidungen standhalten muss.
Wir werden das jetzt umsetzen. Wir werden die Orientierungsdaten mit den Abschlüssen der Jahre vergleichen. Das ist schon gelaufen. Wir werden auf Stark IV hinweisen, damit das losgehen kann. Wir werden die Remanenzkosten und weitere Überlegungen sicherlich auch mit den Parlamentarierinnen und Parlamentariern besprechen. Das heißt, wir sehen uns hier spätestens im Sommer 2013 wieder. Ich wünsche mir bei all den unterschiedlichen Aufgaben, die wir im Parlament wahrnehmen, dass wir mit dem neuen FAG in die Diskussion vor Ort für die nächsten Jahre gehen. - Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. - Wir haben Gäste im Haus. Ich begrüße ganz herzlich Vertreter der kommunalen Ebene, die kommunalen Spitzenverbände und Herrn Oberbürgermeister Trümper aus unserer Landeshauptstadt. Herzlich willkommen im Haus!
Wir fahren in der Debatte fort. Für die Fraktion DIE LINKE spricht nun der Abgeordnete Herr Knöchel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, verhoben haben wir uns mit unserem Änderungsantrag nicht,
sondern wir haben eine andere Antwort auf die Frage, wie wir die Probleme - ich habe dazu in der letzten Landtagsdebatte Ausführungen gemacht -, die im kommunalen Raum entstanden sind, lösen können. Dazu haben wir eine unterschiedliche Sicht.
Ich habe Ihnen beim letzten Mal gesagt, was wir in Ihrem Gesetzentwurf besser finden als im Gesetz. Heute werde ich Ihnen sagen, warum wir den Gesetzentwurf dennoch ablehnen werden; denn nicht alles, was besser ist, ist auch gut. Es kommt immer auf den Punkt an, von dem man startet.
Der Punkt war in Sachsen-Anhalt der, dass die Kommunen in den vergangenen Jahren der Bereich waren, vor allem im Hinblick auf die Rückführung der FAG-Summe, für den die Mittel im Landeshaushalt signifikant gesunken sind. Das ist so.
Sie haben es erwähnt: Kommunale Vertreter sagen immer wieder, sie gäben sich die allergrößte Mühe, um zu konsolidieren, aber jedes Mal, wenn sie den Schritt gemacht hätten, dann kämen Sie mit der nächsten Rückführung.
Ich kenne eine Kommune - ich wohne dort -, die konsolidiert hat. Sie hat in den letzten Jahren eine Summe von 100 Millionen € konsolidiert. Das ist ein Fünftel des Haushalts. Ich denke, wenn Sie gute Ratschläge geben wollen, dann machen Sie es dieser Kommune erst einmal nach.
(Herr Erben, SPD: Haben die jetzt plötzlich einen ausgeglichenen Haushalt? - Herr Borg- wardt, CDU: Schauen Sie einmal nach Bran- denburg, wie es dort aussieht!)
Ich verweise auf die Ausführungen zum Nachtragshaushalt meiner Kollegin Frau Dr. Klein, in denen wir uns mit Ihrer Art zu sparen auseinandergesetzt haben. Das müssen wir heute nicht tun.
Unsere andere Sicht auf Kommunen finden Sie zuallererst in unserem Änderungsantrag zu § 1 Abs. 2, den Sie in den Ausschussberatungen abgelehnt haben. Wir wollen im Gesetz ein Anerkenntnis dessen festschreiben, dass Kommunen freiwillige Aufgaben haben.