Protocol of the Session on December 13, 2012

Wenn wir alle erkannt haben - das findet sich in den Redebeiträgen wieder -, dass sich Jugendpolitik in fast allen politischen Aufgabenfeldern wiederfindet, haben wir einen realen Ansatz, um gute und eigenständige Jugendpolitik abgestimmt und bedarfsorientiert in Konzepte zu packen, diese zu entwickeln, auszugestalten und umzusetzen. Es ist nicht nur die Aufgabe des Ministeriums für Arbeit und Soziales, wie der Minister bereits erwähnte, es ist unser aller Aufgabe. Es ist vor allem Aufgabe der handelnden Personen vor Ort.

Bei einer Anhörung zur jugendpolitischen Arbeit in den Landkreisen, welche vor einigen Tagen vom Kinder- und Jugendring organisiert wurde - Kollegin Hohmann sprach schon darüber - sind den anwesenden Fachpolitikern, auch mir, noch einmal die Probleme der täglichen Jugendarbeit aufgezeigt worden. Dabei ist auch der Umgang mit landesweiten Förderprogrammen wie der Jugendpau

schale und dem Fachkräfteprogramm thematisiert worden.

Auch unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen zu Jugendeinrichtungen und somit zu Jugendarbeit in Städten und Gemeinden oder kleineren Ortschaften muss in die Betrachtungen der Jugendpolitik einbezogen werden. Hierbei hat die Gemeindegebietsreform mittlerweile Strukturen geschaffen oder auch aufgeweicht, welche dem Ziel, Jugend in der Breite zu erreichen, nicht unbedingt dienlich, aber auch nicht unbedingt vor Ort immer erforderlich sind. Diese und viele andere Aspekte sind uns bei der Ausgestaltung der Jugendpolitik in Sachsen-Anhalt wichtig.

Wir lehnen den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ab, verweisen aber in der Sache auf unseren Alternativantrag und vertrauen auf die Ausgestaltung eines jugendpolitischen Programms durch unsere Landesregierung. Spätestens in einem Jahr werden wir entsprechend unserem Antrag Informationen erhalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU)

Zum Abschluss der Debatte hat die Kollegin Lüddemann die Möglichkeit, für die Antragsteller noch einmal das Wort zu nehmen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich mit dem beginnen, was mich am meisten beeindruckt, aber auch negativ beeindruckt hat von dem, was Minister Bischoff vorgetragen hat.

Ich war zutiefst enttäuscht, dass Sie mein Hegen und Pflegen als bemuttern und bevormunden interpretiert haben. Wir kennen uns schon so lange. Ich meine das selbstverständlich rahmengebend, damit die Jugendlichen den Raum haben, den sie brauchen, um sich selbst zu finden und dann ihre eigenen Erkenntnisse in die Debatte einbringen zu können. Das hat mich ein bisschen enttäuscht. Ich dachte, dabei sind wir bei der Betrachtung der Dinge ein Stückchen weiter.

Ich habe auch nicht verstanden, was Sie meinen, wenn Sie sagen: Diese ganze Einbeziehung, auch das Reden mit dem Ausschuss und dergleichen, das mache ich sowieso. Dann könnte man dies auch im Antrag belassen. Wir beschließen ständig Dinge, die selbstverständlich sind, damit diese noch einmal beschlossen werden. Das kann ich nicht so richtig nachvollziehen, was Sie hier vorgetragen haben.

Zum seniorenpolitischen Programm. Ich finde schon, es hat einen gewissen Stellenwert, den

wir in dem Bereich Jugendpolitik noch nicht haben. Das will ich aber erreichen. Dass man dabei besser werden kann und sollte, darüber sind wir uns einig. Das ist dann auch eine schöne Sache.

Das Programm aus dem Jahr 2000 ist nun einmal da. Es ist zwölf Jahre lang theoretisch Leitlinie des Handelns gewesen. Über die externe Evaluierung kann man sich noch einmal unterhalten. Darauf würde ich verzichten. Aber ich glaube, wenn man zwölf Jahre so ein Programm hatte, sollte man es doch evaluieren, schon um sich selber und die Beschlüsse ernst zu nehmen, die man hier in diesem Landtag fasst. Zumindest sollte man einmal sagen, was bis jetzt erreicht worden ist und wie wir dies aus der heutigen Sicht bewerten. Das jetzt nur beiseite zu lassen, da bin ich eher bei der Kollegin Hohmann, die sagt, wir müssen schon aus dem, was zwölf Jahre in diesem Land gegolten hat oder theoretisch immer noch gilt, entsprechende Schlüsse ziehen.

Dass wir bei unserem Antrag bleiben, Herr Born, liegt daran, dass wir wahrscheinlich nicht so viel Vertrauen in diese Landesregierung haben wie Sie und deswegen auch als Ausschuss ein Stückchen mitbestimmen möchten. - Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Lüddemann. - Damit ist die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Beantragt wurde die Überweisung in den Sozialausschuss. Darüber lasse ich zuerst abstimmen. Wer den vorliegenden Antrag in den Sozialausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist der Überweisungsantrag abgelehnt worden.

Wir stimmen nunmehr über den Ursprungsantrag in der Drs. 6/1665 ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit hat der Antrag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten und ist abgelehnt worden.

Wir stimmen nunmehr ab über den vorliegenden Alternativantrag in der - Drs. 6/1704. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind überwiegend Abgeordnete der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stim

me? - Eine Stimmenthaltung. Damit hat der Alternativantrag die Mehrheit gefunden und ist angenommen worden. Wir schließen den Tagesordnungspunkt 1 ab.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Ablösung des Finanzausgleichsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/1410

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/1449

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 6/1654

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/1694

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/1699

Änderungsantrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/1702

Die erste Beratung fand in der 30. Sitzung des Landtages am 20. September 2012 statt. Ich bitte nun den Berichterstatter aus dem Ausschuss, Herrn Abgeordneten Erben, um seine Ausführungen, wenn er möchte. Herr Kollege Erben, wir sind ganz gespannt auf das Ergebnis der Ausschussberatungen zum FAG.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zur Entschuldigung für meinen kleinen Aussetzer, aber es ging um Bienenzucht. Das ist im Verhältnis zum FAG manchmal vielleicht prioritär.

Ich habe die Aufgabe, die Berichterstattung zum Entwurf eines Gesetzes zur Ablösung des Finanzausgleichsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze vorzunehmen. Der genannte Gesetzentwurf wurde in der 30. Sitzung des Landtages am 20. September 2012 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen sowie in den Ausschuss für Inneres und Sport zur Mitberatung überwiesen.

Ziel des Ablösegesetzes ist die angemessene Ausstattung der Kommunen mit Finanzmitteln, soweit diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind, und zudem der angemessene Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft der Kommunen. Mit dem neuen Gesetz soll der kommunale Finanzausgleich langfristig unter Berücksichtigung sinkender Einnahmen eine angemessene und aufgabenbezogene Finanzausstattung der Kommunen ermöglichen und soll für das Land und die

Kommunen so weit wie möglich Planungssicherheit für die nächsten Jahre geschaffen werden.

Der Ausschuss für Finanzen hat in der 32. Sitzung am 24. Oktober 2012 eine Anhörung durchgeführt. Neben den kommunalen Spitzenverbänden waren Vertreter von Gemeinden, Kreisen und kreisfreien Städten eingeladen. Auch der Landesrechnungshof und der Deutsche Landkreistag haben an der Anhörung teilgenommen.

Im Anschluss an die Anhörung fertigte der federführende Finanzausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung, in der er mit sieben Ja-, vier Neinstimmen und einer Stimmenthaltung die Annahme des Gesetzes in unveränderter Fassung empfahl, um dem mitberatenden Innenausschuss die Möglichkeit einer ausführlichen Diskussion und Beratung zu ermöglichen.

Der Ausschuss für Inneres und Sport hat sich in der 27. Sitzung am 7. November 2012 mit dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE befasst und empfahl bei einem Abstimmungsergebnis von 7 : 4 : 1, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen.

In der 34. Sitzung am 28. November 2012 lagen dem Finanzausschuss ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD sowie ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit zahlreichen Änderungsvorschlägen vor. Während die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen mehrheitlich beschlossen wurden, sind die Änderungswünsche der Oppositionsfraktionen abgelehnt bzw. von diesen bei Übereinstimmung mit den Änderungsvorschlägen von CDU und SPD zurückgezogen worden. Die Änderungsvorschläge des GBD wurden gleichfalls beschlossen.

Mit dem Änderungsantrag wurden zum einen die Urteile des Landesverfassungsgerichtes zur Einwohnerveredlung für die kreisfreien Städte und zum System des kommunalen Finanzausgleichs berücksichtigt. Zum anderen wurde den Interessen der Kommungen insoweit Rechnung getragen, dass bei der Unterhaltung der Kreisstraßen eine Erhöhung der besonderen Ergänzungszuweisung erfolgte und eine Berücksichtigung eventueller Mehrausgaben bei der Aufgabenwahrnehmung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in das FAG Eingang gefunden hat.

Nicht zu vergessen: Es gab eine Änderung in § 5 Abs. 2 durch das ebenfalls im Landtagsverfahren befindliche Gesetz über die Änderung von Zuständigkeiten im Bereich Landwirtschaft, Forsten und Umwelt.

Zu den Änderungen noch einmal im Einzelnen. Im Hinblick auf das Urteil des Landesverfassungsgerichts zur kreisfreien Stadt Dessau ist die in Rede stehende Einwohnerveredlung im § 13 Abs. 2 Nr. 1 weggefallen. Damit wurde der vom Gericht

festgestellte Verfassungsverstoß betreffend die Ungleichbehandlung der kreisfreien Städte untereinander beseitigt.

Zudem wurde mit der Berücksichtigung von Remanenzkosten dahin gehend, dass der Bevölkerungsrückgang sowohl für das Jahr 2013 als auch für das Jahr 2014 nur zu 70 % anstatt zu 100 % in die Bedarfsminderung einbezogen wird, dem Urteil des Landesverfassungsgerichts zum System der Bedarfsermittlung vorläufig Rechnung getragen.

Die aufgabenbezogene Berechnung, wie vom Gericht für das Jahr 2014 gefordert, konnte in der Kürze der Zeit nicht durchgeführt werden. Aus diesem Grunde wurde jedoch in § 2 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes eine Revisionsklausel aufgenommen, wonach nach erfolgter dezidierter Berechnung für das Jahr 2014 das FAG entsprechend angepasst wird, wenn der errechnete Betrag mit der angenommenen Kostenremanenz von 30 % nicht übereinstimmen sollte. Dem folgend, ist zwingend eine Berechnung vorzunehmen.

Zudem wurden die Defizite der kostenrechnenden Einrichtungen aufgrund des Urteils des Landesverfassungsgerichtes entgegen dem Gesetzentwurf nicht mehr berücksichtigt. Denn nach Auffassung des Landesverfassungsgerichtes stellt es keinen Verfassungsverstoß dar, wenn diese Defizite nicht berücksichtigt werden, da gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz des Kommunalabgabengesetzes die Kommunen verpflichtet sind, kostendeckende Entgelte zu erheben.

Im Weiteren wurde dem Vorbringen der kommunalen Spitzenverbände im Hinblick auf die Unterhaltungskosten von Kreisstraßen gefolgt. Der Unterhaltungsbetrag wurde auf 5 400 € je Kilometer Kreisstraße pro Jahr angehoben, wodurch sich die Schlüsselzuweisungen entsprechend verringern.

Ein großes Anliegen der Spitzenverbände war es zudem, über das FAG einen Ausgleich für die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz befürchteten Mehrkosten zu erhalten. Dem wurde mit der Ergänzung des § 17 um die Sätze 5 und 6 entsprochen. Da derzeit keine belastbaren Zahlen vorliegen, wird mit der Möglichkeit des Ausgleichs nach der Feststellung der Mehraufwendungen anhand der belastbaren Zahlen den Interessen der kreisfreien Städte und Landkreise Rechnung getragen.

Der Ausschuss für Finanzen bittet um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU - Zu- stimmung von Minister Herrn Bullerjahn)

Vielen Dank, Herr Kollege Erben. So weit die Berichterstattung. - Wir treten nunmehr in die Aussprache zu dem Tagesordnungspunkt ein. Als Ers

ter nimmt für die Landesregierung Herr Minister Bullerjahn das Wort.