Protocol of the Session on December 13, 2012

Wir sind schon zufrieden, wenn wir es am Vorabend erhalten. Aber wir haben es in der laufenden Sitzung vorgelegt bekommen. Über diese Art und Weise waren meine Kolleginnen und Kollegen sehr unglücklich.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Herrn Erdmenger, GRÜNE)

Es wird im Protokoll festgehalten.

Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/1681. In Anwendung der Regelung des § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages schlage ich vor, über die vorliegende Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Es sei denn, jemand verlangt ein anderes Verfahren. - Das ist nicht der Fall.

Wer stimmt der vorliegenden Beschlussempfehlung zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden.

Ich lasse nunmehr über die Artikelüberschriften abstimmen. Wer stimmt den Artikelüberschriften zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit sind die Artikelüberschriften beschlossen worden.

Ich lasse über die Gesetzesüberschrift abstimmen. Sie lautet: Gesetz über die Änderung von Zuständigkeiten im Bereich Landwirtschaft, Forsten und Umwelt. Wer stimmt dieser Gesetzesüberschrift

zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist die Gesetzesüberschrift angenommen worden.

Ich lasse über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen. Wer stimmt dem Gesetz in seiner Gesamtheit zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 12 ist erledigt.

Ich rufe den für heute letzten Tagesordnungspunkt 13 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Sicherungsverwahrung in Sachsen-Anhalt und zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Therapieunterbringungsgesetzes in Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/1673

Einbringerin des Gesetzentwurfes ist die Ministerin für Justiz und Gleichstellung Frau Professor Kolb. Frau Professor, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich finde es ein bisschen schade, dass wir heute das Thema Sicherungsverwahrung nur als letzten Tagesordnungspunkt beraten können.

(Zustimmung)

Ich finde, das Thema ist wirklich eines der zentralen rechtspolitischen Themen, mit denen wir uns in den letzten Jahren beschäftigen mussten. Es verdient eigentlich mehr Aufmerksamkeit. Aber vielleicht haben wir zu einem anderen Termin noch die Gelegenheit, diese Dinge auch mit der gebührenden öffentlichen Aufmerksamkeit zu diskutieren.

Ausgangspunkt ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011. Das Bundesverfassungsgericht hat vom Bund und den Ländern ein gemeinsames Konzept, ein einheitliches, ganzheitliches Konzept für die Sicherungsverwahrung gefordert. Grundlegende Eckpunkte sind die auf Freiheit und Therapie ausgerichtete Behandlung von Sicherungsverwahrten und die Einhaltung des sogenannten Abstandsgebotes. Das bedeutet: Der Vollzug der Sicherungsverwahrung muss sich deutlich vom Vollzug der Strafhaft unterscheiden.

Das Bundesverfassungsgericht hat uns einen ehrgeizigen Zeitplan vorgeben. Bis zum 31. Mai 2013 müssen nicht nur die gesetzlichen Grundlagen neu geregelt werden. Es müssen auch die Bedingungen so gestaltet werden, dass die Sicherungsverwahrung dem entspricht, was das Bundesverfassungsgericht fordert.

Wir haben in den letzten Jahren sehr stringent an diesem Thema gearbeitet. Die Justizministerkonferenz hat sich mehrfach mit diesem Thema auseinandergesetzt. Deshalb bin ich froh, dass sich die Länder einig waren und ein Musterentwurf aller 16 Bundesländer erarbeitet werden konnte, um abzusichern, dass es gerade in diesem sensiblen Bereich der Sicherungsverwahrung keine unterschiedlichen Standards gibt.

Ich gestehe, dass wir vom Bundesjustizministerium ein Stück weit enttäuscht sind, weil die den Zeitplan betreffende Vereinbarung, aber auch bestimmte inhaltliche Vorgaben nicht entsprechend umgesetzt worden sind. Letzten Endes bin ich froh, dass wir jetzt durch das Bundesratsverfahren ein Gesetz haben, das uns für die Bundesebene, also für das materielle Recht, die entsprechenden Vorgaben gibt.

Wir haben begonnen, die Bedingungen in der JVA Burg, in der in Zukunft die Sicherungsverwahrung vollzogen werden wird, so vorzubereiten, dass wir bis zum 31. Mai 2013 mit dem Umbau fertig sind. Das will ich an dieser Stelle nicht weiter ausführen.

Wir haben den rechtspolitischen Sprechern angeboten, sich nächste Woche vor Ort anschauen zu können, wie weit wir sind, was da konkret verändert wird.

Ich lege Ihnen heute den Entwurf eines Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes und eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Therapieunterbringungsgesetzes vor. Diese sind das rechtliche Fundament für die Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung in Sachsen-Anhalt.

Ziel war es, einen bestmöglichen Schutz der Allgemeinheit vor rückfallgefährdeten Sexual- und Gewaltstraftätern zu erreichen. Das wollen wir durch die Reduzierung der Gefährlichkeit erreichen. Das ist nur durch konsequente Therapie- und Resozialisierungsmaßnahmen möglich.

Deshalb sieht der Gesetzentwurf vor, dass jeder Sicherungsverwahrte Anspruch auf wissenschaftlich fundierte Behandlungsmaßnahmen hat, die auch dann, wenn bestimmte standardisierte Behandlungstherapien nicht zu dem gewünschten Effekt führen, individuell auszugestalten sind. Das spiegelt sich in einem detaillierten Vollzugs- und Eingliederungsplan wider und wird vor Ort durch ein multidisziplinäres Behandlungsteam umgesetzt.

Ich möchte an der Stelle einräumen, dass das einer der schwierigsten Punkte der Umsetzung dieses Konzepts zur Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung sein wird. Auch im Bereich des Maßregelvollzugs müssen wir feststellen, dass Stellen, die von staatlicher Seite ausgeschrieben werden, nicht besetzbar sind, weil die entsprechenden Fachleute auf dem Arbeitsmarkt so begehrt sind, dass sie sich Bedingungen suchen, die für sie persönlich am besten sind.

Ich glaube, dass wir gemeinsam überlegen müssen, wie es uns gelingt, die Bedingungen für diesen Bereich des öffentlichen Dienstes so zu gestalten, dass wir auch für Psychologen ein attraktiver Arbeitgeber sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das ist ein wirklich entscheidender Punkt; denn wenn es uns nicht gelingt, die notwendigen Therapien anzubieten, kann das ein Grund für die Entlassung sein. Ich hatte es bereits gesagt: Ziel ist ein wirksamer Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb wollen wir alles dafür tun, dass es nicht dazu kommt.

Wir haben bereits finanzielle Vorsorge getroffen. Die Kosten sind nicht unbeträchtlich. Wir haben allein für den Mehrbedarf an therapeutischen Dienstleistungen für unseren privaten Dienstleister jährlich einen Betrag von 500 000 € eingeplant.

Ich möchte nicht im Einzelnen auf die Gestaltung eingehen, weil ich das bereits in anderen Diskussionen getan habe und wir in den Ausschüssen noch im Detail darüber sprechen können.

Abschließend möchte ich auf Artikel 2 des Gesetzentwurfs eingehen. Hierbei handelt es sich um die Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Ausführung des Therapieunterbringungsgesetzes. Dieses Therapieunterbringungsgesetz ist auf der Bundesebene für die sogenannten Altfälle verabschiedet worden, also für diejenigen, die ursprünglich zu zehn Jahren Sicherungsverwahrung verurteilt worden sind, dann aber längere Zeit in der Sicherungsverwahrung verbracht haben. Wir haben festgestellt, dass es nach wie vor Personen in der Strafhaft gibt, die erst noch zur Sicherungsverwahrung anstehen, also erst in Zukunft sogenannte Altfälle werden.

Wir haben uns in unserer Annahme verschätzt, dass diese Regelung des Bundestherapieunterbringungsgesetzes ab dem nächsten Jahr keine Gültigkeit mehr haben wird. Das ist so nicht eingetreten. Das Therapieunterbringungsgesetz des Bundes wird auch nach dem 1. Juni 2013 gelten. Deshalb müssen wir nach wie vor ein entsprechendes Ausführungsgesetz vorhalten. Wir bitten mit diesem Gesetzentwurf um entsprechende Verlängerung des zeitlichen Geltungsbereiches dieses Ausführungsgesetzes.

Wir haben ausreichend Zeit - noch bis Ende Mai 2013 -, diesen Gesetzentwurf in den Ausschüssen zu diskutieren. Deshalb bitte ich um Überweisung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung und in den Ausschuss für Finanzen. - Ganz herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Frau von Angern würde Ihnen gern eine Frage stellen.

(Herr Borgwardt, CDU: Noch vor der Rede?)

- Vor der Rede.

Nach meiner Rede kann sie ja nicht antworten, wenn ich dann noch Fragen habe. - Frau Ministerin, Sie sprachen gerade davon, dass die öffentliche Hand aufgrund des sehr kleinen Fachkräftemarktes an Psychotherapeuten und Psychologen beste Bedingungen als Dienstherr schaffen müsse. Habe ich das so zu verstehen, dass wir in Zukunft wieder selbst Therapeuten und Psychologen für die JVA Burg-Madel einstellen?

Wir brauchen nicht nur in Burg Psychologen und Therapeuten. Wir brauchen sie auch für die gerade eingerichtete sozialtherapeutische Abteilung in der JVA Raßnitz.

Wir haben uns einmal die Altersstruktur angeschaut und festgestellt, dass wir Altersabgänge haben. Es gab in den letzten Jahren aber leider auch außerplanmäßig Abgänge, sodass wir von staatlicher Seite Psychologen brauchen.

Wir haben für Burg das Modell, dass das Unternehmen Kötter - abgesehen von der Leitung der Sicherungsverwahrung, die in staatlicher Hand liegen wird - das entsprechende Personal von dem Dienstleister bekommt. Wir wissen noch nicht, ob der Dienstleister diesbezüglich erfolgreich ist. Wenn er das nicht sein sollte, müssen wir noch einmal genau überlegen und uns entweder diese Dienstleistungen bei Externen einkaufen oder gemeinsam prüfen, ob eine Verbeamtung möglicherweise doch ein besserer Anreiz als die Gewinnung über den Privaten ist. Aber dazu fehlen mir im Moment die entsprechenden Daten. Deshalb ist es sicherlich der taktischen Entwicklung geschuldet, wie wir in Zukunft weiter verfahren werden.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Frau von Angern, Sie haben jetzt für Ihre Fraktion das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Zweck von Strafe ist die Wiederherstellung der Gerechtigkeit, die Abschreckung potenzieller anderer und natürlich die Spezialprävention. Zu letzterem gehört die Sicherungsverwahrung.

Der vorliegende Gesetzentwurf soll der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2011 entsprechen. Normative Richtschnur kann und muss dabei allein sein, ein freiheitsorientiertes und therapiegerichtetes Gesamtkonzept der Sicherungsverwahrung zu entwickeln, das dem verfassungsrechtlichen Abstandsgebot gerecht wird. Entscheidend dabei ist - das hat die Ministerin ausgeführt -, dass sich Strafhaft und Sicherungsverwahrung grundlegend voneinander unterscheiden.

Ein Schwerpunkt dabei ist, dass all das bis zum 30. Mai 2013 zu geschehen hat. Sprich: Am 1. Juni 2013 muss alles fix und fertig sein. Es müssen auch alle Fachkräfte da sein, die dieses Gesetz dann in der Praxis umzusetzen haben.

Frau Ministerin, Sie sprachen von den Problemen, die es seit vielen Jahren im Maßregelvollzug hier in Sachsen-Anhalt gibt. Wir bzw. die Salus gGmbH, die Betreiberin, haben es bereits über außertarifliche Verträge versucht. Es ist nach wie vor festzustellen, dass wir es vor allem mit jungen, frisch ausgebildeten Fachkräften - was nicht immer schlecht sein muss - in diesem Bereich zu tun haben, aber eben auch mit einer sehr hohen Fluktuation.

Ich glaube, gerade bei der Klientel, über die wir bei der Sicherungsverwahrung sprechen, ist das ein Problem. Wir müssen einen sehr frühen und stetigen Zugang für alle Sicherungsverwahrten zu den Therapieangeboten sicherstellen. Dafür brauchen wir - das ist ganz klar - qualifiziertes Fachpersonal. Es reicht nicht aus - wie zuweilen im Strafvollzug -, fortgebildete Vollzugsbeamte zu haben. Wir müssen Therapeuten, Psychologen und Psychotherapeuten einstellen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Es bleibt spannend, ob dem Betreiber von BurgMadel dieses Vorhaben gelingt. Natürlich hat es der Betreiber zunächst rechtlich zu verantworten, wenn er diese Einstellungen nicht vollziehen kann. Allerdings haben Sie es politisch zu verantworten - zumindest dann, wenn wir als Land diejenigen entlassen müssen, die nicht therapiert werden können.

Ich höre es sehr wohl gern, dass es Überlegungen im Ministerium dazu gibt, was passieren könnte, wenn das nicht eintritt. Jedoch, meine Damen und Herren, reden wir hier über den Zeitpunkt Mai 2013 - sprich: 1. Juni 2013 -, bis zu dem das alles