Protocol of the Session on December 13, 2012

Danke sehr für die Antwort, Herr Minister. - Damit haben wir die Fragestunde abgeschlossen. Ich möchte noch einen kleinen Hinweis zu der ersten und der zweiten Runde geben. Wir hier vorn sind keine Schriftsachverständigen; deshalb bitten wir darum, dass die Fragen, die auf den gelben und den blauen Zetteln notiert werden, halbwegs leserlich geschrieben werden.

(Zustimmung von Herrn Striegel, GRÜNE)

Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/524

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft - Drs. 6/1656

Die erste Beratung fand in der 13. Sitzung des Landtages am 11. November 2011 statt. Berichterstatter ist der Kollege Tögel. Bitte, Herr Tögel.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie eben schon vom Präsidenten gesagt, ist dieser Gesetzentwurf am 11. November 2011 an den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überwiesen worden.

Der Ausschuss führte in der 14. Sitzung am 6. September 2012 eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durch, zu der Vertreter von Ver.di, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, je eine Vertretung des Studierendenrates und des Freien Zusammenschlusses von Studentinnenschaften, der Hauptpersonalrat beim Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft sowie der Präsident der Landesrektorenkonferenz eingeladen worden waren.

Nach der Auswertung der Anhörung in den Fraktionen erarbeitete der Ausschuss in der 17. Sitzung am 29. November 2012 eine Beschlussempfehlung an den Landtag.

Zur Beratung lag den Ausschussmitgliedern neben dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auch der Entwurf einer Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen vor. Mit diesem Entwurf einer Beschlussempfehlung machten die Koalitionsfraktionen deutlich, dass sie den Wunsch der einbringenden Fraktion, allen Bachelorabsolventen und -absolventinnen, die dies wünschen, den Zugang zu einem Masterstudium zu öffnen, nicht mittragen würden.

Auch die unter Nr. 3 des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE vorgeschlagene Regelung, die sich gegen Studiengebühren jeder Art wendet, wurde seitens der Koalitionsfraktionen nicht mitgetragen.

Der Entwurf einer Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen wurde vonseiten einer Vertreterin der SPD-Fraktion damit begründet, dass insbesondere der Präsident der Landesrektorenkonferenz in der Anhörung deutlich gemacht habe, dass für die Hochschulen vor allem die rechtliche Glättung des Übergangs der Bachelorstudenten in den Masterstudiengang wichtig sei, weil es dazu bisher keine gesetzliche Regelung gebe. Vor diesem Hintergrund müsse es aus der Sicht der Koalitionsfraktionen eine Anpassung an die existierende Praxis geben. Diesem Wunsch seien die Koalitionsfraktionen mit dem vorgelegten Änderungsantrag nachgekommen.

Des Weiteren wurde während der Anhörung deutlich gemacht, so die Vertreterin der SPD-Fraktion, dass auch der Bereich Teilzeitstudiengänge und Teilzeitstudierende von zunehmendem Interesse sei. Aus diesem Grunde wurde vonseiten der Koalitionsfraktionen vorgeschlagen, die Möglichkeit zu schaffen, Teilzeitstudiengänge anzubieten.

Mit der Änderung unter § 1 Nr. 1 Buchstabe a wurde ein inhaltlicher Widerspruch aufgelöst. Hierbei

geht es um eine Änderung von § 9 des Hochschulgesetzes. In Absatz 2 Satz 1 heißt es: „Die Hochschulen sollen Studiengänge so einrichten…“ In Satz 2 heißt es dann in der Fassung des Gesetzentwurfs: „Die Hochschulen haben darüber hinaus…“

Um an dieser Stelle zu einer rechtlich sauberen und konsistenten Formulierung zu kommen, beschloss der Wirtschaftsausschuss mit 12 : 0 : 1 Stimmen, in Satz 2 die Formulierung „haben … zuzulassen“ durch die Formulierung „sollen … zulassen“ zu ersetzen. Damit wird den Hochschulen nach Ansicht einer großen Mehrheit der Ausschussmitglieder der nötige Raum gegeben, um auf die Bedarfe der Studierenden einzugehen. Zudem wird damit auch der notwendige Freiraum geschaffen, um den Hochschulen zu ermöglichen, die notwendigen Anforderungen zu erfüllen und sich dabei gleichzeitig nicht überfordert zu fühlen.

Eine Vertreterin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachte mit Blick auf den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ihre Freude darüber zum Ausdruck, dass der Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium nunmehr rechtssicher gestaltet sei. Zudem begrüße sie die Regelung, die in Bezug auf das Teilzeitstudium vorgesehen sei. Die Anhörung, so die Vertreterin der Fraktion, habe sie auch davon überzeugt, dass es rechtlich nicht möglich sei, ein Masterstudium zu garantieren.

Als bedauerlich empfinde sie es hingegen, dass weiterhin Gebühren für Lernmittel und Studienmaterialien erhoben würden. Auch könne sie, wie in der Anhörung argumentiert, den Steuerungseffekt von Langzeitstudiengebühren nicht nachvollziehen. Sie bedauere sehr, dass Langzeitstudiengebühren in dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen nicht ausgeschlossen worden seien.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Wirtschaftausschuss verabschiedete die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung mit großer Mehrheit. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD, von Herrn Kurze, CDU, von Frau Brakebusch, CDU, und von der Regierungsbank)

Vielen Dank, Kollege Tögel. - Bevor wir in die Debatte eintreten, haben wir das Vergnügen, Damen und Herren der Firma Glanzexpress Schondorf & Giehl, Zerbst zu begrüßen. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Ministerin Professor Wolff.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung ist in besonderer Weise das Ergebnis parlamentarischer Initiative. Schon um dies zu würdigen, kann ich meinen Beitrag jetzt auch kurz halten.

Über den ursprünglichen Gesetzentwurf wurde im Fachausschuss ausführlich diskutiert. In einer öffentlichen Anhörung hatten unter anderem die Hochschulen des Landes Gelegenheit, Stellung zu beziehen. Die dabei geäußerte Kritik hat der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft ernst genommen. Er hat sich davon auch in einigen Punkten leiten lassen. In zwei Punkten folgte er dem Gesetzentwurf zumindest modifiziert.

Der Ausschuss hat sich zum einen dafür entschieden, den Zugang zum Masterstudium den Erfordernissen der Praxis anzupassen. Zum anderen hat die Erwartung an die Hochschulen Bekräftigung gefunden, ein Studium in Teilzeit zu ermöglichen.

Diese beiden Anliegen hält auch die Landesregierung für berechtigt. Der erleichterte Zugang zum Masterstudium war auch ein ausdrücklicher Wunsch unserer Hochschulen. Der Gesetzentwurf greift Verfahrensweisen auf, die dort bereits praktiziert werden, und sichert sie nunmehr gesetzlich ab.

Meine Damen und Herren! Wir sind schon seit geraumer Zeit mit den Hochschulen darüber im Dialog, welche weiteren Änderungen des Hochschulgesetzes mittelfristig notwendig sind. Einen Gesetzentwurf wird die Landesregierung voraussichtlich im kommenden Jahr dem Landtag vorlegen. Wann genau, wird auch davon abhängen, bis wann wir die anstehenden Empfehlungen des Wissenschaftsrates, sofern sie gesetzesrelevant sind, in der ihnen gebührenden Gründlichkeit geprüft und darüber mit den interessierten Gremien diskutiert haben.

Vielleicht hat auch dieser noch etwas offene Zeitplan den Ausschuss dazu bewogen, die Ihnen vorliegenden Änderungen schon jetzt vorzunehmen. In diesem Sinne befürwortet auch die Landesregierung Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft und dankt sehr herzlich.

(Zustimmung bei der CDU, von Herrn Tögel, SPD, und von der Regierungsbank)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Kollege Herr Lange. Bitte schön, Herr Lange.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es sehr positiv, dass sich die Koalition dazu durchringen konnte, einigen Vorschlägen der Opposition zu folgen. Sicherlich war der Grund dafür - das ist hier schon angeklungen -, dass es gerade für die beiden Punkte, die schon angesprochen wurden, und zwar den Übergang vom Bachelor zum Master und die Frage des Teilzeitstudiums, ein sehr positives Echo in der Anhörung im Ausschuss gegeben hat.

Die Hochschulen bekommen gerade bei der Frage des Übergangs vom Bachelor zum Master eine Rechtssicherheit und sie bekommen auch in gewisser Art und Weise Gestaltungsmöglichkeiten, die sie dann in ihren Satzungen niederschreiben können.

Was ist das Problem gewesen? - Das Problem war bislang, dass Studierende, die am Ende des Bachelorstudiums stehen und noch in der Prüfungszeit sind oder die vielleicht noch eine Prüfung nachholen müssen oder deren Unterlagen zur Bachelorarbeit noch nicht korrigiert sind oder die diese noch nicht verteidigt haben, trotzdem schon in einen Zeitraum hineinkommen, wo sie sich für ein Masterstudium immatrikulieren müssen. Sie könnten sich theoretisch nicht gleich im Anschluss an das Bachelorstudium immatrikulieren. Das ist etwas, was das Hochschulgesetz bis jetzt noch nicht geregelt hat. Das wird jetzt an das, was in der Praxis schon passiert, angepasst. Die Hochschulen haben damit eine Rechtssicherheit.

Zum Teilzeitstudium. Ich möchte zumindest eine kleine Korrektur vornehmen, falls ich das falsch verstanden habe, Herr Tögel. Der Vorschlag zum Teilzeitstudium kam nicht aus der Koalition. Er war auch schon in unserem Gesetzentwurf enthalten. Ich sage das, damit es dabei keine Missverständnisse gibt.

Dieser Vorschlag wurde de facto ebenfalls fast gänzlich übernommen. Für die Hochschulen wurde die Möglichkeit geschaffen, flexibel auf die persönliche Lebenssituation zu reagieren. Das betrifft nicht nur Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten, das betrifft auch Studierende, die ein Kind bekommen, wo in der Familie etwas vorkommt oder wo einfach die Notwendigkeit besteht, für einen gewissen Zeitraum einen finanziellen Engpass durch Arbeit zu überbrücken. Diesen Studierenden haben wir jetzt die Möglichkeit eröffnet, dass die Hochschulen flexibel auf ihre Situation reagieren können. Die Hochschulen sind damit auch ein Stück weit in die Pflicht genommen.

Bedauerlich ist, dass es für die Koalition keinen Weg dahin gab, eine Zusage dahin gehend zu machen, dass diejenigen, die einen Bachelorabschluss erworben haben, auch einen Masterstudienplatz angeboten bekommen. DIE LINKE bleibt

dabei: Jeder, der einen Bachelorstudiengang abgeschlossen hat, soll das Recht und die Möglichkeit haben, einen Masterstudienplatz zu bekommen. Das ist für uns eine Kernforderung.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Kapazitäten dafür müssen in Zukunft vorgehalten werden. Sie werden wahrscheinlich auch dafür frei werden. Auch wenn die Studierendenzahlen gleich bleiben, kann man für Sachsen-Anhalt sagen, dass man schon schauen muss, wie man eventuell sinkende Studierendenzahlen im Bachelorstudiengang durch steigende Studierendenzahlen im Masterstudiengang kompensieren kann. Das setzt auch ein Umsteuern im Hochschulpakt voraus.

Nicht durchsetzen konnten wir uns mit der Forderung nach der Abschaffung der Studiengebühren. Ich sage Ihnen, weil Herr Thomas etwas vom süßen Studentenleben geschrieben hat, noch einmal: Darum geht es uns nicht. Es geht einfach darum, dass die Langzeitstudiengebühren eine absolute Fehlsteuerung sind. Wenn sie keine Fehlsteuerung wären, müsste man davon ausgehen, dass die Einnahmen aus Langzeitstudiengebühren fallen. Das tun sie nicht; sie steigen. Also funktioniert die Steuerung nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich sage, Zweitstudiengebühren sind ein Anachronismus vor dem Hintergrund des lebenslangen Lernens. Ungerechte Studiengebühren für Lehr- und Lernmittel gehören ebenfalls abgeschafft.

Dazu sage ich auch in Richtung SPD - Frau Budde ist jetzt leider nicht da; es gibt ein schönes Bild von Frau Budde bei Facebook -: Es reicht nicht, sich mit einem schicken Beutel und dem Bekenntnis gegen Studiengebühren ablichten zu lassen; man muss auch etwas dagegen tun. In diesem Sinne bleiben wir bei unseren Vorschlägen und enthalten uns bei der Abstimmung über die abgespeckte Beschlussvorlage der Stimme.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Kollege Lange. - Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Herr Harms. Bitte schön, Herr Kollege.

Das heutige Thema ist eigentlich unstrittig. Das macht einen Diskurs etwas schwieriger, Herr Lange. Auf die ganzen kleinen Einzel- und Nebenvorwürfe möchte ich deshalb gar nicht so sehr eingehen. Ich möchte vielmehr gemeinsam mit allen Anwesenden heute die offenen Türen einlaufen, und zwar mit viel gemeinsamer Energie, damit wir heute pünktlich fertig werden.