Im Rahmen der Beratungen im Ausschuss fanden Passagen aus der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen Eingang in das Schulgesetz. Das ist ein klares Signal, Benachteiligungen von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen zu verhindern, zu beseitigen und dazu beizutragen, dass ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht wird.
In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass es für Schülerinnen und Schüler, die besondere Hilfen benötigen, auch künftig der Förderschulen bedarf. Dazu zählt insbesondere die Förderschule für geistig Behinderte.
Es ist uns erfreulicherweise gelungen, für diese Schüler einen Anspruch auf Ganztagsangebote im Schulgesetz zu verankern. Eine Kooperationsvereinbarung, die der Sozialminister und ich unterschrieben haben, hält das Verfahren zur Feststellung der Bedarfe fest - bis hin zum konkreten Angebot für die Eltern.
Inklusion kann nur gelingen, wenn wir alle an diesem Prozess Beteiligten mitnehmen und ihre Sorgen ernst nehmen. Dass wir vor Ort Bedingungen für das Gelingen schaffen, ist ein dickes Brett, das ich aber zu bohren bereit bin.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verflucht und beklagt taucht sie immer wieder in bildungspolitischen Diskussionen um Standorte und Personalkonzepte, um Schulbauprogramme und Schulformdebatten auf: die Demografie. Derzeit befinden wir uns diesbezüglich glücklicherweise in einer Phase der Stabilisierung.
In den nächsten zehn Jahren bleibt die Schülerzahl stabil und sinkt nicht unter den derzeitigen Wert von 166 000 Schülerinnen und Schüler an unseren allgemeinbildenden Schulen. Erst danach, in den Jahren 2023 und 2024, sinkt die Schülerzahl wieder.
Was heißt das für uns? - Wir müssen die Zeit der stabilen Zahlen nutzen. Wenn sich die Schülerzahlen an den weiterführenden Schulen in ca. 15 Jahren wieder spürbar nach unten bewegen, benötigen wir bereits heute Konzepte, damit alle Schul
Die Gemeinschaftsschule soll genau diese Zielstellung erfüllen. Sie ermöglicht nämlich den Erwerb aller Abschlüsse der allgemeinbildenden Schule in der Region, sie minimiert dadurch zusätzliche Schulwege und sichert auf Dauer auch Schulstandorte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Keine Schule ist wie die andere. Was an dem einen Ort funktioniert, muss an anderer Stelle noch längst kein Erfolgsrezept sein. Darum ist es das Gebot der Stunde, die Eigenständigkeit der Schulen zu stärken.
Dabei gilt es, regionale Besonderheiten, unterschiedliche Schulprofile, besondere Ausstattungsmerkmale, Befähigungen im Lehrerteam und vieles andere mehr zu berücksichtigen. Auch die pädagogische Profilierung gelingt am besten durch konzeptionelles Handeln vor Ort.
Internationale Studien belegen zudem, dass Schulen durch eine erhöhte Eigenständigkeit erfolgreicher arbeiten. Das schließt natürlich auch ein verbessertes Qualitätsmanagement in der Schule, aber auch bei der Schulaufsicht ein.
Dies alles hat uns dazu bewogen, im Schulgesetz diesbezüglich weitere wichtige Schritte zu gehen. Künftig soll es den Schulen möglich sein, eigene Girokonten zu führen. Daneben sollen die Schulen nunmehr Budgets auch überjährig verwenden können. Das war ein langjähriger Wunsch der Schulen. Auf diese Weise können bestimmte Anschaffungen, aber auch Projekte gezielter in Angriff genommen werden.
Auch bei der Umwandlung in Gemeinschaftsschulen wurde der Gedanke der Schaffung größerer Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet. So entscheidet jede Gemeinschaftsschule aufgrund der Analyse der konkreten Schulsituation über das pädagogische und organisatorische Konzept. Das kann durchaus differieren. Vielfalt ist auch ein Vorteil.
Zusammenfassend kann gesagt werden: Bildungsgerechtigkeit und Demografie, Inklusion und Eigenständigkeit spiegeln sich ganz konkret in der vorliegenden Gesetzesnovelle wider. Damit stellen wir Weichen neu und richtig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine neue Schulform wird aus der Taufe gehoben und die demografische Herausforderung wie auch die anzustrebende Bildungsgerechtigkeit stehen dieser Schule Pate. Die Koalition hat die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass sich bestehende Schulen ab dem Schuljahr 2013/14 auf der Grundlage eines entsprechenden Konzepts
mit Zustimmung des Schulträgers und des Trägers der Schulentwicklungsplanung in eine Gemeinschaftsschule umwandeln können. Das ist ein enormer bildungspolitischer Erfolg, der sich gerade erst zu entfalten beginnt.
Auf diese Weise verschafft sich Sachsen-Anhalt Optionen im Hinblick auf die Lösung der Probleme von heute und morgen. Dieser Erfolg wird sich schon im nächsten Jahr messen lassen und hängt nicht nur daran, wie viele Schulen im Herbst 2013 als Gemeinschaftsschule starten. Vor dem Hintergrund der knappen verbleibenden Zeit zur Vorbereitung wird sich die Anzahl der Schulen im Jahr 2013 in überschaubaren Grenzen halten. Ich empfinde es als legitim, wenn interessierte Schulen sagen: Ich lasse mir noch Zeit für das Konzept, schaue auf die Starterschulen und wandle mich dann später um. - Dieses Verfahren gibt uns, wie auch allen, die an diesem Verfahren beteiligt sind, die nötige Zeit, und das ist auch der richtige Weg.
Zur Wahrheit gehört auch, dass es eben nicht reicht, statt der Einführung von Gemeinschaftsschulen die Anforderungen zur Neugründung von Gesamtschulen zu senken. So leicht kann man es sich eben nicht machen.
Gesamtschulen entstehen nach Bedarf neben den bestehenden Schulen. Da wir jeden Schüler nur einmal haben, würde die Neugründung von Gesamtschulen immer Schulstandorte im Umfeld destabilisieren. Das kann niemand wollen.
Wie geht es konkret weiter? - Noch im November 2012 werden Vertreter interessierter Schulen zu einer zentralen Auftaktveranstaltung eingeladen. Das Lisa wird die Schulen sowohl in Fragen der schulinternen Planung und Entwicklung als auch bei der fachspezifischen Fortbildung unterstützen und einen Grundsatzband für die Gemeinschaftsschulen erarbeiten. Ein Unterstützungssystem, bestehend aus Schulentwicklungsberatern, Fachmoderatoren, Fachbetreuern, schulfachlichen Referenten begleitet die Erstellung eines tragfähigen pädagogischen Konzepts, das Hauptbestandteil des jeweiligen Antrags ist. Darüber hinaus ist die Gründung eines Netzwerks für an der Umwandlung interessierte Schulen vorgesehen, um die Transparenz im Implementierungsprozess, einen zügigen Informationsfluss sowie flexibles Reagieren auf die Bedürfnisse und Fragen der betreuten Schulen zu gewährleisten.
beraten worden. Das ist jetzt Vergangenheit. Ab heute beginnen Gegenwart und Zukunft der Gemeinschaftsschule.
Dieses Gesetz schafft dafür die rechtlichen Möglichkeiten. Die Chance muss vor Ort ergriffen werden. Hieran kann sich die Eigenständigkeit von Schule ganz konkret zeigen. Demografische Prognosen wie auch der immer wieder bemängelte Zusammenhang, dass in Deutschland soziale Herkunft und persönlicher Bildungserfolg zu stark verknüpft sind, bleiben wichtige Herausforderungen, die wir mit der Gemeinschaftsschule angehen werden. Nach Schleswig-Holstein und Thüringen, Berlin und Baden-Württemberg kommt die Gemeinschaftsschule nun auch nach Sachsen-Anhalt. Das ist nicht nur ein Erfolg für die Bildungspolitik. Das ist gut für unser Land und für unsere Kinder. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Dorgerloh. Es gibt eine Frage. Möchten Sie sie beantworten? - Herr Fraktionsvorsitzender Gallert, bitte.
Nur eine Frage zu einem kleinen Detail, und zwar zu den Ganztagsangeboten in den GB-Schulen: Können Sie quantifizieren, was Sie als Ministerium an Vorgaben zu geben vorhaben, in welchem Umfang und in welcher Länge und ob sie auch in den Ferien dargeboten werden sollen?
In der Vereinbarung, die das Sozialministerium und das Kultusministerium verabredet haben, ist auch die Ferienbetreuung geregelt. Dazu wird es regelmäßige Abfragen geben, die mit den Schulen terminiert und vereinbart sind. Bedarfe, die die Schule nicht decken kann, werden in einer regionalen Betreuungskonferenz geklärt.
Das hat auch schon stattgefunden. Das Verfahren ist zum Beispiel für die Herbstferien schon so gelaufen. Dabei sind uns keine Fälle bekannt geworden, die nicht gelöst werden konnten. Zumindest haben alle Eltern, die dies wünschten, auch ein Angebot bekommen - wenn nicht von der Schule, dann von einem regionalen Träger.
Über die genaue Zeit des Ganztagsbetriebs kann auch die Schule - auch nach den Bedarfen - mitentscheiden. Auf jeden Fall ist so abgesichert, dass die Betreuung der Kinder über den Schülertransport und entsprechend den Betreuungsbedarfen der Eltern abgesichert ist. Wenn es darüber hinausgehende Bedarfe gibt, wird auch da mit
Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen oder Anfragen gibt es nicht. Dann fahren wir in der Debatte fort. Wir haben uns auf eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion verständigt. Hinzu kommt dann noch das zusätzliche Zeitbudget, welches bei längerer Rede eines Regierungsmitglieds automatisch aufgeschlagen wird. Wir haben die Reihenfolge DIE LINKE, SPD, GRÜNE und CDU vereinbart. Als Erste spricht für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Bull.
Sehr geehrte Damen und Herren von der Koalition! Es wird niemanden verwundern: Ich finde die Bilanz Ihrer Schulreform kümmerlich.
Man merkt es an der eigenen Begeisterung, die man akustisch nicht einmal wahrnehmen kann. Begeisterung, sehr verehrte Kollegen, sieht anders aus. Sie haben also ein sicheres Gefühl dafür, was vorliegt. Was Sie zustande gebracht haben, ist wohl eher ein Gemeinschaftsschulbehinderungsgesetz.
Ich sage es einmal so: Wir hätten in der Tat sehr viel Zeit und Papier gespart, wenn Sie gleich gesagt hätten: Liebe CDU-Fraktion, schreiben Sie uns das Gesetz. Eine Bedingung haben wir: Der Begriff „Gemeinschaftsschule“ sollte darin vorkommen.
Von wegen neue Schulform! Es ist nichts weiter entstanden, als dass die alte integrative Gesamtschule wiederaufgelegt wird. Zweizügig ja, aber dafür in der Praxis in aller Regel ohne eigene Abiturstufe.
Erstens. Sie wollten das Sitzenbleiben abschaffen, Herr Kultusminister. Ich finde, das wäre ein erkennbarer Zugewinn an Pädagogik gewesen. Es wäre ein authentischer Schritt für das Modell Gemeinschaftsschule hin zu längerem gemeinsamen Lernen gewesen.
Zweitens. Sie wollten auf das Sortieren nach vermeintlicher Leistungsfähigkeit in der Basisstufe verzichten. Das wäre tatsächlich ein verbindlicher Schritt in Richtung längeres gemeinsames Lernen gewesen. Künftig müssen die Gemeinschaftsschu