Protocol of the Session on September 20, 2012

sagen können, das wollen wir nicht. Wir können einmal schlaglichtartig die Projekte durchgehen, die wir mit dem Nachtragshaushalt auf den Weg bringen.

Ausfinanzierung Stark III: Dabei stehen wir politisch im Wort und rollt die Kugel längst, die wir angestoßen haben. Das ist eine gute Sache. An dieser Stelle nein zu sagen, wäre ein völlig undenkbarer Vorgang.

Schauen wir uns die Mehrausgaben in Höhe von 91 Millionen € für die kommunale Familie an: Wir haben postuliert, dass wir mit der Fortschreibung des FAG ein System entwickeln, das unabhängig von der Kassenlage und der Leistungsfähigkeit des Landes sein soll.

Wenn man das sagt, dann darf man sich nicht erschrecken, wenn man am Ende das Zahlenwerk vor sich liegen hat, sondern muss sich darüber Gedanken machen, wie man es aus dem Haushalt deckt. Nichts anderes haben wir getan.

Wir hätten auch zulasten der systematischen Integrität des Gesetzes sagen können, dass wir das einfach korrigieren, damit es passt, und dass es dennoch unseren Vorstellungen von den Vorsorgeelementen und von deren Höhe entspricht. Genau das haben wir aber nicht getan. Das ist auch richtig und konsequent. Das hat auch etwas mit Glaubwürdigkeit zu tun.

Gleiches gilt für die angekündigte Kompensationszahlung für die SGB-II-SoBEZ für die kommunale Familie und für den Verzicht auf die Spitzabrechnung. Das sind alles Dinge, für die wir im Wort stehen. Die müssen wir mit dem Nachtragshaushalt bedienen.

Was die zusätzlichen GRW-Mittel angeht, will ich die Kaskade noch fortsetzen, die der Minister angesprochen hat. Aus Mitteln des Landes in Höhe von 7,1 Millionen € werden Gesamtmittel in Höhe von 14,2 Millionen €. Mit einem Faktor 5 als Hebel kommt man auf eine Gesamtinvestment in Höhe von rund 60 Millionen €. Ich sage, ein Projekt, mit dem man einen Betrag von 60 Millionen € in die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes investieren kann, kann man schwer ablehnen.

(Zustimmung bei der CDU)

Darüber konnte relativ schnell Einigkeit mit allen Beteiligten erzielt werden und unsere Arbeitsgruppe musste gar nicht lange überzeugt werden, dass das für eine gute Sache ist. Das haben wir gern getan. Insofern ist auch dieses Projekt alternativlos gewesen.

Kommen wir zu dem letzten großen Brocken. Das betrifft die Frage, wie wir im Land mit Forschung und Innovation umgehen. Es darf niemanden überraschen, dass wir den Kurs, den wir bereits mit dem Doppelhaushalt eingeschlagen haben, mit der

Aufstockung im Bereich der Exzellenzinitiative fortsetzen wollen und dass wir uns die Chance nicht entgehen lassen, ein Institut der FraunhoferGesellschaft in Sachsen-Anhalt zu etablieren, das es in dieser Form bundesweit noch nicht gibt.

Ich halte es für vernünftig, das dafür notwendige Geld in den Nachtragshaushalt einzustellen. Wir reden über hochqualifizierte Arbeitsplätze in Sachsen-Anhalt. Wenn man das immer wieder verkündet, dann darf das keine Botschaft für die Galerie bleiben; vielmehr muss man auch tatsächlich die finanziellen Grundlagen schaffen.

(Zustimmung bei der CDU - Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Haben Sie eben nicht! - Unruhe bei der LINKEN)

Wir haben das gern getan.

(Herr Lange, DIE LINKE: Nicht alle!)

Der Minister hat eine Sache angesprochen, die wir ausdrücklich unterstützen. Es geht darum, wie wir künftig mit der Frage nach der Ausgestaltung der Eckwerte und nach dem Top-down-Verfahren umgehen wollen.

Ich denke, es wäre richtig und gut, sich einmal anzuschauen, an welchen Stellen man noch nachjustieren muss. Denn für uns ist eines deutlich geworden: Wir mussten im Zuge der Aufstellung des Nachtragshaushalts einige größere Umschichtungen innerhalb der Eckwerte zur Kenntnis nehmen. Ich will ganz bewusst kein Beispiel ansprechen.

Wir haben uns aber gefragt, ob die Umschichtungen sein müssen und Sinn machen und ob sich aus der Ausgabeermächtigung im Rahmen der Eckwerte automatisch die Verpflichtung ergibt, das Geld auszugeben, oder ob man nicht vielmehr darüber nachdenken kann, die Vorsorgeelemente zu stärken.

Ich will darauf zu sprechen kommen, welchen Preis wir dafür gezahlt haben. Wir haben verkündet, dass die Überschrift des Doppelhaushalts „Konsolidieren, Investieren, Vorsorgen“ lautet.

Es hat schon wehgetan, dass wir die Zuführungen an die Steuerschwankungsreserve um einen Betrag von 55 Millionen € absenken müssen. Daraus mache ich kein Geheimnis. Wenn sich ein solcher Mehrbedarf im Haushalt abzeichnet und man den seriös decken will, dann muss man sich über Lösungen Gedanken machen. An dieser Stelle steht für die Zuführungen an die Steuerschwankungsreserve nur noch ein Ansatz in Höhe von 20 Millionen € im Haushaltsplan. Das tut weh.

Ich sage ganz klar: Für die Zukunft muss es das Ziel sein, an dieser Stelle, was Vorsorgeelemente und Konsolidierungsbemühungen angeht, einen Zahn zuzulegen, und mit aller Entschlossenheit jedem zu erklären, der meint, die Ansätze würden nicht reichen und man könnte fortwährend neue

Ausgabewünsche befriedigen, dass damit Schluss sein muss.

Wir müssen den Blick auf das Jahr 2020 richten und einen Abbaupfad im Ausgabeverhalten betreten. Der Minister hat das angesprochen. Wir können nicht Jahr für Jahr Aufwüchse organisieren und dann kurz vor Toresschluss erklären, dass kein Geld mehr da sei.

Wir müssen im Landeshaushalt kontinuierlich einen Abbaupfad beschreiten, wie wir das auch in der kommunalen Familie verkündet haben. Dazu gehört das Stärken der Vorsorgeelemente und dabei kann sich der Minister unserer Unterstützung gewiss sein. Wir werden versuchen, zusätzliche Ausgabenwünsche im Ausschuss für Finanzen abzuwehren.

Es sind nicht immer nur die großen Projekte, die es wert sind, bei den Beratungen über einen Nachtragshaushalt erwähnt zu werden. Wir haben ein ganz kleines Projekt, in dem eine Menge Herzblut steckt, das ich an dieser Stelle auch erwähnen möchte, weil es noch nicht angesprochen wurde: Wir haben den Weg für das Kompetenzzentrum Barrierefreiheit geebnet. Dieses Thema hat mich schon beruflich vor meiner Zeit als Abgeordneter beschäftigt.

Es ist nicht zuletzt auch dem Engagement eines Staatssekretärs aus dem Finanzministerium zu verdanken, dass es nach Jahren gelungen ist, eine Lösung zu finden. Der Staatssekretär hat den letzten Impuls gegeben, damit das Projekt nun von Herrn Minister Bischoff verantwortungsvoll umgesetzt werden kann.

Ich bin der Überzeugung, dass wir mit dem Allgemeinen Behindertenverband Sachsen-Anhalt einen Partner haben, der sich an dieser Stelle so einbringen wird, dass das Geld gut investiert ist.

Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass meine Fraktion das Projekt unterstützt hat und dass wir als Koalition diese kleine Summe bereitgestellt haben. Das ist wirklich für eine gute Sache. Dabei geht es wirklich um das Ergebnis und nicht um irgendwelche politischen Wunschvorstellungen. Wir hoffen, dass diesem Projekt der notwendige Erfolg beschieden sein wird.

Ich will noch kurz auf einen Ihrer Änderungsanträge eingehen, weil mich das wirklich geärgert hat. Daraus mache ich keinen Hehl. Wir haben noch einmal das Thema Dessau und Meisterhäuser auf dem Tisch liegen. Man muss sich wirklich wundern, warum das zu diesem Zeitpunkt erneut aufgerufen wird.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Wird Herr Geb- hardt erklären!)

- Ich würde dazu gern etwas sagen. - Ich bin der Meinung, dass wir über das Land ein sehr weitgehendes Angebot an die Stadt Dessau unterbrei

tet haben, um für Entlastung zu sorgen. Das Angebot sieht vor, dass wir die Stadt Dessau über die Zustiftung von den künftigen Investitionsverpflichtungen im Zusammenhang mit den Meisterhäusern entlasten. Dabei ist uns die besondere Rolle der Bauhausstadt Dessau durchaus klar gewesen.

Ein weiterer Mehrwert soll dadurch erzeugt werden, dass die Stadt Dessau die Hälfte des bisher eingestellten, für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Häuser notwendigen Betrages dauerhaft zur Verfügung stellt. Das ist die Zielgröße gewesen.

Wenn man sich einmal den Landeshaushalt anschaut und sich in Erinnerung ruft, dass das Land Schulden in Höhe von 21 Milliarden € belasten, dann, finde ich, muss man festhalten, dass dies eine Geschichte mit einem sehr großen Nutzen für die Stadt Dessau und einem relativ geringen Nutzen für das Land Sachsen-Anhalt ist. Ich will das so vorsichtig formulieren. Offenbar sind aber einige der Meinung, das Land wäre der reiche Onkel, der mit den Geschenken durch die Gegend rennen und selber nicht wissen würde, wohin mit dem Geld, und der jeden Extrawunsch bedienen könnte.

Ich kann Ihnen verraten, dass das Gegenteil der Fall ist. Wir haben vorhin über Konsolidierungspartnerschaften geredet und darüber, dass der eine den anderen nicht überfordern darf, und trotzdem kommen solche Vorschläge. Was ist die Alternative?

Wir geben der Stadt Dessau über diesen Sperrvermerk die Chance, für eine Lösung zu sorgen, um dieses Ziel noch zu erreichen. Wir wollen uns dafür gern verwenden. Es kann aber nicht sein, dass das Land die Stadt am Ende komplett aus dem Obligo entlässt und sich die Verpflichtung komplett in den Landeshaushalt holt.

Ich kann die Abwägung vor Ort nur schwer nachvollziehen, dass es der Stadt Dessau lieber ist, dass man dauerhaft einen Betrag von 450 000 € bereitstellen muss - das wäre die Konsequenz, wenn wir auf die Zustiftung komplett verzichten -, anstatt es dem Land zu übergeben und die Hälfte von diesem Betrag zu bezahlen.

Die Meisterhäuser liegen uns auch aus Gründen des Landesmarketings sehr am Herzen. Wir geben daher erneut einen Zeitaufschub, damit die Stadt Dessau über alternative Lösungsmöglichkeiten nachdenken kann.

Der Antrag - das kann ich Ihnen sagen - ist weder zustimmungsfähig, noch ist er von der Signalwirkung her irgendjemandem zu erklären. Wir haben in Sachsen-Anhalt ganze Reihen von Sonderlasten - sage ich einmal - in einzelnen Kommunen, mit denen wir gut und gern den Landeshaushalt belasten könnten.

Es geht darum, gut und fair miteinander umzugehen und einen Lastenausgleich zu finden, der beide Seiten nicht überfordert. Mit Ihrem Antrag ist aber genau das der Fall. Daher werden wir dem Antrag nicht zustimmen können.

Mit Blick auf die lange Tagesordnung möchte ich es dabei bewenden lassen und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Wir danken Ihnen, Herr Barthel. Es gibt zwei Wortmeldungen, bei denen es sich vermutlich um Fragen handelt, als Erstes von Herrn Gebhardt und als Zweites von Frau Dr. Klein. - Herr Gebhardt hat das Wort.

Herr Kollege Barthel, ich habe mich gemeldet, nachdem Sie in Bezug auf die Stadt Dessau und auf die Meisterhäuser vom Land als dem reichen Onkel geredet haben. Ich wollte Sie fragen, ob Sie erstens wissen, dass es im Fachausschuss, im Ausschuss für Bildung und Kultur, einen Antrag nicht der Oppositionsfraktionen, sondern der Koalitionsfraktionen gab, der besagte, dass der Sperrvermerk, nach dem die Stadt Dessau einen Betrag von 200 000 € gegenfinanzieren soll, gestrichen und der Betrag aus dem Landeshaushalt bereitgestellt wird. Der Fachausschuss hat diesen Antrag einstimmig verabschiedet.

Meine zweite Frage setzt voraus, dass Sie den Antrag und das Abstimmungsverhalten kennen. Können Sie mir bitte die Diskrepanz in Ihrer Koalition oder in Ihrer Fraktion erklären, warum die Abgeordneten im Fachausschuss so abstimmen und die Finanzpolitiker im Finanzausschuss völlig anders?

Herr Gebhardt, das kann ich gern tun. Es mag zunächst in der Natur der Sache liegen, dass die Finanzpolitiker bei der Erwägung dessen, was zustimmungswürdig ist, in erster Linie dem Landeshaushalt verpflichtet sind.

Es gibt in der Tat eine Verabredung, dass Änderungsanträge ohne eine Deckungsquelle immer infrage gestellt werden. Das ist insofern überhaupt kein einmaliger Vorgang gewesen. Es ist im Zuge der Beratungen über den Doppelhaushalt andauernd der Fall gewesen, dass eigene Anträge aus den Fachausschüssen abgelehnt worden sind, weil keine Deckungsquelle genannt worden war.

Wir haben den Kompromiss gefunden, dass wir es im Landeshaushalt stehen lassen, obwohl die Lage so ist - das ist, glaube ich, auch Ihnen klar -, dass im Landeshaushalt keine Luft mehr ist, um noch zusätzliche Ausgabenwünsche zu bedienen.

Ich finde, wir haben nach wie vor ein faires Angebot für die Stadt Dessau. Weil die Deckungsquelle gefehlt hat, hat man uns leider keine Möglichkeit gelassen, das in irgendeiner Weise im Nachtragshaushalt zu berücksichtigen.

Vielen Dank, Herr Barthel. - Jetzt ist Frau Dr. Klein an der Reihe.

Zur Klarstellung, Herr Barthel. Es geht nicht darum, dass das Land und die Kommune die Meisterhäuser gemeinsam betreiben sollen. Vielmehr wollte die Kommune Dessau die Meisterhäuser der Bauhausstiftung zustiften. Die Bauhausstiftung ist doch eine Landesstiftung.