Protocol of the Session on July 13, 2012

Keine Zwänge zur Konzessionsabgabe auf Trinkwasser

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/1250

Für die Einbringerin hat Herr Abgeordneter Dr. Köck das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Obwohl wir jetzt viel Zeit eingespart haben, möchte ich der Versuchung widerstehen,

(Herr Borgwardt, CDU: Das ehrt Sie!)

Seitenhiebe auszuteilen, obwohl es dafür genug Möglichkeiten gäbe.

Ich will mich auf das Wesentliche konzentrieren, aber trotzdem mit einem Sprichwort beginnen: Das Eisen muss man schmieden, solange es heiß ist. Das sollten wir auch tun; denn an der Rechtsunsicherheit der Trinkwasserzweckverbände hat sich nichts geändert.

Insofern besteht weiterhin die Aufgabe, die in dem Antrag genannt ist, Rechtsklarheit zu schaffen. Wir überlassen es der Landesregierung, Vorschläge zu unterbreiten, auf welchem Wege dies geschehen soll.

Es gibt solche Vorschläge aus anderen Bundesländern. Wir sind der Meinung, dass die Verbände Rechtssicherheit haben müssen. Sie sehen sich Unwägbarkeiten ausgesetzt und haben Geld für Rechtsgutachten ausgegeben.

Herr Kirchmer wird von seiner Rechtsmeinung sicherlich nicht abweichen. Von daher bleiben die Gegensätzlichkeiten bestehen, solange nicht Klarheit durch eine Gerichtsentscheidung eines obersten Verwaltungsgerichts oder durch uns, den Gesetzgeber, geschaffen wird.

Soweit zur Einbringung des Antrags. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Köck. - Wir haben eine Debatte mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Für die Landesregierung spricht der Minister für Inneres und Sport Herr Stahlknecht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben die Rechtslage durch einen Erlass abschließend geklärt. Goethe hat einmal gesagt: Getretener Quark wird breit und nicht stark. Insofern würde ich es nicht wiederholen. Die Sache ist für uns erledigt.

Ich würde meine Rede mit Ihrem Einverständnis gern zu Protokoll geben. Wer das gern nachlesen möchte, ist dazu herzlich eingeladen.

(Zustimmung bei der CDU)

Wenn kein Widerspruch im Haus erkennbar ist, dann werde ich das so machen und gebe das weiter.

(Zu Protokoll:)

Mit dem vorliegenden Antrag will die DIE LINKE sich mal wieder als Anwalt der Bürgerinnen und

Bürger profilieren. Um es gleich vorweg zu sagen: Das wird ihr nicht gelingen.

Das Thema Konzessionsabgabe hat in den letzten Wochen für eine Menge Aufregung im Land gesorgt. Mögliche Kostensteigerungen wurden in der Öffentlichkeit auch völlig übertrieben dargestellt. Diese Aufregung liegt wohl zum Teil darin begründet, dass die rechtlichen Grundlagen nicht hinreichend klar sind. Lassen Sie mich zur Versachlichung der Debatte zunächst die Rechtslage erläutern.

Rechtsgrundlage für die Erhebung von Konzessionsabgaben im Bereich der Wasserversorgung ist die Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände, kurz Konzessionsabgabenanordnung. Es handelt sich hierbei um fortgeltendes Bundesrecht.

Die Konzessionsabgabe wird als privatrechtliches Entgelt für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege gegenüber den Wasserversorgungsunternehmen geltend gemacht und von diesen im Rahmen ihrer Entgeltkalkulation auf die Endverbraucher umgelegt. Nach den Einnahmebeschaffungsgrundsätzen unserer Gemeindeordnung sind die Gemeinden verpflichtet, die vorhandenen Einnahmemöglichkeiten vollständig auszuschöpfen. Die Konzessionsabgabe stellt dabei ein vorrangiges „sonstiges Finanzmittel“ dar.

Innerhalb des Rahmens von preisrechtlichen Höchstsätzen können die Kommunen eigenständige Vereinbarungen über die Höhe der Konzessionsabgabe treffen. Bei der Bemessung der Abgabenhöhe sind natürlich auch die Auswirkungen auf das Entgeltniveau angemessen zu berücksichtigen.

Private Wasserversorger, wie etwa die Midewa, entrichten bereits seit vielen Jahren Konzessionsabgaben an die von ihnen belieferten Gemeinden. Wie aus der Praxis bekannt ist, haben die von der Midewa belieferten Kommunen zum großen Teil eine Konzessionsabgabe zwischen 3 % bis 6 % vereinbart. Dies führte nach Berechnungen der Midewa ab dem Jahr 2009 zu einem Preisanstieg von 5 Cent pro Kubikmeter. Bei einem durchschnittlichen Wasserverbrauch in Sachsen-Anhalt von ca. 33 m³ pro Einwohner und Jahr ergibt sich daraus eine Kostenbelastung in Höhe von jährlich 1,65 €.

Zum Vergleich: Das ab dem Jahr 2012 vom Land eingeführte Wasserentnahmeentgelt führt zu einer Preissteigerung von etwa 2 € pro Einwohner und Jahr. Diese Entgelterhöhungen können gegebenenfalls sogar durch eine Optimierung der sonstigen Kostenstruktur der Wasserversorger abgemildert werden.

In der Praxis hatte sich dabei das Problem ergeben, ob auch von Trinkwasserzweckverbänden Konzessionsabgaben an die Gemeinden zu zahlen sind. Das Landesverwaltungsamt hatte diese Frage bejaht und mit Bericht vom 2. Dezember 2011 das Ministerium um Bestätigung seiner Rechtsauffassung gebeten.

Daraufhin hat mein Haus mit Erlass vom 18. April 2012 zur Frage der Gebührenfähigkeit der Konzessionsabgabe Stellung genommen. Weiterhin hatten die Zweckverbände befürchtet, durch die Zahlung von Konzessionsabgaben ertragsteuerliche Nachteile zu erleiden.

In Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen hat mein Haus diese Frage geklärt. Durch die Zahlung von Konzessionsabgaben entsteht den Zweckverbänden kein steuerlicher Nachteil, wenn die in der Konzessionsabgabenanordnung festgelegten preisrechtlichen Höchstsätze nicht überschritten werden. Eine rechtmäßig vereinbarte Konzessionsabgabe kann keine verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des Körperschaftsteuerrechts begründen.

Nach nochmaliger Überprüfung der Rechtslage ist nunmehr entschieden worden, diesen Erlass mit Erlass vom 4. Juli 2012 aufzuheben. Zweckverbände können nicht Abgabeschuldner nach Maßgabe der Konzessionsabgabenanordnung sein.

Die Konzessionsabgabenanordnung gestaltet nämlich das Verhältnis zwischen Erhebungsberechtigten und Abgabeschuldner so aus, dass als Erhebungsberechtigter der jeweilige Aufgabenträger der öffentlichen Aufgabe anzusehen ist, also die Gemeinde oder auch der Zweckverband, der für die Trinkwasserversorgung zuständig ist.

Trinkwasserzweckverbände, die die Trinkwasserversorgung von den Gemeinden übernommen haben, dürfen nicht von den Gemeinden zur Zahlung einer Konzessionsabgabe verpflichtet werden. Die genannten Zweckverbände gelten nicht als Versorgungsunternehmen. Daher dürfen von ihnen auch keine Konzessionsabgaben verlangt werden. Ich gehe davon aus, dass Sie die entsprechende Pressemitteilung meines Hauses vom 5. Juli 2012 kennen.

Lassen Sie mich zusammenfassen: Aufgrund des Erlasses vom 4. Juli 2012 ist die Rechtslage inzwischen abschließend geklärt. Privatrechtlich organisierte Wasserversorger sind auch weiterhin Schuldner von Konzessionsabgaben, nicht aber die Zweckverbände. Unter Umständen können daher bei den privaten Wasserversorgern höhere Kosten für die Leistungserbringung entstehen als bei den Zweckverbänden.

Im Ergebnis besteht für das Hohe Haus kein Anlass mehr, den Antrag der Fraktion DIE LINKE zu unterstützen.

Wir treten in die Debatte der Fraktionen ein. Für die Fraktion der SPD hat Abgeordnete Frau Schindler das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Minister hat es relativ kurz gemacht. Ich würde aber um eine Klarstellung bitten, weil es in der Pressemitteilung hieß, dass der Ursprungserlass aufgehoben worden sei. Meine Frage: Ist ein neuer Erlass ergangen?

Das wäre die Konsequenz. An dieser Stelle möchte ich meinem Kollegen von der Linksfraktion zustimmen: Das Aufheben des bisherigen Erlasses reicht nicht aus; denn die Rechtsunsicherheit bleibt weiterhin bestehen.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn es in Ihrem Haus eine neue Rechtsauffassung gibt, die auch in der Pressemitteilung über das Aufheben des Erlasses angekündigt worden ist, dann wäre es konsequent, das in einem neuen Erlass mitzuteilen. Erst dadurch schaffen wir Rechtssicherheit.

(Minister Herr Stahlknecht: Am 4. Juli gab es einen neuen Erlass!)

- Den hätte ich gern zur Verfügung oder die damit Befassten.

(Minister Herr Stahlknecht: Bekommen Sie!)

- Danke schön.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin Schindler. - Es gibt eine Wortmeldung des Kollegen Herrn Dr. Thiel.

Nur eine Frage an Frau Schindler: Wir haben den Dialog nicht mitbekommen. Was hat Ihnen der Minister zugeflüstert?

(Oh! bei der CDU)

Geflüstert hat er nicht.

Ich kann versuchen zu vermitteln. Vielleicht ist doch nicht alles so vorteilhaft verlaufen. Es gab eine Anfrage der Kollegin Schindler, ob es einen neuen Erlass gebe oder ob der alte Erlass aufgehoben worden sei.

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Das haben wir verstanden!)

Daraufhin gab es einen Zwischenruf von der Regierungsbank, dass ein neuer Erlass, der hier angemahnt wurde, seit dem 4. Juli in Kraft sei. - Ist das korrekt?