Also ich will das doch noch einmal ganz locker und ruhig zusammenfassen: Wir haben denselben Sachverhalt im April beantragt. Damals ist er von der Koalition abgelehnt worden. Jetzt ist er von der Koalition beantragt worden. Ihm wird demzufolge von der Koalition zugestimmt. Der einzige Unterschied zwischen April und heute ist, dass der Antragsteller ein anderer ist. Deswegen ist der Vorwurf, dass es hier ausschließlich um parteipolitisches Kalkül ging, sehr wohl berechtigt und nachvollziehbar.
Ich bitte noch einmal im Sinne unseres Bundestrainers um höchste Konzentration. Es ist die Überweisung in einen Ausschuss beantragt worden, und zwar in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr. Ist die Überweisung in weitere Ausschüsse beantragt worden oder beabsichtigt? - Das ist nicht der Fall.
Wer den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überweisen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das scheinen alle Fraktionen zu sein. Ich frage vorsichtshalber, ob es Gegenstimmen oder Stimmenthaltungen gibt. - Das ist nicht der Fall. Dann ist der Gesetzentwurf einstimmig überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 4 abgeschlossen.
Wahl eines/einer Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
Ich würde mich freuen, wenn wir einen für den Plenarsaal nicht ganz unüblichen Geräuschpegel erreichen könnten. - Danke schön.
Gemäß § 3 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vom 18. August 1993, zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Mai 2012, wählt der Landtag die Landesbeauftragte/den Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik mit zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch mit der Mehrheit der Abgeordneten.
Aus dem Stellenausschreibungsverfahren sind 41 Bewerberinnen und Bewerber hervorgegangen. Nachdem der Ältestenrat in der 17. Sitzung am 5. Juli 2012 den Abschluss des Ausschreibungsverfahrens festgestellt und über das weitere Verfahren befunden hat, sind alle Abgeordneten des Landtages von Sachsen-Anhalt mit der Unterrichtung in der Drs. 6/1269 über die Liste der Bewerberinnen und Bewerber informiert worden. Aus diesem Bewerberkreis kann der Landtag eine Landesbeauftragte oder einen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik wählen. Eine Debatte ist nicht vorgesehen.
Ich bitte Frau Schriftführerin Edler, den Namensaufruf vorzunehmen. Herrn Schriftführer Barthel bitte ich darum, die Stimmzettel auszugeben. Der Schriftführer Krause führt die Wählerliste.
Zur Kenntnis kann ich noch geben, weil es auch durch die Medien ging, dass noch ein Verfahren anhängig war, mit dem eine Unterbindung der heutigen Wahl im Landtag von Sachsen-Anhalt erreicht werden sollte. Diesem Antrag hat das Verwaltungsgericht nicht entsprochen. Auch die Revision beim Oberverwaltungsgericht wurde abschlägig beschieden. Somit gibt es keinerlei Hinderungsgründe, die mir bekannt sind.
Die Schriftführerin Frau Kollegin Latta übernimmt bitte die Aufsicht an der Wahlkabine und die Schriftführer Frau Hampel führt die Aufsicht an der Wahlurne.
Ich bitte alle Abgeordneten, darauf zu achten, dass das Kreuz auf dem Stimmzettel korrekt angebracht wird, sodass kein Zweifel hinsichtlich der Gültigkeit
der Stimme entstehen kann. Der Vollständigkeit halber erwähne ich ferner, dass derjenige, der den Stimmzettel beschädigt, verändert, mit Zusätzen oder anderen Kennzeichen versieht, seine Wahl ungültig macht. Bitte benutzen Sie zur Stimmabgabe den in der Wahlkabine bereitliegenden Stift.
Im Interesse eines reibungslosen Ablaufs der Wahlhandlung bitte ich die Abgeordneten, bis zum Aufruf ihres Namens auf dem Platz zu bleiben und nach der Stimmabgabe diesen sogleich wieder einzunehmen. Dafür danke ich Ihnen schon jetzt. Nunmehr bitte ich die Schriftführer, ihr Amt zu übernehmen.
Ich bitte Frau Kollegin Hampel, sich davon zu überzeugen, dass die Wahlurne leer ist, und dies dann auch zu bestätigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Namensaufruf ist beendet. Ich frage, ob außer den am Wahlvorgang beteiligten Schriftführern ein Mitglied des Landtags im Saal ist, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat. - Das scheint nicht der Fall zu sein.
Dann bitte ich die Schriftführer zur Stimmabgabe: die Abgeordnete Frau Hampel, die Abgeordnete Frau Latta, die Abgeordnete Frau Edler, den Abgeordneten Herrn Dietmar Krause und den Abgeordneten Herrn Barthel. Dann wählt Herr Gürth.
Damit ist die Wahl abgeschlossen. Es erfolgt nunmehr die Auszählung der Stimmen. Ich unterbreche die Sitzung für die Zeit der Auszählung. Ich bitte Sie, sofern nichts dagegen spricht, auf den Plätzen zu verweilen, bis das Ergebnis bekanntgegeben werden kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann Ihnen das Ergebnis der Auszählung der Stimmen mitteilen. Bei
der gesetzlichen Zahl von 105 Abgeordneten und bei 101 anwesenden Abgeordneten müssen 68 gültige Stimmen für den Wahlvorschlag abgegeben werden.
Die abgegebenen Stimmen entfielen auf folgende Bewerber: Martina Baumann erhielt eine Stimme. Johannes Beleites erhielt eine Stimme. Christoph Koch erhielt 19 Stimmen. Bodo Walther erhielt eine Stimme. Birgit Neumann-Becker erhielt 69 Stimmen.
Es gab acht Enthaltungen und zwei ungültige Stimmen. Ich kann somit als Ergebnis feststellen: Für Frau Neumann-Becker haben 69 Abgeordnete gestimmt; damit entfielen mehr als die erforderlichen zwei Drittel der Stimmen auf sie. Damit ist Frau Neumann-Becker zur Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gewählt worden.
Frau Neumann-Becker ist anwesend. Ich darf Sie, bevor ich Sie beglückwünschen kann, zunächst fragen: Nehmen Sie die Wahl an?
- Neumann-Becker. Ich bin mir sicher, wir werden den Namen öfter hören und lesen. Ich bitte um Nachsicht.
Frau Neumann-Becker, ich darf Ihnen im Namen des Hohen Hauses herzlich gratulieren und wünsche Ihnen in dem Amt, welches Sie in Ihre Hände gelegt bekommen haben und das sicherlich kein leichtes sein wird, eine glückliche, gute Hand und die Stärke, die man in diesem Amt zur Bewältigung all dieser Aufgaben braucht. Ich bin mir sicher, es gibt sehr viele Menschen, die darauf warten, dass diese Stelle wieder besetzt wird und ein Ansprechpartner vorhanden ist. Alles Gute und herzlichen Glückwunsch im Namen des Hohen Hauses!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Nachdem wir nun dieses vollbracht haben, wenden wir uns dem Tagesordnungspunkt 6 zu:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2012/2013 (Nachtragshaus- haltsgesetz 2012/2013)
Ich bitte Sie, mit geballter Konzentration dem Finanzminister Herrn Bullerjahn zuzuhören. Bitte schön, Herr Minister.