In manchen Dingen unterscheidet er sich von unserem Gesetzentwurf. Das hängt mit der Anhörung zusammen, die wir durchgeführt haben. Wir haben 24 Institutionen angeschrieben und diese haben auch alle geantwortet. Wir haben vieles übernommen, was den ersten Entwurf verändert hat. Das kann man nachlesen. Darauf möchte ich nicht im Einzelnen eingehen.
Vielen Dank für die Einbringung, Herr Minister. Ich als Finanzpolitiker habe mir einmal die Finanzierung genauer angeschaut und habe dazu eine Frage, weil ich darin etwas Erstaunliches gefunden habe.
Wenn ich es richtig verstehe, dann bewirken Ihre Änderungen in § 3 zur Einführung des Ganztagsanspruchs keine Mehrkosten, weil Sie angeben, damit zu rechnen, dass nicht mehr Stunden als bisher angemeldet würden, wenn die Betreuungsverträge stundengenau abgeschlossen würden.
Wenn ich das in die Realität übersetze, dann heißt das nichts anderes, als dass Sie den Ganztagsanspruch mit dem gleichen Personal umsetzen wollen, das heute schon in den Krippen eingesetzt wird. Sie wollen den Ganztagsanspruch also zulasten des in den Krippen tätigen Personals umsetzen. Ich möchte Sie bitten, mich zu korrigieren, oder mir zu sagen, ob das tatsächlich der Anspruch der Landesregierung ist.
Ich habe verstanden, dass Sie nach § 22 über die mittelbare pädagogische Tätigkeit eine zusätzliche Finanzierung vorsehen, den Betreuungsschlüssel dadurch also quasi verbessern.
Es erscheint mir aber ein erstaunliches Vorgehen zu sein, den Betreuungsschlüssel auf der einen Seite zu verschlechtern, um ihn auf der anderen Seite wieder zu verbessern.
Zur ersten Frage: Es würde lange dauern, Ihnen zu erklären, wie wir die Finanzierung prognostiziert haben. Das ist eine Prognose. Man muss zum Bei
spiel sagen, dass die Erzieherinnen zum großen Teil nur 25 oder 30 Stunden pro Woche beschäftigt werden. Das ist heute so. Wir wissen nicht, wie viele von diesen sagen, wir wollen wieder ganztags beschäftigt werden, und wie viele sagen, wir bleiben bei der Reduzierung. Wir haben prognostiziert, dass ein Teil wieder ganztags, also über acht Stunden beschäftigt werden will. Wenn nicht, dann müssen wir junge Leute hinzunehmen. Das sind aber Prognosen. Dazu können wir keine Festlegungen treffen.
Das soll aber über das Gesetz finanziert werden. Von daher müssen wir eine Grundlage für die Berechnung schaffen. Auf die Berechnungsformel zu kommen, hat wirklich lange dauert. Die Berechnungsmodalitäten haben wir allen mitgegeben. Ich weiß nicht, ob das auch Ihrer Fraktion vorliegt.
- Genau. Darin sind die Prognosen enthalten. Ich glaube, das macht es ein bisschen einfacher, auch weil wir nicht wissen, wie es bei den Mehr-KindFamilien und bei anderem mehr aussehen wird.
Den Prognosen liegt zumindest eine Berechnung zugrunde. Es war ein langer Prozess, in dem wir auch Leute aus dem Bereich Finanzen hinzugenommen haben. Ich fühle mich ein bisschen auf der sicheren Seite, weil wir das auch der kommunalen Ebene gegeben haben. Der kommunalen Ebene liegen seit Januar alle Formeln und die Berechnungsgrundlage vor. Wir haben alles offen und transparent gestaltet, weil die kommunale Ebene die Kosten zum Teil mittragen würde.
Die kommunale Ebene ist die, die am meisten auf die Einhaltung des Konnexitätsprinzips achtet und die sagt, wenn das Konnexitätsprinzip nicht eingehalten wird, dann sehen wir uns vor dem Landesverfassungsgericht wieder. Bis heute gab es aber keine Bedenken, dass unsere Berechnungsgrundlage nicht stimmen würde. Das aber jetzt alles einzeln aufzuführen, wäre ein wenig schwierig. Insgesamt kostet es ungefähr 12 Millionen €.
Vielen Dank, Herr Minister. - Wir treten in eine verbundene Debatte mit einer Redezeit von zehn Minuten je Fraktion ein. Als Erste spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Lüddemann. Bitte, Frau Lüddemann.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Mensch schuldet dem Kind das Beste, was er zu
geben hat. Das hat Deutschland und somit auch Sachsen-Anhalt mit der Unterzeichnung der UNDeklaration zum Schutz des Kindes unterschrieben. Was, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat diese hochindustrialisierte, gebildete und demokratische Gesellschaft Besseres und Wertvolleres zu geben als mehr Zeit und mehr Entfaltungsmöglichkeiten für unsere Kinder?
Jeder, der Kinder hat, weiß, dass das im Einzelfall schwierig umzusetzen ist. Man muss sich anstrengen, Kraft aufwenden und Geld in die Hand nehmen. Ich glaube aber, dass es das wert ist. Das sollten wir als Herausforderung im Interesse unserer Kinder annehmen und auch vor der Folie der demografischen Probleme, die wir in SachsenAnhalt bewältigen müssen.
Deswegen schlägt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, deutlich mehr Zeit für unsere Kinder über einen deutlich niedrigeren Personalschlüssel zur Verfügung zu stellen.
Ja, Frau Kollegin Hohmann, wir stehen zum Ganztagsanspruch. Wir denken aber auch, dass acht Stunden für ein Kind in einer Einrichtung genügen, wenn beide Eltern zuhause sind. Dieser Anspruch - das wissen wir alle; das hat der Minister eben auch ausgeführt - ist schon schwierig genug zu realisieren. Er darf auf keinen Fall zulasten der Qualität der Einrichtungen gehen.
Wir GRÜNEN wollen, dass die Kinder in den Einrichtungen betreut und frühkindlich gebildet werden. Sie sollen als Persönlichkeiten wahrgenommen und individuell gefördert werden. Sie sollen inklusiv leben und alle die gleichen Chancen haben.
Deswegen schlagen wir vor, den Personalschlüssel schrittweise wie folgt zu ändern: 1 : 4 im Krippenbereich, 1 : 10 im Kindergartenbereich und 1 : 22 im Hortbereich. Mehr Personal in den Einrichtungen vor Ort bedeutet mehr Zeit für direkte und indirekte Arbeit an und mit dem Kind. Das ist uns wichtig.
Es ist uns auch wichtig, dass die Erzieherinnen und Erzieher vor Ort entscheiden können, wofür sie dieses Mehr an Zeit einsetzen. Ob sie die Zeit für die Vor- und Nachbereitung nutzen, ob sie sie für das Spielen nutzen, ob sie mit den Kindern ein bisschen länger essen, ob sie Übungen machen - das muss im Einzelfall vor Ort entschieden werden. Wir alle wissen, dass diese Bereiche nicht immer klar voneinander zu trennen sind.
hen davon aus, dass die Vorschläge, die wir in der letzten Sitzung des Landtages zur Reform der Erzieherinnenausbildung unterbreitet haben, bei schneller und konsequenter Umsetzung diese Lücken auch schließen können.
Ich möchte einen weiteren, aus unserer Sicht wichtigen Aspekt anführen: mehr Entfaltungsmöglichkeit für Kinder. Uns Grünen ist es wichtig, dass die Kinder von Anfang an als eigenständige Persönlichkeiten, als eigenständige Subjekte begriffen werden. Sie müssen mitbestimmen, wie ihre Einrichtung gestaltet wird, wie die Abläufe in ihrer Kindertageseinrichtung sind, wie ihr eigener Alltag organisiert wird.
Demokratie ist die schwierigste aller Staatsformen - das hat ein kluger Mensch einmal gesagt. Sie lebt vom Wechselspiel der Wahrnehmung von Rechten und Pflichten. Die demokratische Gesellschaft gibt sich dafür Regeln und handelt diese Regeln immer wieder neu aus. Und das muss man lernen.
Man muss nicht erst Erkenntnisse aus der Hirnforschung anführen, um zu sehen, dass man das im frühen Kindheitsalter erlernen muss. Deswegen wollen wir Grünen, dass alle Kindereinrichtungen in diesem Lande wahre Kinderstuben der Demokratie werden.
In Schleswig-Holstein und in Bayern gibt es dafür sehr gute landesweite Modelle, punktuell auch in Sachsen-Anhalt. Aber wir wollen - dies sehen wir auch als eine Verpflichtung an -, dass alle Kindereinrichtungen so arbeiten. Ich finde, man muss dafür nicht erst die ganz große Keule herausholen und auf das Nichtabsinken der Zahl rechtsextremer Straftaten, auf die Wahlergebnisse der NPD oder auf die Politikverdrossenheit abstellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Lüddemann fordert zu Recht etwas mehr Aufmerksamkeit ein. Bitte bringen Sie ihr diese entgegen. - Danke.
Danke, Herr Präsident. Ich finde, wenn wir über eines der angeblich wichtigsten Vorhaben der Koalition reden, sollte man auch der Opposition Aufmerksamkeit schenken. Vielen Dank.
Ich finde, um Kindergärten zu Kinderstuben der Demokratie zu machen, muss man nicht die ganz große Keule herausholen und auf das Nichtabsinken der Zahl rechtsextremer Straftaten, auf die Wahlergebnisse der NPD oder auf die allgemeine Politikverdrossenheit abstellen.
An dieser Stelle genügt es, sich seine eigene Familie anzuschauen und zu bedenken, wie man sich wünscht, dass Prozesse dort ausgehandelt werden. Deswegen haben wir die Pflicht, frühzeitig mit demokratischer Bildung zu beginnen.
Vor diesem Hintergrund schlagen wir mit unserem Änderungsantrag vor, dass in den Konzeptionen, die verbindlich werden sollen, die Beteiligung von Kindern festgeschrieben wird, dass dort erklärt wird, wie Kinder in die Gestaltung des Lebens in ihrer Kindertageseinrichtung eingebunden werden. Auch die Vermittlung der UN-Kinderrechte soll dort verankert werden.
Aber auch die Eltern sollten mehr Mitbestimmungsrechte erhalten. Deswegen beziehen sich unsere Vorschläge nicht nur auf die Kreisebene. Wir wollen eine Landesvertretung, die das zuständige Ministerium bei der Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes berät.
Grundsätzlich sind uns die Erhöhung der Kinderpartizipation und die Modernisierung der frühkindlichen Bildungsinhalte wichtig. Wir halten sie für so essenziell, dass wir vorschlagen, das Bildungsprogramm in den Landtag zu holen und auch im Landtag zu beschließen.
Wir glauben, es braucht wesentlich mehr Transparenz und wesentlich mehr Austausch über diese Inhalte und eine höhere Verbindlichkeit, wenn das Programm, wie es von der Regierung vorgeschlagen wurde, tatsächlich für alle Einrichtungen verbindlich werden soll.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu einem Mehr an Entfaltungsmöglichkeiten gehört für uns aber auch, dass Kinder gesünder aufwachsen. Deswegen erweitern wir den Vorschlag der Landesregierung, ein kindgerechtes Mittagessen zu Verfügung zu stellen, und fordern, dass auch das Frühstück einbezogen wird. Diese beiden Mahlzeiten müssen vollwertig, gesund und kindgerecht sein.