Protocol of the Session on June 8, 2012

(Zustimmung von Herrn Scheurell, CDU)

Vielmehr dürften die finanziellen Möglichkeiten vieler Haushalte, die Entwicklung der Einspeisevergütung oder auch der Fakt, dass über Bayern - auch wenn es schwerfällt, das zuzugeben - häufiger die Sonne lacht, den Ausschlag dafür gegeben haben. Es reicht bereits ein kurzer Blick auf entsprechende Portale und die Eingabe der Postleitzahl, um bei Modellrechnungen signifikante Unterschiede zwischen Sachsen-Anhalt und Bayern festzustellen. Hinzu kommen aber auch weitere Ausbauhemmnisse, die nicht nur Sachsen-Anhalt betreffen. Zum Beispiel würden sich viele Wohnungsgenossenschaften stärker engagieren; dem setzt aber die Beschränkung ihres Nichtmitgliedergeschäfts auf maximal 10 % enge Grenzen.

Meine Damen und Herren! Konzentrieren wir uns auf die baurechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der geplanten Novelle zur Landesbauordnung, und zwar im engen Dialog mit den betroffenen Verbänden und Institutionen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD und der CDU)

Danke schön, Herr Kollege Felke. - Als Nächster spricht für die Fraktion DIE LINKE Herr Abgeordneter Henke.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Umgang mit Ihrem Antrag fällt uns nicht ganz leicht. Er soll Gutes bewirken und Gutes meinen, und das würde unsere Fraktion auch sehr unterstützen. Aber warum ist er derart nachlässig gearbeitet?

Vorweg: Eine wirkliche Energiewende, eine stärkere Nutzung erneuerbarer Energien und die Beseitigung des Staus im Bereich der energetischen Sanierung sind notwendig. Sie bedürfen komplexer fachlicher, wirtschaftlicher, rechtlicher und finanzieller Lösungen.

Als störend empfinden wir an Ihrem Antrag, dass er eine einzelne technische Variante - nur für die Stromerzeugung -, ein einzelnes Landesgesetz und davon einen einzelnen Absatz sowie einen einzelnen Paragrafen des Entwurfs der Musterbauordnung aufgreifen soll. Und einen entsprechenden Vorschlag soll dann auch noch die Landesregierung vorlegen.

Die Überschrift Ihres Antrages ist im Plural formuliert; darin sprechen Sie von „Hürden“. Das findet aber leider keine inhaltliche Entsprechung.

(Zustimmung bei der LINKEN und von Herrn Scheurell, CDU)

Warum also dieses Rosinenpicken? - Das ist zu wenig - nicht nur als Antragsinhalt, sondern auch für die Problemlösung. Das ist der Einbringerin wahrscheinlich bewusst gewesen; denn ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung hätte mangels Masse wohl an Peinlichkeit gegrenzt.

(Herr Scheurell, CDU, lacht)

Es ist sogar gefährlich, wenn man als Interessenvertreter für bestimmte Gruppen arbeitet. Diese Art Lobbyismus für hoch subventionierte und ehemals profitable Solarunternehmen bringt zwar eventuell Medienpräsenz, aber keine tragfähigen Lösungen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

So wird weder Solar Valley gerettet, noch werden Arbeitsplätze in den Handwerksbetrieben geschaffen. Ihre bündnisgrünen Bundestagskollegen haben mit ihrem Antrag in der Drs. 17/9742 bedeutend besser gearbeitet.

Sehr geehrte Damen und Herren! Alternative Energieerzeugungsvarianten sollten bei der Rechtsetzung, bei Fördermitteln und auch beim Mietrecht nicht isoliert von der Verbrauchssenkung erörtert werden. Es bedarf der Abstimmung mit bundesrechtlichen Regelungen.

Das Umweltbundesamt - das kennen Sie besser als ich - hat hierzu umfangreiche Veröffentlichungen vorgelegt. Ein UBA-Gutachten verweist unter anderem auf mögliche Ergänzungen des § 31 des Baugesetzbuches zu den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen. Es verweist auf das BGB und auf die in der Beratung befindliche Mietrechtsnovelle mit den schwierigen Duldungspflichten und fehlenden Mietminderungsmöglichkeiten bei vorübergehender Beeinträchtigung der Mietsache. Das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz verlangte im Jahr 2009 den Einsatz erneuerbarer Energien bei neuen Gebäuden für Heizung und Warmwasser.

Dieser umfassende Überblick gehört zu einer erfolgversprechenden Herangehensweise. Dem wird Ihr Antrag leider - ich betone: leider - nicht gerecht. Zu betrachten sind in der landesrechtlichen Zuständigkeit nicht nur die Landesbauordnung mit ihrer Regelungsvielfalt, sondern beispielsweise auch das schon erwähnte Nachbarschaftsrecht oder der Denkmal- und Ensembleschutz. Davon wären kommunale Gestaltungssatzungen berührt, also ein weiteres Rechtsgebiet. Darauf hat die Landesregierung - Frau Frederking hat daraus zitiert - in der Antwort auf ihre Kleine Anfrage in der Drs. 6/694 zu Jahresbeginn aufmerksam gemacht.

Es ist zweifellos wichtig, Rechtssicherheit für Bürger, Betriebe und Behörden zu schaffen. Wir kennen die Beispiele aus dem Landkreis Stendal aus dem Sommer 2011.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Stellungnahme der Bundesarchitektenkammer zur Musterbauordnung spricht diese Lebenswirklichkeit und die Erfahrungen aus der Umsetzungspraxis an. Genehmigungsfreiheit bedeutet eben nicht Verfahrensfreiheit, was vom Laien oft unerkannt bleibt. Ich zitiere:

„Eine baurechtliche Prüfung durch den vom Bauherrn beauftragten qualifizierten Planer findet oftmals nicht statt, sodass Bauherren vielfach in Unkenntnis verfahrensfreie Objekte entgegen öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften mit den entsprechenden Rechtsfolgen errichten.“

Das hat Auswirkungen auf Abstandsflächen, Standsicherheit, Statik, Brandschutz, Wind- und Schneelasten usw. Sie nannten das etwas großzügig - ich behaupte, etwas geringschätzig - Baunebenrecht.

Sehr geehrte Damen und Herren! Dem Vorschlag des Kollegen Felke, dass wir die Beratung über den Antrag mit der Novelle zur Landesbauordnung verbinden sollten, ist zuzustimmen. Bekanntlich ist meine Fraktion ohnehin dafür, dass die Musterbauordnung abgestimmt mit den Nachbarländern eingeführt wird, um wirklich eine Entbürokratisierung zu erreichen.

Auch während der Debatte im Zusammenhang mit der letzten Novelle zur Landesbauordnung im Jahr 2009 hatte unsere Fraktion Änderungsvorschläge eingebracht, die leider nicht berücksichtigt worden sind. Wir hatten damals die Themen Kommunalrecht und Abgabenrecht erwähnt. Diese sollten bei einer komplexen Überarbeitung der Landesbauordnung zügig angegangen werden. Demzufolge wird unsere Fraktion einer Überweisung in den Fachausschuss zustimmen. - Ich danke Ihnen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Herr Kollege Henke, würden Sie eine Frage beantworten?

Selbstverständlich.

Herr Kollege Erdmenger, bitte.

Herr Kollege Henke, danke für Ihre Ausführungen. Ich habe mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass Sie den Antrag als eine Lappalie bezeichnet haben und dass Sie es als Lappalie dargestellt haben, diese Regelung der Landesbauordnung zu ändern.

Ich frage Sie: Wollen Sie diese Aussage wiederholen angesichts dessen, dass in dieser Branche in unserem Bundesland zurzeit schätzungsweise 2 000 Menschen arbeiten, dass wir das Bundesland sind, in dem Fotovoltaikanlagen am wenigsten auf Dächern und am meisten auf Freiflächenanlagen angebracht werden, und dass nach den Rückmeldungen aus der Branche diese Bestimmungen - Frau Frederking hat ausgeführt, was es kostet, eine entsprechende Baugenehmigung einzuholen - maßgeblich dafür sind, dass bei uns die Fotovoltaikanlagen nicht auf Dächern, sondern auf Freiflächenanlagen installiert werden?

Kollege Erdmenger, warum verstehen Sie mich vorsätzlich falsch?

(Zustimmung bei der LINKEN und bei der CDU)

Ich habe in meiner Rede an mindestens drei Stellen ausdrücklich das Bedauern meiner Fraktion darüber zum Ausdruck gebracht, dass Ihr Antrag handwerklich so nachlässig ist; denn das ist ein sehr wichtiges Thema, das angegangen werden muss. In der Zielrichtung sind wir uns einig. Darum bedaure ich, dass Sie dem fachlichen Anspruch Ihrer Kollegen im Bundestag hier im Landtag leider nicht entsprochen haben. Schade!

(Zustimmung bei der LINKEN)

Als Nächster in der Debatte spricht für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Scheurell.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Frederking! Ich möchte ganz offen sagen, dass ich das Grundanliegen Ihres Antrages teile, auch die CDU-Fraktion. Das Grundanliegen!

(Zustimmung von Herrn Weihrich, GRÜNE)

Klatschen Sie nicht zu zeitig, es kommt noch. Die anderen Fraktionen kennen das schon.

(Heiterkeit)

Auch die CDU-Fraktion ist dafür, die Baugenehmigungspflicht für Solaranlagen bis zu einer Größe von 50 m² auch bei einer nicht privaten Nutzung dieser Anlagen abzuschaffen. Das ist beispielsweise in Sachsen seit einigen Monaten gängige Praxis. Deswegen teile ich auch Ihre Auffassung, dass kein baulicher Wildwuchs stattfinden wird. Kein Eigentümer wird die Statik seines Eigenheimes oder seiner anderen Gebäude mutwillig gefährden. Dafür sind die Menschen viel zu schlau.

Es gibt also in der Tat keinen Grund dafür, baugleiche Anlagen genehmigungsfrei zu stellen, weil sie bei privater Nutzung als Teil einer technischen Gebäudeausrüstung firmieren, und sie unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen, wenn sie gewerblich genutzt werden.

Ich will darin erinnern, dass die CDU-Fraktion schon im November 2011 ein Energiekonzept verabschiedet hat, in dem unter anderen genau dies gefordert worden ist.

(Zustimmung bei der CDU)

Rechtssystematisch geht es in Ihrem Antrag darum, privat genutzte Solaranlagen und gewerblich genutzte Solaranlagen rechtlich gleichzustellen. Dies würde man beispielsweise erreichen - das ist auch die Haltung der CDU-Fraktion -, indem § 60 Abs. 1 Nr. 2 der Bauordnung unseres Landes - Anlagen der technischen Gebäudeausrichtung - in seiner jetzigen Form gestrichen und ein neuer § 60 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 - Anlagen für erneuerbare Energien - ausgebracht wird.

In dem neuen Gesetzestext müsste man auf Solaranlagen insgesamt rekurrieren, um deren bauliche Vielfalt entsprechend abzubilden. Sie verweisen auf den Text des Entwurfs der Musterbauordnung. In Sachsen ist man diesen Schritt schon vor mehr als einem Jahr gegangen. Auch meine Fraktion sieht entsprechenden Handlungsbedarf. Daher kann ich Ihren Antrag inhaltlich nachvollziehen. Meine Vorredner haben es aber schon sehr deutlich herüber gebracht: Sie sind zu kurz gesprungen!

Auch meine Arbeitsgruppe hätte unserer Fraktion schon seit Monaten empfehlen können, einen Antrag mit dieser Änderung einzubringen. Wir haben dies ganz bewusst nicht getan; denn mit der Streichung der Genehmigungsfreiheit allein ist es leider noch nicht getan, sehr geehrte Frau Frederking. Die Haltung meiner Fraktion ist klar: Die Bauordnung muss grundsätzlich novelliert werden. Darin schließe ich mich meinen Vorrednern, dem sehr geehrten Herrn Thomas Felke von der SPD und dem sehr geehrten Herrn Guido Henke von der vereinigten Linken, die momentan ein wenig im

Streit liegt, aber Gott sei Dank nicht in unserem Landtag, an.

(Heiterkeit und Zustimmung bei der CDU - Herr Lange, DIE LINKE: Das war ein weiter Schlenker!)

- Ich war schon besser, ich weiß.

(Heiterkeit und Zustimmung bei der CDU - Herr Dr. Thiel, DIE LINKE: Wir sind noch nicht am Ende!)

- Wir sind noch nicht am Ende. Das ist richtig.