Ein Dienstanbieter nach dem Telemediengesetz kennt seine Kunden. Er will schließlich Geld von ihnen haben. Er stellt den Kunden ein Angebot zur Verfügung. Er ist Internetprovider und die Kunden zahlen dafür.
In einem offenen WLAN, das jeder benutzen kann, kennen Sie Ihre Kunden nicht. Deswegen glaube ich, dass Sie eine solche Gleichstellung mit dem Telemediengesetz an dieser Stelle nicht vornehmen können.
Auch ich habe in meinem Wahlkreisbüro einen Hotspot. Ich würde natürlich auch darüber nachdenken, ihn freizuschalten. Aber ich möchte nicht, dass sich in Burg jeder einwählen und darin machen kann, was er will, sich vielleicht heute Abend für die Demonstration in Insel anmelden - also für die andere Demonstration - oder was weiß ich. Ich möchte die Kunden kennen, die sich möglicherweise in meinem WLAN bewegen,
abgesehen davon, dass ich erheblich höhere Sicherheitsmaßnahmen auf meinem eigenen Rechner durchführen muss, wenn ich das WLAN für alle öffne. Also, so einfach ist das nicht.
Werte Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN, in Punkt 2 fordern Sie von der Bundesregierung rechtliche Lösungen ein, die eine rechtliche Voraussetzung zur Authentisierung von Nutzern ausschließen.
Ich musste erst einmal ein wenig darüber nachdenken, was damit gemeint ist. Letztlich wollen Sie komplett freie WLAN-Netze, in die sich jeder einwählen kann.
Dazu sage ich Ihnen ganz klar: Das geht nicht. Das fordern auch die SPD-Kolleginnen und -Kollegen in Hamburg und in Berlin nicht so.
„Eine Haftung für unbefugte Nutzer soll jedenfalls dann nicht eintreten, wenn erforderliche technische Schutzmaßnahmen ihrem Zweck entsprechend wirksam gegen eine unbefugte Drittnutzung des Zugangs eingesetzt worden sind.“
haben. Ich habe in den letzten Tagen, als ich wusste, dass ich heute zu dem Thema reden darf, meine privaten Feldstudien betrieben.
Im City-Carré in Magdeburg gibt es ein freies WLAN, in das Sie sich einwählen können. Sie müssen Ihre Handynummer angeben. Sie erhalten binnen weniger Sekunden einen Code auf Ihr Handy. Den Code nutzen Sie, geben ihn in Ihren Rechner ein und sofort sind Sie im WLAN und können das nutzen.
Natürlich können Sie ein Handy auch anonym anmelden, aber es ist zumindest eine gewisse Sicherheit für den Anbieter dieses WLAN zu wissen, wer in seinem Netz unterwegs ist.
So etwas möchte ich schon haben. Ich glaube einfach, dass wir diejenigen, die in dem WLAN unterwegs sind, identifizieren können müssen.
Wie sieht es bei uns - ich komme aus dem Wahlkreis Burg; das wissen Sie - in Burg aus? - In Burg haben mir Kaffeehausbesitzer gesagt: Also wissen Sie, mit dem Internet, das ist so eine Sache. Die Leute sitzen den ganzen Tag bei uns im Café. Die hängen am Rechner, die essen und trinken wenig. Außerdem benutzen sie noch ständig meine Steckdosen, ohne zu fragen. Ich brauche kein WLAN.
Also, das Problem mit der Kaffeehauskultur liegt vielleicht auch, aber nicht nur an dem Problem hinsichtlich der Rechtssicherheit.
Daher haben wir einen Änderungsantrag formuliert, der Ihren ersten Punkt aufgreift, die zwei anderen Punkte aber weglässt. Ich bitte Sie, diesem Änderungsantrag zuzustimmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Kollege Graner. Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie vom Kaffeehaus gesprochen haben. Von der Sache verstehe ich wenigstens auch etwas.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe auch gedacht, dass Herr Robra sprechen würde, aber, Frau Justizministerin, Sie haben ihn sehr würdig vertreten. Ich glaube, Sie haben einmal einen Beitrag im „Collaboratory-Journal“ geschrieben. Da habe ich gedacht: Oh, guck mal, was wir für eine toughe, progressive Justizministerin haben. Also, im Grunde hat es mich gefreut, dass Sie gesprochen haben. Sie haben das auch gut umrissen.
Sie haben auch die Konfliktlinien relativ gut umrissen. Herr Graner hat sie jetzt noch einmal ausgeführt - weil die CDU es offensichtlich nicht wollte; denn eigentlich ist die Strafverfolgung im Netz ihr Steckenpferd.
Ich bitte Sie also, dass Sie das in die Justizministerkonferenz hineintragen. Vielleicht können Sie auch einmal prinzipiell die Frage stellen, wie es überhaupt weitergeht; denn - wir haben das in unseren Diskussionen, wenn ich mit den netzpolitischen Sprechern anderer Landtage spreche, erörtert -: Wir laborieren daran, dass es kein Internetrecht gibt. Ist das jetzt Medienrecht oder worunter fällt das genau?
Vorhin habe ich die Anekdote mit der Seniorin gebracht, die abgemahnt wurde. Damit wollte ich bloß darstellen, was, wenn wir die Störerhaftung nicht aufheben, mit der Abmahnpraxis, die sich daraus entwickelt hat, passiert. Leute werden nämlich für Straftaten abgemahnt, weil sie nach der Rechtsauslegung dafür zu belangen sind, aber nachweislich gar nicht diejenigen sind, die die Straftat begangen haben. Das ist in einem Rechtsstaat ein Umstand, den man anfassen sollte; darin besteht auch Einigkeit.
Ich habe die Bundesratsinitiative aus Hamburg und Berlin unterstützt, weil sie in die richtige Richtung geht - wenn auch nicht gänzlich. Für das Zitat, das Sie gebracht habe, bin ich Ihnen sehr dankbar. Für uns ist das gerade der Pferdefuß an dieser Initiative. Deswegen bringen wir auch diesen Antrag ein.
Es ist nicht so, dass wir jetzt einfach mal was unterstützen, was aus Hamburg und Berlin kommt. Nein, wir bitten die Landesregierung, etwas in den Bundesratsausschüssen zu unternehmen und - jetzt zitiere ich noch einmal unseren eigenen Antrag - „von der Bundesregierung einzufordern, dass sie eine rechtliche Voraussetzung zur Authentisierung von Nutzern ausschließt.“
Das heißt, es muss erst einmal diskutiert werden, auf welcher Rechtsgrundlage das überhaupt geht. Fordern kann man es darüber hinaus sowieso.
Zur Legendenbildung nach dem Motto „Es kann irgendwie alles passieren, wenn das im Netz offen ist“. Ich glaube nicht, dass das passiert; denn dann müsste man die Frage stellen, warum es nicht signifikant mehr Straftaten über das Internet zum Beispiel in Spanien oder Estland gibt.
Ich möchte noch etwas dazu sagen, was die Cafés betrifft. Sie haben gesagt, Sie haben eine Feldstudie durchgeführt.
wählt habe. Ich habe gedacht, ich gehe zu denjenigen, die das jetzt machen. Aber das sind nicht so viele.
Also bin ich zu einigen gegangen, die das nicht machen. Die haben gesagt: Ja, ich könnte mir das mal überlegen. Die würden das erst machen, wenn es einige Leute gibt, die das vorbildlich vormachen. Gerade für die brauchen wir auch die Rechtssicherheit.
Zu der Frage der Authentisierung. Ich sehe die riesengroße Gefahr - das habe ich auch in der Begründung zu unserem Antrag zu formulieren versucht -, dass dann, wenn wir das so fordern, auch Betreiber von sehr kleinen WLAN-Netzen - egal, ob in einem Haushalt, in einem Wahlkreisbüro oder in einem sehr kleinen Café - betroffen wären, die nicht in der Lage wären, solche Identifikationssysteme anzufordern. Ich wüsste nicht, wie das geht. Das ist doch eine Überforderung für viele; denn als öffentliche Daseinsvorsorge ist der Netzausbau oftmals nur eine Grundlage für das Geschäft, nicht das eigentliche Geschäft selbst.
Cafés sollen bitte schön nach wie vor Kaffee und leckeren Kuchen verkaufen. Die sollen sich nicht darum kümmern, welches Identifikationsmerkmal - zum Beispiel eine Handynummer - sie sich von ihren Nutzerinnen und Nutzern besorgen, nur weil sie selbst eventuell den Anspruch haben, die Nutzer nach „befugt“ und „unbefugt“ diskriminieren zu können.
Ich halte das für eine falsche Weichenstellung. Dass wir prinzipiell an der Störerhaftung arbeiten, können wir nur begrüßen.
Deswegen werden wir - das hatte ich schon angekündigt - auch nicht gegen die Änderung durch Ihren Antrag stimmen.
Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Ich habe keine Überweisungswünsche gehört und lasse deshalb über den Änderungsantrag in der Drs. 6/1186 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag der CDU und der SPD zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Änderungsantrag angenommen worden.
Dann stimmen wir jetzt über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/1155 in der soeben geänderten Fassung ab. Wer stimmt diesem geänderten Antrag zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der