Beide Ausschüsse verständigten sich kurzfristig dahin gehend, dass die Mitglieder des Ausschusses für Bildung und Kultur zunächst an einer Beratung über dieses Thema im Ausschuss für Arbeit und Soziales teilnehmen. Es kam somit zu einer gemeinsamen Beratung.
Dabei informierte die Landesregierung die Ausschüsse über ihre Vorstellungen für eine dauerhafte Lösungsvariante für Förderschülerinnen und Förderschüler sowie für den Schulalltag als auch für die Ferienzeit. Im Anschluss daran erarbeitete der mitberatende Ausschuss für Bildung und Kultur auf der Grundlage eines Vorschlages der Fraktionen der CDU und der SPD eine Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss, die mit 7 : 3 : 1 Stimmen verabschiedet und diesem umgehend zugeleitet worden ist.
Dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales lag zu seiner Beratung des Weiteren ein Entwurf für eine Beschlussempfehlung von den Fraktionen der CDU und der SPD vor. Dieser unterschied sich im Wortlaut von der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses insbesondere im Punkt 3, der die Regelung der Angebote in den Ferienzeiten beinhaltet. Dieser Entwurf der Beschlussempfehlung der Fraktionen der CDU und der SPD wurde zur Abstimmung gestellt und vom Ausschuss für Arbeit und Soziales mit 8 : 4 : 1 Stimmen als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet.
Ich bitte die Mitglieder des Hohen Hauses, dieser Beschlussempfehlung zu folgen, und bedanke mich sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Rotter. - Bevor wir fortfahren, darf ich in unser aller Namen sehr herzlich Studentinnen und Studenten der Otto-vonGuericke-Universität auf der Südtribüne begrüßen. Herzlich willkommen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Sie haben den Ausführungen des Berichterstatters Herrn Rotter vielleicht entnommen, wie lange uns dieses Thema im Haus schon beschäftigt: in vielen Sitzungen des Sozialausschusses, manchmal auch unter Beteiligung des Bildungsausschusses.
Ich sage an dieser Stelle ausdrücklich ein Dankeschön - ich richte es an den Sozialausschuss, weil ich dort meistens bin - für die intensive Diskussion und für die vielen Vor-Ort-Begegnungen.
Ich muss vielleicht noch sagen, dass es auch Dinge gibt, die wir als Landesregierung nicht so schnell hätten regeln können. Da waren Abgeordnete des Hauses vor Ort und haben - quer durch die Fraktionen - sehr schnell dazu beigetragen, dass zumindest die Betreuung in den Ferienzeiten abgesichert werden konnte.
„Bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“
Wenn wir also über die außerschulische Betreuung von Förderschülerinnen und Förderschülern diskutieren - sowohl in den Ausschüssen als auch im Landtag - sollten wir zuallererst das Kindeswohl im Blick haben.
In den vergangenen Wochen gab es - auch von mir - zahlreiche Gespräche zu diesem Thema. Ich bin auch mit dem Kultusminister zu einer Schule in Bitterfeld gefahren, um einmal konkret zu erfragen und zu erfahren, wie das Zusammenspiel zwischen der Schule und dem Staatlichen Schulamt, dem Sozial- und dem Jugendamt und den betroffenen Eltern bzw. einer betroffenen Vertreterin aus der Schule selbst, einer Mutter, die sich sehr engagiert, ist.
Es gab in der letzten Zeit - das will ich an dieser Stelle erwähnen - auch etliche Briefe des Landesbeauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderungen. Er hat auch an den Ministerpräsidenten geschrieben. Der Ministerpräsident hat in der letzten Kabinettssitzung dieses Thema noch einmal angesprochen und hat die Ressorts aufgerufen, es mit dem Behindertenbeauftragen noch einmal zu erörtern.
Erstens. Ich bin davon überzeugt, dass wir insbesondere für den Bereich der Förderschulen individuelle und kindbezogene Lösungen brauchen.
Diese drei Punkte sind mir ganz besonders wichtig. Der Kultusminister und ich sind uns darin einig - es ist nicht verborgen geblieben und man kann es ruhig sagen, dass es manche Auseinanderset
zung gibt, bei der jeder erst einmal für sein Ressort Verantwortung trägt -, dass wir beide diese drei Kernpunkte gemeinsam nach außen tragen und Lösungsangebote unterbreiten können.
Unsere Häuser arbeiten zurzeit an dem Vorhaben einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung über das Verfahren zur Sicherung von Betreuungsangeboten für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen für geistig Behinderte und Sinnesgeschädigte. Die Kooperationsvereinbarung muss, damit sie mit Leben erfüllt werden kann - das sage ich ausdrücklich -, auch von der kommunalen Seite, von den Landkreisen und kreisfreien Städten mitgetragen werden. Denn sie sind erstens die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, sie sind zweitens für die Schülerbeförderung verantwortlich und sie sind drittens auch die Träger der Förderschulen.
Erste Gespräche haben wir geführt. In Kürze soll über den Entwurf der Kooperationsvereinbarung mit allen Beteiligten diskutiert und abgestimmt werden. Zu den drei Punkten, die voraussichtlich in dieser Vereinbarung stehen werden:
Erstens. Die Schulleiterinnen und Schulleiter der Förderschulen für geistig Behinderte und Sinnesgeschädigte sollen jährlich zum 10. Mai bei den Eltern der Schülerinnen und Schüler eine Bedarfsabfrage zum Betreuungsbedarf sowohl in den Schulzeiten als auch in den Ferienzeiten durchführen. Zum 10. November eines jeden Jahres wird diese Abfrage überprüft und bedarfsgerecht für das nächste Schulhalbjahr fortgeschrieben.
Zweitens. Moderiert vom Landesschulamt sollen die Schulleiterinnen und Schulleiter der unter Punkt 1 genannten Förderschulen eines Landkreises und einer kreisfreien Stadt auf der Grundlage dieser Bedarfsanmeldungen ihre lerntherapeutischen Angebote miteinander abstimmen und Zeit, Ort und Umfang für diese Angebote festlegen. Darüber hinausgehende Bedarfsanmeldungen werden dokumentiert.
Drittens. Das Landesschulamt soll anschließend zeitnah in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt zu einer Betreuungskonferenz einladen. Teilnehmer sind die Schulleitungen, der Schulträger, das örtliche Jugendamt, das örtliche Sozialamt, die Sozialagentur und, soweit vorhanden, Vertreter und Vertreterinnen der Einrichtungsträger. Aufgabe und Ziel der Konferenz ist die Abstimmung verbindlicher Angebote für die über die lerntherapeutischen Angebote hinausgehenden Bedarfe.
Im Ergebnis der Betreuungskonferenz wird den betroffenen Eltern zeitnah ein Angebot unterbreitet. Mit dem Angebot werden die Eltern über die notwendigen Verfahrensschritte bei einer Inanspruchnahme der Regelungen zur Kostenbeteiligung in
formiert. Das Angebot an die Eltern ist befristet. Die unterbreiteten Angebote und ihre Inanspruchnahme sind wiederum zu dokumentieren.
Dieses Verfahren gewährleistet meines Erachtens eine individuelle, kindbezogene, verlässliche Lösung und Planungssicherheit für die Eltern sowie eine ortsnahe und praktikable Umsetzung. Wir planen, dies zum Schuljahr 2012/2013 zu realisieren. Das heißt, dass diese Kooperationsvereinbarung in den nächsten Wochen unterschrieben wird.
Für die Pfingst- und die Sommerferien werden das Kultusministerium und mein Haus, das Sozialministerium, das Bedarfserhebungs- und Abstimmungsverfahren der letzten Monate wiederholen müssen. Bildungs- und Betreuungsangebote werden wieder sichergestellt.
Eine Schlussbemerkung, die ich ein wenig persönlich zu verstehen bitte: Ich habe in diesen Monaten die Erfahrung gemacht, dass die Eltern, die Kinder mit Behinderungen haben, es besonders schwer haben. Deshalb ist es unsere und auch meine vorrangige Pflicht, sie von anderen Dingen zu entlasten. Sie herumzuschicken und zu sagen „Ihr müsst euch dort und dort selber erkundigen oder dieses und jenes Angebot einholen!“, ist eine Zumutung.
Von daher sollten wir all die Dinge, die wir jetzt in Angriff nehmen, verlässlich gestalten und die Eltern entlasten. Denn sie widmen einen großen Teil ihres Lebens und ihrer Arbeit diesen Kindern. Deshalb ist es in unser aller Sinn - das habe ich an Ihrem Beifall erkannt -, daran zu arbeiten.
Vielen Dank, Herr Minister. Die Kollegin Hohmann würde Ihnen gern eine Frage stellen. Wollen Sie diese beantworten?
Erst einmal vielen Dank für Ihre Ausführungen, Herr Minister. Ich finde es angesichts der wirklich sehr langen Debatte, die wir in den Ausschüssen hatten, ein wenig traurig, dass der Kultusminister nicht anwesend ist.
Dennoch meine Frage. Sie sprachen von der Vereinbarung, die mit dem Kultusministerium getroffen worden ist, dass entsprechend Punkt 2 die Schulleiter mit dem Landesschulamt die Bestimmung der therapeutischen Angebote an ihren Schulen absprechen. Kann das dazu führen, dass dann gegebenenfalls Schülerinnen und Schüler in den Ferien von einer Schule zur anderen Schule gefahren werden müssen?
Ja. Wir haben das vor Ort besprochen und uns darauf verständigt - das müssen wir bei den Konferenzen noch einmal konkret ansprechen -, dass es möglich und eventuell auch zumutbar ist, sich in einem Kreis, in dem mehrere Förderschulen vorhanden sind, darauf zu einigen, dass die Ferienangebote an einer Förderschule stattfinden und dass der Verkehr entsprechend geregelt wird.
Es ist aus meiner Sicht auch praktikabel, wenn es an einer Schule nur zwei oder drei Kinder, an anderen Schulen vielleicht acht oder zehn Kinder betrifft, die Angebote zusammenzuführen. Bei einer zumutbaren Entfernung halte ich das für einen gangbaren Weg. Das wurde in der Vergangenheit, noch vor diesem Erlass, - deshalb bin ich optimistisch - schon an verschiedenen Förderschulen, wo die Angebote zusammengefasst wurden, praktiziert. Wenn das ein gangbarer Weg ist, finde ich ihn gar nicht schlecht.
Danke schön, Herr Minister. - Bevor wir in die Debatte eintreten, darf ich auf beiden Tribünen sehr herzlich Damen und Herren der Schulsozialarbeit des Internationalen Bundes an der Integrierten Gesamtschule Halle herzlich begrüßen.
In der Fünfminutendebatte spricht als Erste für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Lüddemann. Bitte schön, Frau Kollegin.