Dabei hindert uns ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes daran, die Entscheidung über die Höhe der Entschädigung in andere Hände zu geben. Das ist umso schwieriger in einer Situation, in der es großen Teilen der Bevölkerung nicht gut geht, wo Armutsrisiken steigen und für nicht wenige die Zukunftsperspektiven düster sind. Ich habe Verständnis dafür, dass deren Reaktionen oft sehr heftig ausfallen.
Das Bundesverfassungsgericht hat aber entschieden, dass die Abgeordneten in allen Landesparlamenten und im Bundesparlament die Höhe der Entschädigung per Gesetz selbst bestimmen müssen. Daran kommen wir nicht vorbei. Ich bin mir sicher, dass die überwiegende Anzahl der Abgeordneten es sehr begrüßen würde, wenn dies anders wäre.
Selbst die Diätenkommission musste sich in der letzten Zeit in der Öffentlichkeit hinsichtlich ihrer Unabhängigkeit einiges gefallen lassen. Diese Diätenkommission hat nach bestem Wissen und Gewissen vier Empfehlungen in Bezug auf die Abgeordnetenentschädigung an den Landtagspräsidenten übergeben.
Erstens. Es ist die Anpassung an die Richterbesoldung R 1, Besoldungsendstufe, vorgesehen. Diesen Vorschlag hatte die Kommission im Übrigen bereits vor acht Jahren gemacht.
Drittens. Der Zuschuss für die Ersteinrichtung eines Büros soll auch an Abgeordnete gezahlt werden, die nach dem Ausscheiden aus dem Landtag erneut Mitglied des Landtages von Sachsen-Anhalt werden und mindestens ein Jahr kein Mitglied des Landtages waren.
Viertens. Der Landtag soll zweimal in der Legislaturperiode über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung entscheiden. - Die weiteren Änderungspunkte hat Kollege Borgwardt vorgetragen.
Den vier Empfehlungen ist der Landtagspräsident gefolgt und hat uns diesen Vorschlag unterbreitet. Meine Fraktion wird heute der Überweisung dieses Gesetzentwurfes zur Beratung in den Ältestenrat zustimmen.
Was sind die Gründe dafür? - Die Abgeordneten des Landtages von Sachsen-Anhalt sind Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinnen und Bürger und von diesen demokratisch legitimiert. Von ihnen leiten sowohl die Landesregierung als auch alle staatlichen Behörden in Sachsen-Anhalt ihre Legitimation ab.
Nur die Abgeordneten allein haben die Gesetzgebungskompetenz sowie die Haushaltshoheit und entscheiden damit nicht nur über die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens in unserem Bundesland, sondern auch über den Haushalt in Höhe von 10 Milliarden €. Diese wichtigen Funktionen bergen eine hohe Verantwortung in sich.
Aus dieser Verantwortung ergeben sich die Stellung und die Bedeutung der Abgeordneten im Verfassungsgefüge. Ihre Position ist mit der von Richtern sehr gut vergleichbar.
Abgeordnete sind mit der Unabhängigkeit des Mandats, Richter mit der richterlichen Unabhängigkeit ausgestattet. Beide sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden. Die Abgeordneten sind damit mit einem lebens- und berufserfahrenen Richter vergleichbar. Die Entschädigung sollte es auch sein.
Die Entscheidungen in den beiden letzten Legislaturperioden haben dazu geführt, dass der Abstand zwischen der Abgeordnetenentschädigung und der Richterbesoldung enorm gestiegen ist. Mit dem vorliegenden Entwurf des Abgeordnetengesetzes folgt der Landtag der Empfehlung der Diätenkommission, diese Lücke zu schließen.
Meine Damen und Herren! Natürlich sind die öffentliche Diskussion und das Argument, dass die demografische Entwicklung auch im Landtag ihren Niederschlag finden muss, auch an uns nicht spurlos vorübergegangen. Wir finden das Argument berechtigt und haben es auch auf der Ebene der parlamentarischen Geschäftsführer einige Male diskutiert.
Wir beabsichtigen daher, zur zweiten Lesung des Gesetzentwurfes einen Entschließungsantrag einzubringen, der die Verkleinerung des Landtages zum Inhalt hat.
Wir werden den Bericht des Landeswahlleiters zur Größe der einzelnen Wahlkreise abwarten und danach konkrete Änderungen vornehmen. Das entspricht dann nicht nur der Stellung des Landtages im Verfassungsgefüge, sondern auch der Stellung des Parlamentes in unserer demokratischen Gesellschaft.
Danke sehr, Frau Grimm-Benne. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kann der Abgeordnete Herr Striegel sprechen. - Er möchte nicht mehr reden.
Für die CDU-Fraktion kann der Abgeordnete Herr Borgwardt noch einmal sprechen. - Auch er möchte nicht mehr reden.
Somit kommen wir zum Abstimmungsverfahren. Wir stimmen zunächst über die Überweisung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/1029 ab. Es ist die Überweisung in den Ältestenrat beantragt worden. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/1057 wird bei Zustimmung automatisch mit überwiesen. Wer der Überweisung des Gesetzentwurfes zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen.
Wir stimmen über die Überweisung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/1028 ab. Es ist die Überweisung in den Ältestenrat beantragt worden. Wer stimmt dem zu? - Das sind alle Fraktionen.
die Ältestenrat überwiesen worden und selbstredend gemäß § 28 Abs. 3 der Geschäftsordnung auch in den Finanzausschuss. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 14.
Die erste Beratung fand in der 19. Sitzung des Landtages am 23. Februar 2012 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Tögel. Bitte sehr, Herr Tögel, Sie haben unser aller Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die erste Beratung über die genannten Drucksachen fand in der 19. Sitzung des Landtages am 23. Februar 2012 statt. Diese Drucksachen wurden vom Landtag zur Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überwiesen.
Der Vertreter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erläuterte, dass die Fraktion sich in ihrem Antrag zum einen dafür ausspreche, das Darlehensprogramm der Landesregierung fortzusetzen, wohl wissend, dass die Möglichkeiten des Landes begrenzt seien. Zum anderen wolle sie eine Änderung der Vergütungssätze nach dem ErneuerbareEnergien-Gesetz herbeiführen.
Außerdem stellte die Fraktion in ihrem Antrag auf Regelungen ab, die die Auswirkungen der Kürzungen auf die heimische Solarwirtschaft im Wettbewerb mit ausländischen Anbietern reduzieren könnten.
Der Vertreter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ließ wissen, da diesen Regelungen bei der Beratung über den Antrag im Plenum eine große Skepsis entgegengeschlagen sei, sei die Fraktion bereit, von der Forderung abzurücken, dass entsprechende Regelungen wie in Italien und in Kanada auch in Deutschland eingeführt werden sollten.
Allerdings werbe man dafür zu prüfen, ob für eine Übergangszeit von zwei bis drei Jahren ein Notfallprogramm für die Solarwirtschaft aufgelegt und im EEG verankert werden könne. Diese Zeit benötigten die Unternehmen, so der Abgeordnete, bevor nach Ansicht der allermeisten Experten ein neuer Boom einsetzen werde.
Ein Vertreter der CDU-Fraktion führte aus, dass das EEG seinerzeit als Markteinführungsinstrument konzipiert worden sei, um einen Anreiz zu schaffen, Solaranlagen zu installieren. Der geplante jährliche Leistungszuwachs habe sich mehr als verdoppelt und für das Jahr 2012 sei ein weiterer Leistungszuwachs prognostiziert worden. Er warnte vor einer Kostenexplosion für die Industrie und die privaten Haushalte, weil die Kosten für die Einspeisevergütung umso höher stiegen, je mehr Leistung installiert werde.
Eine Reduzierung der Einspeisevergütung sehe er allerdings als problematisch an; denn beim Bau von Solaranlagen sei auf deren Zahlung vertraut worden. Dieser Vertrauensschutz müsse gewährleistet sein.
Dem Vorschlag der Fraktion DIE LINKE, öffentliche Liegenschaften bei der Nutzung der Fotovoltaik einzubeziehen, schließe man sich an. Allerdings müsse man sich dessen bewusst sein, dass davon nicht unbedingt die heimischen Solaranlagenhersteller profitierten.
Die Forderung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass der Landtag eine pauschale Deckelung der Einspeisevergütungen oder eine Quotenregelung ablehnen solle, halte er für problematisch. Auch der Erwägung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE