schuss nicht erst am 14. März 2012 mit einer Tischvorlage - das ist tatsächlich wörtlich gemeint - zu überfordern. Fünf Minuten Einlesezeit sind für das Thema „Europäische Stiftung“, das komplexe und spannende Thema europäischer Sozialwirtschaft im weitesten Sinne, einfach nicht angemessen. Inhaltlich konnte sich niemand der Anwesenden zur Thematik äußern. Rechts- und haushaltspolitische Sprecherinnen der Fraktionen waren von vornherein außen vor.
Verfahrenstechnisch wollten die Koalitionsfraktionen die Landesregierung über den Europaausschuss zu einer Subsidiaritätsrüge zur EU-Vorlage im Bundesrat am 30. März 2012 auffordern. Das erlaubt § 40 Abs. 3 der Geschäftsordnung, wenn gegen dieses Verfahren nicht Einspruch erhoben wird, wie es jetzt von uns erfolgt. Denn warum werden die europabegeisterten Koalitionsfraktionen nicht über einen Antrag, öffentlich im Plenum begründet, hier und heute aktiv? - Zeit ist, Zeit war. Die Vorlage kam am 10. Februar mit Fristende 10. April 2012. Die anwesenden Kolleginnen und Kollegen des Fachausschusses wissen, wovon ich spreche.
Die Landtagssitzung war gestern und ist heute, die Beratung im Bundesrat ist auf Nachfrage hin am 30. März 2012. Da könnte man auch sagen: Wunderbar, so viel Zeit ist selten bei EU-Vorlagen.
Wir können uns das späte Auf-den-Plan-Rufen dieser Vorlage nur so erklären, dass sich die Koalitionsfraktionen die gleich lautenden Anträge aus Bayern, Thüringen und Schleswig-Holstein erst zu eigen machen mussten. Nächstes Mal bitte früher aufstehen! Aber es ist ja noch nicht zu spät.
Wenn aber den Koalitionsfraktionen das Thema Europa und speziell die Europäische Stiftung so am Herzen liegt und zeitgleich sogar eine Erläuterung im Plenum möglich ist, sollte sie es unserer Auffassung nach bitte auch tun. Wir sind heute gespannt auf eine tatsächlich tiefergehende Erläuterung als in fünf Minuten vor dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ im Ausschuss, wie es übrigens auch Bayern und Schleswig-Holstein mit dem Thema in der vergangenen bzw. in dieser Woche in ihren Landtagen getan haben.
Aufgrund des Antrages der europapolitischen Sprecher der CDU und der SPD zum EU-Vorschlag für ein Statut der Europäischen Stiftung können wir uns außer zu dem Verfahren heute auch inhaltlich positionieren. Das konnten wir ebenso wie die anderen Ausschussmitglieder am 14. März tatsächlich nicht. Wir konnten folglich auch der Landesregierung keine Stellungnahme mitgeben, was auch unsere Enthaltung in dem Verfahren dokumentiert.
Über Stiftungen, über gemeinnützige Stiftungen kann man sich sicherlich lange streiten. Europaweit gibt es weit mehr als 110 000, in der Bundes
republik nach schwankenden Angaben zwischen 16 000 und 19 000. 19 000 sind es nach Angaben des European Foundation Centers.
Denkt man beispielsweise an eine der größten deutschen Stiftungen, die Bertelsmann-Stiftung - eine ihrer Studien spielte bereits gestern hier eine Rolle; auch heute wurde sie bereits mehrfach erwähnt -, geht es auch um politischen Einfluss, Transparenz, ja, auch um Steuerprivilegien.
Andererseits sind gemeinnützige Stiftungen in Zeiten rigider öffentlicher Haushaltskürzungen in den Bereichen Umweltschutz, Kultur, Pflege, Forschung oder Betreuung ein wichtiger Teil der Sozialwirtschaft. Die Sozialwirtschaft wiederum soll auch mit Hilfe europaweiter, grenzüberschreitender Stiftungen, Vereine und Genossenschaften seitens der EU-Kommission gestärkt werden.
Die Sozialwirtschaft gegenüber der Kapitalwirtschaft im europäischen Binnenmarkt gleichzustellen und zu befördern ist auch aus unserer Sicht das Ansinnen der EU-Kommission entsprechend der Vorlage. Dieses Ansinnen wird vom Europäischen Parlament unterstützt, zuletzt in einer Entschließung aus dem Jahr 2009 zur Sozialwirtschaft, für die auch der CDU-Abgeordnete Schnellhardt, MdEP, und der SPD-Abgeordnete Stockmann, MdEP, gestimmt haben.
In diesem Zusammenhang begrüßt nicht nur das Europaparlament die aktuelle Kommissionsvorlage zur Europäischen Stiftung, sondern auch der Bundesverband Deutscher Stiftungen. Diese würde eine - so wörtlich - „aktive europäische Bürgergesellschaft“ beflügeln, sagt dessen Chef, Professor Fleisch.
Unterstützung findet die EU-Initiative auch beim Bundesnetzwerk für bürgerschaftliches Engagement und anderen zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren. Gemeinnützige, grenzüberschreitende Stiftungen folgen nicht dem kapitalwirtschaftlichen Profitkalkül und können einen kleinen Teil zum wirtschaftsdemokratischen Umsteuern beitragen.
Auch wenn es noch ein sehr zarter Anfang in der Europäischen Union ist, den Sektor der solidarischen Ökonomie stärker zu fördern und wahrzunehmen, unterstützen wir. Deshalb lehnen wir eine Subsidiaritätsrüge ab.
Vielen Dank, Herr Czeke. - Für die Landesregierung hat Herr Staatsminister Robra das Wort. Bitte schön.
- Normalerweise kommt die Subsidiaritätsrüge von Ihnen, weil Sie der Meinung sind, die EU solle sich besser nicht um die Dinge kümmern -,
Wir haben im Ausschuss über die Angelegenheit gesprochen; der Ausschuss hat mehrheitlich beschlossen, die Subsidiaritätsrüge zu erheben. Es war für uns hilfreich, dass das im Ausschuss nach § 40 der Geschäftsordnung des Landtages geschehen ist, weil wir dadurch die Gelegenheit hatten, schon bei unserem Abstimmungsverhalten in den Bundesratsausschüssen die Überlegungen, die im Landtag von Bedeutung sind, zu berücksichtigen. Das haben wir auch getan.
Ich möchte zumindest noch die drei Gesichtspunkte nennen, die aus unserer Sicht die Subsidiaritätsrüge tragen, damit diese nach der Anrufung des Landtages hier zu Protokoll genommen werden können. Die Subsidiaritätsbedenken beziehen sich auf folgende Aspekte des Vorschlags:
Zum ersten Punkt. Der Verordnungsvorschlag sieht konkrete Regelungen im Bereich der direkten Steuern vor. Der EU kommt in diesem Bereich jedoch keine Regelungskompetenz zu. Die Steuerhoheit liegt vielmehr bei den Mitgliedstaaten. Im Bereich der direkten Steuern besteht für die EU nicht einmal eine Harmonisierungskompetenz.
Es handelt sich also wieder einmal um eine rein kompetenzrechtliche Frage. In der Richtlinie steht, dass der jeweilige Steuersatz des Sitzlandes auch in allen anderen Ländern, in denen die Stiftung aktiv wird, wirksam werden soll. Das verstößt gegen den Ausschluss von Regelungskompetenzen der Europäischen Union im Bereich der direkten Steuern.
Zum zweiten Punkt. Die Kommission stützt sich auf Artikel 352 des Vertrages. Dieser ermächtigt die Kommission lediglich, sich neue Kompetenzen in den in den Verträgen bereits festgelegten Politikbereichen zu verschaffen, soweit diese tatsächlich erforderlich sind, um die Vertragsziele zu erreichen. Die direkten Steuern zählen nicht dazu.
steuerlicher Vorgaben im Bereich der Gemeinnützigkeit in relevanter Weise auf das Funktionieren des Binnenmarktes auswirken könnte, da Stiftungen - das haben Sie, Herr Czeke, bereits gesagt - keinen Erwerbszweck verfolgen. Folglich ergibt sich auch aus Artikel 115 des Vertrages keine Regelungskompetenz für die EU. - Das sind die drei Gesichtspunkte, die die Subsidiaritätseinrede tragen.
Ich darf ergänzend anmerken, dass für die Landesregierung ein Beschluss des Europaausschusses, der als Beschluss des Landtages gilt, wenn nicht binnen einer Woche eine Anrufung erfolgt, genauso relevant ist wie ein Beschluss des Landtages. Insofern ist zu sagen: Bei allem Verständnis für das Bedürfnis, das Thema im Landtag zu erörtern - zwingend erforderlich wäre das nicht gewesen.
Die Landesregierung wird ihr Abstimmungsverhalten erst am nächsten Dienstag, dem 27. März 2012 abschließend festlegen. Aber nach derzeitigem Stand sieht es so aus, dass wir auch im Bundesratsplenum am 30. März 2012 im Sinne des Beschlusses des Ausschusses, der dem Ganzen hier zugrunde liegt, für die Subsidiaritätsrüge stimmen werden. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatsminister Robra. - Wir treten jetzt in eine Dreiminutendebatte ein. Die Beiträge der Fraktionen erfolgen in der Reihenfolge: CDU, GRÜNE, SPD, DIE LINKE. Es beginnt Herr Kurze für die CDU-Fraktion. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf der Seite der CDUFraktion sind gänzlich neue Mitglieder im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien vertreten. Uns neuen Mitgliedern wurde schon über den besonderen Stil der Arbeit berichtet, den Sie, Herr Kollege Czeke, im Ausschuss pflegen.
Ich glaube, es geht nicht um die Frage, ob früher aufstehen oder später verhandeln. An dem betreffenden Tag ging es in dem Ausschuss eher darum, dass gerade Sie uns wieder vorwarfen, wir als Regierungskoalition nähmen lediglich passiv an der Frage des Subsidiaritätsnetzwerkes teil und wollten nur passiv von den Rängen aus beobachten, was dabei so passiert.
Genau das haben wir zu Ihrer großen Überraschung an dem betreffenden Tag nicht getan. Wir haben spontan einen ganz aktuellen Antrag aus der Tasche gezogen. Das tut man nicht im
mer, das will man nicht immer machen. Man legt das sonst natürlich rechtzeitig in die Fächer. Tischvorlagen mögen wir sonst auch nicht.
Aber in dem Moment konnten wir eben schon zeigen, dass wir nicht bloß passiv auf unseren Bänken sitzen, sondern uns aktiv mit Subsidiaritätsbedenken, die in der Regel von Bayern und von vielen anderen vorgebracht werden, auseinandersetzen. In der Frage des deutschen Stiftungsrechts, das seit mehr als 100 Jahren besteht, ist es doch selbstverständlich, dass man sich dabei nicht von einem Tag zum anderen von der EU etwas überstülpen lässt, wenn man die Möglichkeit hat, etwas dagegen zu tun.
Wir haben dann nach der Geschäftsordnung gearbeitet und haben diese Bedenken kundgetan und unsere Regierung gebeten, diese Bedenken zu erläutern, ob sie zu Recht bestehen oder nicht. Flankiert wurde das sogar vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, der uns das an dem betreffenden Tag mit auf den Weg gegeben hat. Ich denke, wir haben einfach nur unsere Arbeit gemacht, wie sie in der Geschäftsordnung festgeschrieben ist.
Einen besseren Erklärer als Herrn Staatsminister Robra hätten wir heute am späten Nachmittag gar nicht mehr haben können. Daher glaube ich nicht, dass ich die inhaltlichen Dinge, die ich mir auf sieben Seiten aufgeschrieben habe, noch einmal erläutern muss. Einmal reicht.
Wir stehen ja früher auf, sind immer noch fit und unseres Geistes Herr. Ich denke, eine Erklärung reicht. Wir bleiben bei unserem Abstimmungsverhalten, wie wir es im Ausschuss gezeigt haben. - Herzlichen Dank.
Mit Blick auf die Zeit denke ich, Herr Dr. Thiel wird sicherlich eine Zwischenintervention vorbringen. Ich brauche jetzt keine zusätzliche Redezeit aufgrund einer Frage mehr und werde mich schon einmal setzen. - Vielen Dank.