Protocol of the Session on March 23, 2012

Das Verhindern eines Abrutschens in eine kriminelle Karriere ist auch unser Ziel. Aus diesem

Grund halten wir im Gesetz eine Änderung für absolut dringlich, nämlich, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Prüfung der Einführung eines sogenannten Warnschussarrestes.

Zu den Schulverweigerern und Schwänzern nur so viel: Schulverweigerung ist das wiederkehrende, langanhaltende und unentschuldigte Fernbleiben vom Unterricht. Dies muss nach unserer Absicht selbstverständlich zu Konsequenzen führen, wobei natürlich auch die vielfältigen Ursachen der Schulverweigerung und die unterschiedlichen Problemlagen der Schülerinnen und Schüler hinreichend berücksichtigt werden müssen.

Ich komme zum Ende. Ich freue mich auf konstruktive Gespräche im Ausschuss und werde natürlich der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Recht und Verfassung auch für meine Fraktion zustimmen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Borgwardt. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt der Kollege Herr Herbst. Bitte schön, Herr Herbst.

Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesland SchleswigHolstein hat in der Tat als erstes Land den Jugendarrest geregelt und ist damit in Vorlage gegangen. Die Fraktion DIE LINKE gibt mit Ihrem Antrag einen Denkanstoß oder eigentlich eine ganze Reihe von Denkanstößen, in welche Richtung eine entsprechende gesetzliche Regelung auch in unserem Bundesland gehen könnte.

Der Antrag beinhaltet einige zu regelnde Aufgaben und erwähnt richtigerweise auch Rahmenvorgaben, die für den zukünftigen Jugendarrest gelten könnten. Diese Vorgaben orientieren sich übrigens ganz wesentlich an dem, was auch im Jugendarrestvollzugsgesetz des Landes Schleswig-Holstein steht.

Aus unserer Sicht verbindet sich mit der Herausforderung Jugendarrest jedoch wesentlich mehr als eine bloße Übertragung auf unsere Landesgesetzesebene. Wir sollten die Chance einer möglichen Novellierung ergreifen, die besondere Herausforderung annehmen und den Jugendarrest einer gründlichen und grundsätzlichen Überprüfung unterziehen. Wir denken auch, dass dieses im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung geschehen sollte.

So darf auch die schwierige Herkunft des Jugendarrests nicht vergessen werden. Ich wundere mich darüber, dass das in der Debatte bis jetzt völlig ausgeklammert worden ist. Der Jugendarrest findet seinen Ursprung im nationalsozialistischen Ju

gendstrafrecht und diente auch der Maßregelung von der NS-Ideologie nicht entsprechendem Verhalten. Sein Ziel liegt damit von der historischen Zweckbestimmung her schon keineswegs in der Erziehung zu selbstbewussten und selbstverantwortlichen Mitgliedern einer offenen Gesellschaft - ganz im Gegenteil.

Insofern sollte bei der länderspezifischen Gesetzgebung nicht versäumt werden, dieses Zuchtmittel einer grundsätzlichen Überprüfung auf seine heutige Notwendigkeit oder zumindest auf die Art und Weise, wie er heute sinnvoll wirken kann, zu unterziehen.

Hinsichtlich der zu verhängenden Maßnahmen, aber auch hinsichtlich der Begrifflichkeiten sollten wir uns vom aktuellen fachlichen Kenntnisstand leiten lassen und auch die guten Vorschläge, etwa die der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen, berücksichtigen.

Diese beinhalten übrigens auch eine sprachliche Anpassung, die ihr Augenmerk eher auf den erzieherischen Charakter lenkt. Das ist heute schon angesprochen worden. Die Bezeichnung „stationäres soziales Training“ entspricht wohl eher dem Stand der Zeit.

Die Bezeichnung als „Arrest“ ist übrigens verknüpft - auch das erschließt sich aus der geschichtlichen Perspektive heraus - mit einer Unterteilung in gut geartete und bös geartete Menschen. Gerade diese Unterteilung ist ein Relikt des Nationalsozialismus. Sie ist pädagogisch nicht weiterführend und empirisch übrigens auch durch die Ergebnisse der Lebenslaufforschung widerlegt.

(Herr Borgwardt, CDU: So ist es doch in je- der Diktatur; so war es auch bei den Kom- munisten!)

- Herr Borgwardt, die erzieherischen Effekte sind ohnehin, auch strukturell bedingt, begrenzt bei diesem Zuchtmittel, und zwar aufgrund der zeitlichen Dauer von höchstens vier Wochen, in der erzieherische Maßnahmen in ganz beschränktem Umfang stattfinden können. Deswegen sollte man sich über die Rahmenbedingungen dieses Zuchtmittels Gedanken machen. Auch bei inhaltlichen Verbesserungen dürfen daher erzieherische Aspekte nicht überschätzt werden.

Meine Damen und Herren! Wir hätten uns gewünscht, dass der Antrag der LINKEN auch diese sozusagen etwas progressiveren Zugänge zum Thema einschließt. Dies ist leider nicht der Fall. Aber wir hoffen, dass im Rahmen der Ausschussberatung daran weiter gearbeitet werden kann, Frau von Angern.

Wir wollen uns dem nicht verschließen, uns aktiv beteiligen. Aber eine bloße unkritische Übernahme des Jugendarrest oder des Vorschlags aus Schleswig-Holstein wird es mit uns nicht geben.

Da mir zumindest nicht aufgefallen ist, dass bisher jemand die Überweisung in den Ausschuss beantragt hat,

(Herr Borgwardt, CDU: Doch!)

- in dem Antrag steht nur etwas von der Berichterstattung - würde ich sie hiermit formal beantragen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Herbst. Herr Herbst, Herr Gallert würde Sie gern etwas fragen.

Herr Herbst, wenn Ihnen die progressiven Elemente in diesem Antrag so fehlen, dann frage ich: Warum haben Sie nicht einfach einen Änderungsantrag geschrieben? In den hätten Sie die Dinge schreiben können.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Es ist doch unsere Entscheidung, was wir machen oder nicht.

So schlimm scheint es mit dem Fehlen dann doch nicht gewesen zu sein.

Herr Gallert, ich habe mehrfach gesagt, dass wir uns einer Diskussion nicht verschließen und die gern in den Ausschüssen führen wollen. Was noch kommt, wissen wir zum jetzigen Zeitpunkt alle nicht. - Vielen Dank.

(Herr Grünert, DIE LINKE: Sie hatten Ihre Chance!)

Vielen Dank, Herr Herbst. - Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Herr Dr. Brachmann.

Danke. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Frau von Angern - vielleicht hört Sie einmal zu -, Ihr Anliegen stößt auf offene Ohren. Ich denke, Ihnen ist es wieder einmal gelungen, den Finger in die durchaus richtige Wunde zu legen. Ich will das auch kurz begründen. Frau Ministerin hat dazu bereits ausgeführt.

Jawohl, die Bedingungen für den Jugendarrest im Roten Ochsen sind alles andere als optimal. Das ist die derzeitige Situation. Es ist über einige Jahre hinweg nicht das geschehen, was man sich vielleicht wünscht, und es besteht Handlungsbedarf.

Frau von Angern, ich würde jetzt nur nicht - dies klingt in Ihrem Antrag durch - unsere Debatte über die Justizstruktur damit gewissermaßen überfrachten wollen, zumal Sie selbst - das haben Sie heute ausgeführt - durchaus an andere Lösungen denken, die nicht unbedingt innerhalb der Gefängnismauern zu realisieren sind.

Insoweit - diesbezüglich wiederhole ich mich - kann ich die Brücke zu dem schlagen, was ich heute Morgen gesagt habe. Auch hierbei würde ich gern erst einmal über die Inhalte reden, beispielsweise darüber, wie wir den Jugendarrest gestalten wollen, um dann in der Folge die Frage zu beantworten: Wie soll die äußere Hülle aussehen?

Frau von Angern, mit Blick auf den Entwurf, der in Schleswig-Holstein vorliegt, sind wir auch dafür offen, den Vollzug des Jugendarrestes auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Sie haben dafür in Ihrem Antrag bereits eine ganze Reihe von Eckpunkten formuliert.

Ich musste nur schmunzeln, als ich darin gelesen habe: Der Jugendarrestvollzug hat eine jugendgerechte Verpflegung zu gewährleisten. Solange wir dort nicht McDonalds errichten müssen, ist es nicht schlimm. - Okay, es hat niemand gelacht. Es kam nicht so gut an.

Wir werden der Anhörung im Ausschuss zustimmen und müssen diesbezüglich nicht unbedingt warten, bis uns ein Gesetzentwurf vorliegt. Ich denke, die Eckpunkte des Antrages reichen dafür vollkommen aus.

Sie haben in Ihrem Antrag auch zum sogenannten Warnschussarrest Stellung genommen. Wir wären auch dafür, dass wir das Für und Wider des Warnschussarrestes im Rahmen einer Anhörung hinterfragen, um dann daraus die richtigen politischen Schlussfolgerungen zu ziehen.

Mit Blick auf die Feststellung in Ihrem Antrag, Frau von Angern, dass die Rückgänge im Personalentwicklungskonzept nicht zulasten des Jugendarrestes gehen dürfen, möchte ich sagen: Jawohl, aber die Frage ist: Was dann? Der Umkehrschluss würde bedeuten, dass es zulasten des normalen Strafvollzuges gehen müsste. Das können Sie auch nicht wollen.

(Zuruf von Frau von Angern, DIE LINKE)

Ich muss noch eine Sache, die ich heute Morgen hätte vielleicht schon sagen können, erwähnen: Jawohl, das PEK ist die Grundlage der ganzen Überlegungen im Rahmen der Strukturreform, die bislang auf den Weg gebracht worden ist.

Wir haben aber immer wieder gesagt, zusätzliches Personal ist erforderlich. Wir konnten aber bislang keine Anträge stellen und dies auch nicht substantiiert darlegen.

Es wurde gesagt, dass die Veränderungen, die im Justizvollzug anstehen, bislang jedenfalls in den

Haushalt nicht eingepreist sind. Wenn wir im Rahmen der Gesetzesberatung zu anderen Erkenntnissen kommen, dann muss es möglich sein, entsprechend für Veränderungen, und zwar personelle und was die sächlichen Voraussetzungen anbelangt, zu sorgen.

Letzter Punkt: Schulverweigerung. Das ist jetzt auch medial aufbereitet worden. Ich muss zugeben, wir haben diesbezüglich ein ziemliches Problem. Ich war auch erschrocken, als ich die Zahl hatte.

Die Rede ist von 400 bis 500 Schulverweigern, die jährlich im Jugendarrest sind, und das zu einem Zeitpunkt, zu dem die Schulverweigerung schon ewig zurückliegt. Diese Problematik wurde mit dem, was bisher dazu berichtet wurde, auch deutlich.

Ich denke, wir brauchen diesbezüglich eine andere Lösung. Darin bin ich mit meiner Ministerin vollkommen einig. Sie hat das in ihrer Rede deutlich gemacht, aber auch in entsprechenden Pressebeiträgen bereits unterstrichen. Wir müssen eine andere Lösung finden, die nicht unbedingt Jugendarrest heißt.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Auch wir sind für die Ausschussüberweisung. Ich denke, Ihr Antrag, Frau von Angern, bietet eine gute Grundlage, die gesamte Bandbreite der Probleme entsprechend abzuarbeiten. Wir werden dabei eine Menge zu tun haben, weil das andere Paket, das Sie eingebracht haben, auch schon im Ausschuss ist. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)