Protocol of the Session on March 23, 2012

Woher kommen nun diese vordemokratischen Grundlagen? - Sie sind zumindest in der westlichen Welt untrennbar verknüpft mit der katholischen Soziallehre und mit der evangelischen Ethik. Freilich hat sich der moderne Rechtsstaat oft gegen den Willen der jeweiligen Amtskirche durchsetzen müssen. Aber wer Blindheit des Staates gegenüber jeglicher Religiosität fordert, der zerreißt ein wichtiges Band zu den vordemokratischen Grundlagen unseres Staates.

(Zustimmung bei der CDU)

Und, meine Damen und Herren, wir werden dieses Band vielleicht noch einmal bitter nötig haben. Wir sollten bedenken, dass sich auf den verlassenen Altären normalerweise die Dämonen niederlassen. Unsere Verfassungsrichter haben dies immer gewusst und sie haben n i e eine strikte Trennung von Staat und Kirche gefordert.

Diese „hinkende“ Unabhängigkeit hat sich in Deutschland bewährt. Das Grundgesetz und auch die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt gehen davon aus, dass sich der weltanschaulich neutrale Staat und die Kirchen wohlwollend und freundlich zueinander verhalten. Diese Grundhaltung, meine Damen und Herren, wollen Sie offensichtlich mit

Ihrem Antrag aufkündigen, auch wenn das Wort „Aufkündigung“ in das nette Wort „Evaluation“ gekleidet ist.

Meine Damen und Herren! Schon Klaus Gysi wollte den Kirchen den Weg in die Bedeutungslosigkeit weisen; auch Gregor Gysi wird dies nicht gelingen.

(Zustimmung bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Es besteht keine Notwendigkeit, die Verträge jetzt zu überprüfen. Freilich ist das theoretisch immer möglich. Im Moment ist die Situation so, denke ich, dass man das in wissenschaftlichen Seminaren, auch in der politischen Erwachsenenbildung, machen müsste. Jetzt brauchen wir nicht neu zu verhandeln, nachdem die Verträge Anfang und Mitte der 90er-Jahre geschlossen worden sind, meine Damen und Herren.

Da die rote Lampe leuchtet, muss ich langsam zum Schluss kommen.

Ich komme noch einmal kurz auf das Geld zu sprechen. Die Möglichkeit der Ablöse der Verpflichtungen ist nicht erst seit über 90 Jahren, seit der Weimarer Reichsverfassung, gegeben. Schon der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 selbst sah die Ablösung vor.

Freilich - ich sehe jetzt zum Finanzminister; er ist nicht da - ist jeder Finanzminister in der Geschichte bisher vor dieser Ablösung zurückgeschreckt. Es sind nicht die Kirchen, die die Ablösung nicht verhandeln würden.

Eines möchte ich noch sagen. Frau Dr. Paschke hat gesagt, es sind gewisse bundesrechtliche Regelungen notwendig; das heißt, der Bund müsste ein sogenanntes Ablösegesetz schaffen und da das nicht vorliegt, hat DIE LINKE schon ein Ablösegesetz in den Bundestag eingebracht.

Aber sehen Sie sich dieses Ablösegesetz einmal an, meine Damen und Herren. Das Ablösegesetz, das DIE LINKE in den Bundestag eingebracht hat, erfüllt den Tatbestand einer Teilenteignung. Wollen Sie das wirklich? Soll das die Verhandlungsgrundlage sein? Sollen die Kirchen mit Ihnen verhandeln, wenn Sie die Teilenteignung wollen und einen entsprechenden Vorschlag schon als Ablösegesetz in den Bundestag eingebracht haben?

Meine Damen und Herren! All das, denke ich, kann es nicht sein. Deshalb sieht die CDU-Fraktion keine Notwendigkeit und auch keine Möglichkeit, Ihrem Antrag heute zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Scharf. Möchten Sie eine Frage von Frau Dirlich beantworten?

Bitte schön, Frau Dirlich.

Herr Scharf, mich interessiert, weshalb Sie das Wort „Verdacht“ benutzen.

(Herr Weigelt, CDU: Anfangsverdacht!)

Ich wüsste nicht, dass ermittelt werden soll. Ich wüsste nicht, dass irgendjemand angeklagt werden soll. Ich frage mich allen Ernstes, ob es Ihnen darum geht, uns nachzuweisen, dass wir den Vertrag diskreditieren wollen, oder ob es Ihnen nicht eher darum geht, unser Anliegen, das wir mit diesem Antrag verfolgen, zu diskreditieren.

Ich kann beim besten Willen nicht verstehen, warum ein Vertrag, den bisher niemand kritisiert hat, dessen Rechtsgrundlagen klar sind - die verschiedenen Verträge stammen aus der Zeit von 1993 bis 1998 -, jetzt einer grundsätzlichen Überprüfung bedarf.

Das ist ja nicht nur die Auffassung der LINKEN in Sachsen-Anhalt, sondern es werden in unterschiedlicher Art und Weise in ganz Deutschland ähnliche Anträge gestellt. Meine Damen und Herren! Angesichts dessen drängt sich mir die Frage auf: Was soll das, wenn es um den Vertrag selber eigentlich gar nicht gehen kann?

(Zustimmung bei der CDU und von Frau Budde, SPD)

Jetzt gibt es weitere Fragen. Der Arm von Herrn Höhn ging eine Zehntelsekunde schneller hoch, Herr Gallert.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Er ist halt jünger!)

- Ja, da kann man nichts machen. - Herr Höhn, Ihre Frage bitte.

Herr Kollege Scharf, Sie haben in Ihrer Rede an mehreren Stellen gesagt, wir würden einen Anfangsverdacht oder einen Verdacht formulieren, ohne Belege zu bringen, und haben daraus den Verdacht gegen meine Partei abgeleitet, dass sie religions- oder kirchenfeindlich sei.

(Zurufe von der CDU)

Ich möchte das hier einfach nur feststellen, auch ohne einen Beleg zu liefern.

(Zurufe von der CDU)

Ich möchte Ihnen die Frage stellen, ob Sie als jemand, den ich in den letzten zehn Jahren hier als sehr akribischen und erfahrenen Politiker kennen gelernt habe, bereit sind zuzugestehen, dass die gesellschaftliche Diskussion über die Staatsleistungen in den letzten Jahren weit über die Grenzen meiner Partei hinausgegangen ist und deswegen kein alleiniges verdächtiges Moment meiner Partei ist.

(Zuruf von Herrn Krause, Salzwedel, DIE LINKE)

Zum ersten Teil möchte ich Ihnen sagen: Den Verdacht, dass es um Diskreditierung geht, liefern die zahlreichen Fragen selbst. Sie selbst stellen infrage, dass der Staat seine weltanschauliche Neutralität tatsächlich ausübt.

(Zuruf von Frau Tiedge, DIE LINKE)

Das heißt, Sie haben den Verdacht, der Staat Sachsen-Anhalt wird durch die Regierung nicht weltanschaulich neutral repräsentiert. Das steht in Ihrem Antrag als Frage. Das soll die Landesregierung untersuchen.

(Frau Tiedge, DIE LINKE: Das ist doch legi- tim!)

Also haben Sie den Verdacht, dass es so ist.

(Zurufe von der CDU)

Das habe ich aus der Frage herausgelesen, meine Damen und Herren.

(Zustimmung bei der CDU)

Der zweite Teil der Frage von Herrn Höhn - - Was war das? Bitte ein Stichwort.

(Herr Höhn, DIE LINKE: Über die Parteien- grenzen hinweg!)

- Ja. - Na klar, das ist ein Riesenthema. Gerade weil es ein Riesenthema ist, das den Kirchen auch sehr zu schaffen macht, und weil man darüber nicht vernünftig diskutieren kann, wenn man sich nicht einigermaßen in die letzten 200 Jahre der Geschichte einliest, kann man es nicht richtig verstehen.

Allein die in der Öffentlichkeit immer wieder gewollte Verwechslung - Frau Dr. Paschke hat dankenswerterweise klargestellt, dass das heute nicht zur Diskussion stand -, dass zum Beispiel die Unterstützung von Kirchen, Krankenhäusern und Kindergärten Staatsleistungen wären - -

Es muss in der Öffentlichkeit einmal klargestellt werden, dass das nichts damit zu tun hat. Aber ich vermute, wenn man auf dem Alten Markt in Magdeburg danach fragt, werden sehr viele Menschen sagen, das sei alles das Gleiche. Das muss man in der öffentlichen Meinung wirklich auseinanderhalten.

Das heißt, wir brauchen eine sehr spezifische Diskussion um diese - zugegebenermaßen - Spezialfrage, in der sich nicht viele Leute auskennen. Dass die Staatsleistungen eigentumsrechtliche Ansprüche aus sehr alten Verträgen sind, können Sie vielen Leuten nicht ohne weiteres erklären, die sich nicht vorstellen können, dass Verträge über 200 Jahre Gültigkeit haben. Das ist ihnen nie gesagt worden. Gerade deshalb darf man eine solche Diskussion nicht einfach so anzetteln.

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Und da habe ich ein Denkverbot!)

Deshalb sage ich: Die Diskussion hierüber gehört durchaus in die politische Bildung, in die entsprechenden Seminare. Das Wissen über die Staatsleistungen ist in der Bevölkerung, weil es - das muss man immer wieder sagen - ein Spezialthema ist, in der Tat relativ rudimentär.

(Zuruf von Frau Tiedge, DIE LINKE)

Deshalb haben wir als Parlament die Aufgabe, sehr sorgfältig damit umzugehen. Ihre Große Anfrage lässt diese Sensibilität in meinen Augen wirklich sehr vermissen, weil Sie diese Staatsleistungen mit Ihrer Großen Anfrage letztlich infrage stellen wollen.