Danke sehr, Frau Kollegin Lüddemann, für die Einbringung. - Für die Landesregierung spricht Minister Bischoff.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat es bisher tatsächlich unterlassen, diese Verwaltungsvorschrift zu erlassen. Bisher galten immer noch die Vorschriften, die im Schwerbehindertengesetz bis zum Jahr 2001 galten und seitdem nicht beanstandet worden sind.
Aber in der Zwischenzeit haben sich Probleme aufgetan, aber nicht deswegen, weil die Werkstätten jetzt vielleicht weniger Angebote an öffentlichen Aufträgen hätten, sondern deshalb, weil es auf der Bundesebene eine Uneinheitlichkeit gibt, sodass es für die Träger nach wie vor eine rechtliche Unsicherheit in der Frage gibt, ob sie nun bevorzugt Angebote bekommen können oder nicht.
Diese rechtliche Unsicherheit bei Bund, Ländern und Kommunen, wie man damit umgehen soll, ist die eigentliche Ursache des Problems. Die Bundesregierung hat bei der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans im letzten Jahr Folgendes geschrieben; das steht so auch im Nationalen Aktionsplan. Ich zitiere:
„Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen sind bei Aufträgen der öffentlichen Hand bevorzugt zu berücksichtigen. Die Bundesregierung wird dieser sozialpolitischen Verpflichtung auch künftig nachkommen. Die nach § 141 SGB IX vorgesehenen allgemeinen Verwaltungsvorschriften sind bisher nicht erlassen worden. Die Bundesregierung setzt sich deshalb dafür ein, die derzeit noch geltenden unterschiedlichen Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder durch eine einheitliche Regelung zu ersetzen, die für alle öffentlichen Auftraggeber gilt.“
Das war im letzten Jahr. Damals haben wir damit gerechnet, dass das im Jahr 2011 kommt. Jetzt habe ich die Hoffnung, dass es im Jahr 2012 passiert. Deshalb bin ich gern bereit, die Bundesregierung noch einmal daran zu erinnern, das, was sie selbst versprochen und im Aktionsplan schriftlich fixiert hat, auch zu tun. Das kann ich auch zur Kenntnis geben.
Eine zweite Anmerkung habe ich trotzdem zu machen, die nicht diese Sache berührt; die muss man einheitlich regeln. Es betrifft vielmehr das, was Sie gesagt haben, was die Werkstätten selbst angeht. Ich will nicht darüber reden, welche Bedeutung die Werkstätten für Menschen mit Behinderung haben, die für den ersten Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen oder noch nicht zur Verfügung stehen. Sachsen-Anhalt hat im bundesweiten Vergleich die meisten Plätze für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten. Ich komme zunehmend auch durch die Sozialausgaben unter Druck, da genauer hinzugucken.
Das ist übrigens auch eine Diskussion in den Verbänden. Die Lebenshilfe hat bundesweit intensiv darüber diskutiert, dass wir genauer hingucken müssen, ob diejenigen, die dort platziert sind, dort auch hingehören. Gerade in Sachsen-Anhalt kriegen wir das mit. Denn ein Großteil von denen, die in die Förderschulen gehen, geht später in die Werkstätten. Wir haben dort einen nicht unbeträchtlichen Anteil an jungen Menschen, die schon jetzt auf den ersten Arbeitsmarkt gehören.
Ich genehmige zurzeit keine Werkstätten mehr. Ich merke zwar, dass immer noch welche gebaut werden. Aber das geschieht nicht mit Mitteln aus dem Sozialministerium. Ich habe gemeinsam mit Frau Ministerin Wolff einmal überlegt, welche Mittel oder welche Instrumente wir für die Wirtschaft, für die Unternehmen und Betriebe, die wir im Land haben, und für die Arbeitsagentur - die ist auch bereit, genauer hinzugucken; denn sie muss mitentscheiden, wer in die Werkstätten kommt - entwickeln können, um genau festzustellen, welche Menschen gerade im Sinne der Inklusion eigentlich auf den ersten Arbeitsmarkt gehören.
Beispiele gibt es schon genügend. Wir haben schon verschiedene Vereinbarungen geschlossen. Aber man kann noch mehr machen. Ich glaube, dass Werkstätten ein von den Eltern oft sehr geschätzter Bereich sind, in dem man alt werden kann und in dem es auch viele Vorteile gibt, zum Beispiel Rentenansprüche und Ähnliches. Ich glaube, es ist trotzdem richtig und wichtig zu sagen, wir brauchen möglichst wenige Sonderregelungen.
Für diejenigen, die es können, auch wenn sie beeinträchtigt sind, und die von der Wirtschaft entsprechende Angebote bekommen, müssen wir Möglichkeiten schaffen. In diesen Bereich werden wir in den nächsten Jahren hoffentlich auch mehr Bewegung bekommen. Deshalb bin ich dafür dankbar, dass wir das gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium auf den Weg bringen.
Es ist nicht so, dass die Unternehmen im Land alle die Hände hochreißen. Es gibt aber kleine Unterschiede. Es gibt auch viele positive Beispiele von Unternehmen, die, wenn sie einmal einen Behinderten beschäftigt haben, nie wieder darauf verzichten möchten.
Es gibt aber auch Unternehmen, die fragen, was passiert, wenn der behinderte Beschäftigte die Arbeiten nicht schafft. Sie würden das gern ausprobieren. Wenn sich aber nach einem Jahr der Beschäftigung herausstellt, dass der behinderte Mensch die Arbeit nicht leisten kann, kann er nicht wieder so einfach aus dem Unternehmen entlassen werden; der Unternehmer ist an Kündigungsvorschriften gebunden.
Wir brauchen also mehr Flexibilität, damit auch jemand wieder zurück kann, wenn er es nicht schafft. Wir sollten aber auch mehr Möglichkeiten bieten, dass behinderte Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig sein können.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Minister Bischoff hat umfängliche Ausführungen zu dem vorliegenden Antrag gemacht. Ich will mich daher darauf beschränken, darauf hinzuweisen, dass die Aufforderung an die Landesregierung, im Bundesrat darauf hinzuwirken, dass die Bundesregierung die Verwaltungsvorschriften im Sinne des § 141 Satz 2 SGB IX dringend erlässt, zwar löblich ist, dass aber auf der Grundlage des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung laut eigener Verpflichtung die Umsetzung in diesem Jahr zu erfolgen hat - das letzte Jahr ist schon ver
Aus der Sicht meiner Fraktion ist der vorliegende Antrag daher eher als unnötig anzusehen. Vor diesem Hintergrund bietet es sich an, den Antrag der Fraktion BÜNDNS 90/DIE GRÜNEN zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft zu überweisen. Dort haben wir dann die Gelegenheit, die weitere Entwicklung bei den Arbeiten zum Erlass der in Rede stehenden allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu beobachten und zu begleiten.
Für den Fall, dass die Bundesregierung wider Erwarten ihre bereits erwähnte Zusage nicht einhalten sollte, besteht die Möglichkeit, die Landesregierung zu bitten, die Bundesregierung in einem Schreiben an die Erfüllung dieser Zusage zu erinnern.
Eine solche Initiative, Frau Lüddemann, kann sicherlich nicht schaden; denn wir haben in diesem Hohen Haus auch die Verantwortung, die Verpflichtungen des Nationalen Aktionsplanes und ihre Umsetzung kritisch und konstruktiv zu begleiten.
Ich möchte noch etwas Inhaltliches beisteuern. Neben dem, was meine Vorredner bereits gesagt haben, möchte ich im Namen der CDU-Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales einmal Danke sagen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Lande, die sich in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung und in den Blindenwerkstätten intensiv für die benachteiligten Menschen einsetzen und ihnen gemäß ihrer jeweiligen Befähigungen die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen.
Bei einem Besuch der Lebenshilfe in Burg konnten wir kürzlich erleben, wie wertvoll es im Sinne von Selbstbestimmung und Teilhabe ist, wenn sich Menschen am Arbeitsprozess beteiligen können und vor allem auch gebraucht werden. Gerade auch für seelisch behinderte Menschen ist die Einbindung in einen regulären Arbeitsalltag und die individuelle Förderung von großer Bedeutung. Praktika und individuelle Förderpläne können dabei in Einzelfällen den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt als Chance eröffnen.
Namens der CDU-Fraktion beantrage ich die Überweisung des Antrages zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Bericht der Bundesregierung zur Lage behinderter Menschen aus dem Jahr 2009 finden wir die Aussage, dass es zurzeit bundesweit 700 Werkstätten für Menschen mit Behinderungen mit über 275 000 Plätzen gibt. Diese Werkstätten leisten seit vielen Jahren einen nicht hoch genug zu bewertenden Anteil für die Entwicklung vieler Werkstattbeschäftigter und ihrer Familien.
Zudem erfüllen sie unter ihrem Dach vielfältige Arbeitsaufträge: Näharbeiten, Fertigungen von Kleinteilen für Zulieferer, Verpackungsarbeiten, Arbeiten in der Grünpflege, Druckereileistungen und Reparaturen. Sie betreiben unter ihrem Dach Fahrradwerkstätten, Holzwerkstätten, Elektrowerkstätten, Wäschereien und vieles mehr. In vielen Fällen sind die Werkstätten ein Bindeglied zwischen der Gemeinschaft und einzelnen Familien.
Wer von Ihnen bereits eine Werkstatt für behinderte Menschen besucht hat, der weiß um den Arbeitsauftrag, den Arbeitsalltag, die Fülle und Qualität der dort geleisteten Arbeit, die Schwierigkeiten der Träger, Arbeitsaufträge für die Werkstätten zu erhalten und zu sichern, und auch von so mancher Überbelegung.
Werkstätten erfüllen nicht nur einen wirtschaftlichen Auftrag, sondern sie folgen einem sogenannten ganzheitlichen Eingliederungsauftrag. Sie erbringen pädagogische, therapeutische, pflegerische, soziale und andere Leistungen, damit Werkstattbeschäftigte ihren Weg ins Arbeitsleben finden können.
So ist das Ergebnis dieser Eingliederungsleistung die Teilhabe am beruflichen Leben und an dem der Gemeinschaft. Damit erweisen sich die Werkstätten nicht nur als Arbeitsort wichtig, sondern auch als Teil eines von uns allen gewollten Inklusionsprozesses. Die Zielrichtung bleibt der allgemeine Arbeitsmarkt.
Übrigens finden wir - das haben auch Minister Bischoff und Frau Gorr bereits gesagt - auch im Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung in dem Kapitel 3.1.4, in dem es um die Werkstätten für behinderte Menschen geht, die folgende Aussage - ich zitiere -:
„Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen sind nach dem geltenden Recht bei Aufträgen der öffentlichen Hand bevorzugt zu berücksichtigen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die derzeit noch unterschiedlichen Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder bei der Vergabe
von Aufträgen durch eine einheitliche Regelung zu ersetzen, die für alle öffentlichen Auftraggeber gilt.“
Sie finden diese Aussage auf der Seite 39 des Nationalen Aktionsplanes und werden feststellen, dass der letzte Satz ganz fett gedruckt ist.
Dies erleichtert uns doch allen unsere Entscheidung zu diesem Thema enorm. Die Bundesregierung stellt sich dieser Aufgabe. Wir wollen sie lediglich gemeinsam daran erinnern. Das ermöglicht doch auch Ihnen aus den Koalitionsfraktionen die Zustimmung zu diesem Antrag.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch zukünftig werden wir Werkstätten für Menschen mit Behinderungen benötigen; denn nicht für jeden Werkstattbeschäftigten wird eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein erklärtes Ziel sein. Viele werden den Schutzraum der Werkstatt für immer benötigen. Daher brauchen wir Arbeitsaufträge für die Werkstätten. Dazu benötigen Werkstätten auch gesicherte Aufträge der öffentlichen Hand.
In der Anhörung des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft zum Thema Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt am 1. März dieses Jahres ist von einigen Vortragenden auf die Notwendigkeit hingewiesen worden, im Vergabegesetz auf alle Fälle auch Regelungen für die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zu verankern.
Auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Sachsen-Anhalt hat in der Anhörung die Aufnahme der Werkstätten in das Vergabegesetz gefordert.
Mit dem vorliegenden Antrag kämen wir dieser Forderung nach. Für unsere Fraktion kann ich Zustimmung zu diesem Antrag signalisieren.
Allerdings denke ich, dass wir uns zugleich auch dafür einsetzen sollten, in den Werkstätten gleiche Arbeitnehmerrechte für die Werkstattbeschäftigten wie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen. Dies beginnt bei einem ordentlichen Arbeitsvertrag und gilt auch für angemessene Entgelte.
Der uns vorliegende Antrag soll die Bundesregierung lediglich daran erinnern, dass seit dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches IX - dies war immerhin am 1. Juli 2001 - eine Aufgabe noch zu erfüllen ist, nämlich allgemeine Verwaltungsvorschriften zu erlassen, die es der öffentlichen Hand ermöglichen, Aufträge an anerkannte Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, soweit sie diese erfüllen können, bevorzugt zu vergeben.
tungsvorschriften ähnlich wie Nordrhein-Westfalen eine eigene Bevorzugtenrichtlinie für SachsenAnhalt zu erlassen, damit für die öffentliche Hand in dieser Frage Klarheit herrscht.
Wir stimmen dem Antrag zu und würden eine Überweisung in die Ausschüsse ablehnen; denn es ist wichtig, dass wir dieses Signal aussenden.
Frau Abgeordnete Zoschke, könnten Sie bitte einen Augenblick hierbleiben. Es gibt noch eine Nachfrage des Abgeordneten Kurze.