Protocol of the Session on March 22, 2012

delt es sich um Darmbakterien, die auch in dem Krankenhaus in Bremen eine Rolle gespielt haben.

Bei anderen bakteriellen Erregern haben sich die Resistenzsituationen nach dem Jahr 2006 verbessert oder stellen sich im internationalen Vergleich eher günstig dar.

Auf der Bundesebene beschäftigte man sich mit dem Thema der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie, kurz Dart. Die Ziele von Dart müssen erreicht werden. Dafür haben auch wir auf der Landesebene Sorge zu tragen. Dafür müssen wir uns in Deutschland und in Europa einsetzen.

Es ist bekannt, dass Antibiotikaresistenzen eine Folge der Wirkung von Antibiotika sind und daher seit dem Einsatz von Antibiotika existieren. Auch die in den Medien oft genannten multiresistenten Keime, wie zum Beispiel MRSA und VRE, sind in den Krankenhäusern seit Jahrzehnten bekannt.

Multiresistente Keime kommen natürlicherweise auf der menschlichen Haut und auf den Schleimhäuten vor und sind für gesunde Menschen nicht gefährlich. Trotzdem ist im Krankenhaus Hygiene nicht nur für die Patienten und für das Personal, sondern auch - dabei schließe ich mich den Ausführungen des Ministers an - für die Besucher wichtig. Ich hatte dies bereits am Beispiel der sauberen Hände erwähnt. Dieser Aspekt wird oft vernachlässigt.

Wir wissen, dass der Einsatz von Antibiotika auch für das Tierwohl bei Krankheiten bisher unersetzlich ist. Unsere hochprofessionellen Veterinäre im Land setzen Antibiotika in der Heim- und Nutztierhaltung vernünftig therapeutisch ein. Trotzdem spricht sich beispielsweise auch die Mitteldeutsche Tierärztekammer für eine Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes aus.

Ich fasse meine Rede etwas zusammen, da meine Redezeit eng bemessen ist.

Wir sollten dabei also nicht vergessen, dass die Gesundheit der Tiere vor allem im Interesse der Halter liegt. Der Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung lässt sich verringern, und zwar erstens durch verbesserte Haltungsbedingungen, zweitens durch ein gutes Stall- und Herdenmanagement, drittens durch eine verbesserte Impfprophylaxe und viertens durch optimierte Hygienemaßnahmen. Hierfür wird eine übergreifende Zusammenarbeit benötigt, welche an die Verantwortung aller Beteiligten appelliert, also an Tierhalter, an Tierärzte und an Verbraucher.

Mit dem Blick auf meine Redezeit, die ich gerade beginne zu überschreiten, breche ich mit dem Vortrag weiterer Argumente ab. Ich bin davon überzeigt, dass auch der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten interessante Debatten zu diesem Thema zu erwarten hat.

Ich bitte Sie also um die Zustimmung zu unserem Antrag und würde mich freuen - dies ist bereits signalisiert worden -, wenn sich auch die Oppositionsfraktionen diesem wichtigen Anliegen anschließen würden.

Damit dies vor allem der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN leichter fällt, schlagen wir vor, das Ansinnen Ihres Antrages, die auch schon von mir erwähnte Verordnung, die Sie mit der Krankenhaushygienerahmenverordnung meinen, in Punkt 2 unseres Antrages einzufügen. Punkt 2 unseres Antrages würde dann wie folgt lauten:

„Des Weiteren soll über“

- jetzt kommt der Einschub -

„die Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen für das Land Sachsen-Anhalt und über“

- jetzt geht es im ursprünglichen Text weiter -

„die Erstellung der Richtlinie … berichtet werden.“

Ich denke, dann wäre Ihr Anliegen mit aufgenommen und wir könnten das gemeinsam auf den Weg bringen und beraten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Schwenke. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Kollegin Wicke-Scheil. Bitte schön. Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - „Wieder zwei Frühchen in Bremen gestorben. Was wurde übersehen? Das fragen sich die Ärzte in einem Bremer Klinikum, nachdem dort erneut zwei Frühchen gestorben sind. Bereits 2011 kamen dort drei Babys durch multiresistente Keime ums Leben.“ - „Volksstimme“ vom 1. März 2012.

Diese multiresistenten Keime sind eine Gefahr für die Gesundheit und das Leben unserer Bürgerinnen und Bürger. Ich habe ein etwas anderes Zahlenmaterial, als es Frau Grimm-Benne hier vorgebracht hat, aber die Dimensionen sind ähnlich. 50 000 Infektionen pro Jahr in Deutschland, ca. 10 000 bis 15 000 Tote im Jahr. Die Dunkelziffer ist wesentlich höher; denn nicht alle Fälle werden erkannt, aber alle Fälle führen zu hohen Behandlungskosten.

Die Ursachen für die Antibiotikaresistenzen sind vielfältig. Auch das wurde hier schon des Öfteren genannt. Unangemessene Medikation und Hygienemängel wären dabei zu nennen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt alle Maßnahmen, die zum verbesserten Schutz vor Infektionen führen. Es gibt unterschiedliche Vorschläge, wie man dieser Resistenz Herr werden kann. Das

Netzwerk „Hygiene in Sachsen-Anhalt“ schlägt ein MRE-Screening vor, das heißt, Patienten, die in ein Krankenhaus kommen, sollen gescreent werden, um festzustellen, ob sie bereits befallen sind, sodass man entsprechende Maßnahmen einleiten kann.

Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene verlangt mehr Einzelzimmer. Damit kann man verhindern, dass diese Keime, diese Infektionen von einem Patienten auf den anderen übertragen werden.

Die Kommission für Krankenhaushygiene und Prävention verlangt - auch das wurde schon gesagt -, dass ab 400 Betten in einer Einrichtung ein Hygienearzt installiert werden soll. Zahlen aus SachsenAnhalt: Wir haben 48 Krankenhäuser, davon 16 Krankenhäuser mit mehr als 400 Betten. Wir haben aber nur zwei Hygieneärzte im ganzen Land. Das zeigt, dass ein erheblicher Nachholbedarf besteht.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Natürlich finden wir es auch richtig, dass der Einsatz von Antibiotika bei Tieren noch einmal kritisch beleuchtet wird. Allerdings gehen uns die Forderungen nicht weit genug, und ich glaube, man sollte weitere Initiativen ergreifen.

Nun komme ich noch kurz zu diesem angesprochenen Infektionsschutzgesetz, das verlangt, dass bis zum 31. März 2012 eine Regelung auf Länderebene entsprechend erlassen werden soll. Ich habe erfreut vernommen, dass der Herr Minister bereits angekündigt hat, dass dieses Gesetz kommen wird.

Diese Regelungen sind sowohl für Krankenhäuser als auch für Einrichtungen des ambulanten Operierens gedacht. Einige Punkte aus dieser Regelung sind, dass hygienische Mindestanforderungen erfüllt sein müssen, dass Hygienekommissionen installiert werden müssen und dass eine Hygienebetreuung durch Fachkräfte erfolgen soll. Um das Qualifikationsdefizit auszugleichen, gibt der Gesetzgeber eine Frist bis 2016 vor. Das Ziel ist die Senkung der Infektionen um 30 %.

Meine Herren und Damen! Gesundheit ist ein hohes Gut. Ich freue mich, dass hier alle einer Meinung sind; denn die nächste Meldung von toten Babys darf nicht aus sachsen-anhaltischen Krankenhäusern kommen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Wir wollen, dass die Patienten gesund und nicht krank gepflegt werden. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Wicke-Scheil. - Für die SPDFraktion spricht Frau Dr. Späthe. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Diskussion um die Entstehung, die zunehmende Ausdehnung und demzufolge die notwendige Bekämpfung der Antibiotikaresistenzen ist vielschichtig, wie auch in der Debatte hier deutlich wurde. Die Ursachen für das Auftreten - ich darf sie noch einmal nennen - werden in verschiedenen Themenkomplexen gesehen, nämlich die zu häufige und zu ungenaue Gabe von Antibiotika in der Humanmedizin oder die Gabe von Antibiotika, auch von Humanantibiotika in der Tierhaltung oder die mittlerweile starke Ausbreitung von Antibiotika in Gewässern und Böden oder, wie auch erwähnt, die unzureichenden Hygienemaßnahmen im Gesundheits- und Pflegewesen.

In einer Veröffentlichung des Helmholtz-Zentrums München aus dem Jahr 2007 heißt es dazu: „Genau quantifizieren lässt sich der Beitrag der einzelnen Expositionspfade bisher jedoch nicht.“ Die aktuellen Diskussionen zeigen, dass sich daran im Zeitraum von 2007 bis heute noch nicht viel geändert hat.

Wie komplex das Thema ist, zeigte mir auch die Erarbeitung unseres Antrages bzw. die Vorbereitung auf den heutigen Diskussionsbeitrag. Wir bewegen uns hierbei im Spannungsfeld zwischen Gesundheitsfürsorge, vertreten durch den Minister für Soziales, und den berechtigten Interessen der Tierhalter, vertreten durch das Landwirtschaftsministerium.

Selbst in den Gesprächen mit unseren Fachreferenten und in ihren Hinweisen zum Redebeitrag wurde dies zum Teil deutlich; es gab unterschiedliche Sichtweisen in Bezug auf Ausmaß, Risiken und Ursachen der Antibiotikaresistenzen. Es zeigt auch wieder einmal das Problem, das wir in Sachsen-Anhalt haben, nämlich dass der Verbraucherschutz in zwei unterschiedlichen Ressorts angesiedelt ist.

(Zustimmung bei der SPD)

Die Weltgesundheitsorganisation WHO machte zum Weltgesundheitstag 2011 nochmals auf das drängende Problem der Antibiotikaresistenzen weltweit und auf die eben genannten Ursachen aufmerksam. Ein Grund für die Entstehung sieht man im Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung. Im Fleisch finden sich, wie in den letzten Monaten zu vernehmen war, vermehrt multiresistente Keime. Immer wieder gibt es darüber einen Aufschrei. Das Thema wird eine Zeit lang diskutiert, ohne dass es ein grundlegendes Umdenken gibt. In welchem Maße das Fleisch belastet ist, ist allerdings von Studie zu Studie der Höhe nach verschieden.

Der Präsident des Bundesinstitutes für Risikobewertung, Professor Andreas Hensel, warnte noch im November vor zu einfachen Lösungs

ansätzen. Der Antibiotikaeinsatz befinde sich bereits seit einigen Jahren im Rückgang, dennoch habe die Resistenzproblematik weiter zugenommen, heißt es im Rahmen dieses Seminars weiter. Dies könnte nun wieder den Schwerpunkt auf den Bereich des Gesundheitswesens lenken. Beispiele für die Auswirkungen von Antibiotikaresistenzen und Krankenhauskeimen sind von Frau GrimmBenne bei der Einführung in das Thema bereits genannt worden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss wird bis spätestens Ende dieses Jahres den Maßnahmenkatalog zur Hygienesicherung und Indikatoren zur Beurteilung der Hygienequalität in Krankenhäusern vorlegen. Damit müssen wir uns auch in SachsenAnhalt befassen. Deshalb kann man den Punkt 2 unseres Antrages nicht einfach streichen.

Das Ministerium für Arbeit und Soziales arbeitet derzeit an der Länderverordnung zum Infektionsschutzgesetz des Bundes. Und dies unter dem regen Interesse und der Anteilnahme der hiesigen Krankenhausgesellschaft. Denn Hygienemaßnahmen sind auch Kostenfaktoren. Das ist ein Feld, welches die Krankenhausträger natürlich beschäftigt.

Genau deshalb sollten wir den Prozess der Erarbeitung und Umsetzung der Landesmaßnahmen zu dem Infektionsschutzgesetz und der Deutschen Antibiotikaresistenzstrategie, Dart, im Ausschuss für Soziales parlamentarisch begleiten.

Es gibt zwingende Gründe, warum sich die Deutsche Antibiotikaresistenzstrategie mit dem Einsatz von Antibiotika im humanmedizinischen und im veterinärmedizinischen Bereich sowie in der Tierhaltung beschäftigt. Sie setzen auf ein breites Bündnis von Landwirten und Lebensmittelproduzenten bis hin zu Krankenhausketten und Pflegeheimen. Folgerichtig sollten sich sowohl der Ausschuss für Landwirtschaft als auch der Sozialausschuss mit der Umsetzung der deutschen Antibiotikastretegie in Sachsen-Anhalt beschäftigen. Ich bitte Sie dazu um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Dr. Späthe. - Es gibt keine Fragen bzw. keine weiteren Wortmeldungen. Deshalb treten wir in das Abstimmungsverfahren ein.

Frau Dr. Späthe hat gerade ausgeführt, dass in dem Antrag der Regierungsfraktionen nichts gestrichen werden kann. Herr Schwenke hat aber vorhin ausgeführt, der Beschlusspunkt 2 könnte entsprechend dem Antrag der Fraktion die GRÜNEN ergänzt werden.

Wären denn die Einbringer des Änderungsantrages mit so einer Einfügung einverstanden? - Damit wäre dann der Änderungsantrag hinfällig, wenn wir

es so in das Protokoll aufnehmen. Herr Schwenke, habe ich Sie jetzt voll umfänglich richtig wiedergegeben?