1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass diese Personalfrage zeitnah einer abschließenden Klärung bedarf, und wann soll die jetzt noch kommissarisch arbeitende Geschäftsführerin durch die zuständige Aufsichtsbehörde bestellt werden?
2. Welche Gründe gab und gibt es aus der Sicht der Landesregierung dafür, dass die Bestellung der Geschäftsführerin bis zum heutigen Zeitpunkt nicht vollzogen wurde, und haben Vorstand und Vertreterversammlung die ihnen im Rahmen der Satzung obliegenden Aufgaben dabei erfüllt?
Herzlichen Dank, Frau Kollegin. - Die Antwort der Landesregierung wird durch den Minister für Arbeit und Soziales Herrn Norbert Bischoff gegeben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich die Kleine Anfrage von Frau Tiedge für die Landesregierung beantworte, stelle ich der Antwort Folgendes voran:
In der Landtagssitzung im November 2010 habe ich letztmalig zu dem Thema Stellung genommen. Damals hatte Frau Dr. Hüskens danach gefragt. Ich kann auf die entsprechende Niederschrift verweisen, weil darin Einzelheiten dazu enthalten sind.
Zu Frage 1: Auch die Landesregierung sieht die derzeitige Personalsituation als unbefriedigend an. Eine zeitnahe Klärung ist zwar angezeigt, bedarf jedoch der Durchführung eines erneuten und ordnungsgemäßen Auswahlverfahrens. Ein durch das Ministerium für Arbeit und Soziales geführtes Auswahlverfahren ist aufgrund des anhängigen Klageverfahrens und der mithin ungeklärten Rechtslage sowie im Hinblick auf das derzeit ruhend gestellte Mediationsverfahren nicht opportun.
Zu Frage 2: Nach dem derzeitigen Stand kann die Bestellung einer Geschäftsführerin bzw. eines Geschäftsführers durch die Aufsichtsbehörde vor dem Hintergrund des laufenden Klageverfahrens nicht erfolgen. Ausschlaggebend für dieses Verfahren sind und waren unter anderem unterschiedliche Einschätzungen durch die Landesregierung und den Vorstand der Feuerwehrunfallkasse Mitte hinsichtlich der Anforderungen an Stellenausschreibung und Qualifikation.
Sollte das Land obsiegen - das ist hierbei abzuwarten -, wäre die Bestellung einer Geschäftsführerin bzw. eines Geschäftsführers erst nach einem ordnungsgemäß durchgeführten Auswahlverfahren möglich.
Unter Fracking versteht man eine Methode zur Erdgasgewinnung, bei der ein Flüssigkeitsgemisch in gasführende Gesteine gepresst wird und dort Risse hervorruft, durch die das Gas entweichen kann.
Ein Risiko dieser Methode liegt in der Möglichkeit der Verunreinigung von Grundwasser mit den verwendeten Flüssigkeitsgemischen.
1. Ist diese Methode der Erdgasgewinnung bisher in Sachsen-Anhalt zum Einsatz gekommen oder sind Anträge darauf oder für vorbereitende Arbeiten gestellt worden? Wenn ja, für welche Region?
2. In welchen Teilen Sachsen-Anhalts könnte aus geologischer Sicht eine Nutzung dieser Methode möglich sein?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich einige Sätze zum Fracking voranstellen. Ich nehme an, das ist einigen von Ihnen nicht so bekannt - mir auch nicht.
Fracking oder Frac Jobs - das ist die Kurzform, quasi ein Kosename für Hydraulic Fracturing - ist eine Methode der Tiefbohrtechnik, bei welcher durch das Einpressen eines Frac-Fluides in eine Bohrung an dieser künstliche Risse erzeugt werden. Ziel ist es dabei, die Durchlässigkeit in der Nähe des Produktionsbereichs zu erhöhen, wenn dies eine wirtschaftliche Förderung der zu fördernden Ressource erlaubt oder die Förderung erst ermöglicht.
Laienhaft gesprochen, ist Fracking also das hydraulische Aufbrechen von Speichern durch das Öffnen vorhandener Klüfte oder die Bildung neuer Klüfte im Speichergestein mithilfe hydraulischen Drucks.
Diese Methode wird praktisch seit den 60er-Jahren des vorigen Jahrhunderts bei der Gewinnung von Erdöl und Erdgas, aber auch für geomechanische Untersuchungen in Tiefbohrungen zur Bestimmung des Grundspannungszustands des Gebirges weltweit eingesetzt.
Zu Frage 1: Diese Frac-Behandlung wurde in Sachsen-Anhalt in der Erdgaslagerstätte in der Altmark sowie in der ehemaligen Erdgaslagerstätte Bad Lauchstädt durchgeführt. In der Erdgaslagerstätte in der Altmark wurden seit den 70er-Jahren
immer wieder Frac-Behandlungen durchgeführt. Letztmalig erfolgte dies am 7. Dezember 2010 auf der Bohrung Mellin 20. Dabei wurden insgesamt 105 m³ Frac-Flüssigkeit eingesetzt.
Des Weiteren wurden von den 22 Bohrungen im Bereich der Erdgaslagerstätte Bad Lauchstädt in den Jahren von 1974 bis 1990 insgesamt 15 Bohrungen zum Teil mehrfach gefract. Eine Gefährdung der nutzbaren Grundwasserleiter kann aufgrund der Tiefe der entsprechenden Stellen in der Altmark von mehr als 3 000 m bzw. aufgrund der Überdeckung mit mindestens 350 m mächtigen Salzschichten in der Lagerstätte Bad Lauchstädt ausgeschlossen werden.
Weiterhin wurden durch das Institut für Bergbausicherheit Leipzig als nachgeordnete wissenschaftliche Einrichtung der obersten Bergbehörde der DDR auf dem gesamten Territorium der ehemaligen DDR an ausgewählten Standorten geomechanische Untersuchungen und Tiefbohrungen zur Bestimmung des Grundspannungszustandes des Gebirges durchgeführt.
Als Untersuchungsmethode wurde die hydraulische Aufreiß-Methode, eben Frac, angewandt. Diese Untersuchungen fanden von ca. 1978 bis 1998 statt. Dabei wurden solche Untersuchungen auch auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Sachsen-Anhalt durchgeführt, und zwar in folgenden Regionen: Altmark, Colbitz-Letzlinger Heide und Querfurter Scholle.
Die betreffenden Untersuchungshorizonte lagen im Tiefenbereich von ca. 3 500 m bis 1 000 m unter der Geländeoberkante. Folgende geologische Untersuchungshorizonte wurden erkundet: erstens unterer und mittlerer Buntsandstein, zweitens Zechstein und drittens Rotliegendes - mit anderen Worten: Sandsteine. In die künstlich erzeugten Risse wurden jeweils ca. 10 bis 30 m³ Spülung verpresst.
Zu Frage 2: Das war die Frage nach den Orten in Sachsen-Anhalt, wo aus geologischer Sicht eine Nutzung dieser Methode möglich ist. In SachsenAnhalt sind die kohlenwasserstoffführenden Schichten gut bekannt und stehen zum Teil in Produktion, zum Beispiel in der Altmark.
Eine wirtschaftliche Gewinnung von unkonventionellen Kohlenwasserstoffen aus Gesteinen des Unterkarbon, des Jura und der Oberkreide durch Einsatz des Frackings ist aus lagerstättengeologischer Sicht allenfalls theoretisch gegeben. Nach dem beim LAGB vorhandenen Kenntnisstand bestehen für diese Verfahren in Sachsen-Anhalt nur äußerst geringe Erfolgsaussichten. - Herzlichen Dank.
Wir kommen somit zur Frage 4. Sie wird vom Abgeordneten André Lüderitz zum Thema Haushaltssperre bis 31. Mai 2011 für Landschaftspflegeprojekte und ländlichen Wegebau gestellt.
Die Landesregierung hat für verschiedene Projekte im ländlichen Bereich, die in Verantwortung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt liegen, eine Haushaltssperre erlassen. Dies betrifft unter anderem auch Projekte der Landschaftspflege, die bereits in den Vorjahren begonnen wurden und im Jahr 2011 fortgeführt werden müssen. Auch Projekte im ländlichen Wegebau, die teilweise mit anderen Baumaßnahmen koordiniert wurden, sind davon betroffen. Dies führt unweigerlich zu Mehrkosten beim Endausbau.
1. In welchem Umfang und in welchen Bereichen wurden EU- bzw. Landesmittel gesperrt, und werden die gestellten Anträge, soweit sie genehmigungsfähig sind, zum 1. Juni 2011 freigegeben?
2. Welche Gründe gab es aus der Sicht der Landesregierung dafür, dass diese geplanten Mittel nicht ausgereicht wurden, und wie sollen die Betroffenen mit den daraus resultierenden und nicht selbst verursachten Mehrkosten umgehen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ergänzend zum Fragesteller möchte ich sagen, dass es in allen Ressorts, die mit diesen Mitteln arbeiten, nicht nur den ELER, sondern auch den ESF und den EFRE betrifft. Wir haben diesen Bewilligungsstopp bis zum 31. Mai terminiert. Wir haben aber auch darüber diskutiert, ob es entweder möglich ist, schon Dinge freizugeben, also bestimmte Anträge zu bewilligen, die aus den Ressorts kamen, oder aber auch den Termin noch zu verlängern. Ich sage auch gleich, warum.
Betroffen sind alle Bewilligungen, die zu direkten Ausgaben aus dem Landeshaushalt führen, auch Verpflichtungsermächtigungen. Insbesondere gilt diese Regelung auch für Mittel, die den revolvierenden Fonds zugeführt werden. Das gilt aber nicht für Programme, die aus den revolvierenden Fonds heraus auszufinanzieren sind; denn diese sind genehmigt.
Wir haben aber gerade im investiven Bereich schon einzelne Anträge bekommen. Ich erinnere nur einmal an solche umfänglichen Projekte wie die Schulbausanierung, die aus dem ELER finan
ziert wurde. Diesbezüglich gab es eine politische Willensbildung. Die Projekte liegen vor. Sie sind genehmigt. Bei allen anderen haben wir den Termin 31. Mai. Genehmigungsfähigen Anträgen wurde, um es konkret zu sagen, dann entweder zugestimmt oder sie wurden abschlägig beschieden. Wir werden darüber im Kabinett noch zu reden haben.
Warum wurde das gemacht? Herr Gallert hat vorhin eine Frage gestellt, die beide Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition sehr eindeutig - dafür war ich sehr dankbar - beantwortet haben, nämlich die Frage, warum sich in den letzten Monaten auf solche Art verschärfte oder veränderte Haushaltsstrategien ergeben haben.
Es gibt seit Ende letzten Jahres eine eigene Schuldenbremse, die sich in der Landeshaushaltsordnung niederschlägt, und zwar dergestalt, dass wir anhand von konjunkturellen Entwicklungen - ich will das heute nicht alles erzählen, wir werden noch genug Möglichkeiten und Termine haben, um das ausführlich zu diskutieren - heute schon für das nächste Jahr feststellen können, dass wir den nächsten Haushalt aufgrund der guten Entwicklung, die uns Steuermehreinnahmen bringt, ohne neue Schulden aufstellen können.
Dann muss man natürlich auch mit Blick auf die EU-Mittel und auf andere Bereiche, beispielsweise Personal, und auf die GA-Mittel und Ähnliches mit den Ressorts sprechen. Gerade bei der Bildung, aber auch bei den Themen, die bei der Schwerpunktsetzung nötig sind, bis hin zur Halbzeitevaluierung der EU-Fördermittel - das müsste allgemein bekannt sein - muss man jetzt schauen, dass die Bewilligungen erst dann alles an Möglichkeiten erreichen können, wenn diese Strategie oder die neue Landesregierung als Ganzes sich zu diesen Schwerpunkten bekannt hat.
Das war der Hintergrund. Es entstehen keine Mehrkosten. Es kann aber auch sein, dass das eine oder andere Projekt nicht stattfindet oder in anderer Form umgesetzt werden muss. Ich denke, das ist aber auch nichts Neues. - Schönen Dank.
Wir kommen zur Frage 5. Das Wort hat die Abgeordnete Sabine Dirlich von der Fraktion DIE LINKE. Die Frage betrifft die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Jobcenter sind zurzeit mit der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets im SGB II