Das hat nichts damit zu tun, dass wir der Meinung gewesen wären, dass Sie keine zwei Sitze bekommen sollen, sondern wir wollten sicherstellen, dass andere, die jetzt noch nicht im Landtag vertreten sind, später aber möglicherweise vertreten sein werden, nach dem Rangmaßzahlverfahren, was wir alle nicht wissen können, einen Sitz bekämen. Das ist der Grund, warum eine solche Regelung nicht aufgenommen wurde. Das wissen aber auch Sie genau.
Herr Borgwardt, ich verstehe das als Frage, wie ich das einschätze. Ich habe mich auf Ihren Kollegen Herrn Kolze bezogen, der in der ersten Lesung sagte, in der PKK solle sich ein Abbild des Plenums wiederfinden. Ein Abbild bezieht sich tatsächlich auf die prozentuale Zusammensetzung des Plenums. Das spiegelt sich in der PKK nicht wider.
Das, was Sie als Begründung genannt haben, kann man durchaus so sehen. Das ist von Herrn Kolze aber nicht so gesagt worden.
Danke schön, Frau Abgeordnete von Angern. - Für die CDU-Fraktion spricht nun Herr Abgeordneter Kolze.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin von Angern, es ist mitnichten so, dass eine Fraktion in diesem Hohen Hause - welche auch immer - vom Gutdünken oder gar Wohlwollen der Koalitionsfraktionen abhängig ist.
Wir stehen zu dem, was wir am Dienstag gesagt haben, heute und auch in der Zukunft. Wir wünschen uns das Abbild des Hohen Hauses in der PKK. Aus diesem Grunde sind wir dafür, dass die Fraktion DIE LINKE dort einen Sitz haben wird.
Meine Damen und Herren! Parlamentarische Kontrolle ist ein wesentliches Element des grundgesetzlichen Demokratieprinzips. Sinn und Zweck dieser Legitimation ist es, die Staatsgewalt, und zwar alle Staatsgewalt, im Sinne des Artikels 20 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes auf den Willen des Volkes bzw. seiner Repräsentanten zurückzuführen.
In diesem Sinne ist parlamentarische Kontrolle ein zentrales Bindeglied zwischen Gewaltenteilung und Demokratieprinzip, nicht aber etwa Ausdruck eines speziellen Misstrauens gegen die Exekutive oder bestimmte Behörden.
Meine Damen und Herren! Die Landesregierung ist verpflichtet, die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde und auf Verlangen der Kommission auch über Einzelfälle zu unterrichten.
Nach unserem Verständnis müssen für eine wirksame und effektive Kontrolle alle demokratischen Fraktionen in diesem wichtigen Parlamentsgremium angemessen vertreten sein; denn es geht hierbei um nicht weniger als um die Kontrolle der Landesregierung in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes.
Der größten Oppositionsfraktion steht gemäß der gesetzlichen Regelung ein Sitz in der Kontrollkommission zu. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - ich sagte es bereits - wird zukünftig ebenfalls mit einem Sitz berücksichtigt werden.
Das gemeinsame Ziel der Fraktionen der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die Erhöhung der Zahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission von vier auf fünf Mitglieder des Landtages. Die G10-Kommission soll zukünftig aus vier Mitgliedern bestehen.
Nach unserem Verständnis trägt dies eindeutig zu einer noch ausgewogeneren Beurteilung der Tätigkeit des Verfassungsschutzes und der nach dem G10-Gesetz im Land Sachsen-Anhalt durchzuführenden Maßnahmen bei. Trotzdem wird dabei aber auch eine überschaubare Größe gewahrt.
Mit einer zusätzlichen gemeinsamen Entschließung drücken heute die einbringenden Fraktionen, wohl unter Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, ihren Willen aus, eine Bestimmung in die Geschäftsordnung des Landtages aufzunehmen, wonach die PKK als parlamentarisches Gremium im Sinne dieser Geschäftsordnung einzurichten ist.
Im Rahmen der Vorschläge zur Parlamentsreform hat die Landtagsverwaltung empfohlen, die PKK als einen Ausschuss eigener Art in die Geschäftsordnung des Landtages einzuführen. Dies umfasst insbesondere eine organisatorische und räumliche Anbindung der Geschäftsstelle der PKK einschließlich der Protokollführung an den Landtag. Es ist ein wichtiger und richtiger Schritt, alle mit der PKK in direktem Zusammenhang stehenden orga
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Berichterstatterin hat bereits darauf hingewiesen, dass wir im Ausschuss die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes in die Beschlussempfehlung übernommen haben.
Wir haben die Regelung des Bundesgesetzgebers, dass zu Beginn jeder Wahlperiode die Mitglieder des parlamentarischen Kontrollgremiums zu wählen sind, aus verfassungsrechtlichen Gründen übernommen. Mit dieser Regelung gehen wir den Problemen mit der Fortgeltung der Prüfbefugnisse auch möglicher aus dem Parlament ausgeschiedener Mitglieder der Kommission bereits gleich nach der Konstituierung des neuen Landtages aus dem Weg.
Hingegen halten wir weiterhin an der Ausnahmeregelung nach dem Vorbild des Bundesgesetzgebers fest, dass die Kommission ihre Tätigkeit auch über das Ende der Wahlperiode hinaus ausübt, bis der nachfolgende Landtag zu Beginn der neuen Wahlperiode neu gewählt hat.
Für die Mitglieder der PKK, die nicht mehr dem neu gewählten Landtag angehören, findet das Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetz keine Anwendung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kontrolle gehört zu den Grundfunktionen von Parlamenten. Die Beschlussempfehlung ist vor dem Hintergrund unserer gemeinsamen Verantwortung für eine wirksame demokratische und parlamentarische Kontrolle zweckmäßig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte, da wir uns heute wahrscheinlich nicht noch einmal in dieser Zusammensetzung sehen, die Gelegenheit nutzen, Ihnen und Ihren Familien eine gesegnete Weihnachtszeit zu wünschen, ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2012. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Kolze, für die Rede und die Wünsche. - Wir fahren in der Debatte fort mit Herrn Abgeordneten Striegel für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt, dass es gelungen ist, das Gesetz zur Aufstockung der PKK
und der G10-Kommission noch im Jahr 2011 durch das vorgesehene parlamentarische Verfahren zu bringen. So ist es möglich, dass zum Beginn des Jahres 2012 eine Neuwahl der Parlamentarischen Kontrollkommission stattfinden kann und damit eine verfassungsrechtlich einwandfreie Kontrolle des Verfassungsschutzes durch den Landtag gesichert ist.
Auch wenn der zur zweiten Lesung vorliegende Gesetzentwurf in sehr kurzer Zeit beraten wurde, hat er im Rahmen der Ausschussbehandlung noch Verbesserungen erfahren. Mit der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen Ergänzung, der Landtag wähle „zu Beginn einer Wahlperiode die Kontrollkommission“, bindet sich der Gesetzgeber selbst und verpflichtet sich, zeitnah nach der Konstituierung ein verfassungsrechtlich schwieriges Interregnum bei der parlamentarischen Kontrolle nur für kurze Zeit zu dulden.
Dass sich alle Fraktionen im Ziel einig sind, die Geschäftsstelle der PKK beim Landtag anzusiedeln, begrüße ich. Wir beenden damit ein sachsenanhaltisches Sondermodell und organisieren parlamentarische Kontrolle dort, wo sie hingehört, beim Parlament!
Dem Entschließungsantrag wird meine Fraktion daher genauso wie der Beschlussempfehlung zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes die Zustimmung geben.
Wir sehen darüber hinaus weiteren Bedarf zur Überarbeitung des Verfassungsschutzgesetzes und werden deshalb den Landtag nach Aufarbeitung der Vorgänge um den NSU und unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus anderen Bundesländern mit einer Novelle zum Verfassungsschutzgesetz befassen.
Unser Ziel ist eine umfassende parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste. Dafür sind die Kontrollbefugnisse des Parlaments weiter auszubauen.
Danke schön, Herr Kollege Striegel. - Als Nächster spricht für die Fraktion der SPD Herr Abgeordneter Erben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch die Kürze meiner Rede möchte ich zur Geschwindigkeit der Beratung dieses Gesetzentwurfs beitragen.
Ich möchte nur auf ganz wenige Dinge hinweisen, die wir bei den weiteren Beratungen zur Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle immer im Blick haben sollten.
Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste ist ein Wesenszug der Demokratie. Dabei ist es wichtig, dass wir auf der einen Seite nach dem Prinzip herangehen, keine Nibelungentreue zur Verfassungsschutzbehörde zu üben. Auf der anderen Seite müssen wir uns aber auch davor hüten, bei der kleinsten Kleinigkeit in Vorverurteilungen und Skandalrufe auszuarten.
Die PKK ist nicht irgendein Unterausschuss, sondern ein wichtiges Gremium und das einzige Gremium, das nachrichtendienstliche Tätigkeit in diesem Lande prüfen und überwachen kann. Entsprechend muss sie ausgestaltet und befähigt werden.
Der Entschließungsantrag, dem alle Fraktionen dieses Hauses nachher zustimmen werden, enthält wichtige Vorschläge in dieser Richtung. Dazu gehört vor allem auch, dass hier im Haus die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden, damit die PKK nicht vom Verfassungsschutz betreut wird, sondern als parlamentarisches Gremium ihre Geschäftsstelle, wie das in fast allen anderen Bundesländern der Fall ist, im Parlament hat.
Dazu möchte ich heute noch einmal aufrufen. Ich glaube, wir werden im Rahmen der Geschäftsordnungsdebatte darauf zurückkommen und sehr bald eine Neuregelung finden. - Herzlichen Dank.
Wir kommen somit zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/655. In Anwendung des § 32 unserer Geschäftsordnung schlage ich vor, über die vorliegende Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Verlangt ein anwesendes Mitglied des Landtages an irgendeiner Stelle eine Einzelabstimmung? - Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann können wir so verfahren.
Wir stimmen zunächst über die Artikelüberschriften in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres ab. Wer den Artikelüberschriften zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Die Fraktion DIE LINKE. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit sind die Artikelüberschriften mehrheitlich so beschlossen worden.
Wir stimmen nunmehr über das Gesetz mit der Überschrift „Gesetz zur Änderung der Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission und der G10-Kommission“ ab. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind wieder die Koalitionsfraktionen und die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ohne Gegenstimme und bei Stimmenthaltungen der Fraktion DIE LINKE ist das Gesetz somit beschlossen worden.
Wir stimmen jetzt über den Entschließungsantrag in der Drs. 6/668 ab. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Es sieht so aus, als ob es alle Fraktionen sind. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Dann ist das einstimmig beschlossen worden. Ich bedanke mich. Der Tagesordnungspunkt 10 ist erledigt.