Protocol of the Session on December 15, 2011

zu informieren, und Transparenz herstellt und außerdem bei seiner Entscheidung, wohin er vermietet oder verkauft, auch die gesellschaftlichen Fragen zu berücksichtigen hat.

Das ist für uns von entscheidender Bedeutung. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag gestellt, um die Ziele des Landesbetriebes klar zu machen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bisher hatte der Landesbetrieb Bau keinen Verwaltungsrat. Jetzt wird ein solcher eingeführt. Ursprünglich wurde er damit begründet, dass er notwendig sei in der Überführung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Jetzt hat er nur noch eine Kontrollfunktion. Ich kann nachvollziehen, dass man in einem Landesbetrieb eine solche Kontrollfunktion installiert. Er hat nicht nur eine Kontrollfunktion, sondern er hat auch eine politikbestimmende Funktion. Auch das kann ich nachvollziehen.

Die Frage ist aber, wer sie ausübt. Ausüben soll sie nach dem Modell der Landesregierung die Landesregierung. Wer dabei keine Rolle spielt, sind das Landesparlament und der Personalrat. Das heißt, diejenigen, die direkt die gesellschaftliche Verantwortung, die wir an dieser Stelle fordern, reinspiegeln könnten, haben keine Möglichkeit, mitzureden.

Deswegen halten wir den Vorschlag, der von der Regierung gemacht wurde, für nicht sinnvoll, sondern sagen: Lassen Sie uns lieber den Weg anderer Bundesländer gehen. Andere Bundesländer haben Landesparlamentarier und den Personalrat mit in den Verwaltungsrat genommen. Damit hätten wir die Chance, dass wir einen modernen Landesbetrieb schaffen, der sowohl seiner gesellschaftlichen Verantwortung als auch den künftigen Kosten - auch den Energiekosten - gerecht wird und in dem Transparenz herrscht.

Deswegen werbe ich dafür, sehr geehrte Damen und Herren: Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu! Wenn er angenommen wird, können wir auch dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke sehr, Herr Kollege Erdmenger. - Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Niestädt.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten! Zu Recht wird gesagt, dass kein Gesetzentwurf das Parlament so verlässt, wie er in erster Lesung eingebracht wurde. Das trifft in ganz besonderer Weise auf die vor

liegende Beschlussempfehlung zu, die wir heute zu verabschieden haben.

Der Gesetzentwurf zur Zusammenführung des staatlichen Hochbaus mit den immobilienbezogenen Aktivitäten des Landes sah die Gründung des Landesbetriebes BLSA zum 1. April 2012 als eine Art Übergangslösung an, als wichtigen ersten Meilenstein, dem zu einem späteren Zeitpunkt per Gesetz die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts folgen sollte, die die Aufgaben des Landesbetriebes Bau- und Liegenschaftsmanagement übernimmt.

Wir haben mit dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen und den Debattenbeiträgen in der ersten Lesung am 6. Oktober 2011 bezüglich der Anstaltsgründung unsere Skepsis zum Ausdruck gebracht. Alle Fraktionen taten dies.

An der Sinnhaftigkeit des Zusammenschlusses des staatlichen Hochbaus mit dem Limsa zweifle ich überhaupt nicht, haben doch die Evaluationsberichte aller Landesbetriebe, also auch beim LBB und bei Limsa, deutliche Signale für eine Effizienzsteigerung und Erzielung von Synergieeffekten durch einen neu zu gründenden gemeinsamen Landesbetrieb dargestellt.

Lassen Sie mich bitte an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Sowohl der Landesbetrieb Bau, bestehend aus Hochbau und dem Straßenbau, als auch Limsa haben über all die Jahre eine sehr gute Arbeit geleistet.

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte allen Beschäftigten dafür an dieser Stelle herzlich danken. Die Sorgen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um die Zukunft der beiden Betriebe und damit auch um die ganz persönliche Existenz sind doch nur allzu verständlich. Ich denke aber, dass wir mit der Verabschiedung dieses Gesetzes den Beschäftigten die Ängste noch pünktlich vor den Weihnachtsfeiertagen nehmen konnten.

Was haben wir geändert? - Hier die wichtigsten Punkte. Zum Glück muss ich das nicht wiederholen, weil alle anderen auf diese Punkte noch nicht eingegangen sind. Das finde ich gut.

Erstens. Sie werden an keiner Stelle im zu verabschiedenden Gesetz einen Hinweis auf eine künftige Anstalt des öffentlichen Rechts finden. Das bedeutet, wir stellen den neuen Landesbetrieb BLSA so auf, dass er von Anbeginn seiner Aufgabe als Serviceeinrichtung alle Leistungen erbringt, die rund um die Landesimmobilien notwendig sind. Die Errichtung neuer Gebäude, die Sanierung bestehender Einrichtungen, die Bewirtschaftung, die Verwaltung aller Immobilien und nicht zuletzt die Veräußerung oder auch die Nachnutzung leer gewordener Liegenschaften wird der künftige Landesbetrieb unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten verantworten. Ziel ist die zweckmäßige,

bedarfsgerechte und wirtschaftliche Unterbringung der Landeseinrichtungen unter Beachtung energieeffizienter Komponenten.

Zweitens. Artikel 1 § 3 wurde durch einen Satz ergänzt. Dieser besagt, dass ab 1. Januar 2014 auch die Grundstücke der Hochschulen dem BLSA übertragen werden, sofern sie noch nicht dem Eigentum der Hochschulen übertragen worden sind. Anträge auf Übertragung können auch nach dem 1. Januar 2014 gestellt werden. Voraussetzung für die Übertragung ist die Vorlage eines Grundstücks- und Flächenmanagements. Ausgenommen von dieser Regelung sind - das fanden wir wichtig - die Universitätskliniken.

Drittens haben wir in Artikel 1 nach § 7 in § 7/1 die Bildung eines Beirates vorgesehen, dem Vertreter aller Fraktionen und - für mich selbstverständlich - auch der Vorsitzende des Personalrates neben einem Vertreter des Verwaltungsrates angehören. Hier wird alles angesprochen und beraten, was die Entwicklung des BLSA betrifft.

Der Landtag ist durch seine Fraktionen vertreten und immer unmittelbar mit dabei. Der Beirat als beratendes Gremium wird die Schnittstelle bei konzeptionellen und strategischen Fragen zwischen Landtag und BLSA sein. Das ist doch eine deutliche Mitbestimmung des Landtages bei der Entwicklung.

Ich finde, dass das wichtig auch für die Frage ist, die Herr Henke wieder aufgeworfen hat, weil er einfach unbelehrbar ist. Er sagt, durch die Hintertür komme nach zwei Jahren die Möglichkeit, alles wieder zu ändern. - Man hat das im Beirat selbst in der Hand.

(Herr Henke, DIE LINKE: Aus Erfahrungen lernen!)

- Ihre Erfahrungen sind andere als meine, Herr Henke.

Viertens. Nicht zuletzt haben wir im Einzelplan das Vorwort und die entsprechenden Titel geändert. Man glaubt ja nicht, was die Entscheidung „keine Anstalt“ in der Tat für eine Kette an Änderungen nach sich zieht.

Ja, Evaluierung nach zwei Jahren. Richtig! Ich finde es gut, wenn nach der Bildung eines neuen Betriebes genau nachgeschaut und evaluiert wird, wo sich Synergien ergeben haben. Wir wollen genauere Aussagen zur Wirtschaftlichkeit haben. Wir wollen wissen, wie wirtschaftlich, wie effizient es in der Tat ist und wie es sich entwickelt. Nach zwei Jahren muss man eine Evaluierung vornehmen, um Optimierungspotenziale zu erkennen, Herr Henke. Wir werden uns in zwei oder zweieinhalb Jahren wieder sprechen. Dann werden Sie sagen: Wow, das war doch nicht falsch.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten! Der heute vorliegende Gesetzent

wurf entspricht unseren Vorstellungen eines künftigen Landesbetriebes, der die nicht leichte Aufgabe des Immobilienmanagements zu bewältigen hat. Von daher bitte ich Sie um Zustimmung zu dem Gesetz zur Neuordnung der staatlichen Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Bevor der Finanzminister noch einmal redet, begrüßen wir Damen und Herren der Urania Staßfurt. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Bitte sehr, Herr Minister.

Meine Damen und Herren! Damit das einmal vom Tisch ist, weil Herr Scheurell es noch einmal angesprochen hat, und bei Herrn Henke habe ich es auch gehört - als Frage, als mehr will ich es gar nicht bewerten. Ich kann ganz klar sagen, dass für diese Wahlperiode - nur für die kann ich reden - das Thema Anstalt vom Tisch ist.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Ich kann nicht sagen, bis in alle Ewigkeit. Was weiß ich denn, was die nächste Landesregierung, die mit mir vielleicht gar nichts zu tun hat, beschließt?

Ich sage nur - es wurde gesagt, dass nach zwei Jahren die Evaluierung stattfinden soll -, dass ich es für vernünftig halte, dass man nach zwei Jahren schaut, ob das, was man mit dem LHO-Betrieb machen will, richtig und vernünftig strukturiert wurde. Ich habe ganz bewusst dafür geworben, von außen Hilfe zu holen, die uns sehr schnell in die Lage versetzt, mit der neuen Struktur zu arbeiten. Ich kann hier aber auch sagen - das kann auch in das Protokoll und man kann mich in zwei Jahren darauf festlegen -, dass es während dieser Wahlperiode keine weiteren Debatten über Strukturen geben wird. Mehr kann ich jetzt aber auch nicht machen. - Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Danke sehr. Der Minister hat de facto die Debatte noch einmal eröffnet. Wünscht noch jemand das Wort?

(Herr Scheurell, CDU: Wollen wir noch ein- mal?)

Das sehe ich nicht. Dann können wir in das Abstimmungsverfahren einsteigen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen umfänglichen Änderungsantrag vorgelegt. Ich frage Sie jetzt, ob ich darüber insgesamt abstimmen

lassen kann oder ob ich über die einzelnen Paragrafen abstimmen lassen muss. - Insgesamt.

Dann stimmen wir zunächst über die Drs. 6/667 ab, also über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir stimmen jetzt über das Gesetz in Gänze ab. Wünscht an irgendeiner Stelle jemand eine Einzelabstimmung? - Das sehe ich nicht. Dann lasse ich über das Gesetz in Gänze abstimmen.

Wer dem Gesetz seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist das Gesetz angenommen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 9 verlassen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

Gesetzentwurf Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/638