Wir müssen wissen: Nach wie vor erfüllt das Landgestüt hoheitliche Aufgaben, wie das Vorhalten der Vatertiere und die Organisation der Leistungsprü
Drittens. Der beabsichtigte Verkauf an die landeseigene Landgesellschaft ist, so möchte ich es einmal formulieren, halbherzig und eine haushaltspolitische Augenwischerei. Der durch die Landesregierung beschlossene Erwerb durch die Landgesellschaft widerspricht auch dem eigentlichen gesetzlichen Auftrag unserer Landgesellschaft und birgt die Gefahr eines künftigen Weiter- bzw. Ausverkaufs beider Einrichtungen.
Viertens. Ich möchte zum Schluss anmerken, dass die gesamte Verfahrensweise einfach unhaltbar ist. Die Landesregierung beschließt den Verkauf, will dabei an die eigene Landgesellschaft veräußern und plant 15 Millionen € Einnahmen, die schon in den Haushalt eingestellt worden sind.
Gleichzeitig wird die Landgesellschaft beauftragt, ein betriebswirtschaftliches Gutachten zu erarbeiten, das Auskunft über die Auswirkungen dieses Verkaufs bzw. Kaufs auf die Landgesellschaft gibt bzw. die Frage beantwortet, welche Folgen diese Transaktion für die Landgesellschaft hat. Dieses Gutachten, meine Damen und Herren, soll entsprechend unserer Nachfrage im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aber frühestens im Januar 2012 vorliegen. Der Verkauf ist jedoch bereits beschlossene Sache.
Meine Damen und Herren! Diese Verfahrensweise ist für uns unhaltbar. Wenn wir uns nicht zum Kasper machen wollen
und die solide wirtschaftliche Grundlage unserer Landgesellschaft nicht aufs Spiel setzen wollen, dürfen wir das nicht durchgehen lassen.
Wir meinen, wenn überhaupt sollte erst die Analyse zur Machbarkeit und die betriebswirtschaftliche Betrachtung vorliegen; dann könnte über weitere Schritte befunden werden. Alles andere ist unsolide und kommt einer Zielvorgabe für das zu erstellende Gutachten der Landgesellschaft gleich. Daher bitte ich Sie, den vorliegenden Antrag zu unterstützen.
Vielen Dank für die Einbringung. - Wir beginnen nun mit der Debatte. Für die Landesregierung spricht der Landwirtschaftsminister.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat dem Parlament den Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2012 und 2013 vorgelegt. Im Einzelplan 09 - Landwirtschaft -
und im Einzelplan 15 - Umwelt - kann die volle Kofinanzierung für EU- und Bundesmittel ermöglicht werden, unter anderem durch Mittel aus Verkäufen.
Ziel ist es, im Haushalt des Landes keine weitere Verschuldung zuzulassen und einen frühzeitigen Beginn der Tilgung bestehender Verbindlichkeiten zu ermöglichen. Dies wollen wir, damit unser derzeitiger Wohlstand nicht zulasten unserer Kinder und Enkel finanziert wird. Das ist verantwortungsbewusste Haushaltspolitik, meine Damen und Herren.
Verkauft werden sollen das Landgestüt und das Landesweingut. Ich habe die Landgesellschaft - diese befindet sich zu 95 % in Landeshand - gebeten zu prüfen, ob ein Erwerb des Gestütes und des Weingutes möglich ist. Damit wird das Ziel verfolgt, Einnahmen zu erzielen und gleichzeitig das Landesweingut und das Landgestüt zu halten.
Beide Einrichtungen haben einen sehr guten Ruf und sind über die Grenzen Sachsen-Anhalts hinaus bekannt. Sie leisten fachlich hervorragende Arbeit. Es sind Einrichtungen, meine Damen und Herren, auf die das Land, so kann man, glaube ich, sagen, stolz sein darf.
Belastbare Zahlen werden derzeit durch die Landgesellschaft berechnet. Als Aufsichtsratsvorsitzender der Landgesellschaft sage ich auch: Alles, was die Landgesellschaft in diesem Zusammenhang tut, muss verantwortbar für diese Gesellschaft sein.
Die Einnahmen aus den Verkäufen sind für das Haushaltsjahr 2013 vorgesehen. Es handelt sich um Einnahmen in Höhe von 15 Millionen €. Damit wurde der Eckwert für den Haushalt meines Hauses erhöht. Damit lassen sich 45 Millionen € EUMittel binden. Damit gehen 60 Millionen € mehr Fördervolumen für Zwecke im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt einher, meine Damen und Herren. Ich glaube, das ist verantwortungsbewusst und tragbar.
Gestatten Sie mir zu diesem Antrag und zu politischen Aussagen der LINKEN noch einige Anmerkungen. Laut Erfurter Parteitag will DIE LINKE einen starken Staat. Dazu passt dieser Antrag.
Schaut man im Netz unter dem Wahlprogramm der Partei DIE LINKE für die Landtagswahl 2011 nach, dann finden sich dort folgende Formulierungen - ich darf mit Genehmigung des Präsidenten zitieren -:
schen Überprüfung unterziehen. Nachhaltigkeit muss ein entscheidendes Kriterium für Investitionen und die Vergabe von Fördermitteln sein.“
Die Landesregierung hat einen Haushaltsplan vorgelegt. Der Landtag entscheidet über den Haushalt. Ich freue mich auf die Beratungen in den Ausschüssen auch zu diesem Antrag. - Herzlichen Dank.
Herr Minister, im Rahmen der Beratungen zum letzten Doppelhaushalt hat Ihr Haus uns erklärt, der Verkauf der Ackerflächen Bernburg an die DLG ist der Beitrag des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt zum Landeshaushalt. Diesmal sind es zwei Landeseinrichtungen. Was kommt beim nächsten Doppelhaushalt, das dann nach Ihrer Auffassung immer noch nachhaltig ist?
Herr Abgeordneter Czeke, ich habe damit gerechnet, dass Sie eine Frage stellen, aber ich habe nicht damit gerechnet, dass Sie diese Frage stellen.
Wir stellen jetzt den Haushaltsplan für die Jahre 2012 und 2013 auf. Wir als Landesregierung werden für die Jahre 2014 und 2015 einen ebenso soliden Haushaltsplanentwurf vorlegen, wie wir das diesmal getan haben.
Herr Minister, vor anderthalb Jahren gab es eine Evaluierung der Landesbetriebe und im Sommer 2010 beschloss das Kabinett der damaligen Regierung, dass alle Landesbetriebe Landesbetriebe bleiben sollen. Im November bzw. im Dezember hat der Finanzausschuss diese Evaluierung zur Kenntnis genommen und hat sich ebenfalls damit auseinandergesetzt. Es blieb bei dem Beschluss: Alle Landesbetriebe sollen Landesbetriebe bleiben, weil es keinen Grund gebe, sie umzuwandeln, und weil sie so funktionieren, wie sie funktionieren.
Nun würde mich interessieren, woher der Sinneswandel kommt; denn die alte Regierung ist eigentlich auch die neue Regierung, nur mit wenigen anderen Personen.
Die alte Landesregierung hat dieses seinerzeit beschlossen. Im Haushaltsaufstellungsverfahren wird, wenn man das seriös macht, Kassensturz betrieben. Das haben wir gemacht. Im Ergebnis haben wir uns zu diesen Schritten entschlossen, die verantwortbar sind.
Verehrte Frau Dr. Klein, wir tun nichts anderes als das, was Sie in Ihrer Programmatik möchten: Auf den Prüfstand müssen auch die Landesbeteiligungen und die Landesbetriebe. Insofern verstehe ich Ihre Klage nicht.
Vielen Dank, Herr Minister. - Wir fahren in der Debatte fort. Es spricht nun für die SPD-Fraktion Herr Kollege Barth.
Werter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag greift die Fraktion DIE LINKE einzelne Haushaltspositionen aus dem Gesamthaushalt heraus. Wir halten diese Vorgehensweise für unangemessen.
Lieber Herr Krause, der Landeshaushalt ist ein sehr komplexes Gebilde - das wissen Sie besser als ich; denn Sie waren jahrelang Mitglied des Finanzausschusses -, welches man nur in Zusammenhängen betrachten sollte. DIE LINKE macht es sich zu einfach, wenn sie einmal locker 15 Millionen € bei den Einnahmen streichen will.
Das Mindeste, was wir erwarten, ist, dass Sie dann auch in Bezug auf die Ausgabenseite sagen, wo Sie die erforderlichen Einsparungen vornehmen wollen. Dabei müssen Sie allerdings beachten, dass es sich bei den besagten 15 Millionen € um reine Landesmittel handelt. Es wäre also mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit erforderlich, die Ausgaben mit den Kofinanzierungsanteilen von Bund und EU um ein Vielfaches zu senken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Inhaltlich sehen wir in dem Vorschlag der Landesregierung die Möglichkeit, die Förderung der Entwicklung ländlicher Räume aufrechtzuerhalten und die im Rahmen der Strukturfonds erforderliche Kofinanzierung zu gewährleisten. Der Minister wies in seinem Redebeitrag darauf hin.
Die Landgesellschaft hat die Aufgabe, agrarstrukturell positiv auf die Entwicklung unserer ländlichen Räume zu wirken. Sie hat in den zurückliegenden 20 Jahren Beachtliches geleistet. Warum sollen wir ihr das Landgestüt und das Landesweingut nicht anvertrauen?