Aber es gibt Politiker, die Millionen damit verdient haben, dass sie Ihre Insiderkenntnis auf diese Weise zu Markte getragen haben. Wo fängt das an, wo hört das auf? Wie will man das juristisch vernünftig geregelt bekommen?
Weil das praktisch nicht möglich ist, weil es sich im Kern um ein politisches Problem und ein Stück weit auch um eine moralische Frage handelt, gibt es eine solche Regelung in keinem einzigen Bundesland und auch nicht auf der Bundesebene.
Der Thüringer Landtag hat sich ebenfalls mit der Frage befasst, aber auch ohne dem Antrag zu folgen. Ich würde auch unserem Landtag nahelegen wollen, diesem Entschließungsantrag nicht die Zustimmung zu geben.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. - Für die Fraktion der SPD spricht die Kollegin Frau Niestädt. Bitte schön.
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zur eigentlichen Änderung des Ministergesetzes möchte ich keine Ausführungen machen. Wir haben das ausführlich diskutiert. Hierbei gab
es keine Differenzen. Mit der Änderung des Ministergesetzes folgen wir dem, was wir als Landtag für die Abgeordneten, die ein neues Mandat erhalten, berücksichtigen.
Ich bin wegen des Entschließungsantrages noch einmal nach vorn gegangen. Erstens bin ich Herrn Robra für die juristische und rechtliche Bewertung sehr dankbar. Zweitens erschließt sich mir nicht, warum Sie für Sachsen-Anhalt einen solchen Antrag stellen. Mir ist in den 21 Jahren, die SachsenAnhalt existiert, kein Fall von Ministerpräsidenten, Ministern oder Staatssekretären bekannt geworden, zumindest kein spektakulärer Fall, der zu solchen Dingen geführt hat.
Zu Ihren in Ihrem Antrag unter Nummer 2 und Nummer 3 gemachten Aussagen habe ich noch größere Bedenken. Wenn wir Karenzzeiten einräumen wollen, wenn wir sagen, ihr dürft eine gewisse Zeit diesen Beruf nicht ausüben, dann haben wir, so glaube ich, sehr große finanzielle Schwierigkeiten; denn es kostet viel Geld. Wenn Leute zuhause bleiben, dann müssen sie entsprechend entschädigt werden. Ich meine, diese Tür müssen wir gar nicht erst öffnen; die können wir zulassen. Daher wird meine Fraktion diesen Entschließungsantrag ablehnen.
Wir haben schon im Finanzausschuss darüber diskutiert. Herr Erdmenger hatte bereits darauf hingewiesen. Aber ich denke, solche Konflikte, wie sie teilweise auf der Bundesebene passieren und die man nur moralisch anprangert - keinem kann verwehrt werden, seinen Beruf auszuüben -, sind nicht in Ordnung. Wer sich dieser Öffentlichkeit und diesem Druck aussetzt, wird wissen, warum er das macht. Aus unserer Sicht ist dieser Entschließungsantrag abzulehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es gleich vorwegzunehmen: Unsere Fraktion wird der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zustimmen. Wir haben bereits bei der Einbringung des Antrages deutlich gemacht, dass die Minister, soweit das Parlament den Dingen folgen kann, in Ihrer Entscheidungsfreiheit die Dinge beschließen können, die sie für richtig erachten. Ich erinnere an die Diskussion zum Thema Stichtagsregelung, die wir damals geführt haben. In diesem Zusammenhang ging es um die Frage, inwieweit das für das Parlament eine Rolle spielen soll.
Vor allem unter den parlamentarischen Geschäftsführern sind wir in einem intensiven Dialog darüber, im Rahmen der Änderung des Abgeordnetengesetzes auf diese oder jene Frage noch einmal zurückzukommen. Es geht um die Frage, ab wann die eigentliche Arbeit eines Parlamentariers beginnt. Ist es wie bei einem Minister, dass er genau an dem Tag, ab dem er berufen wird, Parlamentarier ist und demzufolge Ansprüche auf eine Vergütung hat, oder ist das differenziert zu betrachten?
Die Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Finanzausschusses möchte ich signalisieren. Trotzdem möchte ich anzeigen, dass wir auch dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen. Denn darin wird ein Thema aufgeworfen, das man nicht ohne Weiteres vom Tisch wischen sollte.
Das Thema Karenzregelung ist im Thüringer Landtag vor wenigen Wochen mit sehr viel Engagement diskutiert worden. Es wurden unterschiedliche Argumente hierzu ausgetauscht. Ein bisschen davon habe ich auch bei Herrn Robra und bei Frau Niestädt gehört.
So einfach kann man es sich aber nicht machen. Frau Niestädt hat gesagt, wir wollten die Tür für solche Geschichten nicht öffnen. Ich glaube, Frau Niestädt, Sie haben den Entschließungsantrag ein bisschen falsch verstanden.
Bedauerlich ist, so sehe ich das, dass man nicht gleich bei der Einbringung des Gesetzentwurfes auf dieses leidige Problem aufmerksam gemacht hat und nicht gleich eine vernünftige Regelung gefunden hat. Dazu ist es leider nicht gekommen. Deswegen müssen wir uns diesen Themen noch einmal widmen.
Es ist nicht so, Herr Minister Robra, wie Sie meinten, dass es darum gehe, wo ich anfange und wo ich aufhöre. Klar ist eines: Man sollte darauf achten, dass das Recht auf Berufsfreiheit nicht eingeschränkt wird.
Es gibt aber auch Karenzregelungen in der freien Wirtschaft, nach denen Sie, wenn Sie bestimmte Unternehmen verlassen, nicht ohne Weiteres in einem anderen Unternehmen in die gleiche Funktion schlüpfen können.
Frau Niestädt hat einige Dinge aus der Vergangenheit vergessen. Herr Minister Heyer, ehemaliger Parteikollege, war als Verkehrsminister an vielen Verträgen mit der Deutschen Bahn AG im Interesse des Landes beteiligt und fand sich später auf einem Aufsichtsratsposten wieder. Oder Herr Staatssekretär Köhler. Vor nicht allzu langer Zeit hatten wir hier ähnliche Dinge.
realisierbar ist, ohne das Recht auf Berufsfreiheit einzuschränken und ohne einem Minister zu verwehren, bestimmten Tätigkeiten nachzugehen. Es geht um eine Definition, wo mögliche Konflikte bestehen könnten, die mit einer Tätigkeit als Minister verbunden sind. Diese Sache auszuräumen und um mehr Transparenz zu werben, ist, so denke ich, ein richtiger Weg. Deswegen sollten wir auch dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren. Die CDU-Fraktion wird der Beschlussempfehlung ihre Zustimmung geben und den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN selbstverständlich ablehnen.
Wir teilen auch die Ausführungen, die Staatsminister Robra hierzu gemacht hat. Wir halten dies mit Blick auf Artikel 12 des Grundgesetzes für verfassungsrechtlich bedenklich. Diese Regelung schreibt das Recht auf eine freie Berufsausübung fest. Man muss auch den Ministern nach der Regierungszeit die Möglichkeit eröffnen, dass sie sich weiterhin frei beruflich weiterentwickeln können.
Nehmen Sie es mir nicht übel, aber ich glaube, es gibt in der Bundesrepublik Deutschland noch anstrebenswertere Verwendungen als das Ministeramt. Ich denke, auch Sie müssen das Recht haben,
sich in der Funktion eines Ministers durch bewährte Arbeit für höherwertige Stellen zu qualifizieren.
Dem würden wir hier natürlich einen Strich durch die Rechnung machen. Das kann, denke ich, nicht das Ziel sein.
Ich möchte einmal die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer zitieren. Frau Fischer ist jetzt - ich denke, die meisten wissen das - als Lobbyistin der Gesundheitsindustrie unterwegs und verdient damit viel Geld. Als sie dafür kritisiert wurde, sagte sie ganz offen: „Das klingt direkt despektierlich. Aber ich verdiene damit meinen Lebensunterhalt.“ - Das Recht steht ihr nun einmal zu.
Staatsminister Herr Robra hat es angesprochen: Es ist weniger ein juristisches Problem als ein ethisch-moralisches Problem. Bei uns Parlamen
tariern liegt allerdings die Verantwortung, ob wir es solchen Menschen ermöglichen, Minister zu werden, oder ob wir es ihnen nicht ermöglichen. Wir müssen uns nämlich genau anschauen, wen wir in eine solche Funktion hieven, ob diese Person die ethisch-moralische Eignung für eine solche Verwendung hat.
Darüber hinaus liegt es auch in unserer Verantwortung zu kontrollieren, ob die politische Arbeit der Minister im Sinne des Volkes ist oder ob sie im Sinne einer bestimmten Interessengruppe, einer bestimmten Wirtschaftsorganisation ist.
Daher tragen wir als Parlamentarier die größte Verantwortung. Die Probleme, die hier angesprochen wurden, lösen wir nicht durch Berufsverbote oder andere rechtliche Einschränkungen. Sie müssen anders gelöst werden.
Ich finde es eigentlich ganz nett, dass gerade die GRÜNEN diesen Entschließungsantrag formuliert haben. Ich möchte an einige Personen aus Ihren Reihen, Frau Dalbert, erinnern. Joschka Fischer, der für RWE, aktuell für das Nabucco-Projekt aktiv ist, ist schon erwähnt worden. Aber ich möchte auch an Rezzo Schlauch erinnern, der für EnBW arbeitet. EnBW ist bekanntlich ein großer Atomstromproduzent mit zwei AKWs. Das stört den alles gar nicht, solange er sein Geld von EnBW bekommt.
Ganz aktuell ist jetzt Christine Scheel - sie ist seit 13 Jahren für die GRÜNEN im Bundestag - in den Vorstand von HSE, einem hessischen Energieversorger, berufen worden. Darüber hinaus ist auch Margareta Wolf zu nennen; auch Frau Wolf berät heutzutage die Kernenergie.
Mit Blick auf die Debatte von heute Morgen, als Sie, Frau Dalbert, die Verfehlungen eines einzelnen CDU-Mitgliedes hier angeprangert haben, die auf die ganze Partei abfärbten, möchte ich sagen: Meine Damen und Herren, das färbt auch auf Ihre Partei ab und beeinträchtigt die Glaubwürdigkeit dieses Antrages.
Herr Kollege Schulz, würden Sie noch einen Moment verweilen, um erstens eine Frage des Kollegen Erdmenger zu beantworten?
Vielen Dank. - Herr Schulz, Sie haben vor Ihrem Redebeitrag schön recherchiert. Ihnen wird aufgefallen sein, dass wir nicht einen parteipolitischen Antrag gestellt haben, sondern dass wir eine generelle Regel für unser Bundesland haben wollen. Sie haben sich dann sicherlich auch die Geschichte unseres Bundeslandes noch einmal vergegenwärtigt.
Deswegen würde ich Sie gern fragen, wie Sie das Vorgehen des ehemaligen Verkehrsministers Heyer bewerten, der nach meinen Informationen umfangreiche Verträge mit DB Regio abgeschlossen hat, die anschließend von der dann CDUgeführten Regierung so weit es möglich war kassiert wurden, und der zu der DB-Tochter Scandlines gewechselt ist. Das hat damals für sehr viel Aufregung gesorgt, wenn ich es richtig weiß, auch in Ihren Reihen. Es würde mich interessieren, ob Sie das heute anders bewerten.