Herr Jantos war nicht bereit, meine Frage zu beantworten. Deshalb hoffe ich, dass Sie, Frau Kollegin, mir helfen können.
Herrn Gallert hat Herr Jantos überrascht, mich nicht. Mich hat er ein bisschen verunsichert. Frau Kollegin, können Sie sich noch daran erinnern, aus welcher Fraktion es getönt hat, dass man dieses Problemchen noch in dieser Legislaturperiode lösen könne? - Nach meiner Erinnerung ist damit André Schröder von der CDU-Fraktion zu zitieren.
Ich habe vorhin in einem Zwischenruf gesagt - er hat sicherlich nicht sehr weit getragen -, dass wir über diese ganze Problematik letztlich seit August 2015 reden. Ich kann mich sehr wohl an die Pressestatements in der sogenannten Sommerpause erinnern, als die Nachricht kam, dass das Betreuungsgeld durch sei und dass das Geld höchstwahrscheinlich auf die Länder verteilt werde. Damals wussten wir noch nicht, mit welcher Höhe wir zu rechnen haben. Daraufhin kamen die ersten Pressestatements, die lauteten: Selbstverständlich bleibt das bei den Eltern; selbstverständlich müssen wir damit etwas für die Kitas tun; wir werden so schnell wie möglich eine Lösung finden.
Darum geht es seit August 2015. Das regt mich wirklich auf. Deswegen ist das alles kein Schnellschuss.
Herzlichen Dank, Frau Lüddemann. - Herr Schröder, wollen Sie eine Frage stellen? - Herr Schröder möchte intervenieren. Bitte schön, Sie haben das Wort als Fraktionsvorsitzender.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wurde zweimal angesprochen und ich möchte dazu gern etwas sagen. Erstens möchte ich festhalten, dass gemäß der jetzigen Rechtslage - diese dürfte bekannt sein - die Gestaltung der Elternbeiträge im kommunalen Ermessen liegt. Die Rede des Fraktionsvorsitzenden und Spitzenkandidaten der LINKEN, dass die Höhe der Elternbeiträge ein sozial unangemessenes Ausmaß er
reicht habe, kommt bei den Eltern vielleicht gut an, aber das ist auch eine Fundamentalkritik an den Kommunen des Landes, die im Rahmen ihrer Hoheit offensichtlich nicht zu einer sozialen Ausgewogenheit gefunden haben.
Zweitens. Das KiFöG ist für uns kein technisches Gesetz, wie es Conny Lüddemann sagte. Das Kinderförderungsgesetz ist ein sehr wichtiges Gesetz und nicht nur ein bloßes technisches Gesetz.
Richtig ist: Ja, es war die CDU-Landtagsfraktion, die bereits im Sommer 2015 unmissverständlich erklärt hat: Die Mittel, die aus dem Bundesbetreuungsgeld nach Sachsen-Anhalt fließen, wollen wir nicht für neue Landesprogramme einsetzen, sondern wir wollen sie eins zu eins für die Entlastung der Elternbeiträge einsetzen, und zwar hauhaltsneutral für das Land und die Kommunen. Damit waren wir in der Tat die Ersten und dazu haben wir gestanden. In diesem Zusammenhang kamen auch die Landtagsbeschlüsse zustande, die mehrfach angesprochen worden sind.
Dass geflissentlich versucht wird, die Finanzausschusssitzung am 13. Januar 2016 zu ignorieren, nehmen wir natürlich auch wahr. Am 13. Januar 2016 wurde im Finanzausschuss die Rücklage gebildet, übrigens in einem Umfang von 9,1 Millionen €. Das kommt davon, wenn man Schnellschüsse macht: Mittel in Höhe von 100 000 € sind in Ihrem Gesetzentwurf plötzlich verloren gegangen. Die Zahl im Finanzausschuss war eine andere. Wir haben diese Rücklage gebildet, um unserem Landtagsbeschluss Geltung zu verschaffen.
Eines ärgert mich aber besonders: Wenn man sich hier hinstellt und sagt: Der Schröder hat die Haushaltsordnung nicht gelesen. Keiner sagt, dass wir die 9,1 Millionen € als zweckgebundenen Zuschuss oder als Zuweisung in das System geben können, ohne das Gesetz zu ändern. Das hat niemand behauptet. Sie fragen jetzt: Welche Pläne hat denn die CDU? Welche Pläne haben denn die anderen? - Das finde ich merkwürdig.
- Vielleicht, Herr Kollege Gallert, kennen Sie das KiFöG so gut, wie Sie mir unterstellen, dass ich die Haushaltsordnung kenne bzw. nicht kenne. In § 15 Abs. 2 KiFöG wird die Evaluierung der Finanzierungsregelung verbindlich geregelt. Nicht in einem Antrag, nicht als bloße politische Willensbekundung, um Ruhe zu haben, sondern in § 15 Abs. 2 KiFöG Sachsen-Anhalt heißt es:
„Das für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Ministerium hat die Finanzierungsregelung nach den §§ 11 bis 13 bis zum Ende des Jahres 2016 zu evaluieren und dem Landtag […] schriftlich zu berichten.“
Das heißt, nicht der Landtag, sondern das zuständige Ministerium soll die Finanzierungsregelung evaluieren, inklusive der Anhörungsverfahren, die damit verbunden sind.
Sie wissen - oder Sie haben das Gesetz nicht gelesen -, dass das KiFöG in den nächsten drei Monaten ohnehin angefasst wird. Dennoch sagen Sie: Alle wollen das, aber wir wollen es noch ein bisschen mehr, und weil es hilft, machen wir noch schnell einen Gesetzentwurf.
Das funktioniert nicht. Klar ist, es gibt den gemeinsamen Willen, dass die Mittel aus dem Betreuungsgeld für die Elternentlastung verwendet werden. Wir werden die Finanzierungsregelung umfassend evaluieren und dabei im Übrigen auch die Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts berücksichtigen. Entsprechend haben wir im Finanzausschuss mit dem Beschluss über die Rücklage bereits Vorsorge getroffen.
In diesem Sinne besteht für meine Fraktion kein Dissens zu dem Inhalt, übrigens auch nicht zu dem Gesetzentwurf, abgesehen von der falschen Zahl. Aber das Verfahren bleibt kritikwürdig. Wir lassen uns nicht vorhalten, die Haushaltsordnung nicht zu kennen oder nicht zu wissen, was wir vorhaben.
Für die Zeit ab 2017 - das hat in der Sitzung des Landtags im Dezember 2015 bereits eine Rolle gespielt - haben die Fraktionen im Hohen Haus offenbar unterschiedliche Vorstellungen, und zwar so unterschiedlich, dass es sich für eine Zeitung lohnt, dazu eine TED-Umfrage zu starten. Darüber wird dann der Wähler entscheiden. Dann werden sich Mehrheiten finden. Wir werden die gesetzlich vorgeschriebene Evaluierung der Finanzierungsregelung im Jahr 2016 dafür nutzen, eine Vorgabe dazu zu machen, wie wir die Betreuungsgeldmittel ab dem Jahr 2017 einsetzen. Das zur Klarstellung meinerseits. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Schröder. - Herr Gallert, möchten Sie eine Frage stellen oder möchten Sie intervenieren?
Herr Schröder muss mich einmal über die Zeitleiste aufklären; denn diese ist jetzt doch ein bisschen durcheinandergeraten. Der Kollege Jantos hat das erzählt, was Sie auch im Dezember 2015 erzählt haben, dass nämlich noch im Jahr 2016 die Mittel aus dem Betreuungsgeld zur Dämpfung des Kostenanstiegs bei den Elternbeiträgen eingesetzt werden sollen.
Jetzt sagen Sie, ein solcher Beschluss, wie Sie ihn im Dezember 2015 eingebracht haben, wäre gar nicht nötig gewesen, weil wir ohnehin eine Evaluierung des Gesetzes und der damit verbundenen Finanzierung im KiFöG geregelt haben. Danach soll das Ministerium bis zum 31. Dezember 2016 einen Evaluierungsbericht vorlegen.
Okay, dann stellen Sie es richtig. - Niemand zwingt uns nach dieser Vorschrift, das Gesetz im Jahr 2016 erneut entsprechend zu novellieren. Niemand zwingt uns nach diesem Passus - das kann auch nicht sein, weil es das Betreuungsgeld damals noch gar nicht gab -, das Betreuungsgeld für diesen Zweck einzusetzen. Die Formulierung, die Sie vorgelesen haben, ersetzt unseren Gesetzentwurf überhaupt nicht und hat keinerlei bindende Wirkung für die Mittelverwendung in diesem Sinne.
Sehr geehrter Herr Kollege Gallert! § 15 Abs. 2 des geltenden KiFöG, hier beschlossen, ist ganz eindeutig:
„Das […] zuständige Ministerium hat die Finanzierungsregelung […] bis zum Ende des Jahres 2016 zu evaluieren […]“.
Danach gibt es noch einen Hinweis zur Berichterstattung. Die Evaluierung setzt aber eine Gesetzesnovelle voraus. Die Evaluierung des KiFöG in diesem Jahr ist beschlossene Sache, und nicht nur durch einen Landtagsbeschluss, sondern durch das Gesetz.