das, was Sie, Herr Bischoff, hier argumentativ vorgebracht haben, im besten Sinne Spiegelfechterei ist. Ich glaube, dass die Eltern im Land kein Verständnis dafür haben. Wir haben 9 Millionen € extra bekommen und wir als Oppositionsfraktionen haben wirklich nach dem kleinsten gemeinsam Nenner gesucht, eben weil wir eine Einigkeit darüber haben, dass man da noch einmal ganz grundlegend ran muss. Das ist aber nicht jetzt, zum Ende der Legislaturperiode, zu leisten. Es geht nur um die Gelder für dieses Jahr. Ich glaube, dass das, was Sie hier argumentieren, außen nicht verfängt, weil Sie das immer durcheinander werfen, die 9 Millionen € für 2016 und die grundsätzliche Änderung des KiFöG. Erster Punkt.
Zweiter Punkt. Ich habe mich gemeldet, weil Sie in Ihrem Beitrag auf das Bildungsprogramm „Bildung: elementar“ eingegangen sind. Wir begrüßen, dass damit festgeschrieben ist, dass die Kita auch ein Bildungsort ist. Das ist ja ein Paradigmenwechsel, der auch im KiFöG festgeschrieben wird.
Mich würde interessieren, was Ihre Landesregierung getan hat, um zu sichern, dass dieses Bildungsprogramm weiterentwickelt wird; denn ein Bildungsprogramm ist immer nur so gut, wie es ständig weiterentwickelt wird und auf den Prüfstand gestellt wird. Also, was hat Ihre Landesregierung getan, um das zu sichern?
Zu dem letzten Punkt, weil das für mich einer der wesentlichen Punkte, einer der Kernpunkte ist: „Bildung: elementar“. Das haben wir über viele Jahre durch dieses 100-Stunden-Programm mithilfe von ESF-Mitteln gesichert. Daran haben die Hälfte oder 60 % der Erzieherinnen teilgenommen.
Das hat eine Unmenge an Geld gekostet. Das hat das „Institut Bildung: elementar“ der Universität Halle in die Wege geleitet. In der neuen Förderperiode müssen wir sehen, wie wir das weiterführen können. Es muss klar sein, wie wir sichern können, dass es in Bezug auf dieses Institut, das zurzeit nicht weiter existiert
und bei dem es jetzt andere Übernahmemöglichkeiten gibt, von denen ich gestern erst erfahren habe, weitergeht. Dazu wird es Gespräche mit dem neuen Träger geben - diesen möchte ich jetzt nicht vorgreifen -, der in Sachsen-Anhalt anerkannt ist und der dieses Institut weiterführt. Das werden wir auch durch unser Haus sichern, weil ich das ganz wichtig finde, unabhängig von allen anderen Initiativen, die es gibt.
Frau Professorin Dalbert, ganz ehrlich: Sie als GRÜNE hätten ein solches Gesetz mit dieser Schnelligkeit niemals durchgelassen. Die Entlastung der Eltern ist eine fundamentale und wichtige Sache.
Dann muss man sie erst einmal anhören. Die Kommunen müssen die Entlastung auch weitergeben. Sie haben alle Möglichkeiten. Haben sie es überhaupt begrüßt? Habe ich davon etwas gehört? - Die Kommunen können das verrechnen und können sagen: Die Tarifsteigerungen sind so und so hoch. Oder sie sagen: Wir haben dies und das. Das heißt, dass die Entlastung wirklich bei den Eltern ankommt, können wir nicht garantieren, auch nicht durch dieses Gesetz.
Ich finde, dadurch fühlen sich die Eltern im Land nicht ernst genommen. Am Ende ist die Entlastung von 5 € oder 10 € im Monat, von der wir reden, nicht der Rede wert. Ich möchte, dass diejenigen entlastet werden, die um 100 €, 50 € oder 70 € höhere Elternbeiträge haben. Dafür braucht man ausreichend Zeit.
Ich verstehe nicht, warum man das nicht in der nächsten Wahlperiode umsetzen kann. Warum soll das nicht in einem ordentlichen Verfahren gehen? Ich glaube, dass wir dann mehr davon haben, als es jetzt zu machen. Die Angst, wir müssen es jetzt sichern, sonst setzen es zukünftige Mehrheiten nicht um, ist nicht nachvollziehbar. Sie sitzen hier. Die Mehrheit wird mit Sicherheit hier in irgendeiner Form sitzen. Warum haben wir diesbezüglich kein Vertrauen? - Es ist Vertrauen in Politik zu sagen: Das, was Sie wollen, bekommen sie in Zukunft hin, auch wenn es unterschiedliche Vorschläge sind.
Herzlichen Dank, Herr Minister. - Wir kommen zu der Fünfminutendebatte, die wir vereinbart haben. Als erster Debattenredner hat für die CDU Herr Jantos das Wort. Ich werde bezüglich der Redezeit ein bisschen großzügiger sein, weil der Minister seine auch etwas überzogen hat. Bitte schön, Herr Jantos, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf greifen die Oppositionsfraktionen unseren einstimmigen Landtagsbeschluss aus der letzten Sitzungsperiode zur Verwendung der aus dem Bundeshaushalt für das Betreuungsgeld in das Land Sachsen-Anhalt fließenden Mittel auf. Damit ist unstrittig, dass die Eltern im Jahr 2016 um den Betrag von 9,1 Millionen € bei den Kostenbeiträgen nach § 13 Abs. 1 KiFöG entlastet werden. Warum nun die Oppositionsfraktionen glauben, den im Übrigen mit heißer Nadel gestrickten Gesetzentwurf heute einbringen zu müssen, bleibt auch nach der Einbringungsrede deren Geheimnis.
Mathematisch betrachtet ist es für die betroffenen Eltern gleichgültig, zu welchem Zeitpunkt sie diese Entlastung erhalten; denn auf das gesamte Jahr 2016 gerechnet bleibt die Jahresentlastung dieselbe.
Nach dem Willen der Oppositionsfraktionen wären das über alle Betreuungsformen hinweg gerechnet etwa 5 €, so wie es der Minister schon gesagt hat, pro Kind und Monat. Würde die Entlastung einmalig an die Eltern ausgereicht werden, wären es ca. 60 € je Kind für das gesamte Jahr 2016. Also, warum die Hektik? - Offensichtlich geht es der Opposition weniger um die Belange der Eltern als um Wahlkampfgetöse. Das ist jetzt gerade der richtige Zeitpunkt.
So einfach, wie die Oppositionsfraktionen hier vorgehen, ist unser gemeinsames Vorhaben nämlich nicht umzusetzen. Deren Gesetzentwurf enthält keine Regelung dahin gehend, wie die Entlastung bei den Kostenträgern, also bei den Eltern, ankommen soll. Der Finanzierungsweg endet bei den Gemeinden bzw. den Verbandsgemeinden oder den Verwaltungsgemeinschaften. Ob und wie diese die Gelder zur Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen einsetzen werden, bleibt offen.
Nutzen die Gemeinden diese Mittel zur Senkung ihrer eigenen finanziellen Beteiligung nach § 12b KiFöG, führt das zwar noch immer zu einer Entlastung der Eltern, wobei die Kostenbeiträge nach
Dies ist der Grund, warum wir diesen Schnellschuss, der sich eben nicht mal durch einen Änderungsantrag berichtigen lässt, nicht unterstützen.
- das haben wir in der Vergangenheit gesehen, wenn wir bestimmte Sachen vor Ort besichtigt haben - gelöst werden kann, lässt der vorliegende Gesetzentwurf offen. Auch löst dieser nicht diese Probleme.
Nach der Erfahrung mit dem Umgang mit der jüngsten Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zum KiFöG seitens der Städte und Gemeinden werden wir uns jedenfalls nicht einfach darauf verlassen, dass diese schon in Rede stehenden Mittel eins zu eins an die Eltern weitergeleitet werden, auch wenn uns das vielleicht versprochen wird. Dies muss im Vorfeld rechtskonform und in aller Ruhe geregelt werden.
Vor diesem Hintergrund werden wir uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Stimme enthalten. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Jantos, für Ihren Beitrag. Herr Gallert hat eine Frage an Sie. Möchten Sie diese beantworten? - Jawohl. Herr Gallert, Sie haben das Wort.
Herr Jantos, Sie haben mich positiv überrascht. Wenn sich die CDU-Fraktion bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf wirklich der Stimme enthält, dann reicht das. Na gut, heute geht es um die Überweisung des Gesetzentwurfes, nicht um die Abstimmung über den Gesetzentwurf. Ich befürchte, Sie haben sich versprochen.
Ich habe eine Frage. Herr Jantos, Sie haben gesagt: Wir wissen doch überhaupt nicht, ob das Geld bei den Eltern ankommt. Aber wir sollen doch sicher sein, dass sie es im Jahr 2016 auf jeden Fall bekommen. Beantworten Sie mir bitte einmal die folgenden Fragen: Welche Pläne hat die CDUFraktion für die nächste Legislaturperiode dazu, bis zu welchem Zeitpunkt ein solches Gesetz verabschiedet werden soll? - Da Sie die Zielstellung Dezember bereits formuliert haben - Sie haben es selbst gesagt -, müssen Sie sich doch schon Gedanken dazu gemacht haben,
wie Sie die Gemeinden dazu zwingen können, dieses Geld direkt zur Entlastung der Elternbeiträge einzusetzen. Das würde mich interessieren.
Aber wenn Sie dem Minister gut zugehört hätten, hätten Sie festgestellt, dass er dies eigentlich schon beantwortet hat.
Es darf kein Schnellschuss werden. Wir werden das so zügig wie möglich machen, aber unter Mitnahme aller. Das Wichtigste ist es, die Kommunen mitzunehmen.
Wir haben alle dasselbe Gesetz. In meinem Wahlkreis gibt es aber Gemeinden, die eine unwahrscheinlich große Erhöhung haben, und es gibt auch welche, die sogar eine Senkung haben.
Also muss einmal untersucht werden, wie die Auswirkungen überhaupt sind. Woran liegt es denn? Welche Gemeinde gibt wie viel Geld dazu? Welche Gemeinde stellt die Kosten richtig fest und wie wird das weitergeleitet?