Wir glauben, dass mit dem Verbandsklagerecht jetzt eine gute Möglichkeit geschaffen werden kann, um mit dem Staatsziel Tierschutz endlich ernst zu machen. Das sind wir den Tieren auch schuldig. - Vielen Dank.
- Nein, hat er noch nicht. - Frau Frederking, machen Sie, wenn Sie wollen, noch das Schlusswort. Aber wir nehmen auch zur Kenntnis, dass Sie jetzt an Ihren Platz gehen. Vielen Dank.
Es ist schon ziemlich abstrus, wenn wir feststellen müssen, dass hier verschiedene Fraktionen erklären, dass Tierschutz ohne Verbandsklagerecht nicht möglich sei. Das ist wirklich abstrus.
Wer glaubt, dass die Verfahren, insbesondere die Genehmigungs- und Überprüfungsverfahren - darum geht es -, bei den Behörden schlecht aufgehoben sind, der irrt aus unserer Sicht.
Wer mit einem solchen Verfahren Misstrauen zwischen den Tierhaltern und den Behörden säht, das eigentlich nur - darum geht es - überprüfen soll, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, ist schon ziemlich weit daneben. Natürlich sind die Behörden aufgefordert - sie tun es ja auch -, die gesetzlichen Vorgaben richtig zu beurteilen und zu genehmigen. Diese Verfahren sind im Grundgesetz und in einer Reihe von Rechtsnormen festgelegt. Sie werden Gott sei Dank auch ständig angepasst.
Die CDU nimmt den Tierschutz sehr ernst. Wir haben uns ausführlich damit beschäftigt und sind zu dem Schluss gekommen, dass es Tierschutz nur geben kann, wenn er auf einer vernünftigen wissenschaftlichen Grundlage basiert und nicht durch ein Verbandsklagerecht sozusagen als Hebel und Mittel von Minderheiten- und politischen Interessen
Im Übrigen - das muss man ganz klar sagen - ist es so, dass auch schon heute Tierschutzverbände in diesen Verfahren außerordentliche Anhörungs- und Mitwirkungsrechte haben und diese auch wahrnehmen können. Ich kann überhaupt nicht erkennen, warum wir etwas tun sollten, das erstens Zeit kostet, zweitens Geld kostet und am Ende niemandem etwas bringt. Warum sollten wir das tun? Das ist doch widersinnig.
Frau Frederking, Sie haben sich in gewisser Weise völlig entlarvt. Sie wollen das Verbandsklagerecht als politisches Instrument, um im Anschluss an bestimmte Verfahren noch einmal deutlich machen zu können, dass es andere Interessen von Minderheiten gibt, die das ganz anders sehen, und dass man eine bestimmte Klientel damit bedienen kann. Das ist aus meiner Sicht das Interesse der GRÜNEN und der LINKEN, was das Verbandsklagerecht angeht.
Das Verhältnis zwischen Behörden und Beteiligten ist aus unserer Sicht zu stärken und nicht zu schwächen. Rechtsunsicherheiten gibt es an dieser Stelle wenige. Es ist völlig klar, dass jemand,
Das ist bei Straathof auch so passiert. Wenn man es genau betrachtet, dann muss man doch feststellen: Die Behörde hat an dieser Stelle das getan, was Sie für Tierschutzverbände mit dem Verbandsklagerecht einfordern. Die Behörde hat genau das getan. Sie sind zu einem Ergebnis gekommen. Ob das ein Verband oder der Landkreis gemacht hat, ist an dieser Stelle völlig unerheblich. Das Verfahren hätte genauso lange gedauert. Insofern ist das Argument völlig irreführend.
Ein letzter Punkt. Es ist natürlich zu bezweifeln, dass wir an dieser Stelle überhaupt ein Gesetzgebungsrecht haben. Im Bundesrat sind diese Dinge alle abgelehnt worden. Es steht rechtlich nicht unbedingt auf sicheren Füßen, wenn wir so etwas tun würden.
Wir sind für die Stärkung der demokratisch legitimierten Verfahren, wir sind für die Stärkung der Behörden, und wir sind für den Tierschutz, auch in der Nutztierhaltung. Wir betrachten den Tierschutz als einen Prozess, der in den nächsten Jahren fortgeführt wird und fortgeführt werden muss, aber mit Augenmaß und mit einer realistischen Zeitbetrachtung.
Insofern ist es für die CDU-Fraktion völlig klar, dass wir an dieser Stelle ein Verbandsklagerecht ablehnen.
Herr Daldrup, es gibt zwei Fragen an Sie: eine von Frau Frederking und eine von Herrn Krause. Wollen Sie diese beantworten?
Bevor Sie antworten, will ich Schülerinnen und Schüler des GutsMuths-Gymnasiums aus Quedlinburg sowie Damen und Herren der Salo und Partner Berufliche Bildung GmbH aus Magdeburg begrüßen. Herzlichen willkommen!
Jetzt hat Frau Frederking das Wort für eine Frage. Herr Daldrup hat gesagt, dass er die Frage beantworten wird.
Ich fasse zusammen. Erstens. Ist Ihnen bewusst, dass die Tierschutzvereine verpflichtet sind, ihr Wissen und ihre Expertise einzubringen?
Zweitens sprechen Sie davon, dass sich die Tierschutzvereine schon heute einbringen können. Dazu frage ich: Wie?
Es schließt aber noch eine Frage an, weil ja drei Fragen von mir angekündigt worden sind. - Heute ist es möglich, dass man bei tierschutzrechtlichen Verstößen Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Doch das ist in der Praxis ein stumpfes Schwert, da die Ermittlungen oft eingestellt werden und keine Anklage erhoben wird. Dann ist alles vorbei.
Meine Frage lautet: Das jüngste Beispiel - Herr Aeikens, ich würde mich freuen, wenn Sie das zur Kenntnis nehmen könnten, weil Sie im Ausschuss oft danach gefragt haben - ist, dass ARIWA - -
(Lachen bei der CDU - Herr Miesterfeldt, SPD: Aber nicht unbedingt eine Stunde lang! - Zurufe von der CDU)