Protocol of the Session on December 11, 2015

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die CDU und auch die SPD sind beim Tierschutz unglaubwürdig.

(Frau Brakebusch, CDU: Was?)

Anders ist es nicht zu erklären,

(Beifall bei den GRÜNEN - Widerspruch bei der CDU)

dass von den Koalitionsfraktionen gute parlamentarische Initiativen der Opposition abgelehnt, verwässert oder verzögert werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Tiere können nicht sprechen. Genau das ist Antwort auf Ihre Frage, Herr Leimbach.

(Herr Leimbach, CDU: Nee, bestimmt nicht! - Weiterer Zuruf von der CDU)

Die Tiere können ihre Rechte, die im Grundgesetz, im Tierschutzgesetz und in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verbrieft sind, nicht einkla

gen. Doch Tiere haben als fühlende Mitgeschöpfe ein Recht auf Schutz und auch ein Recht auf ein artgerechtes Leben.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Würden wir das Verbandsklagerecht einführen, könnten anerkannte Tierschutzverbände zum Anwalt und Sprachrohr der Tiere werden, bei den Behörden auf eine konsequente Umsetzung der Tierrechte pochen und diese gegebenenfalls vor Gericht erstreiten.

Vor dem Hintergrund, dass in den letzten zwei Jahren kontinuierlich immer mehr Missstände bei den Nutztieren zutage getreten sind, ist das Verbandsklagerecht immens wichtig.

Umso bedauerlicher ist es, dass mit den Stimmen von CDU und SPD im Landwirtschaftsausschuss und in den mitberatenden Ausschüssen das Verbandsklagerecht abgelehnt wurde. Am Ende sind die Koalitionsfraktionen der öffentlichen Auseinandersetzung über ihr Abstimmungsverhalten sogar ausgewichen. Das Thema wurde mit einer fadenscheinigen Begründung von der Tagesordnung des federführenden Ausschusses genommen. Gerade weil CDU und SPD spüren, dass das gesellschaftliche Anliegen Tierschutz richtig und berechtigt ist, soll die Öffentlichkeit nicht erfahren, dass sie nichts dafür tun.

(Zustimmung bei den GRÜNEN - Zuruf von Frau Brakebusch, CDU)

Es ist richtig, dass die Fraktion DIE LINKE mit dem Berichterstattungsverlangen das scheinheilige

Agieren von CDU und SPD aufdecken will. Die CDU hat Angst vor der Agrarlobby, will beim Brennpunkt Tierleid nicht hinschauen und versteckt sich hinter pauschalen Aussagen wie: „Das Gros der Tierhalter arbeitet gut“ und „Es gibt nur wenige schwarze Schafe“.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zuruf von der CDU)

Die SPD hat Angst vor der CDU,

(Herr Borgwardt, CDU: Was?)

sie verrät ihr Wahlprogramm und die Überzeugung ihrer Mitglieder. Sie ist für mich nicht glaubwürdig, weil Sie nicht den Versuch unternommen haben, Frau Hampel, die CDU von den Vorteilen des Verbandsklagerechts zu überzeugen. Versprechungen auf eine weitere Legislaturperiode sind an dieser Stelle einfach unglaubwürdig.

(Widerspruch bei der CDU)

Wenn wir unseren Absichtserklärungen für mehr Tierschutz keine Taten folgen lassen, dann verkommt der im Grundgesetz verbriefte Tierschutz zur Verfassungslyrik.

(Herr Rosmeisl, CDU: Das ist doch Quatsch!)

Die Tiere leiden weiter! - Ich möchte an dieser Stelle betonen und es klipp und klar sagen: Das Verbandsklagerecht ist kein Misstrauen gegen Behörden, wie es die CDU fälschlicherweise behauptet.

(Herr Borgwardt, CDU: Ach nein! - Weitere Zurufe von der CDU)

Im Gegenteil: Die Verbände stellen sich an die Seite der Behörden, unterstützen diese und stärken ihnen den Rücken.

(Beifall bei den GRÜNEN - Herr Borgwardt, CDU: Das glauben Sie selbst nicht! - Weite- re Zurufe von der CDU)

- Herr Borgwardt, haben Sie den Gesetzentwurf gelesen?

(Zuruf von Herr Borgwardt, CDU)

Haben Sie den Gesetzentwurf gelesen? Er ist nämlich ganz interessant.

(Widerspruch bei der CDU)

An erster Stelle stehen die Zusammenarbeit und die Mitwirkungspflichten der Verbände.

(Frau Brakebusch, CDU: Ja, auf dem Pa- pier!)

Erst wenn die Behörden die Zusammenarbeit verweigern oder auf Einwände der Verbände nicht eingehen, können die anerkannten Tierschutzvereine als rechtliche Vertreter der Tiere gegen umstrittene Entscheidungen oder das Nichteinschreiten von Veterinärbehörden klagen.

(Zuruf von Herrn Leimbach, CDU)

Erst dann wird die Entscheidung der Behörde vom Verwaltungsgericht überprüft. Es ist also wichtig, sich diese Reihenfolge klarzumachen: erst zusammenarbeiten, und nur wenn das nicht funktioniert, kann überhaupt geklagt werden.

(Herr Rosmeisl, CDU: So wie im Umweltbe- reich!)

Ich will noch kurz auf das eingehen, was Herr Krause angeschnitten hat. Es geht um die jüngste Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Magdeburg bezüglich der Kastenstände. Das Gericht hat festgestellt, dass es möglich sein muss, dass die Sauen in Seitenlage ihre Beine ungehindert und verletzungsfrei ausstrecken können, so wie es heute schon in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung steht.

(Herr Leimbach, CDU: Und das ohne Ver- bandsklagerecht!)

Hätten wir das Verbandsklagerecht gehabt,

(Zuruf von Herrn Leimbach, CDU)

hätte das Team aus anerkannten Tierschutzvereinen und Behörden diese Entscheidung schon viel früher treffen können.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN - Herr Leimbach, CDU: Warum?)

- Na, weil sie die Expertise eingebracht hätten. Das ist doch logisch. Weil jeder, der ein bisschen was von Tierschutz versteht, seinen gesunden Menschenverstand einsetzt und die Bilder über die Zustände in den Ställen sieht, wie eingequetscht die Sauen dort liegen, feststellt, dass das nichts mit Tierschutz zu tun hat.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Verbände hätten das erkannt und gesagt: He, Leute, lasst uns doch die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung einfach so umsetzen, wie sie im Wortlaut geschrieben steht.

(Zuruf von Herrn Weigelt, CDU)

Nichts anderes hat das Gericht nach Jahren entschieden. Jahrelang hat es gedauert, und diese Verzögerungen wollen wir nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir glauben, dass mit dem Verbandsklagerecht jetzt eine gute Möglichkeit geschaffen werden kann, um mit dem Staatsziel Tierschutz endlich ernst zu machen. Das sind wir den Tieren auch schuldig. - Vielen Dank.