Protocol of the Session on December 11, 2015

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ehrenamtliches Engagement ist das Rückgrat unserer Gesellschaft. Manchmal ist Engagement unbequem, stellt Fragen, stört Routinen, missachtet Hierarchien. Aber diese gewachsene vielfältige und bereichernde Kultur des Engagements ist der Kern einer lebendigen und verantwortungsbewussten Zivilgesellschaft. Sie sollte uns an ihrer Seite wissen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN)

Herzlichen Dank, Frau Professor Dalbert. - Meine Damen und Herren, wir haben damit die Liste abgearbeitet. Wer möchte noch sprechen? - Niemand. Damit können wir den Tagesordnungspunkt beenden.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich von dieser Stelle als Präsident des Landtages noch einmal herzlich allen Dank sagen, die sich ehrenamtlich engagieren.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ich kenne eine 81-jährige Lehrerin, Mareile von B. aus Barby, die einmal in der Woche nach Haldensleben fährt und Flüchtlinge unterrichtet. Sie sagt, ihr schönster Lohn ist, wenn sie kommt und sie stehen draußen und sagen: Jetzt kommt unsere Mareile.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Meine Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 23 auf:

Beratung

Bericht über den Stand der Beratung zum Entwurf eines Gesetzes über das Verbandsklagerecht und die Mitwirkungsrechte von Tierschutzvereinen in Sachsen-Anhalt - Drs. 6/2713

Berichterstattungsverlangen Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/4611

Entsprechend § 14 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung können fünf Monate nach Überweisung eines Beratungsgegenstandes eine Fraktion oder acht Mitglieder des Landtages verlangen, dass der Ausschuss durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter dem Landtag einen Bericht über den Stand der Beratung gibt. Davon hat die Fraktion DIE LINKE Gebrauch gemacht, indem sie vom federführenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einen Bericht über den Stand der Beratungen verlangt.

Zunächst wird die Fraktion DIE LINKE ihr Begehren begründen und danach wird der federführende Ausschuss Bericht erstatten. Es war vereinbart, dass Herr Abgeordneter Krause das Wort für die Einbringung erhält und danach die Berichterstatterin Frau Brakebusch. Herr Krause, Sie haben das Wort. Bitte.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem von meiner Fraktion im Januar vergangenen Jahres vorgelegten Gesetzentwurf verfolgen wir das Ziel, dass anerkannte Tierschutzvereine zur Einhaltung und Durchsetzung von bewährten Standards und Zielen des Tierschutzes ein gesetzlich verbrieftes Recht zur Mitwirkung und Klage erhalten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Konkret geht es darum, dass anerkannten Tierschutzvereinen und -verbänden ein Klagerecht eingeräumt wird, um bei Verstößen die Rechte und Bedürfnisse der Tiere sowie die Einhaltung des Tierschutzes auch vor Gericht einklagen zu können. Wichtig war uns vor allem auch, dass mit diesem Gesetzentwurf anerkannten Tierschutzvereinen ein Mitwirkungsrecht an tierschutzrelevanten

Verwaltungsverfahren des Landes ermöglicht wird. Auch wenn die Verpflichtung zum Schutz der Tiere, insbesondere vor nicht artgerechter Haltung, bereits im Tierschutzgesetz pauschal geregelt ist, soll mit diesem Gesetz die gerichtliche Durchsetzung von Schutzzielen garantiert werden.

Es ist allgemein bekannt, dass bisher nur den Haltern von Nutz-, Heim- und Versuchstieren und anderen dem Tierschutzgesetz unterfallenden Tieren der Rechtsweg offensteht. Wird jedoch ein umstrittenes Vorhaben genehmigt, ist bisher eine gerichtliche Überprüfung auf eine Vereinbarkeit mit den Vorschriften des Tierschutzgesetzes kaum realisierbar, da es keinen rechtmäßig anerkannten Treuhänder der Tiere gibt.

Diese Situation kann nicht befriedigen. Mit unserem Gesetzentwurf soll dieses Defizit oder, anders gesagt, die Ungleichheit beseitigt werden.

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜ- NEN)

Nun könnte man fragen: Was soll dieser Gesetzentwurf? Das aktuelle Gerichtsurteil gegen Herrn Straathof ist ein Beleg für die gerichtliche Durchsetzbarkeit von Tierschutzbelangen. Dieses Urteil war notwendig und ist zugleich eine deutliche Zäsur, ein kräftiger Paukenschlag für die Durchsetzung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung.

Dieses Urteil, meine Damen und Herren, ist aber für uns kein Beleg oder gar ein Beweis dafür, dass ein Verbandsklagerecht überflüssig ist. Dieses Urteil ist eine gerichtliche Antwort auf die Klage von Herrn Straathof bezüglich des ihm gegenüber ausgesprochenen Tierhaltungsverbotes. Hätte Herr Straathof nicht geklagt, dann hätte es seitens des Gerichts keine Veranlassung gegeben, sich mit dieser Tierschutzproblematik zu befassen. Das Gericht hat zwar gegenüber Herrn Straathof ein Urteil zugunsten der Tiere gesprochen, es kann aber nicht die von uns geforderte Treuhänderschaft der Tierschutzvereine ersetzen.

(Zustimmung bei der LINKEN und bei den GRÜNEN - Zuruf von Herrn Daldrup, CDU)

- Hätte Herr Straathof nicht geklagt, Herr Daldrup, dann wäre noch alles beim Alten. - So viel zum Anliegen unseres Gesetzentwurfes.

(Zustimmung bei der LINKEN - Widerspruch bei der CDU)

Meine Damen und Herren der Koalition, wie Sie mit diesem Gesetzentwurf umgehen oder ihn aussitzen und sogar öffentlich erklären, dass Sie ihn der parlamentarischen Diskontinuität anheimfallen lassen, ist für mich Ausdruck parlamentarischer Unkultur.

(Zustimmung bei der LINKEN - Oh! bei der CDU)

Am 30. Januar 2014 haben wir den Gesetzentwurf eingebracht. Vor fast zwei Jahren! Es folgten sechs Beratungen im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die Anhörung zum Gesetzentwurf fand im September letzten Jahres statt. Mehr als 40 Stellungnahmen wurden vorgetragen bzw. schriftlich zu Protokoll gegeben.

Der vorläufigen Beschlussempfehlung, die der Ausschuss im April 2015 verabschiedete, schlossen sich alle fünf mitberatenden Ausschüsse an. Eine Beschlussempfehlung und Weiterleitung an den Landtag zur Beschlussfassung wäre noch vor der Sommerpause möglich gewesen.

Auf Drängen meiner Fraktion wurde dann endlich die Erarbeitung einer Beschlussempfehlung im September 2015 auf die Tagesordnung gesetzt. Überraschend hatte die Koalition erneut Beratungsbedarf und vertagte die Erarbeitung der Beschlussempfehlung.

Im Oktober 2015 wurde erneut Anlauf genommen. Es folgte eine neue Tagesordnung. Die Frau Vorsitzende setzte die Erarbeitung einer Beschlussempfehlung erneut von der Tagesordnung ab. Jetzt, meine Damen und Herren, heißt es ganz offiziell - so auf der Klausur des Bauernverbandes vor wenigen Tagen verkündet -, dass der Gesetzentwurf für ein Verbandsklage- und Mitwirkungsrecht anerkannter Tierschutzvereine in SachsenAnhalt der Diskontinuität anheimfallen wird.

Die Gründe kennen wir doch alle: Der 13. März 2016 rückt immer näher. Daher hat man bei so manchen Entscheidungen Bauchschmerzen und folglich sitzt man diese eben aus. Aber, meine Damen und Herren von der Koalition, ich möchte Ihnen nicht ersparen, sich noch einmal im Plenum zu positionieren und öffentlich deutlich zu machen, warum Sie sich unserem Gesetzentwurf nicht anschließen wollen. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich danke dem Abgeordneten Herrn Krause für die Einbringung. - Jetzt hat die Berichterstatterin des Ausschusses das Wort, die Vorsitzende Frau Brakebusch.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Gemäß § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages verlangt die Fraktion DIE LINKE die Abgabe eines Berichtes über den Stand der Beratungen zum Entwurf eines Gesetzes über das Verbandsklagerecht und die Mitwirkungsrechte von Tierschutzvereinen in Sachsen-Anhalt - Drs. 6/2713 - durch den federführenden Aus

schuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Diesem Berichterstattungsverlangen komme ich hiermit nach.

Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE wurde in der 59. Sitzung des Landtages am 30. Januar 2014 an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur federführenden Beratung überwiesen. Mitberatend sind die Ausschüsse für Umwelt, für Inneres und Sport, für Arbeit und Soziales, für Landesentwicklung und Verkehr und für Recht, Verfassung und Gleichstellung.

Auf der Grundlage dieses Gesetzes soll anerkannten Tierschutzvereinen bzw. Tierschutzverbänden ein Verbandsklagerecht eingeräumt werden, um gegebenenfalls die Rechte und Interessen der Tiere und die Einhaltung des Tierschutzgesetzes auch vor Gericht einklagen zu können. Außerdem soll anerkannten Tierschutzvereinen die Mitwirkung an tierschutzrelevanten Rechtsetzungs- und Verwaltungsverfahren des Landes ermöglicht werden, um gegen einen unzureichenden Tierschutz bei Haltern klagen zu können.

In der 34. Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 19. Januar 2014 erfolgte eine erste Beratung zum Gesetzentwurf.

In der 36. Sitzung am 9. April 2014 kam der Ausschuss überein, eine Anhörung zum Gesetzentwurf durchzuführen und hierzu die mitberatenden Ausschüsse einzuladen.

Die öffentliche Anhörung fand in der 40. Sitzung am 10. September 2014 statt. Vor Beginn der Anhörung wurde dem Ausschuss eine Unterschriftenliste für die Einführung der Tierschutzverbandklage in Sachsen-Anhalt vom Tierschutz e. V. Halle übergeben.

Zur Anhörung waren 54 Verbände, Vereine und wissenschaftliche Einrichtungen eingeladen. Dieser Einladung folgten 26 Institutionen. Zugleich ging dem Ausschuss eine Vielzahl von Stellungnahmen zu.

Meines Erachtens hätte die Anhörung nicht widersprüchlicher sein können. Die Anzuhörenden aus den praktischen Betrieben der Landwirtschaft, der Tierproduktion und der Tierhaltung haben allgemein ablehnende Positionen zum Gesetzentwurf bezogen. Die Tierschutz- und die Naturschutzverbände haben sich hingegen für den Gesetzentwurf ausgesprochen.

In der 48. Sitzung am 11. März 2015 beriet der Landwirtschaftsausschuss ausführlich über den Gesetzentwurf. Die Fraktion der CDU machte deutlich, dass der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE nicht mehrheitsfähig sei. Die Fraktion der SPD räumte ein, wenn auch bestimmte Aspekte des Gesetzentwurfes von der SPD-Fraktion mitgetragen werden könnten, werde die SPD-Fraktion,

ihrem Koalitionspartner folgend, den Gesetzentwurf ablehnen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hob hervor, dass der vorliegende Gesetzentwurf große Möglichkeiten für tierschutzrechtliche Belange eröffne, und sprach sich ebenso wie die Fraktion DIE LINKE für eine Annahme des Gesetzentwurfs aus.

Im Ergebnis der Diskussion verständigte sich der Ausschuss, in der nächsten Sitzung die Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse zu erarbeiten.

Diese vorläufige Beschlussempfehlung erstellte der Ausschuss in der 49. Sitzung am 8. April 2015. Darin empfahl er den mitberatenden Ausschüssen mit 6 : 5 : 0 Stimmen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Die mitberatenden Ausschüsse tagten am

15. April, am 7. Mai, am 8. Mai und am 13. Mai 2015. Alle mitberatenden Ausschüsse stimmten dem Votum des federführenden Ausschusses zu und lehnten den Gesetzentwurf ab.