Protocol of the Session on December 10, 2015

Darüber hinaus werden wir kritisch begleiten, wie sich die Verfahrensdauer tatsächlich entwickelt, ob die Beschleunigung realisiert werden kann, auch in Abhängigkeit von der Entwicklung der Fallzahlen.

Meine Fraktion wird den Gesetzentwurf aus den vorgenannten Gründen mehrheitlich ablehnen. - Danke.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau von Angern. Das war eine Punktlandung. - Ich erteile nun für die SPD-Fraktion der Abgeordneten Frau Hampel das Wort. Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute bringen wir ein Gesetz auf den Weg, mit welchem die bisherige Konzentration der Asylverfahren beim Verwaltungsgericht Magdeburg aufgehoben wird mit der Folge, dass eine Aufteilung der Asylverfahren auf nunmehr zwei Gerichte möglich ist. Das sind die Verwaltungsgerichte Magdeburg und Halle.

Wir haben uns sehr ausführlich mit dieser Thematik befasst und sowohl eine schriftliche Anhörung als auch eine mündliche Befragung der im Ausschuss Angehörten durchgeführt. Mit Blick auf die jetzt schon deutlich gestiegene Zahl an asylrechtlichen Verfahren sind wir uns sicherlich alle darüber einig, dass wir als Land Vorsorge treffen müssen. Denn bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist die personelle Kapazität des Verwaltungsgerichts Magdeburg vollständig ausgelastet.

Deshalb war es auch ein erster und ein richtiger Schritt, das bis zum 1. März 2016 weitere fünf Proberichterinnen und Proberichter ihren Dienst beim Verwaltungsgericht Magdeburg antreten werden. Mit Blick auf die weitere Entwicklung wissen wir aber auch, dass dies kaum ausreichend sein dürfte. Frau Ministerin Kolb hat in ihrem Redebeitrag bereits sehr deutlich gemacht, dass mit einer weiteren Zunahme an asylrechtlichen Eil- und Hauptsacheverfahren zu rechnen ist, insbesondere deshalb, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf einem hohen Berg unbearbeiteter Anträge sitzt.

Selbst wenn es gelingen sollte, die Asylneuzugänge in Zukunft deutlich abzusenken - das ist ja der Wille der Politik -, um so auch die Belastung der Verwaltungsgerichte zu reduzieren, so wird die Zahl der Verfahren nicht zeitgleich in identischem Umfang abnehmen, sondern erst um Jahre verzögert. Neben der niedrigeren Zahl an Neueingängen werden die Verwaltungsgerichte in diesem Fall über Jahre hin Altfälle abarbeiten müssen.

Die Frage an uns Parlamentarier war nun, ob wir bei der derzeitigen Konzentrationsregelung bleiben oder die auf uns zukommende Verfahrensflut auf mehrere Schultern verteilen wollen, sprich: Ob wir die Möglichkeit eröffnen wollen, dass auch die 16 Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Halle zukünftig Asylverfahren bearbeiten können.

Wir haben uns deshalb die Argumente für und gegen diese Aufhebung der Asylkonzentration angehört, sind aber am Ende zu dem Ergebnis gelangt, dass die Aufhebung der Asylkonzentration geboten erscheint. Es geht uns darum, die Qualität und die beschleunigte Bearbeitung von Streitigkeiten nach dem Asylgesetz langfristig abzusichern und dabei erstmal alle personellen Ressourcen

auszuschöpfen. Dazu gehören selbstverständlich die 16 Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Halle.

Mich und meine Fraktion haben die Gründe, die gegen die Aufhebung der Asylkonzentration vorgetragen worden sind, insofern nicht gänzlich überzeugt. Ich möchte es dabei bewenden lassen und bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD)

Herzlichen Dank, Frau Hampel, für Ihren Redebeitrag. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich jetzt Herrn Herbst das Wort. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die Zunahme an Asylverfahren und damit eine ungleiche Belastung der beiden Verwaltungsgerichte. Das liegt daran, dass bisher eben nur das VG Magdeburg diese Asylverfahren bearbeitet.

Ich will einmal kurz auf die Zahlen eingehen. Im Jahr 2014 lag der Anteil der Asylverfahren am Geschäft des VG Magdeburg bei 58 %. Allein im ersten Halbjahr 2015 stieg er auf 66,6 %. Das heißt, wir haben es mit einem signifikanten Anstieg zu tun. Daraus ergibt sich aus der Sicht unserer Fraktion tatsächlich eine Handlungsnotwendigkeit.

Wir glauben, dass wir diesen Aufwuchs nicht allein mit der personellen Verstärkung am VG Magdeburg werden bewältigen können, sondern dass wir es zwangsläufig mit einem Engpass zu tun haben, der letztendlich auch zu weiteren Verfahrensverzögerungen führt. Wir denken, wir können uns diese Verfahrensverzögerungen auch im Sinne einer guten Qualität der Asylverfahren insgesamt nicht leisten. Denn der Anspruch, bei einer entsprechenden Entscheidung im Asylverfahren vor Gericht zu gehen, gehört einfach zum Verfahrenspaket dazu. Wir müssen die Bedingungen dafür schaffen, dass die Verfahren zügig abgearbeitet werden können.

Wir denken, dass es deswegen logisch ist, dass man das zweite Verwaltungsgericht im Land mit in die Verfahren einbezieht. Die Vorteile liegen aus unserer Sicht auf der Hand. Wir haben es mit einer Beschleunigung der Verfahren zu tun. Die Ministerin ist darauf eingegangen, wie die Richterstellen quantitativ verteilt sind.

Wir haben es aber auch mit einer größeren Ortsnähe zu tun. Asylverfahren am Verwaltungsgericht Halle heißt auch, dass wir zukünftig den Standort direkt in der Nähe einer Erstaufnahmeeinrichtung haben. Daraus ergeben sich Vorteile, beispiels

weise bei der mündlichen Verhandlung. Für alle Verfahrensbeteiligten, auch für Rechtsanwälte, verringern sich die Fahrtkosten. Das kann aus unserer Sicht nur vorteilhaft sein.

Sukzessive werden wir also in den nächsten Jahren zu einer gleichmäßigeren Auslastung der beiden Verwaltungsgerichte kommen, was, so denke ich, nur in unser aller Interesse sein kann.

Diesbezüglich haben unsere Fraktion und mich insbesondere die im Rechtsausschuss vorgetragenen Argumente des Präsidenten des OVG nicht überzeugt. Ich glaube, von Königreichen hat da auch niemand gesprochen. Aber ich habe einmal ein bisschen euphemistisch das Bild von der Kirchturmpolitik ins Feld geführt. Das war natürlich auch ein bisschen ironisch gemeint.

Aber, meine Damen und Herren, ganz kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier zumindest um Standortpolitik geht; denn inhaltlich überzeugend waren die Argumente nicht. Ich glaube, dass die Richterinnen und Richter am Standort Halle sehr gut in der Lage sind, sich auch qualitativ in diese Materie einzuarbeiten.

Auch hinsichtlich einer möglichen Divergenz der Rechtsprechung, die hier ins Feld geführt wurde, sehen wir keine Nachteile. Im Gegenteil, wir sagen, dass eine Divergenz der Rechtsprechung gerade in diesem Feld auch Vorteile haben kann. Wenn es durch die beiden Standorte und durch unterschiedliche Richterinnen und Richter zu einer größeren Ausgewogenheit kommt, dann kann für die Verfahrensbeteiligten durchaus auch von Vorteil sein. Wir haben, wie gesagt, keine Vorbehalte und keine Sorgen, dass die Richterinnen und Richter in der Lage sein werden, sich sachgemäß einzuarbeiten.

Wir halten den vorliegenden Gesetzentwurf deshalb insgesamt für sachlich richtig, für gut begründet und wir werden ihm deshalb zustimmen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Herr Herbst, für Ihren Beitrag. - Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Herrn Borgwardt das Wort. Bitte.

Herr Präsident, herzlichen Dank. - Ich glaube, ich kann es relativ kurz machen. Die Konzentration war damals richtig. Es war richtig, die Verfahren in Magdeburg zusammenzufassen, weil es um eine Spezialmaterie geht. Ich glaube auch, dass die damit vertrauten Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen sich insbesondere im Hinblick auf die Vorhaltung umfangreicher Dokumentatio

nen über die Herkunftsländer der Asylsuchenden sehr gut vorbereitet haben.

Wir haben aber eine grundlegende Veränderung; meine Vorredner gingen darauf ein. Herr Herbst nannte die prozentualen Zahlen. Ich möchte Ihnen einmal die absoluten Zahlen nennen. Während im gesamten Jahr 2011 635 Hauptsache- und Eilverfahren anhängig waren, waren es zum Ende des ersten Halbjahres bereits 1 665. Man kann also schon von drastisch gestiegenen Eingangszahlen sprechen.

Unser Ziel ist es, meine Damen und Herren, eine Beschleunigung der Verfahren und eine gleichmäßige Auslastung der beiden Gerichte zu erreichen und den Reiseaufwand - Herr Herbst und Frau Hampel gingen darauf ein - für die Teilnahme an mündlichen Verhandlungen für die verfahrensbeteiligten Rechtsanwälte und Kläger aus dem südlichen Teil des Landes zu verringern.

Meine Damen und Herren! Wir halten die Entscheidung für richtig und angemessen. Demzufolge glauben wir, dass es auch ein wichtiger und notwendiger Schritt ist. Ich bitte Sie herzlich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Borgwardt. - Wünscht noch jemand das Wort? - Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/4605.

Ich lasse gemäß § 32 unserer Geschäftsordnung mit Ihrem Einverständnis zunächst über die selbständigen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit abstimmen. Wer den selbständigen Bestimmungen zustimmt, den bitte um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen und bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer lehnt die selbständigen Bestimmungen ab? - Ablehnung bei der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Enthaltungen? - Einige wenige Enthaltungen.

Ich schlage Ihnen vor, die Abstimmungen über die Gesetzesüberschrift - sie lautet „Gesetz zur Aufhebung der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit in Asylverfahren“ - und über das Gesetz in seiner Gesamtheit zusammenzufassen. Wer der Gesetzesüberschrift und dem Gesetz zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen und bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer lehnt die Gesetzesüberschrift und das Gesetz ab? - Ablehnung bei der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Eine Enthaltung. Meine Damen und Herren! Damit ist das Gesetz beschlossen und wir können den Tagesordnungspunkt 3 verlassen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Beratung

Privatisierung verhindern - Winterdienst aus eigener Kraft leisten

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/4618

Alternativantrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/4643

Einbringer ist der Abgeordnete Herr Hoffmann. Ich erteile Herrn Hoffmann das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Ausgangssituation: Aufgrund Personalmangels

kann die Landesstraßenbaubehörde den Winterdienst auf Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen nicht mehr nachhaltig sichern. Die personellen Fehlbedarfe stiegen jährlich und konnten in den vergangenen zwei Winterdienstperioden nicht einmal mehr über Leiharbeitskräfte gedeckt werden.

Im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr am 24. Oktober 2014 hat Minister Webel gesagt, dass eine Fremdvergabe vom Tisch ist, wenn er die Möglichkeit bekomme, jeden Winter 100 Saisonarbeitskräfte befristet einzustellen, ohne, wie bisher üblich, dafür einen aufwendigen Antrag mit Vergleichsberechnung beim MF einzureichen. 100 befristete Kräfte wären sogar günstiger als Leiharbeitskräfte.

Eine entsprechende Beschlussempfehlung wurde vom Ausschuss LEV ausgesprochen und am 29. Oktober in ähnlicher Form im Finanzausschuss angenommen. Ein Haushaltsvermerk dazu wurde ausgebracht. Das MF hat noch während der Sitzung bestätigt, dass MLV gleich am nächsten Tag die entsprechenden Einstellungen vornehmen könne, wenn das Konzept vorliege und angenommen werde.

Zur Erinnerung: Bei der Beschlussfassung zum Haushaltsplan für das Jahr 2014 hatte sich der Landtag gegen eine weitere Beschäftigung von Leiharbeitskräften im Landesdienst ausgesprochen und hatte das MLV beauftragt, ein Konzept zur Sicherung des Winterdienstes vorzulegen.

Gegen eine Deckung der Fehlbedarfe über befristete Einstellungen für den Winterdienst gibt es aber Widerstand aus der Personalabteilung der LSBB und des MLV. Grund: Sorge vor Anspruch auf Festanstellung für dreimalig befristet Beschäftigte.

Trotz der sich nun abzeichnenden akuten Personalprobleme hat das MLV keinen Stellenbedarf in den Verhandlungen zum Nachtragshaushalt für

dieses Jahr angemeldet. Das ist aus meiner Sicht skandalös und wäre eigentlich zu missbilligen.

(Beifall bei der LINKEN)