Vielen Dank für die Frage. - Für die Landesregierung antwortet der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Herr Dr. Aeikens. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fragen der Abgeordneten Frau Edler beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.
Seit vier Jahren verzeichnen wir in Sachsen-Anhalt überdurchschnittlich hohe Niederschläge in Kombination mit Schneeschmelze und Hochwasser in fast allen größeren Flüssen. Dies führte zu massiven Vernässungsproblemen in weiten Teilen des Landes.
Bei der Befassung mit dieser Situation nimmt unser Land eine Vorreiterrolle in Deutschland ein. Dies wird auch dadurch deutlich, dass ein Vertreter meines Hauses zu einer Anhörung in den Sächsischen Landtag eingeladen wurde. Ich finde es gut, dass unsere sächsischen Nachbarn etwas von Sachsen-Anhalt lernen wollen.
Die Bewältigung des Vernässungsproblems ist nach der Auffassung der Landesregierung eine essenzielle Voraussetzung für eine weitere nachhaltige Entwicklung der Städte und Gemeinden sowie der Regionen unseres Landes.
In Kürze zu den bisherigen Aktivitäten. Im Februar 2011 wurden regionale Arbeitsgruppen gebildet. Diese haben bereits zu einer wirkungsvolleren Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen in diesem Jahr beitragen können. Inzwischen wurden durch die Arbeitsgruppen mehr als 7 000 Mitteilungen Betroffener erfasst. Daraus haben sich ca. 1 500 überwiegend konstruktive Vorschläge ergeben.
Eine erste Auswertung zeigt, dass sich die Vorschläge an verschiedene Akteure richten. Eigene Zuständigkeiten des Landes sind bei Maßnahmen an Gewässern erster Ordnung betroffen. Die meisten Vorschläge müssen allerdings die Betroffenen selbst, Städte, Gemeinden und Unterhaltungsver
bände, umsetzen. Die Landesregierung wird sie dabei aber nicht allein lassen. Hilfestellung soll durch fachliche Maßnahmen, aber auch durch finanzielle Unterstützung gegeben werden.
Die Landesregierung hat deshalb mit Kabinettsbeschluss vom 20. September 2011 festgelegt, im Sondervermögen „Altlastensanierung Sachsen-Anhalt“ ein getrenntes Kapitel zur Abwendung von Schäden und Gefahren infolge von Vernässungen und Erosionen einzurichten.
Ergänzend wurde am 27. September 2011 der Beschluss gefasst, dass dieser vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt verwaltete Fonds zur Bekämpfung von Vernässungen und Erosionsschäden noch im Laufe des Jahres 2011 mit einer Summe in Höhe von 30 Millionen € ausgestattet wird. Ich bin dem Ministerpräsidenten und dem Finanzminister außerordentlich dankbar dafür, dass wir diese Beschlüsse treffen konnten.
Im Sondervermögen „Altlastensanierung SachsenAnhalt“ werden die finanzielle Beteiligung des Bundes an Maßnahmen zur Sanierung ökologischer Altlasten sowie der entsprechend der gesetzlichen Regelung zu ergänzende Landesanteil verwaltet. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass es sich bei der beschlossenen Zuführung zur Abwendung von Vernässungs- und Erosionsschäden um zusätzliche Mittel handelt.
Die haushaltsrechtlichen und haushaltstechnischen Erfordernisse und Voraussetzungen werden derzeit zwischen dem Ministerium der Finanzen und dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt abgestimmt. Eine parlamentarische Befassung damit ist erforderlich und vorgesehen. Diese soll im Rahmen der Beratungen zu einem Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2011 erfolgen. Es wird ein frühestmöglicher Einsatz der Mittel angestrebt. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, könnten Sie den sachlichen Zusammenhang zwischen dem Sondervermögen Altlasten und dem jetzt angestrebten Fonds noch einmal erläutern? - Das ist mir zu schnell gegangen.
Es ist so, dass wir, wie Ihnen bekannt sein dürfte, über einen Fonds verfügen, um Altlasten ökologischer Art mit Bundes- und Landesmitteln beseitigen zu können. Es bietet sich geradezu an, diesen Fonds aufzufüllen, um weitere Probleme, die wir infolge verschiedener Ereignisse haben, zu beseitigen. Dafür wird ein getrenntes, völlig separates Kapitel eingerichtet, um eine Mehrjährigkeit herzustellen, die bei der Bekämpfung von Vernässungs- und Erosionsproblemen erforderlich ist.
Insofern ist es eine adäquate Maßnahme, eine Zuführung zu diesem Fonds in einem getrennten Kapitel zu realisieren, um problemadäquat auf die Herforderungen zu reagieren.
Herr Minister, auf meine zweite Frage haben Sie nicht ganz deutlich geantwortet. Sie haben nur erwähnt, dass sich beide Häuser noch miteinander abstimmen.
Der Haushaltsplanentwurf ist schon gedruckt worden. Ich habe jedenfalls die ersten Entwürfe schon erhalten. Wie stellen Sie es sich vor, dass noch nachträglich abgestimmt und verhandelt wird? Wo sollen diese Mittel dann eingestellt werden?
Verehrte Frau Abgeordnete, dieses Thema ist Bestandteil des vorgesehenen Nachtragshaushalts, der für das Jahr 2011 noch eingebracht werden wird, zu dem der Finanzminister gerade Stellung genommen hat und über den er gestern die Öffentlichkeit informiert hat. Insofern ist sichergestellt, dass eine parlamentarische Befassung vorgesehen ist und erfolgen wird.
Was ist mit dem Doppelhaushalt 2012/2013? Wie wird in diesem Haushaltsplan mit dem Problem umgegangen werden?
In den von der Landsregierung vorgelegten Entwurf des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 sind für beide Jahre jeweils Mittel
in Höhe von 500 000 € eingestellt worden. Wenn wir eine Zuführung zum Altlastenfonds in der Größenordnung von 30 Millionen € vornehmen, wie es die Landesregierung vorgesehen und beschlossen hat, dann haben wir dadurch die Möglichkeit, über diese Mittel in den Folgejahren, also mehrjährig, wie es fachlich adäquat ist, zu verfügen.
Die Bekämpfung dieses Problems wird nämlich kein Thema allein des Jahres 2012 oder des Jahres 2013 sein. Sie wird darüber hinausgehen müssen, und zwar schon deshalb, weil wir in etlichen Regionen des Landes einen Planungsvorlauf benötigen und darüber hinaus Ausschreibungsfristen etc. zu wahren sind. Insofern ist die von der Landesregierung vorgesehene Lösung eine wirklich problemadäquate Lösung, um betroffenen Kommunen und Unterhaltungsverbänden, aber auch betroffenen Bürgern wirkungsvoll helfen zu können.
Mit dem Wintersemester sollen erneut die Deutschlandstipendien vergeben werden. Hierzu organisieren die Hochschulen derzeit private Stifter, die den Stipendienanteil des Bundes komplementieren. Laut Auskunft der Bundesregierung wird der Bundesanteil den Hochschulen über das Land zur Verfügung gestellt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
Vielen Dank, Herr Lange. - In Vertretung der Ministerin für Wissenschaft und Wirtschaft antwortet erneut Minister Herr Dr. Aeikens. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Lange beantworte ich für die Landesregierungen wie folgt.
Zu 1: Gemäß dem Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms stellt der Bund die für die Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen öffentlichen Mittel zur Verfügung. Der Bund hat für das Jahr 2011 insgesamt 238 Stipendien an
die Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt vergeben. Für das Wintersemester 2011/2012 konnten 143 Stipendienverträge abgeschlossen werden. Die restlichen Stipendien sind noch nicht vergeben.
Zu 2: Die Zuweisung des Bundesanteils erfolgt nach der Vorlage einer Fördervereinbarung. Die Zuweisung der Mittel erfolgt entsprechend einer Mittelabforderung durch die Hochschulen. Die haushaltstechnische Abwicklung des Deutschlandstipendiums erfolgt über das Haushaltskassenrechnungswesen des Bundes. Die Hochschulen erhalten die Mittel planmäßig alle zwei Monate ausgezahlt.
Habe ich Sie richtig verstanden, dass das Land nicht involviert ist? - Ich frage vor folgendem Hintergrund: Wir wurden von Hochschulen darauf angesprochen, dass derzeit noch keinerlei Geld für diese Deutschlandstipendien geflossen sei und dass man darauf dringlich warte. In diesem Zusammenhang hat meine Kollegin Sitte die Bundesministerin gefragt; diese hat gesagt, das werde über die Länder abgewickelt. Deshalb frage ich jetzt einmal nach, wie das Verfahren genau geregelt ist.
Verehrter Herr Abgeordneter Lange, ich bitte um Nachsicht, dass ich dieses Verfahren nicht im Detail kenne. Nach den mir vorliegenden Informationen deutet aber die Tatsache, dass für 143 Stipendien von den 238 Stipendien, die dem Land zustehen, Verträge abgeschlossen werden konnten, darauf hin, dass das Verfahren als solches funktioniert.
Herr Abgeordneter Lange, ich bin gern bereit, die Kollegin Wolff zu bitten, die gewünschten Informationen zu übermitteln.
Die Frage 7, die letzte Frage, stellt die Kollegin Frau Hunger. Es geht um die Rücklagenbildung bei Kreisen mit doppischer Haushaltsführung. Bitte schön.
Der Landkreis Saalekreis hat trotz der Senkung der Kreisumlage um einen Prozentpunkt im Erfolgsplan für das Haushaltsjahr 2011 einen Überschuss ausgewiesen. Die Einnahmen aus der Kreisumlage werden ab dem Jahr 2012 aber so erheblich zurückgehen, dass ein Ausgleich des Erfolgsplans spätestens ab dem Jahr 2013 nicht mehr gegeben ist.
Der Landkreis hat Investitionen in große Schulbauprojekte begonnen, deren Finanzierung sich über mehrere Folgejahre erstreckt und die Rücklagen aufbrauchen wird, sodass noch ein erheblicher Kreditbedarf zu erwarten ist.
Wegen der durch Stark II eingeschränkten Möglichkeit der Kreditaufnahme hatte der Kreistag entschieden, den Überschuss zur Schuldensenkung zu verwenden und damit auch den Aufwand für den Schuldendienst zu senken.