Protocol of the Session on October 6, 2011

Was bliebe dann noch vom stolzen MLV? - Das wäre die faktische Vorbereitung für seine komplet

te Einsparung zugunsten eines omnipotenten Finanzministeriums und ganz nebenbei im Sinne der Konsolidierung.

Welche Wirkung hat der Gesetzentwurf auf die Titelgruppen 92 und 95 bei Kapitel 14 13, also für die 752 Beschäftigten, die mit Bundeshilfe im Rahmen der Auftragsverwaltung und Organleihe im Bereich Hochbau tätig sind? - Dafür wurde Sachsen-Anhalt einst von anderen Bundesländern beneidet. Ebenso galt die hier erstmals praktizierte Zusammenlegung von Staatshochbauverwaltung und Landesstraßenbau als Vorbild.

War der Bund vorab konsultiert worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? - Daran scheinen selbst die Koalitionsfraktionen Zweifel zu haben; denn in Nummer 3 des Alternativantrages wird danach auch gefragt.

Wer unterhält künftig die herauszunehmenden Straßen? Sollen das die Kommunen übernehmen und so beiläufig weiter belastet werden, nachdem lange der gegenläufige Trend beworben wurde?

Es geht weiter im Pressetext. Zitat: Derzeit werde eine Potenzialanalyse vorbereitet, die zugleich Grundlage für eine zentrale Immobiliendatenbank werden soll.

Herr Minister, was tat bisher eigentlich Limsa? Waren das nicht die ureigensten Aufgaben bis zur elektronischen Immobiliendatenerfassung für teuer Geld? Wenn das jetzt erst gemacht werden muss, dann sind wir im Finanzausschuss jahrelang belogen worden.

(Beifall bei der LINKEN)

Es geht weiter im Pressetext. Zitat: „Damit werden Immobilien über den gesamten Lebenszyklus geplant.“

Ja, und so ganz nebenbei von den jährlichen Haushaltsplänen entkoppelt. War es nicht die Koalitionsmehrheit, die während des Juni-Plenums zu der Drs. 6/83 kein anerkanntes Wirtschaftlichkeitsberechnungsmodell auf der Basis einer Kosten-Nutzen-Betrachtung wollte? Woher kommt der plötzliche Wunsch nach einer Lebenszyklusbetrachtung? Jene kann es nur mit einer KostenNutzen-Bewertung geben.

Weiter im Pressetext:

„Ausgebaut wird das durch die Bündelung der Aufgaben bei einer Institution im Geschäftsbereich des Finanzministeriums.“

Wie erreicht dieses Bau- und Liegenschaftsmanagement eine Reduzierung der Haushaltsbelastung, wie es der Gesetzentwurf in seiner Begründung aussagt? Soll das nur durch eine Neuorganisation geschehen? - In der heutigen Rede des Ministers hörten wir nur von Strukturen und nur Schlagworte, keine Inhalte.

(Beifall bei der LINKEN)

Nennen Sie doch einmal diese - wörtlich - vielfältigen Verbesserungsmöglichkeiten. Sie haben keine genannt. Aus dem Entwurf erfahren wir auch nicht, ob der große LBB auf das kleine Limsa oder ob die Institutionen umgekehrt aufeinander verschmolzen werden.

Es geht weiter im Pressetext. Den nächsten Satz muss man zerlegen. Zitat:

„Die Vorteile einer möglicher Anstaltslösung liegen in der stärkeren Lösung aus haushaltsrechtlichen Restriktionen...“

(Herr Gallert, DIE LINKE: Klare Aussage! - Zuruf von Frau Dr. Klein, DIE LINKE)

Sehr geehrte Damen und Herren! Mich ermutigte zunächst der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen von gestern in Drs. 6/458; denn wir sollten einer Teilentmachtung des Parlaments zustimmen. Seien Sie doch einmal konsequent und stimmen Sie nicht zu!

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Minister, erklären Sie dem Landtag jetzt bitte einmal präzise,

erstens wo die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Landeshaushaltsordnung als haushälterische Restriktion wirken,

zweitens warum die staatliche Bauverwaltung bisher als Vollzugsorgan für das Haushaltsrecht entweder als mehrstufige Verwaltung oder als Landesbetrieb hinderlich war und

drittens warum sie besonders dann hinderlich war, wenn sie gemäß § 7 der Landeshaushaltsordnung nicht nur zur Kostenoptimierung, sondern zugleich zur Überwachung des Aufwands der Verwaltungsressourcen auf der Grundlage einer Kosten-Leistungs-Rechnung erfolgt.

Weiter im Pressetext:

„…die Vorteile dienen der Erleichterung von immobilienwirtschaftlich orientiertem marktnahen Handeln.“

Also bisher diente die Bauverwaltung der Umsetzung von Haushaltsplänen, also auch von Landtagsentscheidungen. Künftig droht sie dem Immobilienmarkt zu dienen, um dann - Zitat - „der größeren Flexibilität bei der Kooperation mit privatwirtschaftlichen Partnern“ anheim zu fallen.

Weltweit beginnt die große Ernüchterung über PPP, und der Finanzminister will aus Fehlern anderer nicht lernen. Der Landtag sollte es dafür.

(Beifall bei der LINKEN)

Weiter im Pressetext, nicht im Gesetzentwurf:

„Die Anstalt des öffentlichen Rechts soll zum 1. Januar 2013 errichtet werden. Sie übernimmt die Beschäftigten und Beamten des Landesbetriebes.“

Zu welchen tariflichen Bedingungen? Mit welcher Mitwirkung der Personalräte? Wird es wieder außertarifliche Geschäftsführerverträge geben? - Aber das war ja ein Problem früherer Regierungen. Es gab aber in der fünften Wahlperiode die Zusage, dass es dergleichen nun nicht mehr gäbe. Gilt das noch?

In der Begründung zu dem Gesetzentwurf finden wir nun plötzlich eine - wörtlich - Anstalt mit Dienstherrenfähigkeit, die zu einem späteren Zeitpunkt errichtet werden soll. Ja, was ist das denn? - Herr Minister, mir fehlt die Brillanz der Herren Priol und Pelzig, um hier „Neues aus der Anstalt“ verkünden zu können. Sie scheinen über diese Genialität zu verfügen. Dann erklären Sie diesen Begriff doch bitte einmal!

Sehr geehrte Damen und Herren! Was fehlt im Pressetext, um dann im Gesetzentwurf aufzutauchen? - „Die Dienst- und Fachaufsicht erfolgt durch einen Verwaltungsrat.“ Wenn es dann ab 2013 oder 2014 irgendeine Anstalt gibt, dann wohl ganz regulär durch die Anstaltsleitung. Oder soll dieses Problem durch Errichtung eines Verwaltungsrats, dem auch Vertreter der Hausspitzen von MLV und MF angehören, umgangen werden? Wie glaubhaft soll das sein?

Was fehlte noch im Pressetext? - Auch die Hochschulen sollten durch das Bau- und Liegenschaftsmanagement verwaltet werden, und die sehen das bekanntlich ganz anders. Laut Gesetzentwurf soll das für deren Immobilien nun erst einmal nicht gelten. Aber: Die Studentenwerke sind ausgenommen. Auch so eine Kompromisslösung aus der Ministerrunde - die wie lange gilt? 2013? 2014?

(Minister Herr Bullerjahn: Das hat ja keiner erzählt, Herr Henke!)

- Eben! - Und drei Aussagen fehlen völlig im Pressetext und im Gesetzentwurf: Erstens die Geltung der LHO. Gemäß LHO gelten die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Transparenz. Nunmehr zählen allein - wörtlich - „immobilienwirtschaftliche Grundsätze“. Ein sehr vager Begriff; ich hätte gern eine Definition dazu.

Zweitens. Parlamentsbeteiligung. Der Wirtschaftsplan wird nun Aufgabe der Geschäftsführung und des Verwaltungsrates. Wie lange wird er noch als Anhang bei Kapitel 14 13 im Haushaltsplan nachlesbar sein? - Denn er bildet - wörtlich - „die Grundlage für eine eigenverantwortliche Wirtschaftlichkeitsführung“. „Eigenverantwortliche Wirtschaftlichkeitsführung“ - wer erfindet eigentlich solche Wortungetüme, und was bedeuten sie? - Das hätten wir auch gern gewusst.

Ziel ist nun Selbstkostendeckung anstelle Aufgabenerfüllung aus § 64 Absatz 6 LHO zugunsten des Haushalts. Erlöse aus dem Sondervermögen „Grundstock“ sind künftig überjährig gemäß Wirtschaftsplan verwendbar. Wozu beraten wir dann noch im Finanzausschuss ein Kapitel 51 32?

Am schönsten aber ist § 12 Absatz 1 des Entwurfs - Zitat -: „Soweit die Eigenart des Landesbetriebes Abweichungen von Verwaltungsvorschriften erforderlich macht, bedarf es der Einwilligung“ - na? - „des Ministeriums“. Richtig.

Da fällt mir wieder „Neues aus der Anstalt“ ein. Letzte Woche fragte Erwin Pelzig - wörtlich -: „Wie soll ein Parlament marktkonform mitbestimmen?“ - Nun, das soll es genau nicht, und so entschied der Minister: Zurück zur feudalen Kameralistik, denn der Landtag tut nicht, wie Herr Minister will.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Drittes Problem: Privatisierung. Anstalten des öffentlichen Rechts können eine Vorstufe von Privatisierungsplänen sein, und das wäre auch nur konsequent: nämlich die völlige Freiheit von haushaltsrechtlichen Restriktionen - nur logisch. Und unser benchmarkversessener Finanzminister trägt die Zahlenrelation 19 Bedienstete je 1 000 Einwohner vor sich her und sieht seine Hauptaufgabe im Schuldenabbau auch über Personalkostenreduzierung.

Nebenbei wird die Statistik geschönt, und 19 je 1 000 für die Erfolgsbilanz ist wieder näher gerückt. Formal gibt es weniger Landesbedienstete - wir hörten es gerade, Titelgruppe 89 -, wenn auch nur auf Kosten der Allgemeinheit anderswo versteckt. Da fallen dem verschreckten Wähler die Privatisierungswünsche des Finanzministers für die Uni-Klinika ein, aber das war ja nach der Wahl. Nur: Vertrauensbildend war das nicht und erklärt unser Misstrauen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir möchten unsere offenen Fragen beantwortet haben.

(Minister Herr Bullerjahn: Aber nicht mehr heute!)

- Das erwarte ich von Ihnen auch nicht. - Abweichend von den guten Gepflogenheiten wird die Fraktion DIE LINKE diesem Gesetzentwurf nicht die Zustimmung zur Überweisung zur Beratung in den Ausschüssen geben. Wir haben grundsätzliche Bedenken und lehnen das ab.

Nach der Rede des Ministers gibt es mehr gute Gründe denn je, dem Antrag unserer Fraktion zuzustimmen. Ich denke, das ist ein solides Vorgehen. Inhaltlich folgt ja auch die Koalition fast unserem Antrag. Der Schein bleibt gewahrt und das Ergebnis leider offen. Eine Anstalt des öffentlichen Rechts droht weiter, und das wollen wir nicht. - Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Henke. - Wir treten jetzt in die vereinbarte Fünfminutendebatte ein. Für die Frak