Protocol of the Session on October 20, 2006

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Insofern ist die Frage nach Gebühren von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Seniorenstudiums auch ein Stück Solidarbeitrag der älteren Generation an die jüngere. Ich weiß aus vielen Gesprächen mit den Kommilitoninnen und Kommilitonen aus dem Seniorenkolleg, dass das viele auch so sehen, weil es eben auch ein Stück innerer Ausgleich und der Suche nach Gemeinsamkeit zwischen den Generationen ist.

(Herr Prof. Dr. Paqué, FDP: So ist es!)

Im Übrigen sind die Gebühren, die beispielsweise das Seniorenkolleg in Halle erhebt, wirklich mit großer Sensibilität bemessen worden.

Bei der letzten Debatte über dieses Thema habe ich ausführlich dargelegt, dass wir zu Recht darüber nachdenken, wie unser Bildungswesen sozial möglichst gerecht gestaltet werden kann, dass man aber nicht so tun sollte, als ob alle Erwägungen über diese soziale Gerechtigkeit zwangsläufig in ein Verbot von Studiengebüh

ren einmünden müssten. Ich glaube in diesem Zusammenhang ist der Anspruch an soziale Gerechtigkeit auch viel komplexer und viel wertvoller, als dass wir ihn allein an diese Frage binden können; denn Gerechtigkeit kann man ja nicht nur mit Geld regulieren.

Ich will nun nicht wieder Karl Marx bemühen, der die Gebührenfreiheit sogar als Instrument der herrschenden Klasse betrachtete. Mit dem Zitat habe ich mir fast Ärger eingehandelt. Man kann aber sehr wohl daran erinnern, dass Gebührenfreiheit zunächst einmal nur bedeutet, dass ein Studium in beträchtlichem Umfang von denen finanziert wird, die gerade nicht studieren, und zwar zu einem beträchtlich Teil von Leuten, die weder selbst studieren, noch deren Kinder in den Genuss eines Studiums gekommen sind. Das sind zum Beispiel Krankenschwestern und Verkäufer. - Ich sage das, weil Sie mich gebeten hatten, diese noch einmal aufzuführen; im Manuskript hatte ich sie nicht.

Die PDS entwickelt mit ihrem Gesetzentwurf einen Begriff von sozialer Gerechtigkeit, der übrigens auch ganz neue Zielgruppen einschließt. Wie anders ist es zu erklären, dass die Nutzung von Hochschuleinrichtungen für alle Hochschulangehörigen gebührenfrei sein soll?

Herr Minister, möchten Sie eine Frage von Frau Klein beantworten?

Ich bin dazu gern bereit. Können wir das zum Schluss machen?

Ich sehe einmal davon ab, dass den Hochschulen etwa bei der Fernleihe selbst Gebühren entstehen, für die sie dann aufkommen müssten. Die kann ich nicht einfach übersehen. Wenn jemand also von allen Hochschulangehörigen spricht, dann meint er laut Gesetz auch alle, die in, also nicht an der Hochschule beschäftigt sind. Ist es zum Beispiel nebenberuflich Tätigen an der Hochschule, die in der Regel für ihre Tätigkeit ein Honorar bekommen, wirklich unzumutbar, für die Nutzung hochschulischer Einrichtungen Gebühren zu entrichten, insbesondere wenn der Hochschule selbst solche Gebühren, insbesondere in der Fernleiche,

(Heiterkeit)

- Entschuldigung - in der Fernleihe - das kam durch die Karteileichen vorhin -, entstehen?

Zumindest sollte man entsprechende Regelungen den Hochschulen selbst überlassen und ihnen nicht Vorschriften machen, die ihre wirtschaftliche Entscheidungsfähigkeit einschränken. Immerhin wird den Hochschulen damit auch die Möglichkeit verwehrt, die Qualität von Forschung und Lehre durch den Einsatz eigener Einnahmen zu verbessern.

Auch die Koalitionsvereinbarung liefert keinen Grund dafür, derzeit einen neuen Gesetzentwurf zu erörtern. Darin heißt es nämlich:

„Allgemeine Studiengebühren werden derzeit nicht eingeführt.“

Zwar steht dort weiter: „Wenn aus der Sicht unserer Hochschulen ein Wettbewerbsnachteil entsteht, wird die Koalition einen neuen Meinungsbildungsprozess in Gang setzen“, aber das ändert nichts daran, dass selbst dann, wenn man sich am Ende dieser Meinungsbildung für Studiengebühren ausspräche, das geltende Hochschulgesetz geändert werden müsste, das im Moment eine klare Barriere gegen die Einführung von allgemeinen Studiengebühren einzieht.

Außerdem könnte ein solcher Wettbewerbsnachteil aus einem ganz anderen Grund als aus reinem Geldmangel auf uns zukommen: Wir können nämlich nicht ignorieren, dass es, wenn die Länder um uns herum alle nach und nach Studiengebühren einführen, einen ungewollten Selektionsprozess gibt, der wahrscheinlich nicht unbedingt die Besten in unsere Hochschulen lenkt.

(Beifall bei der FDP)

Also werden wir uns der Diskussion nicht verschließen können, aber akut haben wir keine Diskussionslage durch das bestehende Gesetz. Das ist mir vor allem wichtig. Eigentlich müssten Sie sich eher für dessen Erhalt aussprechen, als diese Diskussion jetzt aufzumachen.

(Herr Kosmehl, FDP: Genau! - Herr Dr. Köck, Linkspartei.PDS: Die Besten haben also auch die besten finanziellen Möglichkeiten!)

Außerdem könnte ein solcher - - Oh, ich kriege hier ein rotes Signal.

Allerdings habe ich auch immer betont, dass ich mir die Einführung von Studiengebühren - das ist mir sehr wichtig - ohne die gleichzeitige Einführung eines umfassenden Unterstützungs-, Freistellungs- und Stipendiensystems nicht vorstellen kann. Niemand darf nur wegen seiner wirtschaftlichen Lage von einem Hochschulstudium in Sachsen-Anhalt abgehalten werden.

(Zustimmung bei der CDU, bei der FDP und von der Regierungsbank)

Aber, wie gesagt, das ist nicht Gegenstand des Gesetzentwurfes. Weder die derzeitige gesetzliche Situation noch die Koalitionsvereinbarung macht den vorliegenden Gesetzentwurf plausibel oder gar erforderlich. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU, bei der FDP und von der Regierungsbank)

Vielen Dank, Herr Minister. - Jetzt bitte die Frage von Frau Klein.

Herr Minister, zu Ihrer These, die Sie schon mehrfach wiederholt haben, dass das Studium von den Leuten bezahlt wird, die selbst nie studieren, habe ich die Frage, ob man dann nicht lieber darüber nachdenken sollte, wie man den Spitzensteuersatz und eventuell die Vermögensteuer gestaltet,

(Oh! bei der CDU und bei der FDP)

um diejenigen, die durch ihr Studium bessere Verdienstmöglichkeiten haben, wieder heranzuziehen, um das Studium bezahlbar für alle zu machen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS - Herr Tullner, CDU: Das ist ja Populismus in Reinkultur!)

Also wiederholt habe ich mich in meiner Argumentation nur deswegen, weil es ja ein wiederholter Antrag gewesen ist, sodass mir gar nichts anderes übrig geblieben ist, als auch die Argumente zu wiederholen.

Ich bin leider kein Steuerexperte.

(Unruhe bei der Linkspartei.PDS)

Ich kann mir durchaus auch als Steuerzahler vorstellen, dass man Steuern hier und dort für sinnvollere Zwecke ausgeben kann, als das derzeit geschieht.

Die Studenten haben mir einmal in einer Debatte über Studiengebühren die Frage gestellt, ob ich eigentlich die Höhe des amerikanischen Verteidigungshaushalts kennen würde. Darauf habe ich gesagt: Ja, ich vermute sogar, dass da Reserven drin sind, aber mein Zugriff ist ausgesprochen limitiert.

Deswegen kann ich die Frage im Detail nicht beantworten. Ich halte sie nicht für unberechtigt. Aber ich müsste Experte in Steuerdingen sein, um sie beantworten zu können, der ich leider nicht bin.

(Zustimmung von Herrn Kurze, CDU, von Herrn Steinecke, CDU, und von Herrn Tullner, CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Olbertz. - Die Debatte beginnt mit dem Beitrag der SPD-Fraktion. Ich erteile Frau Mittendorf das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Unterrichtsprozess kommt der Wiederholung, wie man weiß, als wichtigem Bestandteil der Festigung des erworbenen Wissens eine große Bedeutung zu.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

Um es in einer anderen Sprache auszudrücken: Повторение мать учения. - Wiederholung ist die Mutter der Weisheit.

(Oh! im ganzen Hause - Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Ich denke aber schon, dass man dieses für das Parlament nicht anwenden sollte. Trotzdem musste ich daran denken, obwohl mir der Anlass des Einbringens des Gesetzentwurfs ernst ist; denn diese Regelungsvorschläge hatten wir bis auf wenige kleine Änderungen bereits im Februar 2005 schon einmal auf dem Tisch.

(Herr Borgwardt, CDU: Genau so ist es!)

Meine Damen und Herren! Folgendes sage ich eigentlich an alle gerichtet: Es ist aber das gute Recht einer jeden Fraktion, Gesetzentwürfe und auch Anträge wiederholt in den Landtag einzubringen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das muss man tolerieren. Das muss man auch respektieren. Das hat etwas mit demokratischer Kultur zu tun. Das heißt aber in der Regel nicht, dass sich dadurch etwas an der Beurteilung ändert. Ich muss sagen, das gilt im Prinzip leider auch für diesen Fall.

Das Studiengebührenverbot für das erste berufsqualifizierende Studium und für konsekutive Studiengänge ist

geltendes Recht. Das brauchen wir nicht zu wiederholen. Das steht auch in der Koalitionsvereinbarung.