Protocol of the Session on October 20, 2006

Vielleicht gibt es auch neue Mehrheiten. - So viel zum Wiederholungsargument.

Dass es Langzeitstudierende gab, die nach der Einführung der Studiengebühren zügig fertig geworden sind, lag vielleicht auch an der Motivation, die sie bereits vorher hatten.

(Oh! bei der CDU)

Man muss das alles ein bisschen relativieren. Aber dass es Langzeitstudierende gibt, die aufgrund ihrer sozialen Lage und aufgrund der Lage an den Hochschulen tatsächlich von diesen Langzeitstudiengebühren getroffen werden und nichts dafür können und auch nicht zügiger fertig werden können, weil ihnen die Situation das einfach nicht ermöglicht, Herr Minister, müssen Sie einmal zur Kenntnis nehmen.

(Zuruf von Herrn Dr. Schellenberger, CDU)

Mit diesen Leuten müssen wir umgehen können. Dabei nützen uns keine komischen Regelungen, die im Gesetz nicht besonders gut ausgefertigt sind, nämlich dass es eine Möglichkeit gibt, soziale Belange in irgendeiner Weise zu berücksichtigen. Aber diese sind nicht ausreichend

(Herr Tullner, CDU: Vier Semester sind zwei Jahre!)

und sie werden auch nicht ausreichend umgesetzt.

(Zuruf von Herrn Dr. Schellenberger, CDU)

Das ist so, Herr Tullner. Da müssen wir der Realität in die Augen blicken.

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS)

Herr Minister, wenn man den Hochschulen die Mittel kürzt und dann sagt, über Langzeitstudiengebühren habt ihr die Möglichkeit, Geld zusätzlich einzunehmen - - Ich möchte diesen Zirkelschluss lieber nicht weiterführen.

(Minister Herr Prof. Dr. Olbertz: Ich habe den auch nicht getroffen!)

- Letztlich ist es doch aber die Konsequenz Ihrer Politik.

(Herr Tullner, CDU: Ach! Also!)

Einen Satz zum Seniorenstudium. Es liegt tatsächlich daran, dass wir eine ganz andere Vorstellung haben, wie Hochschulen in unserer Gesellschaft aufgestellt sind. Wir sehen eben nicht, dass Hochschulen nur dazu da sind, ein Ausbildungsbetrieb zu sein. Wir sehen in den Hochschulen eine Bildungseinrichtung, die für alle Menschen zugänglich sein soll.

Ich habe nichts dagegen: Wenn sich Senioren auch finanziell an dem Studium beteiligen wollen, dann sollen sie es können. Aber es soll nicht per Gesetz verpflichtend vorgeschrieben werden. Und das ist der Fall. Wir können das doch organisieren. Wir können das über Fördervereine organisieren. Von mir aus können auch Studierende, von mir aus von der CDU, gerne dort Geld einzahlen.

(Lachen bei der CDU - Zuruf von Herrn Borg- wardt, CDU)

Damit habe ich kein Problem. Das können sie gerne freiwillig machen. Das Geld können wir ordentlich für die Lehre verwenden. Aber das sollte nicht verpflichtend gemacht werden. - Das zum Seniorenstudium.

Herr Lange, möchten Sie eine Frage von Frau Dr. Hüskens beantworten?

Ja, das können wir jetzt gleich machen. Ich bin sowieso ziemlich am Ende.

Bitte, dann fragen Sie.

Sie haben gerade ausgeführt, dass Sie davon ausgehen, dass Senioren freiwillig für ihr Studium bezahlen. Habe ich das richtig verstanden?

Nein, das waren die Ausführungen, die Herr Olbertz gemacht hat. Wenn das so zutrifft und Senioren das freiwillig machen wollen, dann sollen sie es gern tun können. Damit habe ich kein Problem.

Aber wenn Sie im Gesetzt festlegen, dass es keinerlei Form von Gebühren gibt, dann verbieten Sie diese. Das heißt, Sie würden in diesem Fall auch dafür sorgen, dass es zu keiner Gebührenerhebung auf rechtlicher Grundlage mehr kommen kann.

Wir müssen das doch nicht über eine Gebührenregelung machen.

(Herr Tullner, CDU: Wie dann?)

Frau Hüskens, Sie haben doch selber gute Ideen, was man über Stiftungen und Ähnliches erreichen kann. Es ist doch kein Problem, auch an dieser Stelle Beiträge leisten zu können, wenn man beispielsweise eine Stiftung oder einen Förderverein installiert und sagt, dort können Sie gerne, wenn Sie möchten, Geld einzahlen. Damit haben wir kein Problem.

(Herr Stahlknecht, CDU: Das Stiftungskapital drucken Sie! - Herr Tullner, CDU: Damit fordern Sie es doch ein!)

- Nein, ich habe es nicht eingefordert, Herr Tullner. Das ist der Unterschied.

Ich möchte am Ende der Debatte sagen: Meine Damen und Herren! Ein gebührenfreies Studium kann auch ein Standortvorteil sein. Wir als Linkspartei gehen davon aus.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Herr Lange. - Damit ist die Debatte abgeschlossen.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Wer stimmt dagegen? - Teile der CDUFraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Die SPD-Fraktion und weitere Teile der CDU-Fraktion. Die FDP-Fraktion hat der Überweisung ebenfalls zugestimmt. Damit ist die Überweisung beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 4 ist beendet.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 18 auf:

Beratung

Sockelbetrag und Reisereichweiten in der Schülerbeförderung

Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drs. 5/282

Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/300

Ich bitte zunächst Herrn Heft von der Linkspartei.PDS, diesen Antrag einzubringen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Werte Gäste! Der vorliegende Antrag greift Probleme in der Schülerbeförderung in unserem Land auf, welche sowohl aufseiten der Schüler als auch aufseiten der Verkehrsunternehmen einer Lösung bedürfen.

Sie wissen, dass im Land Sachsen-Anhalt die Schülerbeförderung für Schüler entgeltfrei zur Verfügung gestellt wird. Kostenlos ist sie nicht. Dabei müssen die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden, wobei die Interessen der Schüler für uns Priorität genießen. Gerade in der Abwägung und Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen der Beteiligten liegen jedoch die Probleme der Organisation und Gestaltung der Schülerbeförderung im Land Sachsen-Anhalt.

Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Antrag greift diese Probleme auf und bietet Ihnen gleichzeitig eine ausgewogene Lösung an. Der vorliegende Alternativantrag der Koalition bietet dagegen keine Alternative an. Herr Borgwardt, an dieser Stelle darf ich Sie an die gestrige Debatte über Alternativanträge und an die Aussage erinnern, dass Anträge der Koalition mitnichten ein Weichspülen der Anträge der Opposition sind. Ihr Alternativantrag ist sogar mit Perwoll gewaschen.

Lassen Sie mich die Situation kurz darstellen. Die Schülerbeförderung stellen wir unentgeltlich zur Verfügung. Daraus resultieren für die Verkehrsunternehmen Einnahmeausfälle. Diese sind den Verkehrsunternehmen auf der Basis des Personenbeförderungsgesetzes zu entgelten. Die Berechnung der Ansprüche zur Erstattung dieser Einnahmeausfälle der Verkehrsunternehmen erfolgt ebenfalls nach Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes. Der Erstattungsanspruch der Verkehrsunternehmen enthält mehrere Komponenten. Diese sind zum einen die geleisteten Personenkilometer und zum anderen die durchschnittlichen verkehrsspezifischen Kosten.

Genau diese verkehrsspezifischen Kosten sind jedoch eines der Probleme in der Schülerbeförderung im Land Sachsen-Anhalt. Die durchschnittlichen verkehrsspezifischen Kosten sind von der Landesregierung per Verordnung festzulegen und haben den Kosten sparsam wirtschaftender und leistungsfähiger Verkehrsunternehmen zu entsprechen. - So weit das Gesetz.

Im Land Sachsen-Anhalt wird diese Vorgabe des Bundesgesetzgebers, festgeschrieben im § 45a Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung der Änderung vom August dieses Jahres, jedoch nicht erfüllt. Ich gehe noch nicht davon aus, dass diese Vorgaben des Bundesgesetzgebers vorsätzlich missachtet werden,

gestatte mir jedoch den Hinweis, dass die oben angeführten Kostensätze im Land Sachsen-Anhalt auf Preisen der Jahre 1992 und 1993 basieren.

Es existieren unter anderem aus den Jahren 1998, 2000 und 2003, veranlasst vom zuständigen Ministerium, mehrere bis heute diesem Hohen Haus nicht umfänglich bekannte Untersuchungen und Studien von Verkehrsunternehmen zu deren verkehrsspezifischen Kosten je Personenkilometer, getrennt für Straßen- und Schienenverkehre, welche zu demselben Ergebnis kommen.

Meine Damen und Herren! Die heute den Verkehrsunternehmen erstatteten durchschnittlichen verkehrsspezifischen Kosten sind unangemessen niedrig und benachteiligen die Verkehrsunternehmen.

Dies, meine Damen und Herren, sollte dringend korrigiert werden. Das ist unstrittig, gab es doch in den letzten 13 Jahren Preisentwicklungen, welche die Kostenentwicklung in demselben Zeitraum negativ beeinflussten. Darin stimmen Sie mir sicherlich zu.

In demselben Zeitraum - ich denke, hierin werden Sie mir ebenso zustimmen - leisteten die Verkehrsunternehmen im Land Sachsen-Anhalt ihren Beitrag zur Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs und gleichzeitig ihren Beitrag zur Reduzierung von Aufwendungen der öffentlichen Hand. Die Verkehrsunternehmen leisten diesen Aufwand noch heute, auch zum Nachteil ihrer Kunden.