Hauptgegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfes ist die Erweiterung des Stiftungszwecks in § 2. Die Stiftung soll neben ihrem bisherigen Tätigkeitsschwerpunkt, der sich im Wesentlichen auf die Förderung von Umweltprojekten beschränkt, nunmehr auch selbst eigene Maßnahmen durchführen können. So soll sie beim Aufbau von Flächen- und Maßnahmepools für die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung unterstützend tätig werden und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dauerhaft unterhalten und sichern.
Des Weiteren wurde in den Gesetzentwurf eine Regelung über eine so genannte Sperrminorität für die Mitglieder des Stiftungsrates, die vom Land entsandt werden, aufgenommen. Hierdurch soll den Vertretern der Landesregierung in Angelegenheiten des Kompensationsflächenmanagements ein Mitspracherecht eingeräumt werden.
Der Ausschuss für Umwelt beriet den Gesetzentwurf in der 50. Sitzung am 17. November 2010. Dazu lag eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, in der den Bestimmungen des Gesetzentwurfes zwischen dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst abgestimmte Änderungsvorschläge gegenübergestellt worden waren. Der Ausschuss erklärte sich mit den in der Synopse dargestellten Änderungsvorschlägen einverstanden.
Nach kurzer Verständigung stimmte der Ausschuss dem Gesetzentwurf mit 9 : 0 : 0 Stimmen zu. Für den Ausschuss bitte ich Sie, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kley. - Eine Debatte dazu war nicht vorgesehen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Deswegen können wir jetzt abstimmen.
Wenn niemand widerspricht, fasse ich alles zusammen, die selbständigen Bestimmungen, die Gesetzesüberschrift und das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer stimmt dem zu? - Offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 7 ist erledigt.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Sach
Ich bitte Herrn Hans-Jörg Krause, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen. Bitte schön.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 81. Sitzung des Landtages am 7. Oktober 2010 in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Beratung überwiesen.
Auf der Grundlage der im Rahmen der Föderalismusreform geänderten Gesetzgebungskompetenzen hat der Bundesgesetzgeber große Teile des Umweltrechts neu geordnet, so auch die Kompetenz über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Für den Landesgesetzgeber ergibt sich daraus Handlungsbedarf für die Rechtsbereinigung hinsichtlich der UVP-Regelungen für wasser- und forstwirtschaftliche Verfahren. Das Änderungsgesetz betrifft daher das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung und das Waldgesetz.
Die Beratung über den Gesetzentwurf fand in der 60. Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 24. November 2010 statt. Dazu lag eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vom 23. November 2010 vor, in der die Bestimmungen des Gesetzentwurfes den zwischen dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst abgestimmten Änderungsvorschlägen gegenübergestellt worden waren. Der Ausschuss stimmte den dargestellten Änderungsvorschlägen zu.
Die Fraktion der FDP beantragte, in Artikel 1 Nr. 3 des Gesetzentwurfs Änderungen vorzunehmen. Sie verwies dabei auf die bestehenden Regelungen in SchleswigHolstein, die von Sachsen-Anhalt übernommen werden sollten, da es in Schleswig-Holstein keine nachteiligen Umweltauswirkungen diesbezüglich gebe.
Der Antrag der Fraktion der FDP fand im Ausschuss keine Mehrheit und wurde bei 1 : 5 : 3 Stimmen abgelehnt.
Im Ergebnis der Beratung empfahl der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit 8 : 0 : 1 Stimmen, den Gesetzentwurf in der Ihnen vorliegenden Fassung anzunehmen. Ich bitte Sie, sich der Beschlussempfehlung des Ausschusses anzuschließen. - Danke.
Vielen Dank, Herr Krause. - Auch hierzu war eine Debatte nicht vorgesehen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir jetzt schon abstimmen.
Wenn niemand widerspricht, fassen wir zusammen: Die Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen, die Artikelüberschriften, die Gesetzesüberschrift - sie lautet: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Umweltver
träglichkeitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt und des Waldgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt - und die Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer stimmt dem allen zu? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei Stimmenthaltungen der FDP-Fraktion haben alle anderen zugestimmt. Damit ist das Gesetz so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 8 ist beendet.
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt (Besoldungs- neuregelungsgesetz Sachsen-Anhalt - BesNeuRG LSA)
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt, kurz genannt Besoldungsneuregelungsgesetz SachsenAnhalt, wurde von der Landesregierung in der 73. Sitzung des Landtages am 3. März 2010 eingebracht und zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Bildung, Wissenschaft und Kultur, für Recht und Verfassung, für Inneres und in den Ältestenrat überwiesen.
Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Vielfalt und mangelnde Transparenz an Rechtsquellen sowohl im Bundes- als auch im Landesrecht in einer Zusammenfassung der Regelungen zu vereinfachen. Inhaltlich ist die Stärkung des Leistungsprinzips beabsichtigt. Das bisher im Land geltende Besoldungsrecht berücksichtigt Leistungsgesichtspunkte noch unzureichend.
Auch Regelungen zur Verbesserung der Mobilität wegen höchstrichterlicher Rechtsprechung bei der Höhe der Besoldung der Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern und die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen bei Leistungen des Besoldungsrechts waren notwendig. Weitere Änderungen im Hochschulrecht, im Schulrecht, im Bereich der Justizverwaltung, im Beamtenversorgungsrecht usw. machten Änderungen dieses Besoldungsrechts notwendig.
Durch das Besoldungsneuregelungsgesetz erfolgt durch Landesrecht eine Zusammenfassung des Besoldungsrechts. Sämtliche bisher das Besoldungsrecht regelnden Gesetze werden in einem Landesbesoldungsgesetz zu
Die erste Beratung fand in der 95. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 5. Mai 2010 statt. In ihr wurde eine Anhörung beschlossen. Diese wurde in der 97. Sitzung am 10. Juni 2010 durchgeführt. Von 16 Vertretern von Verbänden, Gewerkschaften, Kirchen, kommunalen Spitzenverbänden usw. wurden die Stellungnahmen abgegeben.
In der 100. Sitzung am 15. September 2010 hat der Finanzausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung in der Fassung des Gesetzentwurfs der Landesregierung abgegeben, um den mitberatenden Ausschüssen eine schnelle Beratung zu ermöglichen, weil der Gesetzentwurf noch im Jahr 2010 vom Plenum beschlossen werden sollte, damit ein Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2011 möglich ist.
Die mitberatenden Ausschüsse stellten ihre Beschlussempfehlungen pünktlich zur 103. Sitzung des Finanzausschusses am 17. November 2010 zur Verfügung. Nur der Ältestenrat schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung an. Die Ausschüsse für Bildung, Wissenschaft und Kultur, für Recht und Verfassung und auch der Ausschuss für Inneres schlugen ihrerseits Änderungen vor.
Beratungsgrundlage im Ausschuss für Finanzen wurde die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung, welche die vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen Änderungen bereits berücksichtigte.
Sowohl die Fraktion DIE LINKE als auch die Koalitionsfraktionen legten im Ausschuss Änderungsanträge vor.
Die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE zu Artikel 1 zum Wegfall der Stellenobergrenzen in § 22 und zu den berücksichtigungsfähigen Zeiten, die Zeiten der Kindererziehung betreffend, wurden vom Ausschuss jeweils bei 3 : 8 : 1 Stimmen abgelehnt, ebenso der Antrag zu § 26 - Nicht zu berücksichtigende Zeiten.
Der gesamte Änderungsantrag Nr. 1 der Fraktion DIE LINKE wurde abgelehnt. Die Änderungen unter den Buchstaben c bis f wurden vom Antragsteller zurückgezogen.
Die in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres vorgeschlagene Anerkennung der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament, im Deutschen Bundestag oder in einer gesetzgebenden Körperschaft eines Landes als Erfahrungszeit lehnte der Ausschuss für Finanzen bei 1 : 8 : 1 Stimmen ab. Den anderen Empfehlungen folgte der Finanzausschuss. Auch den Änderungsanträgen der Fraktionen der CDU und der SPD und den Vorschlägen des Landesrechnungshofes zur Anlage zu § 20 Satz 1 stimmte der Ausschuss zu.
Der Änderungsantrag Nr. 1 der Fraktion DIE LINKE Abschnitt I Punkt 1 zur Besoldungsordnung B und der Änderungsantrag Nr. 2 der Fraktion DIE LINKE zu § 43a (neu), zu § 52, zu § 52a (neu) und zu § 54 wurden abgelehnt.
Die vom GBD vorgeschlagenen Änderungen, die weitgehend rechtsförmliche oder redaktionelle Korrekturen beinhalteten, wurden vom Finanzausschuss einstimmig befürwortet.
Der Ausschuss hat die selbständigen Bestimmungen in der geänderten Fassung, die Gesetzesüberschrift und