Protocol of the Session on December 9, 2010

Die fünfjährige Amtszeit des bisherigen Mitglieds im Beirat bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Frau Dr. Ulrike Höroldt endet mit Ablauf des 11. Januar 2011. Vom Landtag ist gemäß § 7 des Ausführungsgesetzes zum Stasi-Unterlagen-Gesetz ein Nachfolgemitglied zu wählen. Eine erneute Benennung von Frau Dr. Höroldt ist möglich. Dem Plenum liegt, wie eingangs schon gesagt, ein entsprechender Wahlvorschlag aller Fraktionen in der Drs. 5/2997 vor.

Eine Debatte ist zu beiden Tagesordnungspunkten nicht vorgesehen. Bevor wir nun zur Wahl kommen, möchte ich noch einiges anmerken. Das ist Ihnen alles bekannt, dennoch muss es jetzt erklärt werden.

Die Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz erfolgt gemäß Artikel 63 Abs. 2 der Landesverfassung in Verbindung mit § 20 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes durch den Landtag mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages. Die Wahl wird geheim, also mit Stimmzetteln, durchgeführt. Dieser Stimmzettel hat die Farbe Gelb.

Die Wahl eines Mitglieds im Beirat bei der Bundesbeauftragten erfolgt gemäß § 7 des Ausführungsgesetzes zum Stasi-Unterlagen-Gesetz durch den Landtag mit zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, jedoch mindestens mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags. Die Wahl wird geheim, also mit Stimmzetteln, durchgeführt. Dieser Stimmzettel hat die Farbe Rot.

Nun zum Wahlverfahren. Sie werden jetzt durch ein Mitglied des Sitzungsvorstandes in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen. Sie erhalten von zwei Schriftführern die beiden Stimmzettel, mit denen Sie in die Wahlkabine gehen. Dort kreuzen Sie mit dem bereit liegenden Stift das Feld Ihrer Wahl an. Anschließend befördern Sie die zusammengefalteten Stimmzettel in die jeweilige Wahlurne.

Ich bitte die folgenden Schriftführerinnen und Schriftführer, die Wahlhandlung zu unterstützen: Frau Dr. Späthe nimmt den Namensaufruf vor; Frau Schindler und Herr Sturm geben die Stimmzettel aus - beide sind anwesend -; Frau Fiedler führt die Wahlliste - sie kommt schon -; Herr Rotter beaufsichtigt die Wahlkabine und Herr Lange beaufsichtigt die Wahlurne.

Ich bitte nun die Schriftführer, Ihr Amt zu übernehmen. Herr Lange, überzeugen Sie sich bitte davon, dass die Wahlurne leer ist, und bestätigen Sie dies.

Schriftführer Herr Lange:

Sie ist leer.

Vielen Dank. - Ich darf vielleicht einschieben: Für unsere Gäste ist das nicht besonders spannend, aber wichtig ist es dennoch. - Ich bitte nun Frau Dr. Späthe, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Schriftführerin Frau Dr. Späthe ruft die Mitglieder des Landtages namentlich zur Stimmabgabe auf)

Meine Damen und Herren! Ich bitte nun die am Wahlverfahren beteiligten Schriftführer, ihre Stimme abzugeben. Das sind Herr Lange, Frau Fiedler, Herr Rotter,

Frau Schindler und Herr Sturm. Anschließend wählt der Sitzungsvorstand: Herr Kosmehl, Frau Dr. Späthe und ich.

Meine Damen und Herren! Ich frage nun, ob ein Mitglied des Landtages im Saal ist, das noch nicht gewählt hat. Es wäre jetzt Gelegenheit dazu.

Ist noch jemand im Saal, der noch nicht gewählt hat? - Das ist nicht der Fall. Dann unterbreche ich die Sitzung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses für zehn Minuten.

Unterbrechung: 15.17 Uhr.

Wiederbeginn: 15.24 Uhr.

Meine Damen und Herren, wir setzen die Sitzung fort. Ich gebe das Ergebnis der Auszählungen bekannt.

Erstens. Die Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz auf der Grundlage des Wahlvorschlages der Landesregierung in der Drs. 5/2973 hat folgendes Ergebnis: abgegebene Stimmen 87, ungültige Stimmen keine, gültige Stimmen folglich 87.

Für den Wahlvorschlag haben 76 Abgeordnete gestimmt, gegen den Wahlvorschlag haben neun Abgeordnete gestimmt. Es haben sich zwei Abgeordnete der Stimme enthalten.

(Beifall im ganzen Hause)

Damit hat der Wahlvorschlag die geforderte qualifizierte Mehrheit der Mitglieder des Landtages erreicht. Herr Dr. Harald von Bose ist somit vom Landtag zum Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt gewählt. Bevor die Glückwünsche ausgesprochen werden können, frage ich Herrn von Bose: Nehmen Sie die Wahl an?

Herr Dr. von Bose, Landesbeauftragter für den Datenschutz:

Herr Präsident, ich nehme die Wahl an und danke für das Vertrauen.

(Starker Beifall im ganzen Hause)

Dann darf ich Ihnen ganz persönlich und im Namen dieses Hohen Hauses den Glückwunsch zu Ihrer Wahl aussprechen.

Zweitens. Die Wahl eines Mitgliedes im Beirat bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR hat folgendes Ergebnis: abgegebene Stimmen 87, ungültige Stimmen keine, gültige Stimmen 87. Für den Wahlvorschlag haben 81 Abgeordnete gestimmt. Gegen den Wahlvorschlag haben vier Abgeordnete gestimmt. Es haben sich zwei Abgeordnete der Stimme enthalten.

Als Ergebnis der Wahl ist festzuhalten: Der Wahlvorschlag hat die erforderliche qualifizierte Mehrheit der Mitglieder des Landtages erreicht. Frau Dr. Ulrike Höroldt ist somit vom Landtag zum Mitglied im Beirat bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gewählt worden.

(Beifall im ganzen Hause)

Sie muss dazu hier nicht anwesend sein. Sie hat vorher erklärt, dass sie bereit ist, diese Aufgabe zu überneh

men. Dennoch, meine Damen und Herren, erlaube ich mir, Frau Dr. Höroldt in Ihrem Namen und auch persönlich dazu zu gratulieren.

Damit sind die Tagesordnungspunkte 5 und 6, die zusammen abgearbeitet worden sind, abgeschlossen.

Bevor ich nun den Tagesordnungspunkt 7 aufrufe, habe ich die Freude, Damen und Herren des Internationalen Bundes, der Frauen- und Seniorenunion Wernigerode und Damen und Herren des FDP-Ortsverbandes Bitterfeld-Wolfen, Sandersdorf und Muldenstein begrüßen zu können.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die „Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt“

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/2932

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt - Drs. 5/2964

Ich bitte Herrn Dr. Kley, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. Nur für das Protokoll: Ich bin nicht promoviert. Der Doktortitel war nicht - -

War nicht so gemeint.

(Heiterkeit und Beifall im ganzen Hause - Zurufe)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 83. Sitzung des Landtages am 11. November 2010 zur Beratung in den Ausschuss für Umwelt überwiesen.

Anlass des Gesetzentwurfes ist der erhebliche Flächenverlust, insbesondere der Verlust an landwirtlicher Nutzfläche im Zusammenhang mit Infrastrukturvorhaben und der Ausweisung von Bau- und Industriegebieten. Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Flächenneuversiegelung zu minimieren und den Flächenverbrauch hinsichtlich der land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu reduzieren.

Dazu beabsichtigt der Gesetzentwurf, die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz als insolvenzunfähige juristische Person des öffentlichen Rechts beim Aufbau eines Kompensationsflächenmanagements in SachsenAnhalt zur Effektivierung der Eingriffsregelung und der Ökokontenregelung maßgeblich zu beteiligen. Die Stiftung soll hierzu auf vertraglicher Grundlage insbesondere mit Gesellschaften des Landes auf dem Gebiet des Flächen- und Maßnahmenpoolings zusammenarbeiten.

Die Tätigkeit der Stiftung soll neben der Vermögensverwaltung für die ihr übertragenen Flächen die natur

schutzfachliche Aufwertung dieser Flächen im Sinne des Ökokontos, die Bereitstellung solcher Ökokontomaßnahmen für Eingriffsvorhaben sowie insbesondere im Verhältnis zu öffentlichen Auftraggebern auch die Sicherung, Erhaltung und Pflege von Kompensationsmaßnahmen umfassen.

Ebenso laufen derzeit intensive Verhandlungen zwischen dem Bund und dem Land bezüglich einer Übertragung der Flächen des Grünen Bandes an die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz zur langfristigen Erhaltung für naturschutzfachliche Zwecke und zur Nutzung für die Bürger unseres Landes.

Damit die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz diese Aufgaben künftig wahrnehmen kann, ist eine Änderung des Stiftungserrichtungsgesetzes erforderlich.

Hauptgegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfes ist die Erweiterung des Stiftungszwecks in § 2. Die Stiftung soll neben ihrem bisherigen Tätigkeitsschwerpunkt, der sich im Wesentlichen auf die Förderung von Umweltprojekten beschränkt, nunmehr auch selbst eigene Maßnahmen durchführen können. So soll sie beim Aufbau von Flächen- und Maßnahmepools für die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung unterstützend tätig werden und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dauerhaft unterhalten und sichern.