Mich würde trotzdem interessieren - vielleicht können Sie das aus dem Stegreif beantworten, sonst gern auch schriftlich -: Wie viele Mannstunden Mehrarbeitszeit sind durch diesen Einsatz verursacht worden? Wird diese Mehrarbeitszeit den Beamten vergütet oder wird sie ihrem Arbeitszeitkonto angerechnet, damit die Beamten dann gegebenenfalls Freizeitausgleich nehmen können?
Zum Sachverhalt selbst ist zu sagen - das wissen Sie auch, Herr Kosmehl -, dass es bei geleisteten Mehrarbeitsstunden den Grundsatz des Freizeitausgleichs gibt und dass die entsprechende Vergütung, das heißt Bezahlung der geleisteten Mehrarbeitsstunden nur erfolgen kann, wenn das nicht möglich ist. Das wird in diesem Fall genauso gehandhabt werden.
Im Übrigen bleibt unabhängig von der Frage, ob der Einsatz nun hätte abgesagt werden können oder nicht hätte abgesagt werden können - zu den Hintergründen habe ich etwas gesagt, ich denke, auch ganz offen -, festzustellen, dass die Kolleginnen und Kollegen, die im Einsatz waren, selbstverständlich ihre individuellen Ansprüche auf Ersatz für die geleisteten Arbeitsstunden entweder durch Freizeit oder aber durch Geld haben.
Nun kommen wir zu der letzten Frage, der Frage 5. Sie wird von dem Abgeordneten Herrn Dr. Köck von der Fraktion DIE LINKE gestellt. Es geht um das Grubenfeld Angersdorf. Bitte schön.
Welche Handlungsnotwendigkeiten sieht die Landesregierung bzw. sehen die Landesbehörden aus den in der Vorabstellungnahme zur geotechnischen Situation und zur Versatznotwendigkeit im Grubenfeld Angersdorf von den Gutachtern aufgeführten Forderungen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Vertretung des Kollegen Dr. Haseloff beantworte ich die Anfrage des Abgeordneten Herrn Dr. Köck wie folgt.
Ziel der Beauftragung des Gutachters war es, durch eine Plausibilitätsprüfung der von der GTS vorgelegten Unterlagen zur Standsicherheit und zu dem geplanten Vorsatzvorhaben im Grubenfeld Angersdorf schnellstmöglich zu einer von der GTS unabhängigen fachlichen Bewertung zu gelangen. Damit wurde der erste Schritt zu der vom Wirtschaftsministerium angekündigten zusätzlichen Prüfung des Vorhabens getan.
Die Ergebnisse zeigen, dass die Verfüllung des Grubenfeldes Angersdorf notwendig und auch technisch reali
sierbar ist, dazu aber Nachweise erforderlich sind, die die bauphysikalisch dauerhafte Geeignetheit des vorgesehenen Dickstoffversatzes belegen.
Darüber hinaus wurde aufgezeigt, dass es zur Verhinderung der akuten Gebirgsschlaggefahr dringend erforderlich ist, unverzüglich mit untertägigen Maßnahmen zur Herstellung einer kontrollierten Fassung der aus den Kavernen aufsteigenden Salzlösung zu beginnen. Das heißt, es sind die dafür nötigen Betriebsplanunterlagen schnellstmöglich zu erarbeiten und dem LAGB zur Zulassung vorzulegen. Die Stellungnahme wurde unmittelbar an die Gesellschafter der GTS übermittelt. Der GTS wurde aufgegeben, die zur Abwehr der Gebirgsschlaggefahr notwendigen Betriebsplanunterlagen vorzulegen.
Für die Bergbehörde ergeben sich somit aus den Ergebnissen der gutachterlichen Bewertung folgende Handlungserfordernisse:
Erstens. Die GTS hat unverzüglich die zur Abwehr der Gebirgsschlaggefahr notwendigen untertägigen Infrastrukturmaßnahmen zu planen und dem LAGB zur Zulassung vorzulegen. Dazu gehören unter anderem folgende Maßnahmen: Rekonstruktion Schacht Halle, Auffahrung sicherer Stapelräume und Zugangsstrecken zu den Kavernen 1 bis 3, Errichtung der Anlagen zur untertägigen Laugenhaltung.
Zweitens. In Vorbereitung auf die daran anschließende Verfüllung der Kavernen und sonstigen Hohlräume sind durch die GTS folgende Nachweise zu erbringen: a) Nachweis der Geeignetheit des Dickstoffversatzes zur Einbringung in lufterfüllte Hohlräume, b) Nachweis der Geeignetheit des Dickstoffversatzes zur Einbringung in lösungserfüllte Hohlräume, Aktualisierung, das heißt Fortschreibung des Langzeitsicherheitsnachweises unter Berücksichtigung der gegebenenfalls geänderten Randbedingungen bei der Einbringung in die Kavernen.
Die Betriebsplanunterlagen zu a wurden von der GTS am 4. November 2010 beim LAGB eingereicht und befinden sich in der Prüfung. Die Nachweise zu b wurden von der GTS für Ende 2010 bzw. Anfang 2011 angekündigt. Die Fortschreibung des Langzeitsicherheitsnachweises wird in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Nachweisführung erfolgen.
Eine Genehmigung zur Errichtung der Dickstoffversatzanlagen und für die Durchführung der Verfüllung kann es erst dann geben, wenn durch die entsprechende Nachweisführung kein Zweifel an der Umweltverträglichkeit der Verwertungsmaßnahme besteht oder wenn die GTS mangels Nachweisbarkeit auf den Einsatz gefährlicher Abfälle verzichtet.
Vielen Dank, Herr Minister Aeikens. - Es gibt keine Rückfragen. Damit ist diese fünfte und letzte Frage beantwortet und die Fragestunde ist abgeschlossen.
Bevor ich die nächsten Punkte aufrufe, informiere ich Sie über Folgendes: Studenten der Fachhochschule Magdeburg, Fachbereich Jounalistik/Medienmanagement, sind gestern mit der Bitte um Genehmigung von Filmaufnahmen im Plenum für eine Seminararbeit zum Thema Wahlen an die Landtagsverwaltung herangetreten. Sie beabsichtigen, diese Aufnahmen heute gegen 16 Uhr zu realisieren.
Da die Studenten eine kleine Kamera verwenden werden, sind sie optisch nicht automatisch dem Bereich der
Journalisten zuzuordnen. Daraus könnte der Eindruck entstehen, dass es sich um private Aufnahmen handelt. Weil es in solchen Angelegenheiten schon kritische Nachfragen und Bemerkungen gegeben hat, möchte ich das rechtzeitig bekannt geben. Es sind also Studenten und es ist alles geregelt.
Nun kommen wir vereinbarungsgemäß zu zwei Tagesordnungspunkten, die zusammengefasst werden. So wurde es im Ältestenrat vereinbart, um ein wenig Zeit zu sparen.
Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt gemäß § 20 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (DSG - LSA)
Der Ältestenrat schlägt folgendes Verfahren vor: Ich werde Ihnen zu jedem Wahlvorschlag einige kurze Hinweise geben, dann werden Sie lediglich einmal namentlich aufgerufen, erhalten jedoch zwei Stimmzettel, die sich farblich voneinander unterscheiden, für die beiden Wahlvorschläge. In der Wahlkabine machen Sie auf jeden der beiden Stimmzettel ein Kreuz bei Ja oder bei Nein oder bei Enthaltung und dann befördern Sie beide Stimmzettel in die Wahlurne. Nach Beendigung der Stimmabgabe - das kennen Sie alles - werden die Stimmzettel getrennt ausgezählt und anschließend wird das Wahlergebnis bekannt gegeben. Wenn Sie einverstanden sind, dann machen wir das so.
Es geht jetzt um die Einbringung. Ich bitte den Ministerpräsidenten Herrn Professor Dr. Böhmer, den Wahlvorschlag der Landesregierung zum Tagesordnungspunkt 5 - Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz - zu begründen. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die erste Amtszeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz Herrn Dr. Harald von Bose endet mit Ablauf des 15. März 2011. Ich möchte die Gelegenheit nutzen und zu Protokoll geben, dass ich Herrn Dr. von Bose für die in den fast sechs Jahren in dieser Funktion für das Land Sachsen-Anhalt geleistete Arbeit ausdrücklich meinen Dank ausspreche.
Nach allem, was ich in den letzten Jahren gehört habe, wird seine Arbeit, auch die Zusammenarbeit mit Ihnen, fraktionsübergreifend geschätzt. Das war für die Landesregierung einer der Gründe, weshalb wir ihn zur Wiederwahl vorschlagen wollen. Eine Wiederwahl des Landesbeauftragten ist gemäß § 20 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger des Landes Sachsen-Anhalt zulässig. Auf dieser Rechtsgrundlage hat die Landesregierung am 23. November 2010 beschlossen, Ihnen die Wiederwahl von Herrn Dr. Harald von Bose förmlich vorzuschlagen und Sie um Ihre Zustimmung zu bitten.
Es ist nicht üblich, an dieser Stelle Einzelheiten zur Person zu erörtern. Sie haben mit dem Wahlvorschlag einen tabellarischen Lebenslauf von Herrn Dr. von Bose erhalten. Er wurde, nachdem er am 3. März 2005 durch den Landtag von Sachsen-Anhalt gewählt wurde, mit Wirkung vom 16. März 2005 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren zum Landesbeauftragten für den Datenschutz ernannt. Der Vorschlag der Landesregierung setzt bewusst auf Kontinuität zur Fortsetzung dieser erfolgreichen Arbeit des Landesbeauftragten im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.
Deshalb bitte ich Sie, Herrn Dr. Harald von Bose Ihre Stimme zu der von uns vorgeschlagenen Wiederwahl zum Landesbeauftragten für den Datenschutz zu geben.
Die Vorstellung des zweiten Vorschlages erfolgt durch die Fraktionen und ist nicht mehr meine Aufgabe. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Meine Damen und Herren! Ich werde gleich noch Weiteres zu dem Tagesordnungspunkt sagen. Aber im Moment haben wir eine besondere Freude, und zwar können wir auf der Nordtribüne Preisträger des Kunstwettbewerbes begrüßen. Die vier Preisträger haben an dem Kunstwettbewerb „Sachsen-Anhalt - ein Land in Bewegung“ teilgenommen. Sie wissen, das ist ein Wettbewerb des Landtages gewesen.
Es hatten sich 31 Künstlerinnen und Künstler an dem im Frühjahr 2010 vom Landtagspräsidenten ausgelobten Wettbewerb anlässlich des 20. Geburtstags des Landes und des Landtages beteiligt. Eine Jury, der neben Vertretern des Landtages auch externe Kunstsachverständige angehörten, hat im Oktober 2010 die Preisträger ermittelt.
Ich habe die Freude, Ihnen auch im Namen des Hauses Glückwünsche zu diesen Preisen zu übermitteln. Sie alle können die Siegerarbeiten und noch weitere Arbeiten demnächst in einer Ausstellung hier im Landtag besichtigen. Wer das bisher letzte Heft des Landtages aufmerksam gelesen hat, wird auf der Innenseite des Titelblattes die ausgezeichneten Wettbewerbsarbeiten schon gesehen haben und wird sich schon darauf freuen können, in der Ausstellung die Originale zu sehen.
Jetzt geht es weiter in den Tagesordnungspunkten 5 und 6. Der erste Teil ist durch den Herrn Ministerpräsidenten eingebracht worden.
Zu Tagesordnungspunkt 6 - Wahl eines Mitglieds im Beirat nach § 39 Abs. 1 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes, Wahlvorschlag aller Fraktionen - kann ich Folgendes zusätzlich ausführen:
Die fünfjährige Amtszeit des bisherigen Mitglieds im Beirat bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Frau Dr. Ulrike Höroldt endet mit Ablauf des 11. Januar 2011. Vom Landtag ist gemäß § 7 des Ausführungsgesetzes zum Stasi-Unterlagen-Gesetz ein Nachfolgemitglied zu wählen. Eine erneute Benennung von Frau Dr. Höroldt ist möglich. Dem Plenum liegt, wie eingangs schon gesagt, ein entsprechender Wahlvorschlag aller Fraktionen in der Drs. 5/2997 vor.