Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien - Drs. 5/2931
Vielen Dank, Herr Präsident. - In der 79. Sitzung am 9. September 2010 hatte der Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung zum 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der Drs. 5/2755 zur Beratung an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen.
Der Ausschuss hat in der 52. Sitzung am 24. September 2010 den Antrag erstmalig beraten. Die Landesregierung führte zunächst aus, mit dem 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag werde der Jugendmedienschutz in kohärenter Weise geregelt. Der Jugendmedienschutz solle künftig in unterschiedlichen Bereichen nach möglichst gleichen Verfahrensmaximen gehandhabt werden.
Die Fraktionen der CDU und der SPD erklärten, sie würden dem Gesetzentwurf zustimmen. Es bedürfe aber
noch weiterer Abstimmungen, insbesondere hinsichtlich der Protokollerklärungen einiger Länder, weshalb von der Erstellung einer Beschlussempfehlung noch abzusehen sei.
Im Anschluss wurden die Protokollerklärungen erörtert. Eine Entschließung zum Gesetzentwurf wurde dabei in Erwägung gezogen.
Die Fraktion DIE LINKE stellte infrage, ob die im Gesetzentwurf getroffenen Regelungen praktikabel seien und welche Auswirkungen sie haben könnten. Im weiteren Verlauf der Beratung ging es dann um die Frage der Klassifizierung von Inhalten und darum, welche Anbieter diese vorzunehmen haben.
Zum Ende der ersten Beratung kam der Ausschuss überein, die Beschlussempfehlung erst nach einer weiteren Beratung zu fertigen. Im Rahmen der ersten Beratung wurde zudem seitens der Landesregierung über den damaligen Sachstand zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag berichtet.
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien befasste sich dann in seiner 53. Sitzung am 29. Oktober 2010 wieder mit dem Gesetzentwurf. Er nahm dabei die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur Grundlage und stimmte mit 6 : 0 : 4 Stimmen der Formulierung der in der Drs. 5/2931 vorliegenden Beschlussempfehlung unter Abschnitt I zu.
In der Beratung hatte die Fraktion DIE LINKE die Praktikabilität der Regelungen des Vertrages erneut infrage gestellt. Ein Vertreter der Fraktion der FDP führte aus, dass aus der Sicht der FDP-Fraktion die Fortschritte beim Jugendschutz noch nicht ausreichten.
Darüber hinaus legten die Fraktionen der CDU und der SPD den Entwurf einer Entschließung vor. Nach der Vornahme geringfügiger Ergänzungen auf Vorschlag der Landesregierung und der Fraktion der FDP stimmte der Ausschuss einstimmig der Empfehlung für eine Entschließung zu. Diese liegt Ihnen in der Beschlussempfehlung unter Abschnitt II vor.
Zuvor war ein weiterer Antrag der Fraktion der FDP zur Aufnahme der Protokollerklärungen einiger Länder zu § 5 des Vertrages in die Entschließung abgelehnt worden.
Dies vorausgeschickt, bitte ich für den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien den Landtag um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung in der Drs. 5/2931.
Vielen Dank, Herr Schulz. - Nun folgt die Debatte. Zunächst spricht Herr Staatsminister Robra für die Landesregierung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will mich beim Landtag für die zügige und zugleich gründliche Beratung bedanken und an dieser Stelle lediglich die Bereitschaft der Landesregierung zum Ausdruck bringen, sich in der Rundfunkkommission gegenüber den übrigen Ländern dafür einzusetzen, dass diese Entschließung umgesetzt wird. Ich denke, sie ist mit dem Staatsvertrag unschwer zu vereinbaren und dient letztlich dazu, dass wir mit der dynamischen Entwicklung der Medien, auf
die auch in der Entschließung Bezug genommen wird, Schritt halten werden. Insofern nochmals herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem ich in der letzten Sitzung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien mit Herrn Staatsminister Robra etwas emotionaler aneinandergeraten war,
hatte ich mich darauf eingerichtet, dass Sie dem Landtag und insbesondere der Opposition nicht dafür danken würden, dass der Landtag den Gesetzentwurf so zeitig, sogar vorfristig zur zweiten Beratung vorlegt, sodass wir mit dem Verfahren jetzt fertig werden, damit die Ratifizierung vonstatten geht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! An dieser Stelle zeigt sich, dass der Landtag in der Lage ist, die Landesregierung bei Medienthemen kompetent zu begleiten.
Ich bin den Kollegen Borgwardt und Felke dankbar, dass sie diese Entschließung formuliert haben. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Protokollerklärungen von Ländern, in denen die FDP mitregiert. Daher werden wir natürlich diesem Entschließungsantrag zustimmen. Bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf wird sich die FDP der Stimme enthalten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion wird dem 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen. Wir haben uns zweimal hier im Plenum dazu ausgetauscht. Wir haben in dem zuständigen Ausschuss eine Anhörung durchgeführt. Was aus unserer Sicht noch dazu gesagt werden muss, schlägt sich in dem entsprechenden Entschließungsantrag nieder. Wir bitten um Zustimmung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich kann es relativ kurz machen. Nach intensiver Ausschussanhörung, Debatten im Ausschuss, erster Lesung und heute zweiter Lesung haben wir die Argumente gegenseitig ausgetauscht.
Wir begrüßen das Grundanliegen dieses Staatsvertrages, den Versuch, der fortschreitenden Medienkonvergenz Rechnung zu tragen und den Jugendmedienschutz auch im Internet auf eine neue, auf eine höhere Stufe zu stellen. Wir bezweifeln allerdings, dass dieser Staatsvertragstext diesem Anliegen in der Praxis tatsächlich gerecht wird.
Insofern kommt uns aber dieser Entschließungsantrag, der von der Koalition im Ausschuss eingebracht wurde und vom Ausschuss einstimmig verabschiedet werden konnte, entgegen, weil er genau diese Zweifel aufgreift und festlegen soll, dass die Evaluierung dieses Gesetzestextes nicht erst nach drei Jahren, sondern schon nach zwei Jahren vorgenommen wird. Alles andere wird die Evaluierung, wird die Praxis zeigen. Wir werden uns deshalb beim Staatsvertragsentwurf insgesamt der Stimme enthalten, aber dem Entschließungsantrag so wie im Ausschuss zustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Ihrer Genehmigung möchte ich meine Rede gerne zu Protokoll geben, da sowohl der Kollege Felke als auch der Staatsminister Robra unsere Argumentation vollinhaltlich vertreten haben; diesen Ausführungen pflichten wir bei.
Die Bedeutung digitaler Medien ist in den letzten Jahren rasant gestiegen. Nach einer Erhebung im Rahmen der ARD-ZDF-Online-Umfrage nutzt im Jahr 2010 praktisch jeder Jugendliche im Alter zwischen 14 und 19 Jahren zumindest gelegentlich das Internet. Im Jahr 2000 waren es weniger als die Hälfte aller Jugendlichen in dieser Altersgruppe, die das Internet gelegentlich oder regelmäßig nutzten.
Aber auch über die Altersgruppe der Jugendlichen hinaus hat die Nutzungshäufigkeit des Internets enorm zugenommen. Insgesamt nutzen rund 70 % aller Deutschen das Internet zumindest gelegentlich. Die durchschnittliche Nutzungsdauer liegt statistisch bei deutlich über zwei Stunden an sechs Tagen in der Woche. Deutschland befindet sich damit im oberen Mittelfeld der europäischen Länder. Lediglich die Bürger der skandinavischen Staaten sowie der Niederlande nutzen das Inter
Ich will die Statistik auch nicht überstrapazieren. Die genannten Zahlen machen aber eines deutlich: Wir leben im Zeitalter moderner Kommunikation. Die Bürgerinnen und Bürger können auswählen aus einem immer breiter werdenden Angebot an Inhalten, Informationen und Unterhaltung. Die neuen Medien sind gerade für Jugendliche nicht nur ein wesentlicher Informations-, sondern auch ein Einfluss- und Erziehungsfaktor.
Einerseits ist die Frage zu stellen, warum die Vorzüge klassischer Medien, insbesondere die Tages- und Wochenzeitungen, heute gerade in der Gruppe der Jugendlichen deutlich weniger Menschen ansprechen. Andererseits ist das gewandelte Mediennutzungsverhalten ein Fakt, dem sich die Politik nicht verschließen kann.