Bevor die Abgeordnete das Wort nimmt, möchte ich Damen und Herren der Frauen- und der Seniorenunion sowie Schülerinnen und Schüler des Internationalen Bundes und des Stadtfeld-Gymnasiums Wernigerode begrüßen. Herzlichen willkommen!
In der Enquetekommission haben einige Ressorts dargestellt, wie problematisch sich die Einschränkung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit durch Krankenstand bzw. Dienstunfähigkeit und Frühverrentung bzw. Frühpensionierung darstellt. Die aktuellen Zahlen zu Dienstunfähigkeit und Frühpensionierung in der Statusgruppe der Beamten wurden bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage in Drs. 5/1735 gegeben.
1. Wie stellt sich die Situation in den Jahren von 2006 bis 2010 im Angestelltenbereich hinsichtlich der durchschnittlichen Ausfälle durch Krankheit dar?
2. In wie vielen Fällen kam es infolge von chronischen Erkrankungen im oben genannten Zeitraum zu Frühverrentungen im Angestelltenbereich?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Paschke, Sie haben sich mit der Bitte an die Landesregierung gewandt, den Krankenstand und die Zahl der Frühverrentungsfälle aufzuzeigen. Bedauerlicherweise muss ich Ihnen mitteilen - das hat Sie, glaube ich, schon erreicht -, dass ich bis heute das Datenmaterial noch nicht komplett habe. Die notwendigen Daten liegen nur einzeln vor, also für einzelne Bereiche, weil sie bisher nicht für die Landesverwaltung insgesamt erhoben wurden. Aussagen zu den Beschäftigten in der Landesverwaltung setzen also eine Ressortabfrage voraus.
Das haben wir mit Schreiben vom 5. Oktober 2010 - so hatten wir es dann auch schon angekündigt - gemacht. Ich habe das Datenmaterial bis zum 20. Oktober 2010 erbeten. Ich werde Ihnen bis Ende Oktober die gewünschten Informationen vorlegen und hoffe, dass sie Ihren Vorstellungen und Wünschen entsprechen.
Es hat mich erreicht, dass das in der kurzen Zeit nicht beantwortet werden kann. Ich habe das zur Kenntnis genommen und muss das auch akzeptieren. Allerdings würde ich Sie fragen, Herr Minister:
Ist es eigentlich nicht unverständlich, dass man innerhalb von einer Woche aus den Ressorts nicht die durch
schnittlichen Krankenstände und Frühverrentungen zusammentragen kann? Denn man muss doch davon ausgehen, dass diese Daten ganz entscheidend zum Beispiel für das Gesundheitsmanagement und ähnliche Fragen sind und deshalb eigentlich vorliegen müssten. Wie soll ich ansonsten Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit entwickeln?
Wissen Sie, ich will hier jetzt nicht herumstammeln. Ich will auch nicht zehn Gründe nennen, wie ich es mir vorstelle, warum es nicht geht. Ich habe nur mitbekommen, dass sich einige mit ihren nachgeordneten Bereichen noch über die Statistik abstimmen. Ich bitte deshalb um Ihr Verständnis. Mehr kann ich nicht machen.
Wir kommen dann zur Frage 6 zum Thema Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Übertragung der Daten von den Arbeitsgemeinschaften in die Optionskommunen, die der Abgeordnete Herr André Lüderitz für die Fraktion DIE LINKE stellen wird. Antworten wird in Vertretung des Wirtschaftsministers Frau Professor Wolff. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist am 3. August 2010 in Kraft getreten. Das Gesetz regelt, dass sich bei Gebietsreformen die Optionszulassung künftig auf das neue Kreisgebiet erstrecken kann. Diese Möglichkeit nutzen in Sachsen-Anhalt die Landkreise Harz, Saalekreis und Salzlandkreis. In diesem Zusammenhang ist die Übernahme der Daten der Arbeitsgemeinschaften in das System der kommunalen Beschäftigungsagenturen erforderlich.
In einem „Volksstimme“-Artikel vom 25. September 2010 informiert der Leiter des Eigenbetriebes Kommunale Beschäftigungsagentur Wernigerode, dass diese Datenmigration von Mitarbeitern per Hand durchgeführt werden muss. Im Landkreis Harz betrifft das 12 000 Datensätze, die in das kommunale System zu übertragen sind. Diese umfangreiche Arbeit bindet erhebliche Kräfte für diesen Prozess und die manuelle Übertragung ist mit einer größeren Fehlerquote behaftet.
1. Worin liegen für die Landesregierung die Ursachen für diese offensichtlich aufwendige Methode und welche Möglichkeit sieht die Landesregierung, die betroffenen Landkreise zu unterstützen, um die Datenmigration von den Arbeitsgemeinschaften zu den Optionskommunen mit einem minimalen Aufwand (zum Beispiel einer technischen Lösung) durchzuführen?
halt/Thüringen kurzfristig eine aufwandreduzierende Lösung herbeizuführen und damit den Arbeitsaufwand zu reduzieren?
Herzlichen Dank. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Lüderitz darf ich wie folgt beantworten.
Wiederum mache ich eine Vorbemerkung. Die Landesregierung begrüßt die Entscheidung der Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Harz, Saalekreis und des Salzlandkreises, ihre durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende geschaffene Möglichkeit zu nutzen, die Option auf das jeweilige Kreisgebiet auszudehnen. Die dafür notwendige Zustimmung wurde in allen Fällen durch die Landesregierung erteilt.
Bei dem mit einem Einmalaufwand verbundenen Prozess des Übergangs ist sicherzustellen, dass keine Beeinträchtigungen der Qualität der Betreuung der Kunden erfolgen und die jeweiligen Einheiten mit einem soliden Bearbeitungsstand übergeben werden. Aus diesem Grunde wird die Überleitung in enger Absprache mit der abgebenden Agentur erfolgen, jeweils federführend durch den neuen Träger.
Die dafür notwendigen Schritte wurden zusammen mit Vertretern der zugelassenen kommunalen Träger, des Landkreistages, der Bundesagentur für Arbeit und der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen in mehreren Sitzungen eines von der Landesregierung eigens dafür eingerichteten Arbeitskreises besprochen und gemeinsam festgelegt.
Zu Frage 1: Bei einem derartigen Übergang von der Bundes- in die Kommunalzuständigkeit ist von festen Rahmenbedingungen auszugehen, die von der abgebenden Stelle gesetzt werden. Dazu gehört die Tatsache, dass sämtliche IT-Dienstleistungen ab dem Zeitpunkt des Übergangs auf die zugelassenen kommunalen Träger aus Gründen des Datenschutzes und der ITSicherheit nicht mehr genutzt werden können. Lediglich lokal beim zugelassenen kommunalen Träger wird ein lesender Zugriff durch einen eigenen, gesonderten Netzzugang auf die „historischen Daten“ ermöglicht, wobei eine automatisierte Übernahme des Gesamtdatenbestandes in die von ihm genutzten Verfahren aufgrund der unterschiedlichen Software-Konzeptionen und der Datenstruktur technisch nicht möglich ist. Das hat zur Folge, dass der Import der Daten in die Fachverfahren der zugelassenen kommunalen Träger von diesen selbst zu organisieren und zu verantworten ist.
Zu Frage 2: Dem zur Beantwortung der Frage 1 Dargelegten ist bereits zu entnehmen, dass eine solche Lösung leider nicht gegeben ist. In den gemeinsamen Sitzungen des in der Vorbemerkung erwähnten Arbeitskreises wurden sämtliche denkbaren Möglichkeiten durchgespielt und wenigstens die Zusage erreicht, dass der Lesezugriff auf die Daten zunächst wenigstens bis Mitte 2011 erhalten bleibt.
Speziell der Landkreis Harz, auf den sich die Kleine Anfrage bezieht, beschäftigt nach eigenen Angaben zu Zwecken der Datenmigration 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 15 des Landkreises und 45 befristet Eingestellte. Nach Schätzungen des Landkreises würde mithilfe dieses Personals die Migration der Datensätze für 12 000 Personen rechnerisch 40 bis 50 Tage beanspruchen. - Besten Dank.
Wir kommen dann zur Frage 7. Sie betrifft das Thema Umzüge von Schülerinnen und Schülern über die Landesgrenze und wird durch den Abgeordneten Herrn Gerry Kley für die Fraktion der FDP gestellt. Hier wird die Kultusministerin Frau Professor Wolff antworten. Bitte schön, Sie haben das Wort.
1. Wie hoch ist im Durchschnitt der letzten zehn Jahre der Anteil (absolut und in v. H.) der sachsen-anhaltischen Schülerinnen und Schüler, die im Laufe ihrer Schulkarriere über die Landesgrenzen umgezogen sind, an der Gesamtschülerschaft des Landes?
2. Wie hoch ist der Anteil jeweils aufgeschlüsselt nach Schultypen und Schulstufen und zwischen welchen Ländern fanden diese Umzüge zumeist statt?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Herrn Kley im Namen der Landesregierung wie folgt.
Das Statistische Landesamt führt im Auftrag des Kultusministeriums die amtliche Schulstatistik durch. In diesen Statistiken werden alle Schülerinnen und Schüler, die eine öffentliche allgemeinbildende oder berufsbildende Schule oder eine Ersatzschule in Sachsen-Anhalt besuchen, erfasst. Erhoben werden auch Merkmale wie die besuchte Schulform und der Schuljahrgang, das Geburtsjahr, die schulische Herkunft - das bedeutet, dass die im vergangenen Jahr besuchte Schulform und die Versetzung oder Wiederholung des Schuljahres erfasst wird -, der Wohnkreis und andere Daten.
Sobald eine Schülerin oder ein Schüler die Schule verlässt, um die Schullaufbahn in einem anderen Bundesland fortzuführen, gehört sie oder er nicht mehr in den befragten Kreis unserer amtlichen Schulstatistik. Es ist rechtlich nicht möglich, Schülerinnen und Schüler, die in anderen Bundesländern zur Schule gehen, statistisch zu erfassen. Das ist auch dann nicht möglich, wenn sie vorher eine sachsen-anhaltinische Schule besucht haben.
Wir können mit unseren schulstatistischen Daten Auskunft darüber erteilen, wie viele Kinder und Jugendliche ihren Hauptwohnsitz außerhalb Sachsen-Anhalts haben, aber dennoch eine Schule in Sachsen-Anhalt besuchen. Wenn alle Länder dieses Erhebungsmerkmal in der Schulstatistik hätten, dann könnten wir durch eine Län
derbefragung herausbekommen, wie viele Kinder und Jugendliche in Sachsen-Anhalt wohnen und außerhalb des Landes in einer Schule gemeldet sind.
Eine Beratung zu dieser Problematik in der Kommission Statistik der KMK hat aber ergeben, dass nicht alle Länder mit diesem Merkmal dienen können. Es würde auch Ihre Frage immer noch nicht beantworten.
Das Statistische Landesamt führt im Zusammenhang mit der Bevölkerungsstatistik auch die so genannte Wanderungsstatistik durch. Hierin werden alle Abgänge bzw. Wegzüge aus Sachsen-Anhalt mit Altersjahrgang und Zielbundesland erhoben. Diese Statistik enthält jedoch keine Angaben zum Schulbesuch vor und nach dem Umzug. Insofern lässt sich leider auch aus dieser Statistik keine Antwort auf die gestellten Fragen ableiten.
Ich vermute, dass hinter der fehlenden Verknüpfung von amtlicher Schulstatistik einerseits und Wanderungsstatistik andererseits auch datenschutzrechtliche Bedenken stehen.
Sehr geehrter Herr Kley, ich vermute, dass hinter Ihrer Anfrage eine ganz konkrete Sachproblematik steht. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir diese vielleicht einfach mitteilten.