Protocol of the Session on October 7, 2010

(Heiterkeit und Zustimmung bei der SPD und bei der LINKEN)

Vielleicht finden wir dann einen anderen Weg der Beantwortung der Problematik, der ohne eventuelle Datenschutzquerelen und auch mit vertretbarem Aufwand gangbar wäre. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD - Herr Kosmehl, FDP: Oh, oh!)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Meine Damen, meine Herren! Wir sind damit am Ende der Fragestunde angelangt.

Ich leite zu Tagesordnungspunkt 3 über:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Subsidiarität bei der Erstellung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 5/2554

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt - Drs. 5/2839

Die erste Beratung fand in der 75. Sitzung des Landtages am 29. April 2010 statt. Eine Debatte ist nicht vereinbart worden. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Kley. Sie haben jetzt das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP wurde in der 75. Sitzung des Landtages am 29. April 2010 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Umwelt

und zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres überwiesen.

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Zuständigkeit auf die Landkreise bzw. die kreisfreien Städte und damit auf eine Ebene zu verlagern, die für die Durchführung von Verkehrsbeschränkungen im Rahmen von Luftreinhalte- und Aktionsplänen nach § 47 Abs. 1 und 2 des BundesImmissionsschutzgesetzes zuständig ist.

Die erste Beratung im Umweltausschuss fand in der Sitzung am 5. Mai 2010 statt.

Der Einbringer erklärte, mit dem Gesetzentwurf verfolge die FDP-Fraktion die Intention, die Zuständigkeit für die Umsetzung der Luftreinhalterichtlinien und für die Erstellung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen auf die kommunalen Gebietskörperschaften zu übertragen. Eine solche Übertragung der Zuständigkeit sei in anderen Bundesländern bereits erfolgt. Es sei durchaus von Vorteil, dass vor Ort über bestimmte Maßnahmen entschieden werde, meinte der Einbringer und begründete das am Beispiel der Stadt Halle.

Weiterhin legte er dar, durch die Einbeziehung der Kammern seien dort regionale Interessen viel stärker berücksichtigt worden. Dadurch sei auch eine effektivere Umsetzung der Richtlinie und der Pläne möglich, was letztlich dem Schutz und der Gesundheit der Bürger diene.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt entgegnete, die Zuständigkeit für die Erstellung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen sei in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. In einigen Ländern sei die Zuständigkeit hierfür bei den Kommunen angesiedelt, in anderen Bundesländern sei die Landesebene zuständig.

Das Ministerium erklärte, dass die Aufgabenverlagerung nicht Bestandteil der letzten Funktionalreform gewesen sei und man davon ausgehen könne, dass sich die Kommunen nicht für eine solche Übertragung aussprächen.

Die Fraktion DIE LINKE hielt es für schwierig, den nötigen Sachverstand für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben in jeder Kommune zu gewährleisten. Die Fraktion vertrat die Meinung, dass sich die Zusammenarbeit zwischen der derzeit zuständigen Behörde, dem Landesumweltamt, sowie den Landkreisen und den kreisfreien Städten zielführend gestalte, sodass es keinen Grund gebe, eine Veränderung herbeizuführen.

Der Ausschuss für Umwelt empfahl dem mitberatenden Ausschuss für Inneres mit 8 : 1 : 0 Stimmen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Der Innenausschuss schloss sich diesem Votum mit 6 : 1 : 3 Stimmen an.

In der Sitzung am 15. September 2010 erarbeitete der Ausschuss für Umwelt die Beschlussempfehlung an den Landtag und empfahl mit 10 : 1 : 0 Stimmen, den Gesetzentwurf in der Drs. 5/2554 abzulehnen.

Ich bitte das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Ich danke Ihnen.

(Zustimmung bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kley. - Meine Damen, meine Herren! Eine Debatte ist nicht vereinbart worden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt in der Drs. 5/2839. Die Empfehlung lautet, den Gesetzentwurf abzulehnen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der Koalition und bei der LINKEN. Wer lehnt die Beschlussempfehlung ab? - Ablehnung bei der FDP. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden und der Tagesordnungspunkt 3 ist erledigt.

Meine Damen und Herren! Ich unterbreche jetzt unsere Sitzung. Wir setzen die Sitzung um 14 Uhr fort.

Unterbrechung: 12.55 Uhr.

Wiederbeginn: 14.02 Uhr.

Meine Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Investitionsbank-Begleitgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/2264

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen - Drs. 5/2843

Die erste Beratung fand in der 66. Sitzung des Landtages am 12. November 2009 statt. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Fischer. Frau Fischer, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des InvestitionsbankBegleitgesetzes wurde in der 66. Sitzung des Landtages am 12. November 2009 in den Ausschuss für Finanzen zur federführenden Beratung und in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit zur Mitberatung überwiesen.

Die erste Beratung im Finanzausschuss fand in der 91. Sitzung am 27. Januar 2010 statt. Nach ausführlicher Diskussion mit den Vertretern des Finanzministeriums empfahl der Ausschuss in einer vorläufigen Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Landesregierung in unveränderter Fassung anzunehmen.

In seiner 54. Sitzung am 3. März 2010 befasste sich der Wirtschaftsausschuss mit der vorläufigen Beschlussempfehlung und bat den Finanzausschuss, ein gemeinsames Gespräch mit der Investitionsbank zu führen. Dieses fand im Rahmen der 95. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 5. Mai 2010 mit Vertretern der Investitionsbank statt, zu dem die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses eingeladen und anwesend waren.

(Herr Tullner, CDU: Zum Teil!)

In der 59. Sitzung am 25. August 2010 erarbeitete der Wirtschaftsausschuss eine Beschlussempfehlung an den federführenden Finanzausschuss. In dieser empfahl er, den Gesetzentwurf der Landesregierung in unveränderter Fassung anzunehmen.

Dieser Empfehlung schloss sich der Finanzausschuss in seiner Beschlussempfehlung an den Landtag, welche er in der 100. Sitzung am 15. September 2010 erarbeitete, mit 7 : 3 : 0 Stimmen an. Der Finanzausschuss bittet das Hohe Haus um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung in der Drs. 5/2843.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Danke sehr, Frau Fischer, für die Berichterstattung. - Im Ältestenrat wurde eine Fünfminutendebatte vereinbart. Die Landesregierung wird am Ende der Debatte sprechen. Herr Dr. Thiel, Sie haben das Wort für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was war eigentlich das Spannende an den Diskussionen in den Ausschüssen? - Dazu ist im Bericht leider nichts gesagt worden.

(Frau Fischer, SPD: Im Wirtschaftsausschuss!)

Ich bin Frau Fischer dankbar, dass wir die Möglichkeit haben, das alles breit und umfassend in fünf Minuten darlegen zu können. - Die ursprüngliche Formulierung lautete:

„Das Eigenkapital der Investitionsbank darf nur für die Aufgaben genutzt werden, die der Investitionsbank im Rahmen ihrer Errichtung durch Verordnung zugewiesen werden.“

Wo liegt der Unterschied zur jetzigen Formulierung? Sie heißt - ich zitiere -:

„Das Eigenkapital der Investitionsbank darf nur für die Aufgaben genutzt werden, die der Investitionsbank durch die Verordnung der Landesregierung über die Errichtung der Investitionsbank zugewiesen werden.“

(Herr Tullner, CDU: Genau!)

Über diese Formulierung haben wir uns lang und breit in zwei Ausschüssen gestritten. Die Fraktion DIE LINKE hat mehrfach betont, dass sie es als einen Geburtsfehler bei der Gründung der Investitionsbank angesehen hat, dass sich der Gesetzgeber eine Menge Einflussmöglichkeiten aus der Hand hat nehmen lassen, die auf dem Verordnungswege zu regeln sind.

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Genau!)